- So ist das manchmal. - Diese Bedenken basieren darauf, dass Verkehrsteilnehmer trotz 20-jähriger Erfahrung mit dem Grünpfeil, Herr Bley, noch immer nicht genau wissen, was er eigentlich bedeutet, und ihn mit dem grünen Pfeil an der Ampel verwechseln. Dies werden sie auch durch eine Aufklärungskampagne nicht beheben können.
Mit dieser Unkenntnis müssen Sie leben. Von 96 % der Befragten fahren nämlich 70 % an der Ampel mit dem grünen Pfeil einfach weiter und halten nicht wie beim Stoppschild. Dies haben die Untersuchungen, die wir dazu gelesen haben, eindeutig ergeben. Das ist uns deutlich zu viel Risiko für die schwächeren Verkehrsteilnehmer.
Zum Grünpfeil unter den Bedingungen unserer Verkehrsdichte gibt es eine Menge mehr wissenschaftliche Untersuchungen als die, die Sie zitiert haben. Eine Untersuchung einer Projektgruppe der Bundesanstalt für Straßenwesen, die Ausschluss- und Abwägungskriterien entwickelt hat, stammt aus dem Jahr 1999. 2003 hat die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen ebenfalls solche Kriterien entwickelt. An diese Kriterien sollte man sich bitte schön halten.
In der Verwaltungsvorschrift der Straßenverkehrsordnung sind die entsprechenden Einschränkungen beschrieben. In Hannover beispielsweise können Sie die Grünpfeile an einer Hand abzählen, weil viele Kreuzungen nicht grünpfeilgeeignet sind.
Eine besondere Gefahr besteht laut diesen Untersuchungen an Schulwegen, an Radwegen, an Schienenwegen, an mehrspurigen Rechtsabbiegestreifen, an häufig von seh- und gehbehinderten Personen benutzten Kreuzungen, an schlecht einsehbaren Kreuzungen, an Kreuzungen, an denen separate Ampeln für Radfahrerinnen oder Aufstellflächen für den Radverkehr vorhanden sind, und außerhalb bebauter Gebiete wegen der dort höheren Geschwindigkeit. Es bleiben nur ziemlich wenige Kreuzungen übrig, Herr Bley, für die Sie jetzt eine Werbekampagne machen wollen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Will, erst einmal vielen Dank für die humoristische Einlage. Ich hoffe, dass Sie das nach dem 11.11. noch einmal auf eine andere Art und Weise darbieten können; denn dann passt es eher als heute.
Ich finde es wirklich schade, dass dieser Antrag auf diese Art und Weise heruntergebügelt wird; denn viele Städte machen sich Gedanken darüber, wie sie CO2- und Feinstaubemissionen vermindern können. Die Möglichkeit, den Grünpfeil mit einzubeziehen, um den CO2-Ausstoß zu mindern - dies hat Herr Bley sehr gut dargelegt -, sollte man sich durchaus einmal vor Augen führen.
Der Grünpfeil - darauf sind wir schon eingegangen; Herr Will hat dies ja auf eine andere Art und Weise dargestellt - ist 1978 in der DDR entstanden und bei der Wiedervereinigung erst einmal weitergeführt worden. Dieses Instrument ist dann erst einmal ausgesetzt worden, weil man es nicht sofort
hat zurücknehmen können. 1994 hat man den Grünpfeil als Bestandteil in die bundesdeutsche Straßenverkehrsordnung aufgenommen. Seitdem gibt es hier in Deutschland den Grünpfeil.
Der Grünpfeil ist durchaus umstritten gewesen und - ich sage einmal - auf eine emotionale Art und Weise eingeführt worden. Allerdings hat die Zahl der Grünpfeile zugenommen. 1999 gab es in den westdeutschen Städten nur drei Grünpfeiltafeln. Dann ist die Zahl auf 2 500 angestiegen, und mittlerweile haben wir über 5 000 davon. Zwischenzeitlich befassen sich viele Bundesländer mit diesem Projekt. Von daher meine ich, dass der Grünpfeil auch in Niedersachsen akzeptiert werden sollte und angewendet werden könnte.
