Vielleicht sollten Sie dabei auch beachten, was ein großer deutscher Philosoph, nämlich Immanuel Kant, wusste: Gedanken ohne Inhalt sind leer, Anschauungen ohne Begriffe sind blind. - Dies sollte man bei dieser Debatte durchaus berücksichtigen. Man kann hier nämlich über alles Mögliche reden, aber man sollte der Wahrheitsfindung keine Steine in den Weg rollen, die dort nicht hingehören. Also, Frau Flauger, lassen Sie uns ganz entspannt über dieses Thema reden.
Wir sind durchaus bereit, uns dieser Thematik ganz unvoreingenommen zu stellen, auch wenn einige in diesem Hause dies nicht erwartet hätten. Ich selbst habe in der Presse schon gesagt, dass die dazu ergangenen höchstrichterlichen Urteile für uns zunächst einmal nicht gelten, weil sie ein Bundesgesetz berühren, dass wir aber gleichwohl schauen sollten, was davon auf uns übertragbar ist, etwa was den Datenschutz oder ein Sanktionssystem angeht. Darüber muss man sich unterhalten. Man muss sich Gedanken darüber machen, wie man das vernünftig so miteinander gestalten will, dass es für unsere Bedürfnisse brauchbar ist.
Eines kann ich Ihnen allerdings schon vorweg sagen, Frau Helmhold: Die Regelung, die Sie für die kommunale Ebene vorschlagen, werden wir auf keinen Fall mittragen, weil sie nämlich aus unserer Sicht ein Schlag ins Gesicht eines jeden kommunalen Vertreters wäre. Wie wollen Sie Berufsgruppen, die schon heute in kommunalen Parlamenten schlecht vertreten sind, eigentlich dazu bewegen, ein kommunales Mandat anzutreten, wenn dort die Dinge voyeuristisch auf den Tisch gelegt werden müssen? - Das heißt, wir stellen uns unvoreingenommen der Debatte über die Punkte, die uns hier im Landtag betreffen, die wir für die Abgeordneten regeln können. „Das Nötigste regeln, Missbrauch verhindern“ sollte der Leitsatz sein. Ich glaube, dann erfüllen wir das, was Kant meinte. Dann füllen wir die Gedanken mit dem nötigen Inhalt und kommen damit etwas schlauer aus der Kurve.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist zwar schon alles gesagt, nur noch nicht von mir. Lassen Sie mich nur ein paar wenige Worte hinzufügen!
Der Grundtendenz dessen, was die Grünen eingebracht haben, stimmen wir zu. Wir werden sorgfältig in den Ausschüssen beraten und dort auch die kommunalen Dinge, die Herr Thümler angesprochen hat, sorgfältig darauf überprüfen, ob darin Kinken sind. Mir hat jemand gesagt, man müsse auch einmal genau gucken, ob z. B. Fragen von Ehepartnern bei der Behandlung dieses Themas eine Rolle spielen.
Ich will nur noch erwähnen, dass die SPD-Fraktion schon seit langer Zeit die Masse der Forderungen, die jetzt gesetzlich verankert werden sollen, freiwillig erfüllt. Im Internet können Sie nachlesen, welche Funktionen wir ausüben.
Lassen Sie mich mit einem nicht ganz ernst gemeinten Hinweis enden: Ich wäre den Kolleginnen und Kollegen Parlamentariern dankbar, wenn sie nicht von Kommunalparlamenten reden würden. Die gibt es nämlich nicht. Es gibt kommunale Vertretungskörperschaften, die sich dadurch auszeichnen, dass ihre Mitglieder viel mehr Mitwirkungsmöglichkeiten haben als ein Parlamentarier.
