Für mich war die letzte Debatte um ein NPDVerbot dieses Parlamentes wirklich nicht würdig. Ich bitte, wirklich sehr darauf zu achten, dass wir genau unterscheiden und differenzieren, wenn wir von Rechtsextremismus oder von Linksextremismus reden.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Da wir über das Thema der Flüchtlingspolitik, des Bleiberechts und der Ausgestaltung von Härtefallverfahren in diesem Land immer wieder und notwendigerweise auch im Parlament diskutieren, werde ich das heute bei der Haushaltsberatung des Integrationsbereichs nicht thematisieren, zumal uns diese Fragen in der Aktuellen Stunde dieser Woche, aber auch durch aktuelle Entschließungsanträge der nächsten Zeit beschäftigen werden.
Ich möchte nur deutlich machen, dass wirklich gelungene Integrationspolitik losgelöst von der Abschiebepolitik und der Exekution von ausländerrechtlichen Fragen sein muss.
Deswegen, Herr Minister Schünemann, ist Integrationspolitik bei Ihnen in den total falschen Händen. Das wird auch von den Menschen im Lande so gesehen.
Das, was Sie geschickterweise - das will ich zugeben - mit einer Integrationsbeauftragten gemacht haben, die sozusagen all das schönredet, was Sie im Hintergrund auch an anderen Dingen tun, könnte man heute auch so formulieren: Die Erfahrung der Verbände der Integrationsaktiven im Lande in den letzten Jahren war: Das ist mehr eine PR-Beauftragte, um diesen Innenminister schön zu machen, als eine Integrationsbeauftragte.
Ich will das an einem Beispiel deutlich machen. Parallel zur Haushaltsberatung haben wir einen Entschließungsantrag in den Innenausschuss di
rekt eingebracht, der auch die Integrationskommission beschäftigen wird und in dem wir sagen: Wir müssen weg von der Projektförderung und wieder hin zu mehr institutioneller Förderung.
Die Integrationsbeauftragte hat in der Integrationskommission dieses Landtages gesagt: Das geht nicht; das hat uns der Landesrechnungshof verboten. - Das ist ein wortwörtliches Zitat und ganz eindeutig eine Falschaussage. Auf meinen Antrag, uns dieses Verbot zu geben, kam ein Auszug aus einer Haushaltsdenkschrift des Jahres 2000 - noch zu unserer Regierungszeit -, in dem der Landesrechnungshof gesagt hat: Institutionelle Förderung muss gut begründet sein. - Wir haben sie damals weiter gewährt. Wir haben dem Landesflüchtlingsrat weiter Geld und dem niedersächsischen Integrationsrat mehr Geld gegeben als Sie. Sie haben dann um die Hälfte gekürzt. Wir haben institutionell gefördert. Einige Ressorts der Landesregierung fördern immer noch institutionell, warum dann eigentlich nicht auch Ihre Integrationsbeauftragte in Ihrem Haus?
Ich will Ihnen die Frage beantworten: Weil die Institutionen Projekte beschreiben müssen, die sie genehmigt - das ist sozusagen eine fachliche Kontrolle - und, wenn sie sie genehmigt, mit der Auflage verbindet, dass das immer mit einem Grußwort von ihr in Verbindung steht. So stellen wir uns emanzipatorische Integrationsarbeit durch die Akteure im Lande nicht vor.
Deswegen befasse ich mich heute mehr mit Ihrer Art von Haushaltsvollzug und mit Ihrer Art, sozusagen neue Vorgaben im Lande zu implementieren, was das Bevormunden der Organisationen angeht, die in diesem Lande seit vielen Jahren erfolgreiche Integrationsarbeit leisten.
Wir können auch über die Mittelhöhe reden. Natürlich haben wir heute konkret keinen Antrag gestellt. Die wirklichen Integrationsmittel sind rund 2 Millionen Euro in Ihrem Hause. Die 60 Millionen Euro, von denen Sie immer reden, gehören zu dieser PR-Kampagne. Das sind selbstverständliche Programme. Mit der Sprachförderung haben wir zu unserer Regierungszeit begonnen.
Es sind selbstverständliche Programme, die im Bereich von Jugendarbeitslosigkeit gesamtgesellschaftlich angeboten werden und werden müssen, und keine ausschließlichen Integrationsprogramme.
Ob die 2 Millionen Euro reichen, die Sie jetzt zum Teil für die Förderung Dritter umschichten - den Weg halten wir für richtig -, ist eine Frage, die wir dann untersuchen werden, wenn wir wirklich wieder institutionell fördern und die Verbände im Lande in die Lage versetzen, mit hauptamtlichem Hintergrundpersonal mehr Ehrenamtlichkeit zu rekrutieren; denn man kann keine Projekte beschreiben, wenn in den Geschäftsstellen des Landes qualifiziertes Hintergrundpersonal fehlt. Ich habe manchmal den Eindruck, dass auch noch die Inhalte der Projekte, damit die Verbände überhaupt an Geld kommen, in Ihrem Hause geschrieben werden.
