Protokoll der Sitzung vom 28.04.2010

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe ja sehr ausführlich dargestellt, was wir in den letzten Jahren getan haben, um die Kommunen zu unterstützen. Wir haben im Zukunftsvertrag festgelegt, dass der kommunale Finanzausgleich prozentual auf diesem Niveau bleibt, dass also aufgrund der finanziellen Situation insgesamt keine Absenkung vorgesehen ist. Sie wissen, dass wir den Kommunen durch die Absenkung der Gewerbesteuerumlage tatsächlich Mehreinnahmen verschafft haben. Es sind 300 Millionen Euro pro Jahr insgesamt mehr für die kommunale Ebene, wovon übrigens 50 % das Land aufbringen muss. Das heißt, wir haben weniger Einnahmen dadurch, dass die Gewerbesteuerumlage gesenkt worden ist, und zwar in der Größenordnung, wenn ich es richtig weiß - Hälfte Bund, Hälfte Land -, von 150 Millionen Euro.

Es ist wahr, dass wir den kommunalen Finanzausgleich in den letzten Jahren abgesenkt haben. Wir haben ihn schrittweise schon wieder ansteigen lassen. Im Schnitt sind es dort noch 100 Millionen Euro weniger. Aber Sie sollten daran denken, dass die SPD-Regierung früher immer schön in den kommunalen Finanzausgleich hineingefasst hat, aber nie dafür gesorgt hat, dass die Kommunen auf irgendeine Weise mehr Geld bekommen. Wenn man rechnen kann, wird man feststellen: 300 Millionen Euro Gewerbesteuerumlage mehr, 100 Millionen Euro sind aus dem kommunalen Finanzausgleich heraus, 300 minus 100 sind 200 mehr. Insofern haben wir also auch in der Vergangenheit durchaus gezeigt, dass wir die Kommunen unterstützen.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister. - Die nächste Frage wird von Herrn Klein von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestellt. Bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Welche Bedeutung hat bei den Beratungen in der Kommission die Reform der Grundsteuer, und welche Strategie verfolgt die Landesregierung zu diesem Punkt?

Herr Minister!

Ich musste noch einmal kurz nachfragen, weil dies auf der ersten Ministerkonferenz ausgeklammert worden ist. Ich wollte mich noch einmal vergewissern, ob dies auch auf Arbeitsebene so bestätigt worden ist. Die Grundsteuer steht dort nicht auf der Tagesordnung.

Vielen Dank, Herr Minister. - Meine Damen und Herren, zu dieser Dringlichen Anfrage der Fraktion DIE LINKE liegen keine weiteren Nachfragen vor.

Ich rufe damit den Tagesordnungspunkt 14 c auf:

Zusammenarbeit zwischen Landespolizei und Sicherheitsfirmen - Privat statt Staat in der öffentlichen Sicherheit? - Anfrage der Fraktion der SPD - Drs. 16/2427

Frau Rübke, Sie wollen die Anfrage einbringen. Bitte!

Herr Präsident! Meine Herren, meine Damen! „Zusammenarbeit zwischen Landespolizei und Sicherheitsfirmen - Privat statt Staat in der öffentlichen Sicherheit?“

Am 16. April 2010 verkündete Innenminister Schünemann den Abschluss eines Vertrages zur Zusammenarbeit zwischen Niedersachsens Polizei und privaten Sicherheitsdiensten in Form der Landesgruppe Niedersachsen im Bundesverband deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen, welche rund 70 % der Unternehmen der Branche vereinigt. Mittels dieser Kooperation soll nach Vorstellung des Innenministers die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen erhöht werden (Hamburger Abendblatt vom 17. April 2010). Die Gewerkschaft der Polizei kritisierte den Vertragsschluss als „Ausverkauf der Polizei“ und

betrachtet diesen als „weiteren Baustein der Aushöhlung der hoheitlichen Befugnisse des Staates“ (Pressemitteilung der GdP vom 16. April 2010).

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Welche Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem Kooperationsvertrag einerseits für die Polizei und andererseits für die Sicherheitsunternehmen?

2. Unter Berücksichtigung, dass die privaten Sicherheitsdienste sowohl mit dem Kooperationsvertrag als auch ohne diesen lediglich die sogenannten Jedermannrechte wie Notwehr und Nothilfe ausüben dürfen und zudem - wie jede Bürgerin und jeder Bürger auch - ohnehin gehalten sind, Straftaten der Polizei zur Kenntnis zu geben, worin liegt der konkrete Zuwachs an innerer Sicherheit für Niedersachsen durch den Kooperationsvertrag, und welche konkreten Defizite werden durch welche neuen Rechte und Pflichten hiermit aufgearbeitet?

