sprach soeben von 14 000, ich habe hier stehen: unter 15 000 Duldungen - im Durchschnitt der Bundesländer. Das heißt, Niedersachsen agiert hier nicht schärfer als andere Bundesländer. Das, verehrte Kolleginnen und Kollegen, ist die Wahrheit, und die sollten Sie auch zur Kenntnis nehmen.
Wir haben jetzt die Wirtschaftskrise. Ende des Jahres findet die Überprüfung statt, ob der Lebensunterhalt gesichert ist. Es geht darum, ob diese 3 200 Menschen in den Status der Duldung zurückfallen. Aus unserer Sicht hat die Altfallregelung insgesamt nicht den von uns erwünschten Erfolg gebracht, nämlich eine dauerhafte Aufenthaltsperspektive. Die FDP-Bundestagsfraktion hat vorgeschlagen, die Frist für die Altfallregelung um ein Jahr zu verlängern. Ich halte diesen Vorschlag für praktikabel, um über den Zeitpunkt der Bundestagswahl hinwegzukommen und dann eine Lösung zu finden. Dies würde dem neugewählten Bundestag genügend Zeit geben, um angesichts der Erfahrungen der vergangenen Jahre eine nachhaltige Lösung zu entwickeln.
Die von den Grünen beantragte Verlängerung um zwei Jahre halte ich nicht für richtig. Es muss das Ziel sein, eine Regelung zu finden, die eine Abwägung zwischen humanitären Gesichtspunkten, insbesondere für in Deutschland aufgewachsene Kinder, und einer Vermeidung weiterer Kettenduldungen einerseits sowie einer Verhinderung der langfristigen Abhängigkeit von Sozialleistungen andererseits bringt. Die FDP hat dafür ein Punktesystem vorgeschlagen.
Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, aus meiner Sicht ist klar: Je länger die Menschen in unserem Land bleiben, desto größer werden die Härten bei einer Rückführung. Dies müssen wir bei der Beratung berücksichtigen.
Verehrter Kollege Oetjen, ich glaube, mit Ihnen sind wir zur sachlichen Zusammenarbeit in der Lage. Wir waren dazu auch mit dem Kollege Bode im Innenbereich in der Lage. Aber manchmal müssen ja auch Sie aus Koalitionsräson Dinge mitmachen, die Sie eigentlich nicht mitmachen wollen.
Das will ich anerkennen. Herr Kollge Oetjen, Sie haben eben den Innenminister anders dargestellt als ich und haben ihn verteidigt. Ich kann verstehen, dass Sie meinen, dass ich das unterlassen soll. Ich will in Erinnerung rufen, dass heute unter Tagesordnungspunkt 39 - er wird ja nun direkt überwiesen -
ein Entschließungsantrag, ein Selbstbejubelungsantrag, zu den irakischen Flüchtlingen vorliegt. Wir alle begrüßen, dass wir da eingeschränkt unserer humanitären Verpflichtung nachkommen. Das Schünemannsche Ministerium organisiert das auch gut. Frau Leuschner und ich waren in Friedland. Ich rufe aber in Erinnerung: Als Herr Schäuble das erste Mal diese Idee vertreten hat, hat dieser Innenminister sie für Teufelswerk gehalten und entschieden abgelehnt und musste erst zum Jagen getragen werden. Das ist der wahre Schünemann!
Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Bachmann, wir wissen, dass Sie in dieser Sache sehr engagiert sind und vielleicht auch mal über das Ziel hinausschießen. Es geht hier aus meiner Sicht nicht darum, dass wir politisch Schuldzuweisungen in die eine oder andere Richtung vornehmen. Es geht vielmehr darum, dass wir uns über 3 200 Menschen, die derzeit einen Aufenthaltsstatus auf Probe haben, Gedanken machen müssen. Dazu sind wir als FDP-Landtagsfraktion bereit. Dazu ist die Regierung aus CDU und FDP bereit. Der Kollege Wiese hat hier deutlich gemacht, dass wir über die Frage, wie wir solche Probleme lösen, reden wollen. Lassen Sie uns das im Ausschuss tun und hier nicht in die eine
Meine Damen und Herren, letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt ist der Minister. Bitte schön, Herr Schünemann!