Ich bin der Meinung, wir sollten auch in Niedersachsen an einigen Strecken, wo dies sinnvoll ist, überlegen, den Grünpfeil einzusetzen, und ihn dann gegebenenfalls übernehmen. Wir sollten den Grünpfeil aber nicht flächendeckend einführen, sondern schlicht und ergreifend nur dort, wo er sich einsetzen lässt. Ich bin der Ansicht, das ist in Ordnung.
Herr Hagenah, § 37 der Straßenverkehrsordnung befasst sich u. a. mit dem Grünpfeil. Ich bin der Auffassung, jeder Verkehrsteilnehmer sollte sich mit der Straßenverkehrsordnung einigermaßen beschäftigen, egal, ob als Radfahrer oder Fußgänger. Wer sich da von vornherein heraushält, dem ist nicht zu helfen. Es ist absolut wichtig, dass wir alle uns nach der Straßenverkehrsordnung richten. In diesem Zusammenhang hat der Grünpfeil seine Berechtigung, und ich finde ihn nicht verkehrt.
Lassen Sie uns die Situation so nehmen, wie sie ist. Wir sollten den Einsatz des Grünpfeils weiter prüfen, besonders in den größeren Städten. Hier ist nicht nur Hannover gefragt. Auch in Braunschweig beispielsweise wird das sehr stark geprüft. Dort laufen sogar Ratsherren durch die Stadt und prüfen jede einzelne Kreuzung, ob nicht noch ein Grünpfeil angebracht werden kann. Das sind keine Ratsmitglieder von der CDU und der FDP. Ich meine, ihnen sollte zumindest die Chance eröffnet werden, zum Wohle der einzelnen Kommunen weiterhin tätig zu sein.
Meine Damen und Herren, die nächste Rednerin ist Frau Weisser-Roelle für die Fraktion DIE LINKE. Bitte!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach dem Beitrag von Herrn Will war ich froh darüber, dass erst einmal Herr Hagenah mit seinem Wortbeitrag drangekommen ist. So konnte ich mich noch ein Stück weit auf die inhaltlichen Dinge konzentrieren.
Der Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP hat mich zwar nicht eine ganze schlaflose Nacht gekostet. Aber ich habe schon lange darüber nachgedacht. Ich habe mich gefragt, was man mit diesem Antrag will. Das erschließt sich mir nicht; denn die Kommunen können selbstständig entscheiden, ob sie Grünpfeile etablieren wollen oder nicht. In vielen Städten laufen bereits seit Jahren Untersuchungen.
Ich habe sehr darüber nachgedacht, warum Anträge von Ihnen in dieser Woche schon zweimal meine Zustimmung gefunden haben. Ich muss einmal überprüfen, ob ich nicht etwas falsch mache. Aber in diesem Fall, Herr McAllister, trifft es Sie hart: Ich kann zwar die Argumente, die für den Grünpfeil sprechen, in diesem Fall unterstützen. Der Antrag ist aber trotzdem überflüssig, weil die Kommunen die Angelegenheit regeln können.
Vielleicht noch zwei Sätze hinsichtlich der Gefährdung von Fußgängern und Fahrradfahrern: Ich meine, der Grünpfeil ist sicherer als der grüne Ampelpfeil, bei dem man nach rechts abbiegen kann; denn er sagt: Du hast freie Fahrt. Du brauchst nicht nach links zu gucken. Du kannst fahren. - Wenn dann aber ein Fahrradfahrer kommt, der nicht so genau auf die Verkehrssituation achtet, dann hat es der Autofahrer sehr schwer. Der Grünpfeil hingegen verpflichtet die Autofahrer, stehen zu bleiben. Er ist nämlich ähnlich wie ein Stoppschild zu interpretieren. Man muss sehr genau gucken und darf nur dann fahren, wenn kein Autofahrer, kein Fußgänger und kein Fahrradfahrer diese Kreuzung überqueren möchte.
Das ist meine Interpretation des Grünpfeils. Der Grünpfeil sorgt dafür, dass die Konzentration der Autofahrer für das, was um sie herum passiert, größer wird.