3. In welcher Form hat das Innenministerium Vertreter der Polizei sowohl aus deren Führungsebene als auch aus den Gewerkschaften vor Abschluss des Vertrages in den Prozess eingebunden, und wie lautete, soweit dies geschehen ist, die jeweilige Stellungnahme, und wie ist diese in die Entscheidung eingeflossen?

Vielen Dank, Frau Rübke. - Jetzt kommt der Innenminister zum Dritten. Bitte schön!

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Kann er als Überstunde abrechnen!)

Dies zeigt die Bandbreite des Innenministeriums.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Zuge der Fortschreibung des Programms Innere Sicherheit durch die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder haben die Länder betont, dass im Rahmen von polizeitaktischen und rechtlichen Möglichkeiten Kooperationen mit privaten Sicherheitsdiensten angestrebt werden sollen. Ich darf in Erinnerung rufen, dass die IMK nur einstimmig beschließen kann; insofern ist klar, dass alle Regierungen dies unterstützen.

Nachdem bereits mehrere Vereinbarungen auf Länderebene mit dem Bundesverband Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen geschlossen

wurden, hat in Niedersachsen das Landespräsidium für Polizei, Brand- und Katastrophenschutz mit dem BDWS - Landesgruppe Niedersachsen - am 16. April 2010 eine Rahmenvereinbarung über eine gemeinsame Zusammenarbeit getroffen. Sie gibt den Rahmen für Kooperationen zwischen den Polizeidirektionen und dem BDWS bzw. den im Verband organisierten Sicherheitsunternehmen vor.

Mit der Vereinbarung werden ausdrücklich keine hoheitlichen Rechte auf die Mitgliedsunternehmen des BDWS übertragen. Dies war von Anfang an klar. Das haben wir deutlich gesagt. Daran gibt es auch gar keinen Zweifel. Es steht also nicht zur Disposition, die Erfüllung staatlicher Aufgaben im Bereich der öffentlichen Sicherheit für private Sicherheitsunternehmen zu öffnen, da es Kernaufgabe des Staates ist, die Sicherheit seiner Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Die privaten Sicherheitsunternehmen können und sollen polizeiliche Arbeit nicht ersetzen, sondern die Polizei auf Grundlage der sogenannten Jedermannrechte zusätzlich unterstützen. Das Leitmotiv der Vereinbarung lautet dementsprechend „Erkennen - Beobachten - Melden“. In der Vereinbarung wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Mitarbeiter der privaten Sicherheitsdienste keine Eigenschaften und Befugnisse von Polizeibeamten, von Hilfspolizeibeamten oder sonstiger Bedienstete einer Behörde haben. Der rechtliche Rahmen für die Zusammenarbeit ist damit klar definiert. Die privaten Sicherheitsunternehmen unterstützen die Polizei durch die Weiterleitung von Hinweisen auf sicherheitsrelevante Vorkommnisse, so z. B. über beobachtete Straftaten, Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung oder Personen, die im Verdacht stehen, Objekte zur Begehung von Straftaten aufzuklären.

Die Polizei geht ihrerseits keinerlei Verpflichtungen gegenüber den in dem BDWS organisierten Mitgliedsunternehmen ein. Dies gilt auch für aus dieser Rahmenvereinbarung resultierende Kooperationen der Polizeidirektionen mit Sicherheitsunternehmen.

Die Polizei übermittelt den kooperierenden Sicherheitsunternehmen ein Sicherheitslagebild über aktuelle Entwicklungen und Ereignisse, und dies auch nur dann, wenn die Übermittlung entweder im öffentlichen Interesse ist oder im berechtigten Interesse der privaten Sicherheitsunternehmen liegt. Dies können beispielsweise Hinweise auf Großveranstaltungen sein, die auch die Sicherheitsunternehmen in ihrer eigenen Aufgabenerfüllung

betreffen. Informationen, die als Verschlusssache eingestuft werden, dürfen natürlich nicht weitergegeben werden.

Ein Kernstück der Vereinbarung ist die Gewährleistung von Qualitätsstandards für die beteiligten Unternehmen, deren Erfüllung Voraussetzung für eine Zusammenarbeit mit der Polizei ist. Unternehmen und Beschäftigte müssen zuverlässig sein, die fachlichen Qualifizierungen erfüllen, und das Unternehmen muss über ausreichende Ressourcen verfügen. Zudem haben die beteiligten Sicherheitsunternehmen die Beachtung der gültigen tarifrechtlichen Regelungen zugesichert.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Dringliche Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1 beziehe ich mich auf die Vorbemerkung.

