Protocol of the Session on September 25, 2009

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Frau Ministerin, bitte!

Der Elternwille wird überhaupt nicht eingeschränkt. Es besteht auch an den Integrierten Gesamtschulen die Möglichkeit, das Abitur nach acht oder nach neun Jahren zu machen.

Eine weitere Zusatzfrage stellt die Kollegin Weddige-Degenhard von der SPD-Fraktion.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, wie soll diese freie Wahl funktionieren? - Denn die Einsortierung der Kinder in die Kurse wird nach Ihren Ausführungen nicht von den Eltern vorgenommen.

(Karl-Heinz Klare [CDU]: Früher auch nicht! Das hat es noch nie gegeben!)

Frau Ministerin, bitte!

Sie wissen ja, dass die entsprechenden Einstufungen an den Integrierten Gesamtschulen nach den Kompetenzkriterien für die B-Kurse, die A-Kurse und zukünftig möglicherweise auch für die Z-Kurse erfolgen und dass schon jetzt ein Wechsel zwischen den A- und den B-Kursen stattfindet. In Zukunft kann das mit dem dritten Anforderungsprofil genauso geschehen. Das wird an den Integrierten Gesamtschulen - da können Sie ganz sicher sein - immer nach Erörterung von Schulleitung, Eltern und Schülern und im Einvernehmen entschieden.

Herr Kollege Borngräber von der SPD-Fraktion stellt eine weitere Zusatzfrage.

Ich frage die Landesregierung, ob die Eltern berechtigt sind, einer Einstufungsempfehlung für A-, B- oder Z-Kurse zu widersprechen.

Frau Ministerin, bitte!

Ich halte es, gelinde gesagt, nicht für sinnvoll, wenn man im Verlauf der Schulzeit auf einer solchen Schule nach intensiver Erörterung mit der Schule dem ausdrücklichen Willen der Schulleitung und den Lehrern widerspricht und dem Kind einen solchen Wechsel zumutet. Das ist im Übrigen in den anderen Schulformen genauso.

Herr Kollege Perli von der Fraktion DIE LINKE stellt eine weitere Zusatzfrage.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Schülerinnen und Schüler an den Integrierten Gesamtschulen haben in der 5. Klasse zurzeit 29 Pflichtstunden und von der 6. bis zur 10. Klasse 30 Pflichtstunden. Ich frage die Landesregierung, wie sich diese Pflichtstundenzahl mit Blick auf das Turbo-Abitur verändern wird.

Danke schön.

Frau Ministerin, bitte!

Herr Perli, es geht schlicht und ergreifend darum, auch den Schülerinnen und Schülern mit der Leistungsstärke einer Gymnasialempfehlung an den Integrierten Gesamtschulen die Möglichkeit zu geben, nach acht Schuljahren Abitur zu machen. Für diese Schülerinnen und Schüler, die auf eine Integrierte Gesamtschule gehen, gilt dann natürlich auch die Vorgabe der Kultusministerkonferenz. Das bedeutet, dass für diesen Bereich, aber ausschließlich für diesen Bereich, als Angebot zusätzlich 13 Stunden auf die Stundentafel gelegt werden. Wir sind damit im Übrigen immer noch acht bis neun Stunden unter der Stundentafel, die es in Sachsen gibt.

Herr Kollege Hagenah von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt eine weitere Zusatzfrage.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Wie sind denn die Erfahrungen mit dem Turbo-Abitur an Gymnasien

(Ralf Borngräber [SPD]: Miserabel!)

hinsichtlich der Stoffverdichtung und der Überlastung der Schülerinnen und Schüler, wie sie uns in Besuchergruppen immer wieder dargestellt worden sind, evaluiert worden, bevor das Turbo-Abitur auch den Gesamtschulen aufgedrückt wird?

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der LINKEN)

Frau Ministerin, bitte!

Die Erfahrungen an den Gymnasien sind in der Tat sehr unterschiedlich. Es gibt Gymnasien, von denen wir die Rückmeldung bekommen, dass es ausgezeichnet funktioniert. Wir bekommen aber auch nach wie vor Rückmeldungen, dass es hapert. Das hat auch etwas mit der Umsetzung von Rahmenrichtlinien in den Kerncurricula zu tun; das wissen auch Sie.

Ferner ist insbesondere bezüglich der Einführung des G8 an den IGSen Folgendes festzustellen: Die

IGSen beginnen mit dem G8 zum Schuljahr 2010/2011. Das Abitur nach acht Jahren wird dort also das erste Mal im Jahre 2018 durchgeführt. Wir haben zu diesem Zeitpunkt sehr hinreichend Erfahrungen. Wir haben die gesamte Umstellung der Rahmenrichtlinien in den Kerncurricula durchgeführt, sodass ich davon überzeugt bin, dass es gerade an den Gesamtschulen ganz hervorragend funktionieren wird.

(Zustimmung bei der CDU)

Frau Kollegin Staudte von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt die nächste Zusatzfrage.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin, habe ich Sie denn jetzt richtig verstanden, dass Sie nur punktuelle Erfahrungen sammeln und nicht systematisch evaluiert haben?