Das alles kann im Sinne einer wirklichen Beteiligung der Integrationsaktiven im Land nicht wahr sein!
Dass Geld vorhanden sein müsste, auch für mehr Integration, macht eine Zahl deutlich. Den Koalitionsfraktionen war es immerhin „aus dem Ärmel“ möglich, 122 000 Euro mehr im Einzelplan 03 für den Bund der Vertriebenen und die Landsmannschaft Schlesien bereitzustellen. Dagegen spreche ich mich gar nicht aus. Aber wenn es da geht, dann geht es auch anderer Stelle, die Mittel entsprechend auszuweiten.
Einen praktischen Hinweis zum Schluss - auch das ist Haushaltsvollzug -: Herr Minister, Sie haben bei der Anhörung zu den verdachtsunabhängigen Kontrollen in Moscheen eine ausgesprochene Klatsche bekommen,
und zwar von allen Integrationsaktiven im Lande, selbst von Ihren eigenen Polizeibeamten, die deutlich gemacht haben, dass sie nur mit langen Fingern an diese Aktivitäten herangehen, und insbesondere von allen Verfassungsrechtlern.
Wenn Sie mehr Spielraum, weniger Überstunden der Polizei, weniger Masseneinsätze haben wollen und mehr Integrationsbereitschaft erleben wollen, dann verzichten Sie auf die verdachtsunabhängigen Kontrollen. Dann verhalten Sie sich nicht mehr verfassungswidrig und interpretieren das SOG nicht fälschlicherweise, wie Sie es tun, siehe die Verfassungsrechtler. Und Sie gewinnen wieder mehr Spielraum bei der Polizei für einen sinnvollen Einsatz zur Hilfe der Bürger auf der Straße. Wenn Sie da umsteuern und eine andere Praxis walten lassen, dann tun Sie wirklich etwas für Integration.
Herzlichen Dank, Herr Kollege Bachmann. - Für die CDU-Fraktion hat sich jetzt Herr Kollege Biallas zu Wort gemeldet. Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es besteht wohl Einigkeit über alle Fraktionsgrenzen hinweg, dass wir inzwischen die schwerste Finanz- und Wirtschaftskrise durchleben müssen, die es seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland gegeben hat.
Ich sage das deshalb, weil ich gehört habe, dass sich die SPD-Fraktion gemeinsam mit der Fraktion der Grünen entschieden hat, vor dem Staatsgerichtshof gegen die Höhe der Neuverschuldung des Landes zu klagen.
Gleichzeitig hat die SPD-Fraktion deutlich gemacht, dass sie über die 2,3 Milliarden Euro hinaus, die wir mehr Schulden aufnehmen müssen, weitere dreistellige Millionenbeträge ausgeben will, um bestimmte Projekte zu finanzieren.
Sie müssen sich schon einmal entscheiden, wie das funktionieren soll. Wir haben 2,3 Milliarden Euro neue Schulden. Wenn ich mir anhöre, was Herr Bachmann und Frau Modder vorgetragen haben - man kann darüber streiten, ob das im Einzelnen sinnvoll sein könnte -, dann stelle ich fest, dass das aus diesem Haushaltsvolumen in keiner Weise zu finanzieren ist.
Dies möchte ich mit der Feststellung verbinden, dass wir es bei dem Konjunkturprogramm der Bundesregierung mit einem Projekt der Großen Koalition zu tun haben. Sie haben gesagt, das sei das Konjunkturprogramm der SPD. Ich muss Ihnen sagen, dass ich das urheber- und patentrechtlich nicht so schnell habe prüfen können.
Aber wir wollen einmal sagen: Die Große Koalition hat es beschlossen, und es hat in Niedersachsen erfreulicherweise gewirkt, insbesondere im Innenbereich.
Nur so viel: Den niedersächsischen Kommunen sind für die Jahre 2009 bis 2011 immerhin 480 Millionen Euro pauschal für Projekte zugewiesen worden. Das ist eine sehr hohe Summe, die, wie Sie selbst gesagt haben, gewirkt hat und weiter wirken wird.
Darüber hinaus sind 15 Millionen Euro aus der ergänzend aufgestellten Landesinitiative Niedersachsen an die Polizei gegangen. Damit kann eine Reihe notwendiger Investitionen gefördert werde, so z. B. die Beschaffung von neuen Einsatzfahrzeugen. Dadurch kommt es zu einer wirkungsvollen Verjüngung des Fuhrparks der Landespolizei.
5 Millionen Euro setzen wir des Weiteren für die Einführung modernster Kriminaltechnik ein. Das ist schon eine erhebliche Hausnummer.
Sie haben einige Dinge kritisiert, zum einen, es seien keine Stellenhebungen vorgesehen. Nun muss ich Ihnen sagen: Wir haben in den letzten Jahren ausweislich der Stellenpläne so viele Stellen im Bereich der Polizei gehoben und so viele Beförderungen durchgeführt wie seit vielen Jahren nicht.