Zu Frage 2: Durch die Rahmenvereinbarung wird in Niedersachsen die Zusammenarbeit zwischen der Polizei und privaten Sicherheitsunternehmen qualitativ weiterentwickelt und auf eine vertragliche Basis gestellt. Es werden formale Regelungen für die Zusammenarbeit und für die beteiligten Unternehmen definierte Qualitäts- bzw. Qualifikationsstandards festgelegt.

Die kooperierenden Sicherheitsunternehmen müssen zertifiziert sein. Die Zertifizierung erfordert, dass die beteiligten Unternehmen u. a. in den Bereichen Qualifikation des Personals, Gewerbepraxis und in Bezug auf die Erbringung eines Liquiditätsnachweises hohe Standards erfüllen. Auch müssen die privaten Sicherheitsunternehmen - sofern sie Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen durchführen - eine Sachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer abgelegt haben.

Aufgrund dieser Qualitätsnachweise ist davon auszugehen, dass auch die Qualität der Meldungen von privaten Sicherheitsunternehmen an die Polizei hoch ist. Die Mitarbeiter dieser Unternehmen haben aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung ein geschultes Auge, ihre Meldungen sind für die Polizei belastbar. Dadurch wird das Entdeckungsrisiko von Straftaten erhöht und die Polizei in die Lage versetzt, auf Grundlage der Hinweise der privaten Sicherheitsunternehmen zügig zu agieren.

Die mit der Polizei kooperierenden Unternehmen müssen über eine zertifizierte Notruf- und Serviceleitstelle verfügen. Hierdurch kann eine Brand-

bzw. Einbruchmeldeanlage auf ein Sicherheitsunternehmen aufgeschaltet werden. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn eine direkte Aufschaltung der Anlage zur Polizei nicht möglich sein sollte. Sobald Mitarbeiter ein Alarmsignal der Anlagen aufnehmen, teilen sie dies umgehend der Polizei mit, die dadurch schnell die entsprechenden Maßnahmen treffen kann. Gleiches gilt für Beobachtungen der Mitarbeiter, die auf festgelegten kurzen Meldewegen an die Polizei weitergegeben werden. Mitarbeiter der kooperierenden privaten Sicherheitsunternehmen stehen gegenüber der Polizei und, falls erforderlich, vor Gericht als Zeugen zur Verfügung.

Insofern ist - wie auch mit der Möglichkeit der Abstimmung des Vorgehens bei Großveranstaltungen - ein deutlicher Mehrwert für die Polizei verbunden. Es wird daher anerkannt, dass die privaten Sicherheitsunternehmen einen Beitrag zur inneren Sicherheit leisten. Defizite waren nicht aufzuarbeiten.

Zu Frage 3: Die Polizeidirektion Hannover hatte bereits am 5. Februar 2007 eine Vereinbarung über eine Zusammenarbeit mit der Landesgruppe Niedersachsen des BDWS geschlossen. Im Vorfeld der landesweiten Rahmenvereinbarung wurden die Polizeidirektionen beteiligt. Die Stellungnahmen der Polizeidirektionen sind in den Vereinbarungstext eingeflossen. Die Polizeigewerkschaften waren nicht zu beteiligen, da sie von der Vereinbarung nicht betroffen sind. Ich meine, dass es richtig ist, keine Anhörung von Polizeigewerkschaften durchzuführen, wenn es darum geht, mit den Sicherheitsunternehmen einen Vertrag abzuschließen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Minister. - Die erste Zusatzfrage wird gestellt von Frau Zimmermann von der Fraktion DIE LINKE. Bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund der Aussagen von Herrn Schünemann, dass es bei der Ausübung der Tätigkeiten der Wachdienste nicht um die Befugnisse von Polizeibeamten geht, frage ich ganz konkret: Welche konkreten Aufgaben verbergen sich hinter den Aufgaben der Wachdienste, und welche Handlungskompetenzen gehen damit einher? - Das ist die erste Frage.

Nun die zweite Frage. Vor dem Hintergrund Ihrer Ausführungen, Herr Minister Schünemann, dass die Mitarbeiter der privaten Wachdienste natürlich fachliche Qualifikationen mitbringen müssen, frage ich Sie: Hat es in der Zeit der Verhandlungen mit den Wachdiensten direkte Fragen oder Anforderungen seitens der Landesregierung hinsichtlich der Qualifizierung der Mitarbeiter der privaten Wachdienste gegeben und, wenn ja, welche sind das?