Na immer! - Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Kollege Bachmann hat gerade im Zusammenhang mit den irakischen Flüchtlingen die Behauptung aufgestellt, dass ich den Vorstoß von Bundesinnenminister Schäuble - um es mit meinen Worten darzustellen - in Bausch und Bogen abgelehnt hätte. Es ist wahr, dass ich dem Bundesinnenminister gesagt habe: Es ist nicht richtig, dass die Bundesrepublik Deutschland einen Alleingang vorbereitet, ohne genügend Zeit zu haben, auf europäischer Ebene eine Gesamtkonzeption zu erarbeiten. - Es ist wichtig gewesen, dass wir zusammen mit UNHCR, mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, aber auch mit dem Bundesinnenministerium und den Ländern sicherstellen, dass die Sicherheitsfragen geklärt werden.
Das ist übrigens auch von allen anderen Innenministern und -senatoren geteilt worden. Es war übrigens ein Beschluss bzw. eine Verabredung in der IMK, dass genau so vorgegangen wird. Darauf habe ich gedrängt. Das wird jetzt umgesetzt.
Es ist übrigens gar nicht so einfach, Dinge, die wir zugesagt haben, relativ zügig umzusetzen. Das Verfahren verläuft durchaus schleppend. Wir haben mit durchaus anderen Monatszahlen gerechnet. Das hat etwas mit den Interviews vor Ort zu tun. Es war richtig, dass man das vernünftig vorbereitet hat. Der Vorwurf, dass ich in diesem Zusammenhang Thesen vertreten hätte, die in ir
gendeiner Weise inhuman seien, ist schlicht nicht wahr. Wir müssen vielmehr auch solche humanitären Leistungen vernünftig abwickeln. Das haben wir auch sichergestellt.
In diesem Zusammenhang bedanke ich mich ausdrücklich bei Ihnen, dass Sie festgestellt haben, dass die Organisationen, aber auch die Mitarbeiter meines Hauses hier wirklich hervorragende Arbeit leisten. Schauen Sie sich in Bramsche einmal an, wie das niedersächsische Kontingent dort untergebracht wurde und wie die Mitarbeiter, zum Teil aber auch die Organisationen die Räumlichkeiten hergerichtet haben! Es ist wirklich vorbildlich und hervorragend, mit welchem Engagement man dort die irakischen Flüchtlinge unterstützt und in einem Lebensumfeld unterbringt.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich aber zum eigentlichen Thema zurückkommen. Derjenige, der politisch verfolgt wird oder geschlechtsspezifischer Verfolgung unterworfen worden ist, muss ohne Wenn und Aber hier seinen Aufenthalt bekommen und muss jede Integrationsleistung angeboten bekommen und darin unterstützt werden, dass er hier leben kann. Genauso verhält es sich mit denjenigen, die krank, traumatisiert und pflegebedürftig sind und in ihrem Herkunftsland nicht vernünftig medizinisch versorgt werden können. Es ist völlig klar, dass auch diese Menschen in Deutschland und auch hier in Niedersachsen einen Aufenthaltsstatus bekommen müssen, hier bleiben und entsprechend versorgt werden. Das ist eine humanitäre Aufgabe, der wir hier in Deutschland und damit auch in Niedersachsen nachkommen. Gerade für Traumatisierte besteht der subsidiäre Schutz, der durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zuerkannt wird. Deshalb ist das, was hier immer dargelegt wird, nämlich dass gerade Kranke und Traumatisierte nicht berücksichtigt würden, schlicht unwahr. Das ist eine Daueraufgabe, der das Bundesamt nachgeht. Diejenigen, die entsprechend erkrankt sind, werden versorgt. Das ist wichtig.