(Beifall bei der SPD - Hans-Christian Biallas [CDU]: Es gibt auch noch an- dere Unterschiede, Herr Bartling!)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist in der Tat - das ist aus den Wortbeiträgen deutlich geworden - eine wichtige demokratische Frage, welche Verhaltensregeln die Abgeordneten für sich aufstellen. Davon hängt ab, ob wir Vertrauen bei den Menschen gewinnen oder verlieren. Deshalb ist dieses Thema so sensibel. Ich bin dankbar, dass wir hier sehr sachlich diskutieren. Davon nehme ich bewusst Ihren Wortbeitrag, Frau Flauger, aus, den ich als eher unsachlich zur Kenntnis habe nehmen müssen.
Es ist die Frage: Wie gestalten wir unser Abgeordnetengesetz? Wie gestalten wir die Verhaltensregeln? Wie setzen wir damit unser Selbstbild fest? Welche Wertschätzung bringen wir unserer eigenen Arbeit gegenüber zum Ausdruck?
Wir Liberalen - das möchte ich hier einmal grundsätzlich festhalten - haben dabei folgende Position: Natürlich wollen wir das unabhängige Mandat. Auch wir wollen keine geschmierten Abgeordneten. Das ist selbstverständlich auch für uns sehr wichtig. Wir wollen keine Abgeordneten, die hier Partikularinteressen vertreten. Wir wollen auch keine Abgeordneten, die Einnahmen erzielen und dafür gar keine Gegenleistung erbringen. Frau Helmhold hat deutlich gemacht, was für Beispiele wir da in der Vergangenheit hatten, 2004 auch in diesem Parlament, als der Skandal um die beiden SPD-Abgeordneten Viereck und Wendhausen aufflog.
Schon heute untersagt das Niedersächsische Abgeordnetengesetz, Vergütungen anzunehmen, ohne tatsächlich eine Gegenleistung erbracht zu haben. Das wäre im Übrigen bei jeder Verschärfung ganz genauso. Diese Verstöße hätte eine Verschärfung der Regelungen nicht verhindert.
Die FDP-Fraktion ist allerdings - das möchte ich hier als zusätzliches Argument hier in die Diskussion einbringen - für die doppelte Unabhängigkeit. Wir wollen auf der einen Seite natürlich, dass das Mandat unabhängig wahrgenommen wird. Aber wir wollen auch, dass Abgeordnete durch ihren Beruf und durch ihre Tätigkeit von Politik unabhängig sind. Dieser wichtige Aspekt kommt in der Debatte häufig zu kurz. Unsere Demokratie lebt von selbstbewussten Mandatsträgern. Das ist auch die Voraussetzung dafür, dass unabhängige und sachdienliche Entscheidungen für unser Land getroffen werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, deshalb darf in dieser Debatte nicht suggeriert werden, dass eine Tätigkeit neben dem Mandat grundsätzlich etwas Schlechtes sei. Im Gegenteil ist sie grundsätzlich etwas Gutes. Eine Weiterentwicklung der heutigen Regeln darf also nicht zur Folge haben, dass bestimmte Berufsgruppen wie selbstständige Unternehmer, Freiberufler oder auch Handwerker davor zurückschrecken, sich politisch zu engagieren, und
kein Mandat anstreben. Wir wollen, dass das Parlament tatsächlich eine Volksvertretung und damit ein Spiegelbild der Gesellschaft ist. Dazu gehören insbesondere auch unterschiedliche Berufsgruppen.
Der heute von Bündnis 90/Die Grünen vorgelegte Gesetzentwurf enthält viel Interessantes, das zu diskutieren sich lohnt. Unsere Fraktion wird sich mit den Vorschlägen sehr genau auseinandersetzen. Aber wenn Sie hier die Regeln des Deutschen Bundestages als Vorbild nehmen, werden wir auch politisch bewerten müssen, ob es sinnvoll ist, diese Regeln eins zu eins zu übernehmen.
Eines möchte ich aber genauso wie der Kollege Thümler an dieser Stelle deutlich machen: Wir werden die Regelungen für die kommunalen Mandatsträger in den Orts-, Gemeinde- und Stadträten sowie in den Kreistagen nicht mitmachen. Wir dürfen die ehrenamtlichen Mandatsträger hier nicht mit zusätzlicher Bürokratie überschütten. Eine Selbstentblößung an dieser Stelle führte tatsächlich dazu, dass wir noch mehr Schwierigkeiten hätten, Ehrenamtliche für diese wichtige Aufgabe vor Ort zu finden. Deswegen halten wir diese Regelung für nicht praxistauglich.
