Ja, genau. - In § 1 der Verwaltungsvereinbarung vom 14. März 1990 ist geregelt: Zur Abgeltung von Sonderbelastungen, die auf das Land, den Landkreis Lüchow-Dannenberg und betroffene Gemeinden sowie auf die Stadt Salzgitter und den Landkreis Wolfenbüttel zukommen, leistet der Bund Pauschalzahlungen an das Land von insgesamt 30 Millionen DM. Dieser Betrag wird vorbehaltlich parlamentarischer Zustimmung in drei gleichen Raten zu je 30 Millionen DM in den Jahren 1990, 1991 und 1992 geleistet. - Dann steht darin: Erweist sich nur ein Standort als ungeeignet, gilt die Vereinbarung mit den Hälften der Pauschalzahlungen gemäß § 1 fort.
§ 2 lautet: Das Land teilt die Zahlungen des Bundes auf das Land und die betroffenen Gebietskörperschaften auf. Eine Abrechnung von Einzelmaßnahmen erfolgt nicht.
§ 3 regelt: Mit den Pauschalzahlungen nach § 1 sind zugleich Billigkeitsentschädigungen des Landes für Demonstrationsschäden im örtlichen Bereich abgegolten.
In § 4 ist geregelt: Der Bund besteht zur Vermeidung eines Rechtsstreits mit ungewissem Ausgang nicht weiter auf den Forderungen, die er wegen Nachzahlungen vom Land unter Berufung auf § 70 Abs. 4 Satz 2 und Abs. 6 des Zweiten Wohnbaugesetzes in den Jahren 1982, 1984 und 1987 einbehaltener Bundesanteile an Rückflüssen sowie wegen eines Schadensausgleichs aufgrund nicht rechtzeitiger Zahlung von Tilgungsbeträgen geltend gemacht hat. Dagegen verpflichtet sich das Land, im Zeitraum 1989/90 Landesmittel von mindestens 166 Millionen DM zusätzlich und ohne Komplementärfinanzierung des Bundes im sozialen Wohnungsbau einzusetzen.
In § 5 heißt es: Das Land sagt zu, die gegen den Bund anhängig gemachte Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht auf höhere Erstattung nach dem Hochschulbauförderungsgesetz zurückzunehmen mit der Maßgabe, dass der Bund bei der Abrechnung sämtlicher durch die Hochschulbaugesellschaft abgewickelten Projekte auf einen Ab
zug für Vorsteuererstattung verzichtet und das Land seinen Anspruch auf Erstattung der tatsächlichen Baunebenkosten für die von der Hochschulbaugesellschaft durchgeführten Vorhaben nicht aufrechterhält und die mit allen Ländern getroffenen Vereinbarungen über die pauschale Abgeltung dieser Kosten auch für Maßnahmen der HPG insoweit anerkennt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach der ausführlichen Referierung dieser Teppichbasarverhandlungsergebnisse habe ich noch eine Nachfrage - vielleicht habe ich auch etwas überhört - vor dem Hintergrund dessen, was Herr Humke-Focks vorhin gefragt hat. Wenn eine Nichteignung von Gorleben festgestellt wird, was bedeutet das dann für den Landeshaushalt Niedersachsen? Das ist meine erste Frage.
Da ich schon einmal hier vorne stehe, möchte ich noch eine zweite Frage stellen, und zwar zu dem, was Sie über diese 275 Millionen DM referiert haben. Dabei haben Sie auf andere Einzelpläne verwiesen. Ferner haben Sie gesagt, dies sei im Einzelnen dem Bund gegenüber nachgewiesen worden. Wenn ich richtig verstanden habe, was wir vom Bund bekommen haben, sind 135 Millionen DM an die Gemeinden gegangen. 275 Millionen DM haben Sie anders im Landeshaushalt verwurstet, und zwar in Einzelposten, die Sie dann dem Bund gegenüber nachgewiesen haben. Ich hätte gern - das muss nicht jetzt sofort sein - einen Überblick darüber, wohin diese 275 Millionen DM geflossen sind.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe vorhin schon darauf hingewiesen, dass im ersten Vertrag - das ist der Vertrag vom 9. Februar 1979 - in § 8 Abs. 4 steht: Falls sich der Standort Gorleben als ungeeignet erweisen sollte, sind die
entstandenen Kosten im gegenseitigen Einvernehmen abzurechnen. - Darin erkenne ich keine Zahlungsverpflichtung des Landes.
In dem Vertrag aus dem Jahr 1990, der auch Salzgitter und den Landkreis Wolfenbüttel einbezogen hat, wurde eine Zahlung von dreimal 30 Millionen DM festgelegt. Darin steht auch, dass der Bund nur anteilig zahlt, wenn sich einer der Standorte als ungeeignet erweist. Da sich die Ungeeignetheit sowohl von Schacht Konrad als auch von Gorleben weder in den Jahren 1990/1991 noch 1992 erwiesen hat, sind die Zahlungen erfolgt und ordnungsgemäß vereinnahmt worden. Deshalb ist nichts zurückzuzahlen.