Herr Minister!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auf die erste Frage bin ich in meiner Antwort ausführlich eingegangen. Ich habe beschrieben, welche Aufgaben die privaten Sicherheitsdienste wahrnehmen. Das ist aber auch allgemein bekannt. Auf der zu Ende gegangenen Hannover-Messe waren beispielsweise 1 000 Mitarbeiter im Wachdienst tätig. Private Unternehmen wie Banken beauftragen Sicherheits- und Wachdienste, um für Sicherheit zu sorgen. - Das sind nur einige Beispiele, die das Einsatzfeld konkret aufzeigen.

Aus meiner Sicht ist es wichtig, dass wir in der Zukunft verstärkt mit den privaten Sicherheitsunternehmen kooperieren; denn damit kann ein Sicherheitsgewinn einhergehen. Voraussetzung dafür aber ist, dass wir nur mit denjenigen kooperieren, die einen hohen Standard haben. Genau dies aber haben wir gerade sichergestellt. In Zukunft muss es für private Sicherheitsdienste eine Zertifizierung nach ISO geben. Insofern gibt es hier jetzt klare Anforderungen. Nur die Unternehmen, die nachweisen können, dass sie diese Anforderungen erfüllen, haben eine Chance, zusammen mit der Polizei vor Ort tätig zu werden.

Ich gebe zu, dass es in der Vergangenheit bei der Polizei Vorbehalte gegeben hat, auf die Sicherheitsunternehmen zuzugreifen. Das hat mit den recht unterschiedlichen Qualitätsstandards zu tun. Von den 50 Unternehmen, die in dem Verband organisiert sind, erfüllen nach Auskunft des Vorsitzenden 10 Unternehmen diese Qualitätsstandards. Das bedeutet allerdings nicht, dass die Leistungen der anderen 40 von schlechter Qualität sind. Wir müssen aber - um nur ein Beispiel zu nennen - natürlich genau darauf achten, dass die Notrufzentrale über einen Zeitraum über 24 Stunden besetzt ist. Das ist der Mehrwert dieser Vereinbarung. Wenn diese Standards eingehalten werden

und wenn klar ist, dass die privaten Sicherheitsdienste keine hoheitlichen Aufgaben wahrnehmen, kann die Zusammenarbeit für die Polizei bei verschiedenen Sicherheitslagen sehr hilfreich sein. In diesem Zusammenhang wollen wir diese Überlegungen umsetzen.

Ein weiterer Punkt, den eigentlich insbesondere die Gewerkschaften begrüßen müssten, ist der Umstand, dass Tariftreue zugesichert werden muss. Das ist etwas, was die Gewerkschaften immer fordern, was in dem Bereich aber wohl nicht immer eingehalten worden ist. Wir werden nur dann mit privaten Unternehmen tätig werden, wenn Tariftreue zugesichert ist. Wenn ich richtig informiert bin, hat gerade in der vorletzten Woche der Verband der Sicherheits- und Wachdienste einen entsprechenden Vertrag mit Ver.di abgeschlossen. Das heißt, die Verbände, die dort tätig sind, sichern Tariftreue zu. Dieser Mehrwert ist für mich wichtig. Insofern gibt es eigentlich für beide Seiten wirklich nur eine Win-win-Situation.

Ich bin sehr erstaunt - das will ich ganz deutlich sagen -, dass eine Polizeigewerkschaft es wider besseres Wissen so dargestellt hat, als beginne man jetzt, hoheitliche Aufgaben auf private Sicherheitsdienste zu übertragen, und als wolle man sich bei der Wahrnehmung staatlicher Aufgaben zurückziehen. Das ist mitnichten der Fall. Es handelt sich insofern schlichtweg um eine Desinformation der Bürgerinnen und Bürger, aber auch um eine Desinformation in die Polizei selber hinein, um für Unruhe zu sorgen. Was hier unterstellt wird, ist in diesem Zusammenhang ausgeschlossen. Es wäre mir deshalb sehr recht, wenn man dann reagiert, wenn man genau weiß, was man sagt. Wenn man weiß, dass es nicht so ist, sollte man lieber schweigen. Ich kann es nicht akzeptieren, dass eine Stimmung erzeugt wird, um etwas in die Bevölkerung zu bringen, was mit dem erwähnten Vertrag in keiner Weise beabsichtigt ist.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Minister. - Die nächste Frage wird gestellt von Frau Flauger von der Fraktion DIE LINKE. Bitte!