Zum Beitrag des Kollegen Grascha hat sich Frau Kollegin Helmhold zu einer Kurzintervention gemeldet. Sie haben anderthalb Minuten Redezeit, Frau Helmhold.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Grascha, vielleicht hätte ich Ihnen vorher mein Manuskript geben sollen. Denn Sie haben sozusagen auf Dinge erwidert, die ich ausdrücklich überhaupt nicht gesagt habe, bzw. ich habe ausdrücklich gesagt, dass ich die Regelungen des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes für ausreichend halte, was die Frage der Vergütungen ohne Gegenleistung angeht. Das ist ja ausgeklagt. Ich habe es ausdrücklich gesagt.
Ich habe ausdrücklich gesagt, dass wir eine Nebentätigkeit für nichts Unanständiges halten. Wir wollen sie überhaupt nicht verbieten. Aber ich habe gesagt: Wir möchten, dass das transparent ist. -
Das, glaube ich, kann man verlangen. Die Bürgerinnen und Bürger können verlangen, Ross und Reiter genannt zu bekommen, wem Abgeordnete noch verpflichtet sein könnten.
Herr Grascha, was die Kommunen angeht, nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass zumindest der Stadtrat von Uelzen exakt das gerne möchte, was Sie ihm verwehren möchten. Ich frage mich: Warum eigentlich wollen Sie diesem berechtigten Interesse nicht nachkommen? - Ich möchte nicht, dass die Kommunen das müssen. Das steht ausdrücklich nicht im Gesetzentwurf. Es steht übrigens auch ausdrücklich darin, dass Nebentätigkeiten nur angezeigt und nicht veröffentlicht werden müssen, wenn der Rat das nicht will. Also lassen Sie doch den Kommunen die Freiheit, es so zu tun, wie sie es gerne wollen! Sie halten doch sonst die kommunale Selbstverwaltung immer so hoch.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Helmhold, in der Tat hatten Sie diese Punkte nicht in Ihrem Redemanuskript. Aber Sie können mir natürlich trotzdem nächstes Mal Ihr Manuskript zur Verfügung stellen. Wir wollen die Debatte in diesem Haus aber auch dazu nutzen, auf eine suggerierte Meinung einzugehen, die hier zwar nicht vorgetragen wurde, die wir aber öffentlich immer wieder diskutieren.
Dennoch ist es wichtig, an dieser Stelle auch zu sagen: Auch Abgeordnete haben einen Anspruch auf Datenschutz. Wir diskutieren diese Frage auch bei anderen Sachverhalten. Da kann es nicht nach dem Motto gehen: Wenn ich nichts zu verbergen habe, dann kann ich alles öffentlich machen. - Da gilt es schon genau abzuwägen und zu schauen, wo die Grenze zwischen Transparenz und Datenschutz für den Abgeordneten ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen zu diesen beiden Tagesordnungspunkten vor.
Zu Punkt 7: Der Gesetzentwurf soll zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen und zur Mitberatung an den Ausschuss für Inneres, Sport und Integration sowie an den Ältestenrat überwiesen werden. Wer dem so folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Dann ist es so beschlossen.
Zu Punkt 8: Der Antrag soll im Ältestenrat behandelt werden. Spricht jemand dagegen? - Enthält sich jemand? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Einzige (abschließende) Beratung: Veräußerung der Rathsmühle Celle an die Stadt Celle - Antrag der Landesregierung - Drs. 16/1830 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 16/1882
Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit dem Antrag der Landesregierung in der Drs. 16/1830 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das ist einstimmig so beschlossen worden.
Erste Beratung: Schulsozialarbeit stärkt und unterstützt unsere Kinder und Familien - Wir stärken und unterstützen die Schulsozialarbeit - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/1868