Meine Damen und Herren, ich habe - das will ich durchaus zugestehen - meine Probleme mit der gesetzlichen Altfallregelung gehabt, weil ich genau das befürchtet habe, was jetzt eingetreten ist. Es handelt sich dabei um diejenigen, die bereits seit
sechs oder acht Jahren in Deutschland sind und ihren Lebensunterhalt noch nicht überwiegend selbst bestreiten können. Wenn die Fristen der Altfallregelung um zwei Jahre verlängert würden und sie es dann immer noch nicht geschafft hätten, ständen wir vor einer noch schwierigeren Situation. Dann sind die Menschen acht oder zehn Jahre hier. Sie dann in ihr Herkunftsland zurückzuführen, macht die Sache nicht leichter, vor allem nicht, wenn Kinder betroffen sind. Das ist überhaupt keine Frage.
Auf der Innenministerkonferenz haben wir in der Tat 15 Minuten lang darüber gesprochen. Es gibt eine klare gesetzliche Regelung; die Frist läuft erst Ende des Jahres ab. Die Evaluierung hat gerade erst begonnen. Wir müssen die Ergebnisse abwarten; darin waren wir uns schnell einig. Erst danach kann entschieden werden.
Hier wird der Eindruck erweckt, dass mit der gesetzlichen Altfallregelung oder Bleiberechtsregelung in irgendeiner Art und Weise die Kettenduldungen abgeschafft werden sollen. Das ist schlicht unwahr. Das war damit nie beabsichtigt.
Es war klar, dass damit einem gewissen Personenkreis noch einmal die Möglichkeit gegeben werden sollte - und zwar letztmalig; das wurde so beschlossen -, Integrationsmaßnahmen wahrzunehmen und einen Arbeitsplatz zu finden.
Ich muss in diesem Zusammenhang fragen: Worum geht es denn bei Duldungen? - Bei Duldungen geht es um Ausreisepflichtige, die zu uns gekommen sind und es in aller Regel selbst zu verantworten haben, dass sie das Land nicht verlassen können, weil sie ihre Identität verschleiert haben, weil sie Pässe weggeworfen haben - um nur zwei Beispiel zu nennen.
Jetzt muss man sich fragen: Wollen wir das akzeptieren, oder wollen wir das nicht akzeptieren? - Ich habe von Ihnen und auch von den Sozialdemokraten im Bund bisher immer gehört, dass man Zuwanderung in Sozialsysteme grundsätzlich nicht will. Das ist zumindest bisher Konsens gewesen. Bei den Grünen und bei der Partei DIE LINKE ist das durchaus anders. Die sagen: Das müssen wir hinnehmen. - Das ist eine Haltung, die ich nicht teile.
Wenn Sie aber sagen, Sie wollen keine Zuwanderung in Sozialsysteme zulassen, dann können Sie hier nicht darlegen,
dass Sie diesen 14 000 ein Daueraufenthaltsrecht geben wollen, obwohl sie ihren Lebensunterhalt auf Dauer nicht sicherstellen können. Das ist nichts anderes, als Zuwanderung in Sozialsysteme hinzunehmen.
Wir können uns natürlich darüber unterhalten, was es bedeutet, für den eigenen Lebensunterhalt überwiegend selbst zu sorgen. Völlig klar ist, dass es dabei auch um die Zahlung von Kindergeld bzw. Kinderzuschlägen insgesamt geht. Das ist bei uns in Niedersachsen Praxis; das ist auch überhaupt keine Frage. Darum wird es auch gehen, wenn wir über eine Verlängerung der Fristen reden. Aber, meine Damen und Herren, es muss doch von Anfang an klar sein, dass man sich, wenn das Asylverfahren vorbei ist, um einen Arbeitsplatz bemüht, um hierbleiben zu können. Das muss doch eine Selbstverständlichkeit sein. Es kann doch nicht als Auszeichnung gewertet werden, dass sich jemand darum bemüht, sondern das ist eine Grundvoraussetzung. Bei dem, der das nicht macht, müssen wir ganz andere, schneller wirkende Maßnahmen ergreifen.
Unter dem Strich ist festzustellen: Es macht keinen Sinn, hier darzustellen, dass die Ausländerbehörden - - -