Wir wollen das nicht verantworten. Deswegen haben wir diesen interfraktionellen Antrag gestellt, den Sie zu meinem Bedauern heute ablehnen werden. Wir haben auch noch einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, weil wir meinen, der Innenminister kann nicht mehr aufgrund einer Verordnung entscheiden, sondern das muss jetzt das Parlament in die Hand nehmen. Der Gesetzentwurf lehnt sich an den damaligen Gesetzentwurf von Hessen an.
Für viele Menschen wird die Härtefallkommission gerade in den kommenden Monaten die letzte Chance sein, ein Bleiberecht zu erhalten. Dieses Ziel hat der Gesetzgeber mit der Einführung dieses Gremiums verfolgt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Voraussetzungen des Gesetzes - das ist schon gesagt worden - sind eigentlich relativ klar.
Es werden keine Ausschlussgründe genannt. Voraussetzung ist nur, dass man vollziehbar ausreisepflichtig ist und dass keine Straftaten von erheblichem Maße begangen worden sein dürfen. Was aber tun wir? - Wir machen eine Verordnung, die neun Nichtannahmegründe und fünf Ausschlussgründe enthält. Inwiefern ist da die Unabhängigkeit der Kommission gegeben? Wie können wir es verantworten, dass das Innenministerium eine Verordnung erlässt, die vorsortiert, aussortiert und blockiert?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Obwohl über den Gesetzentwurf der Grünen heute gar nicht zu debattieren ist, hat er in der Debatte eine Rolle gespielt. In der Tat: Wenn es so wäre, wie Sie es hier unvollständig dargestellt haben,
wäre es kein guter parlamentarischer Brauch. Da haben Sie völlig recht. Aber Sie haben das Entscheidende verschwiegen. Deswegen möchte ich das sagen. Selbstverständlich haben wir im Innenausschuss, wie es bei jedem Gesetzentwurf der Fall ist, über Verfahrensfragen im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf reden wollen. Das stand auch auf der Tagesordnung. Als die Opposition sah, dass zwei Kollegen der Regierungskoalition aufgrund der Straßenlage noch nicht im Ausschuss waren, haben die Oppositionsfraktionen - in diesem Fall die einbringende Fraktion, nämlich die Grünen - die sofortige Abstimmung über den Gesetzentwurf beantragt.
Da die beiden Kollegen in der Zwischenzeit aber den Raum betreten hatten, wurde dieser Antrag wieder zurückgezogen. Solche taktischen Spielchen im Zusammenhang mit einem solchen ernsthaften Thema machen wir nicht mit.
Wenn es Ihnen ernst damit gewesen wäre, hätten wir eine Anhörung gemacht. Aber Sie haben selbst den Antrag auf sofortige Abstimmung gestellt und ihn dann zurückgezogen. Ich habe dann etwas
nachgeholfen, indem ich den Antrag der Grünen noch einmal gestellt habe. Daraufhin ist der Gesetzentwurf abgelehnt worden. Wenn ein Gesetzentwurf abgelehnt worden ist, finden im Anschluss an diese Entscheidung keine Anhörungen statt. Das lernen Sie bitte für weitere Gesetzentwürfe, die Sie einbringen!
Nun komme ich zum Thema Härtefallkommission. Das ist in der Tat ein ernsthaftes Thema. Es gibt, glaube ich, einen großen Konsens darüber, dass die Härtefallkommission arbeitsfähig sein muss und auch bleiben muss. Ich will noch einmal daran erinnern: Sie haben Ihren Antrag zu einer Zeit eingebracht, als sowohl der Innenminister als auch der Herr Ministerpräsident mit den Kommissionsmitgliedern in einen Dialog darüber eingetreten sind, was nach einigen Jahren der Arbeit in der Härtefallkommission verändert werden sollte.
Da gab es, Frau Polat, natürlich einmal Forderungen aus der Kommission, und es gibt sehr viel weitergehende Forderungen, die die Opposition in diesem Hause gestellt hat. Das, was mit der Kommission erörtert und vereinbart worden ist, steht in dem Verordnungsentwurf, der sich in der Anhörung befindet. Darin sind durchaus einige Punkte geregelt, die Sie immer angesprochen haben. Das ist auch in Ordnung so. Aber es ist natürlich auch einiges nicht geregelt. Ich will jetzt nicht auf alles eingehen; aber zwei Punkte will ich herausgreifen.
Der eine Punkt ist der, dass Sie immer sagen, die Mitglieder in der Kommission müssten durch andere ergänzt oder ersetzt werden. Das kann man machen. Man kann es aber auch lassen. Wenn man sich anschaut, wie es in anderen Bundesländern geregelt ist, dann stellt man fest, dass es im Hinblick auf die Frage, wer da Mitglied ist, sehr unterschiedliche Regelungen gibt. In Hamburg, Frau Polat - das sage ich jetzt nur, um Ihnen einen Gefallen zu tun -, wo Schwarz-Grün regiert, gibt es eine Härtefallkommission, die ausschließlich aus Mitgliedern der Hamburger Bürgerschaft besteht.
Das Zweite ist, Frau Polat: In Hamburg ist für eine Entscheidung nicht die einfache Mehrheit erforderlich, wie Sie sie hier fordern, sondern in Hamburg gilt nach wie vor das Einstimmigkeitsprinzip. Dies sage ich nur, damit das hier einmal ausgesprochen wird.
Jetzt komme ich zu einer anderen Konstellation und nehme einmal Berlin. Im Bund regiert Gott sei Dank Schwarz-Gelb. Aber in der dynamischen Landeshauptstadt regiert Rot-Rot. Auch dort gibt es eine Härtefallkommission. Aber dort muss eine Entscheidung von zwei Dritteln der Mitglieder getragen werden.