(Beifall bei den GRÜNEN)

Frau Ministerin, bitte!

Wir haben keine punktuellen Erfahrungen, sondern ich habe Ihnen über unterschiedliche Erfahrungen berichtet. Wir haben eine Schulinspektion, die darauf sehr genau achtet. Insofern ist Ihr Eindruck falsch, Frau Staudte.

Herr Kollege Herzog von der Fraktion DIE LINKE stellt eine weitere Zusatzfrage.

Frau Ministerin, mit welchen zusätzlichen personellen und finanziellen Mitteln wird die Landesregierung die IGSen bei der Umsetzung des TurboAbiturs ausstatten?

Frau Ministerin, bitte!

Wir werden die IGSen selbstverständlich mit den entsprechenden Stellen und Stunden ausstatten, wie es auch an Gymnasien der Fall ist.

Herr Kollege Humke-Focks stellt die nächste Zusatzfrage.

Herr Präsident! Frau Ministerin, Sie hatten vorhin bei der Beantwortung einer anderen Frage gesagt, dass auch nach der Einführung des Turbo-Abiturs eine gewisse Durchlässigkeit gewährleistet sei. Sieht die Landesregierung denn Nachteile für die sogenannten Spätentwickler, wie ich sie jetzt einmal nennen möchte, die nach den bestehenden Regelungen nach 13 Jahren das Abitur ablegen, beispielsweise für Gesamtschüler?

Frau Ministerin!

Wir haben an den Integrierten Gesamtschulen Schülerinnen und Schüler mit Hauptschulempfehlung, Realschulempfehlung und Gymnasialempfehlung. Wir werden natürlich auch für die Schülergruppen, die eine Hauptschulempfehlung oder eine Realschulempfehlung haben, das Angebot, das jetzt existiert, weiter vorhalten. Ich hatte bereits in der Beantwortung einer vorhergehenden Frage darauf hingewiesen, dass die Wechsel jetzt schon zum Ende der Jahrgangsstufe stattfinden. An den Integrierten Gesamtschulen - übrigens auch an anderen Schulen - werden dann, wenn erhöhte Anforderungen gestellt werden, Förderstunden zur Verfügung gestellt, die auch in Anspruch genommen werden. Das gilt z. B. für die Sprachen, sodass es durchaus möglich ist, diese Angebote auch beim aufsteigenden Weg an der Schule in Anspruch zu nehmen. Sie werden jetzt schon in Anspruch genommen. Das wird auch künftig der Fall sein.

Frau Kollegin Flauger von der Fraktion DIE LINKE stellt die nächste Zusatzfrage.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Laut § 22 des Schulgesetzes können zur Überprüfung und Fortführung vorhandener Schulmodelle Schulversuche eingerichtet werden. Ich frage die Landesregierung, unter welchen Voraussetzungen sie bereit ist, Schulversuche an Integrierten Gesamtschulen mit einem Abitur nach 13 Jahren als Regelabschluss zuzulassen, also ohne Z-Kurse und

Ähnliches und vor allen Dingen auch ohne Jahrgangswiederholung.

Frau Ministerin, bitte!

Sehr geehrte Frau Flauger, aufgrund der von uns eingeräumten sehr flexiblen Möglichkeiten, die wesentlichen Bestandteile der IGSen weiter zu praktizieren, besteht dafür schlicht ergreifend gar nicht die Notwendigkeit. Für diejenigen, die eine Haupt- oder Realschulempfehlung haben, besteht nämlich, wie ich es soeben beschrieben habe, die Möglichkeit, im weiteren Verlauf zu wechseln. Dann wird es nämlich das Abitur nach 13 Jahren geben, so wie es im Moment schon möglich ist. Insofern besteht die Notwendigkeit für einen solchen Schulversuch bei uns überhaupt nicht.

(Kreszentia Flauger [LINKE]: Das se- hen die Schulleiter anders!)

Herr Kollege Wenzel von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt die nächste Zusatzfrage.

Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin, die IGS Göttingen-Geismar arbeitet aufgrund eines KMK-Beschlusses nach einem Modell ohne äußere Fachleistungsdifferenzierung. Ich frage Sie vor dem Hintergrund der Tatsache, dass dieses Kleingruppenmodell in den letzten Jahren exzellente Ergebnisse an dieser Schule erbracht hat, wie man sicherstellen kann, dass diese erfolgreiche Arbeit in dieser Form fortgesetzt und gegebenenfalls auch für andere Schulen genutzt werden kann.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Frau Ministerin, bitte!

Ich hatte in der Beantwortung der Mündlichen Anfrage schon dargestellt, dass wir die Möglichkeit vorsehen, bei Vorlage eines entsprechenden pädagogischen Konzeptes ab einem gewissen Zeitpunkt einen erweiterten gemeinsamen Unterricht durchzuführen, so wie es beispielsweise in Göttingen-Geismar praktiziert wird. Die Landesschulbehörde hat vor Kurzem ein Gespräch mit dem dortigen Schulleiter geführt. Der Schulleiter und die