Protokoll der Sitzung vom 16.03.2010

(Beifall bei den GRÜNEN)

Die anderthalb Minuten sind vorbei, Herr Kollege Klein.

(Unruhe)

- Bevor ich den nächsten Redner zu einer Kurzintervention aufrufe, bitte ich um etwas mehr Ruhe; denn sonst kann ich den Redner gleich nicht mehr

hören, und ich möchte schon darauf achten, dass er zur Sache spricht. - Für die SPD-Fraktion hat Herr Kollege Bachmann für anderthalb Minuten das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Bei meinem Organ wäre es sicherlich auch mit ein bisschen Lautstärke gegangen. Ich glaube, es hätten dann alle verstanden.

Das war schon ein Stück weit demaskierend, Herr Kollege Dreyer. Uns geht es um die Gleichbehandlung von Zuwanderergruppen. Wenn Sie davon sprechen, dass Sie Deutsche bevorzugen wollen, und damit die Spätaussiedler meinen, dann ist das eine Lex Spätaussiedler und damit eine differenzierte Haltung gegenüber Zuwanderern. Seien Sie sich doch darüber im Klaren, dass die Menschen, die als Arbeitsmigranten, als anerkannte Asylbewerber herkommen und einen Antrag auf Namensänderung stellen, im Regelfall davor ihre Einbürgerung betrieben haben, dass es sich dabei also auch um Deutsche handelt! Sie haben die Maske heruntergerissen. Dann sagen Sie aber auch konkret, was Sie meinen! Sie wollen die Ungleichbehandlung von Zuwanderergruppen. Spätaussiedler sind in Ihren Augen die besseren Zuwanderer. Das sehen wir anders. Wir behandeln die Gruppen gleich.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Björn Thümler [CDU]: Das war kalter Kaffee!)

Wir kommen zur nächsten Kurzintervention. Für die Fraktion DIE LINKE hat Herr Kollege Dr. Sohn für anderthalb Minuten das Wort. Bitte!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Dreyer, wenn Sie hier für Ihre Fraktion vortragen - - - Herr Dreyer, jetzt müssen Sie aber auch zuhören! Herr Dreyer, hallo, ich spreche gerade mit Ihnen.

(Ulf Thiele [CDU]: So wichtig sind Sie nicht!)

- Doch, das bin ich schon; ich bin Landtagsabgeordneter. - Wenn Sie für Ihre Fraktion vortragen, Herr Dreyer, dann müssen Sie sich nicht nur in dem Ausschuss, in dem Sie waren, erkundigen - er hört schon wieder nicht zu -, sondern auch bei den Kolleginnen und Kollegen in dem mitberatenden

Ausschuss. Im mitberatenden Ausschuss - Sie können den Ausschussvorsitzenden fragen; er kommt gerade herein - kam nämlich von Ihrer Fraktion die Anregung, die Formulierung ein bisschen zu präzisieren. Dort erging die Bitte, entsprechende Anträge vorzulegen. Einen solchen Antrag haben wir vorgelegt. Das kam also nicht kurzfristig. Wenn Sie sich mit den Kolleginnen und Kollegen Ihrer Fraktion in dem mitberatenden Ausschuss ein bisschen beraten hätten, dann hätten Sie nicht diesen - Entschuldigung - mindestens sehr unsorgfältigen Arbeitsstil bewiesen, wie Sie es hier leider getan haben. Das hat nichts mit Links und Rechts, sondern mit solide und nicht solide arbeiten zu tun. Tut mir leid.

(Beifall bei der LINKEN)

Für die CDU-Fraktion möchte Herr Kollege Dreyer antworten. Bitte schön, auch Sie haben anderthalb Minuten.

(Zuruf von Heinz Rolfes [CDU] - Un- ruhe)

- Nein, Entschuldigung, dreimal anderthalb Minuten ist falsch, Herr Kollege Rolfes. Sie kennen unsere Geschäftsordnung. Dem Redner stehen anderthalb Minuten zur Verfügung. Aber es wäre schön, wenn alle konzentriert zuhörten und ein wenig Ruhe einkehrte. Dann traue ich allen Kollegen zu, dass sie das von der zeitlichen Dimension her schaffen. - Herr Dreyer, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich kann nachher noch einen Zettel ausfüllen; wir haben nämlich noch Restredezeit.

Ich möchte noch einmal auf die Debatte eingehen, die sich um unsere Spätaussiedler entzündet hat. Ich möchte dazu aus der Vorlage 1 des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes zitieren. Da heißt es:

„Der Personenkreis des § 94 BVFG habe hingegen in der Regel aufgrund staatlichen Eingriffs seinen ursprünglich deutschen Namen verloren; ihm wurde eine Namensführung nach den Regelungen des neuen - meist slawischen - Rechtsraumes auferlegt. Es handele sich hierbei um Personen, die stets Deutsche im Sinne des Artikels 116 GG gewesen seien. Die Än

derung des aktuell geführten Namens in eine deutschsprachige Form bzw. die Wiederannahme der ursprünglichen deutschen Namensführung stellten eine besondere Form der Wiedergutmachung von Kriegsfolgen bzw. lediglich eine Wiederherstellung der ursprünglichen rechtmäßigen deutschen Namensführung dar.“

(Klaus-Peter Bachmann [SPD]: Wa- rum regelt das Bundesrecht es an- ders?)