- Um die Asse geht es doch gar nicht. Wir reden doch über Gorleben. Sie müssen doch berücksichtigen, welche Frage von Ihrer Fraktion gestellt worden ist. Dann beantworte ich diese Frage.
Die Gelder an die Kommunen bzw. Kommunalverbände, wenn es ein Landkreis war, sind im Einzelplan 13 ausgewiesen, wie ich es dargestellt habe. Die anderen Gelder sind auch im Interesse von Gorleben ausgegeben, aber nicht im Einzelplan 13 und nicht in jedem Einzelplan unter dem Titel „Gorleben“ ausgewiesen worden.
Ich will ein Beispiel nennen, das ich aus eigenem Erleben kenne, weil ich auch einmal den Haushalt des Justizministeriums verwaltet habe. Wir mussten genau aufschreiben: In Lüchow-Dannenberg gibt es ein Amtsgericht, wir schätzen, dass dort eine Viertel Richterstelle vorgehalten wird, damit ein Richter vor Ort ist, falls dort irgendwelche Schäden sind, falls es Rechtsstreitigkeiten gibt. - Bitte legen Sie mich nicht auf eine Viertel Stelle fest; denn das alles ist mehr als 20 Jahre her. Dann haben wir das ganz normal unter Kapitel 11 04 - das waren damals die ordentlichen Gerichte - unter der Hauptgruppe 4, also Personalkosten, veranschlagt. Hinzu kamen die Sachkosten, die ein Viertel Richterstelle, ein Viertel Geschäftsstelle usw. verursachen.
das dann aus den einzelnen Ressorts zusammengeschrieben und anschließend an das Bundesinnenministerium geschickt.
Das wissen wir aus der Erinnerung. Vollständige Unterlagen darüber haben wir aber nicht mehr. Es könnte allerdings sein, dass es noch Einzelunterlagen gibt. Ich habe das alles aber schon im Umweltausschuss erklärt. Was wir hier machen, ist eine Nacharbeit des Umweltausschusses. Dort habe ich schon einmal ausführlich darüber berichtet. Die Hauptakten sind selbstverständlich alle noch da.
Die Nebenakten, aus denen die einzelnen Zahlungsströme hervorgehen, sind infolge der Aktenordnung nach 15 Jahren vernichtet worden. Die ersten wurden im Jahr 2002 vernichtet. Die nächste Charge folgte im Jahr 2005. Weshalb es alle drei Jahre sind, weiß ich nicht. Danach wird aber weder der Minister noch der Abteilungsleiter gefragt. Das macht die Verwaltung. Wenn eine Verwaltung feststellt, dass Akten 15 Jahre alt sind, dann werden sie ordnungsgemäß vernichtet. Deshalb liegen uns die Nebenakten nicht mehr vollständig vor. Das habe ich im Umweltausschuss aber schon umfänglich erläutert.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass es eine Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land gibt, dass es Zahlungen für sogenannte Demonstrationsschäden geben soll, frage ich die Landesregierung: Welche Zahlungen sind an welche Kommunen geflossen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe es vorhin bereits umfänglich erläutert. Die Mittel, die aus dem Einzelplan 13 aus der Titelgruppe 61 geflossen sind, haben sich auf 134,9 Millionen DM belaufen. Was davon allerdings an den Landkreis Lüchow-Dannenberg oder einzelne
Noch einmal zur Frage von Herrn Humke-Focks, die er mir gerade schriftlich gegeben hat: Ich kann mich nicht daran erinnern, dass ich von einer Verjährung von 30 Jahren gesprochen habe. Ich sehe überhaupt keinen Zahlungsanspruch. Deshalb kommt es auch nicht darauf an, ob dieser in 30 Jahren oder wann auch immer verjährt. Ich sehe gar keinen Anspruch und deshalb auch gar keine Verjährung.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister Möllring, Sie haben mehrfach ausgeführt, dass Sie keine rechtliche Grundlage für eine Rückzahlungsverpflichtung des Landes sehen. Ich möchte gern wissen, ob der Bund diese Auffassung teilt. Gab es dazu in letzter Zeit eine Korrespondenz?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es gibt keinerlei Forderungen seitens des Bundes. Wir gehen davon aus - der Bund geht offensichtlich auch davon aus -, dass mit dem abschließenden Vertrag aus dem Jahr 1990, der vorhin so ein bisschen diskreditiert wurde, die gegenseitigen Ansprüche von Bund und Land allesamt beseitigt worden sind.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister Möllring, ich möchte noch einmal auf die Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und dem Land aus dem Jahr 1990 eingehen, also auf die Phase von 1990 bis 1992 mit den jeweils 30 Millionen DM, die vom Bund an das Land geflossen sind. Das Land hat diese Mittel aufgeteilt nach einem Schlüssel an die von nuklearer Entsorgung
12 Millionen DM für Lüchow-Dannenberg, 12 Millionen DM für Salzgitter und 1 Million DM für den Landkreis Wolfenbüttel. Ich frage die Landesregierung: Auf welcher Grundlage ist dieser Schlüssel entstanden?