Fazit: Wenn hier immer gesagt wird, Niedersachsen liege diesbezüglich am Ende, hier gelinge gar nichts, hier gebe es keine Humanität und die Ausländer würden nur abgeschoben, der Innenminister sei ein Abschiebeminister, dann sage ich Ihnen: Im breiten Spektrum aller Bundesländer ist die Härtefallkommission in Niedersachsen hervorragend aufgestellt.
Man kann sehr sachlich darüber reden. Übrigens eignet sich dieses Thema, bei dem es um den Umgang mit individuellen Fällen und um Menschen geht, deren Schicksal einzeln betrachtet werden muss, nicht für politischen Klamauk. Das sage ich hier sehr deutlich. Es hat mich in der Auseinandersetzung manchmal etwas geärgert, dass hier nicht anerkannt wird, dass wir durch die Härtefallkommission nicht jeden ausreisepflichtigen Ausländer, der noch in Deutschland lebt, hier behalten können. Es sind einige Voraussetzungen zu erfüllen. Dazu gehört z. B., dass man nicht dauerhaft dem sozialen Sicherungssystem in dieser Bundesrepublik zur Last fällt. Das sage ich ausdrücklich so. Die Härtefallkommission muss deshalb sehr genau gucken, wie sie im Einzelfall entscheidet. Das kann sie jetzt tun. Die Voraussetzungen dafür sind geschaffen. Deshalb besteht keinerlei Grund zur Unruhe und schon gar kein Grund zum Klamauk.
Zu dem Beitrag des Kollegen Biallas liegen drei Kurzinterventionen vor, und zwar in der folgenden Reihenfolge: Herr Bachmann, Frau Zimmermann, Frau Polat. Genau in dieser Reihenfolge erteile ich Ihnen das Wort. Herr Bachmann, Sie haben anderthalb Minuten. Bitte sehr!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zwei Dinge müssen klargestellt werden, Herr Biallas. Erstens. Was die Situation im Innenausschuss angeht, haben auch wir als SPD-Fraktion festzustellen, dass es seitens der mitantragstellenden Fraktion der Grünen ein Fehler war, die sofortige Abstimmung zu beantragen.
Wir haben immer gesagt: Bitte schön nicht ohne Anhörung der Integrationskommission! Fakt ist, dass die Kollegin ihren Antrag noch in der gleichen Sitzung zurückgezogen hat. Sie haben dann trotzdem zugeschlagen, ohne die Kommission zu hören. Danach gab es, um dies zu heilen, einen einstimmigen Beschluss der Kommission,
den Innenausschuss zu bitten, eine Anhörung durchzuführen. Auch diese einstimmige Bitte der Kommission haben Sie ignoriert. Also, um es deutlich zu machen: Die Betonköpfe sitzen hier und nicht da!
Insofern, Herr Kollege Biallas, geht es uns hier nicht darum, Best Practice in der Form zu betreiben, dass wir uns an allen Negativwerten orientieren müssen, die es in Deutschland in Bezug auf Kommissionen gibt. Niedersachsen kann an der Stelle auch einmal vorn sein. Wir hätten die Chance, mit einer Kommission so, wie wir sie vorgeschlagen haben, dem Gedanken des § 23 a des Aufenthaltsgesetzes entsprechen zu können. Sie müssen nicht immer Schlusslicht sein. Niedersachsen hat auch im Bundesvergleich die geringste Zahl an Anerkennungsfällen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dieser Antrag ist in der Beratung monatelang behindert worden. Vor diesem Hintergrund wundert es mich
Sie sagen, dass das - ich zitiere - in der Tat ein ernsthaftes Thema ist. - Ich wundere mich sehr, dass Sie sich zu diesem Thema hier als Pädagoge outen und den Oppositionsparteien ein Ihnen genehmes Verhalten in der Ausschussarbeit beibringen wollen. Man muss es sich einmal auf der Zunge zergehen lassen, dass Sie das alles gegen das einstimmige Votum der Integrationskommission, eine Anhörung durchzuführen, tun. Dem Votum haben Sie nicht zugestimmt. Ich finde es wirklich ein Ding, was Sie dem gegenüberstellen. Das zeigt Ihr undemokratisches Verhalten in der Ausschussarbeit bzw. in der Parlamentsarbeit. Meine Damen und Herren, ich kann das so nicht hinnehmen.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Biallas, Forderungen, die wir als Opposition oder als Grüne hier stellen, bezeichnen Sie immer als Klamauk. Ich halte fest: Auch zu dem Verordnungsentwurf ist ein Anhörungsverfahren durchgeführt worden. Wir wollen mit unserem Entschließungsantrag genauso, wie wir es mit unserem Gesetzentwurf versuchen, nicht nur dem Bundesgesetzgeber, sondern allen Verbänden und Kirchen, die hier angehört werden, gerecht werden. Dazu zählt das Katholische Büro. Es fordert genau dasselbe, was wir fordern. Dazu zählen der Flüchtlingsrat und kargah, der Verein für interkulturelle Kommunikation, Migrations- und Flüchtlingsarbeit. Dazu zählt die komplette Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen, AWO, Caritas, DRK, Diakonisches Werk, jüdische Wohlfahrt, Landesverband Paritätischer Niedersachsen. Wir haben in unseren Antrag und in unseren Gesetzentwurf nur die Forderung geschrieben, die auch alle Verbände in Niedersachsen, die etwas von Flüchtlingspolitik verstehen, aufgegriffen haben.