Natürlich sind sichere Schulwege für uns ein Muss, um das einmal deutlich zu sagen. Aber der Grünpfeil soll ja nicht an jeder Kreuzung montiert werden, sondern man muss sehr genau gucken, wo er sinnvoll und wo er nicht sinnvoll ist. Dort, wo er
sinnvoll ist, kann er den Verkehrsfluss sehr wohl besser regeln. Da die Autofahrer aufmerksamer sind, sorgt der Grünpfeil dafür, dass die Sicherheit für andere Verkehrsteilnehmer zunimmt. Zum anderen ist er ein preiswertes ökologisches Mittel, um den Verkehrsfluss in Gang zu bringen.
Das waren einige Argumente für den Grünpfeil. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen im Ausschuss.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Will, Ihre Fürsorge mir gegenüber hat mich doch sehr beeindruckt. Sie haben offenbar Sorge, dass die Fraktionen von CDU und FDP dem neuen Verkehrsminister etwas Böses wollen und ihm eine unlösbare Aufgabe stellen. Ich kann Sie beruhigen: Ich habe den Antrag selber unterschrieben und wollte mir natürlich nichts Böses. Von daher wird sich die Landesregierung der Aufgabe, die im Entschließungsantrag formuliert ist, tatsächlich erfolgreich stellen.
Die heutige Debatte und der Beitrag von Herrn Will haben schon gezeigt, dass der Grünpfeil seit jeher ein sehr emotionales Thema ist, über das in der Öffentlichkeit sehr engagiert und emotional diskutiert wird. Das kann man auch an der Geschichte sehen. Als die Wiedervereinigung stattfand, hatte man eine Ausnahmeregelung für den Grünpfeil mit einer Befristung bis Ende 1991 vorgesehen. Die Menschen haben aber, obwohl der Verkehr zunahm - wir hatten damals ein starkes Verkehrswachstum - gesagt, dass sie die Grünpfeil-Regelung als Ergänzung sinnvoll finden und den Grünpfeil folglich auf Dauer haben möchten. So ist es dann auch gekommen.
Deshalb gilt ganz eindeutig: Die Grünpfeil-Regelung ist sinnvoll, und zwar unter zwei Bedingungen, Herr Will.
Die erste Bedingung ist, dass man die Verkehrsflüsse an Ampeln flüssiger gestalten kann. Man hat damit natürlich auch einen Beitrag zum Umweltschutz, wenn der Schadstoffausstoß entsprechend gemindert wird.
Zweitens ist als zwingende Voraussetzung zu nennen, Herr Hagenah, dass der Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer, insbesondere von Fußgängern und Radfahrern, gewährleistet sein muss. Nur dann darf ein Grünpfeil an entsprechenden Kreuzungen montiert werden.
Ich begrüße, dass man sich jede einzelne Verkehrslage genau anschaut. Dies müssen die zuständigen Behörden, die die Lage vor Ort kennen, tun. Ich begrüße es, wenn wir dafür werben, dass man sich im Lande, wie es an vielen Stellen bisher schon passiert, die Stellen, an denen die Anbringung eines Grünpfeils sinnvoll erscheint, genau anschaut.
Es gibt aber, wie wir heute festgestellt haben, offensichtlich Vorbehalte, und zwar auch hier im Parlament. Insbesondere bei Herrn Abgeordneten Will habe ich das Gefühl, dass er Vorbehalte gegen den Grünpfeil hat. Ich verspreche Ihnen eines: Ich werde einmal schauen, ob wir im Landkreis Nordhorn nicht eine Ampelanlage an einer Kreuzung finden, an der ein Grünpfeil unter den beiden skizzierten Bedingungen sinnvoll erscheint. Ich werde den Grünpfeil dann persönlich, meinetwegen zusammen mit Landrat Kethorn, anbringen. Ich wette hier und heute: Herr Will, Sie wollen dann mit auf das Foto.
Wer beschließen möchte, dass sich der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit dem Entschließungsantrag beschäftigen soll, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dann ist es so beschlossen.
Bedürftige Kinder und Jugendliche in Sportvereinen fördern! - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/1745
Wie ich eben gehört habe, sind die Fraktionen übereingekommen, diesen Antrag direkt zu überweisen. - Ich sehe, das trifft auf Ihre Zustimmung.
Dann brauche ich die Beratung nicht zu eröffnen, sondern kann gleich zur Ausschussüberweisung kommen.