- Ich zitiere doch, Herr Bachmann. Hören Sie bitte zu! -

„Dies rechtfertige eine unterschiedliche Behandlung beider Personenkreise.“

Meine Damen und Herren, es geht hier darum, dass Unrecht, das aufgrund der Kriegsfolgen geschehen ist, weiterhin ausgeglichen wird und ausgeglichen werden darf. Um nichts anderes geht es hier.

(Beifall bei der CDU)

Danke schön. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe daher die allgemeine Aussprache.

Wir kommen zu den Abstimmungen.

Wir kommen zunächst zur Einzelberatung. Ich rufe auf:

Artikel 1. - Hierzu gibt es einen Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 16/2336. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.

Wir kommen zur Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer stimmt zu? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt worden.

Artikel 2. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetz seine Zustimmung geben möchte, den ich bitte ich jetzt, sich zu erheben. - Wer stimmt gegen das Gesetz? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Das Gesetz ist so beschlossen.

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 5 und 6 vereinbarungsgemäß zusammen auf:

Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Gesetzes zum Dreizehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 16/2027 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien - Drs. 16/2302 - Schriftlicher Bericht - Drs. 16/2322

Einzige (abschließende) Beratung: Rundfunkfreiheit sichern - ZDF-Staatsvertrag ändern - Normenkontrollklage einleiten - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/2178 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien - Drs. 16/2275 neu

Die Beschlussempfehlung zu Tagesordnungspunkt 5 lautet auf unveränderte Annahme. Eine mündliche Berichterstattung ist hierzu nicht vorgesehen.

Die Beschlussempfehlung zu Tagesordnungspunkt 6 lautet auf Ablehnung. Eine Berichterstattung ist hierzu ebenfalls nicht vorgesehen.

Ich eröffne die allgemeine Aussprache,

(Unruhe)

wenn es etwas ruhiger geworden ist. - Danke schön. Für die CDU-Fraktion haben Sie, Herr Kollege Nerlich, jetzt das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Den Schwerpunkt des Dreizehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrages bilden die Regelungen zu Werbung und zur Produktplatzierung. Mit diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag setzen wir die entsprechende EU-Richtlinie um und schaffen Rechtssicherheit im bisher ungeregelten Bereich der Produktplatzierung.

Wie war es bisher? - Wenn James Bond von einem Privatsender immer wieder in einem Auto einer bestimmten Marke gezeigt wird, ist das attraktiv, aber nicht verboten. Derselbe James Bond, von einem öffentlich-rechtlichen Sender im selben Auto gezeigt, würde nach momentaner Gesetzeslage in einer rechtlichen Grauzone agieren.

(Dr. Manfred Sohn [LINKE]: Das tut er immer!)

Diese Grauzone wird nun durch den Dreizehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag bereinigt. Aus dem Änderungsstaatsvertrag ergibt sich: Im privaten Rundfunk dürfen Produkte gegen Bezahlung in Filmen, in Unterhaltungssendungen und im Sport platziert werden, sowohl in Eigenproduktionen als auch in Fremdproduktionen. Im öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist das nur bei angekauften, also nicht selbst produzierten Formaten erlaubt.

Unentgeltliche Produktplatzierungen, sogenannte Produktbeistellungen oder Produktionsbeihilfen, sind im privaten wie im öffentlich-rechtlichen Rundfunk erlaubt. Als Beispiel wird hier immer wieder gern das „Traumschiff“ genannt. Es gibt zahlreiche andere Beispiele.

Geregelt ist im Rundfunkänderungsstaatsvertrag aber vor allem die Pflicht zum Hinweis auf diese Produktplatzierungen. Wichtig ist uns als CDUFraktion, dass dabei Taburäume definiert werden. Das sind z. B. Nachrichten, Verbrauchersendungen, Ratgebersendungen und auch Gottesdienste. Besonders wichtig ist für uns, dass Kindersendungen von Werbung und Produktplatzierungen frei zu sein haben. Das begrüßen wir als CDU-Fraktion ausdrücklich. Wir freuen uns daher, dass der Staatsvertrag zum 1. April in Kraft treten wird, und stimmen dem Staatsvertrag hier im Parlament zu.

Nun zu dem SPD-Antrag, zu dem Bestreben, den ZDF-Staatsvertrag zu ändern. Ich zitiere aus diesem Antrag: „Der Landtag setzt sich für einen staatsfernen … Rundfunk ein“. Einverstanden. „Der Landtag setzt sich für einen … unabhängigen … Rundfunk ein“. Auch einverstanden. „Der Landtag setzt sich für einen … qualitätsvollen öffentlichrechtlichen Rundfunk … ein“. Genauso einverstanden.

Aber wenn Sie das alles in den Raum stellen und in Ihrem Antrag gleichzeitig eine Änderung der Statuten des ZDF fordern, heißt das, dass für Sie das ZDF im Moment nicht staatsfern, nicht unabhängig und nicht qualitätsvoll ist. Möchten Sie sich etwa auch der Einschätzung von Nikolaus Brender anschließen, der seine ehemaligen Kollegen als „inoffizielle Mitarbeiter, wirklich vergleichbar mit den IM der DDR“ bezeichnete und so in die Nähe eines DDR-Spitzelsystems brachte? - Wir als CDU-Fraktion distanzieren uns ganz deutlich von diesem unmöglichen Vergleich.