Protokoll der Sitzung vom 29.04.2010

Selbstverständlich. - Lassen Sie diese Spielchen also bitte sein. Wenn es bei solchen hoch sensiblen Vorgängen mangelnde Abstimmung und null Informationen gibt, dann sollten Sie das intern klären. Aber gestehen Sie aus humanitären wie auch aus menschenrechtlichen Gründen einer ernsthaften Prüfung die erforderliche Zeit zu, und verschließen Sie sich einer Aufnahme der Häftlinge nicht kategorisch.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD, bei den GRÜ- NEN und bei der LINKEN)

Ich erteile dem Kollegen Oetjen von der FDPFraktion das Wort.

Sehr verehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, wir sind uns hier in diesem Hause einig, dass die Schließung des Lagers von Guantanamo ein richtiger Schritt und längst überfällig ist.

(Zustimmung bei der FDP)

Das Unrecht, das an diesem Fleck der Welt passiert ist, ist sehr groß. Es muss ein Anliegen der

Staatengemeinschaft insgesamt sein, dieses Unrecht wiedergutzumachen.

(Kurt Herzog [LINKE]: Und das reicht?)

Aus Sicht der FDP muss es zunächst einmal Ziel sein, die Häftlinge, die sich noch dort befinden - 180 sind es derzeit noch; das hat die Kollegin Polat ausgeführt -, in ihre Heimatländer zurückzubringen. Wenn dies nicht möglich ist - es kann ja durchaus sein, dass ihnen in ihren Heimatländern Folter oder Ähnliches droht -, sind in erster Linie natürlich die Vereinigten Staaten in der Pflicht. Aber wir als Bundesrepublik Deutschland sollten uns nicht grundsätzlich verschließen, Häftlinge aus Guantanamo aufzunehmen, wenn es dafür humanitäre Gründe gibt, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall bei der FDP, bei der CDU, bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Das hat auch die Koalition aus CDU und FDP in Berlin so beschlossen. Der Bundesinnenminister, Herr de Maizière, hat deswegen die Maßnahme einer Einzelfallprüfung auf den Weg gebracht. Diese Einzelfallprüfung halten wir als FDP-Fraktion für den richtigen Weg. Es kann nicht sein, dass wir grundsätzlich Nein sagen. Es kann auch nicht sein, dass wir grundsätzlich sagen: Ja, Deutschland muss auf jeden Fall jemanden aufnehmen. - Es kommt auf den Einzelfall an. Diese Einzelfallprüfung muss erst durchgeführt werden, bevor wir eine Entscheidung treffen, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Zustimmung bei der FDP, bei der CDU und bei der SPD)

Bei einer solchen Einzelfallprüfung muss aber auch geprüft werden, ob die Sicherheit - Herr Kollege Rolfes hat das ausgeführt - in jedem Fall gewährleistet ist. Wir als Land Niedersachsen haben die Aufgabe, für die Sicherheit unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger einzustehen. Deswegen ist es wichtig, dass die Länder bei dieser Einzelfallprüfung eingebunden werden. Denn die Länder sind es, die diese Häftlinge - falls sie irgendwann kommen - aufnehmen müssen. Das hat der Innenminister deutlich gemacht. Ich sage hier sehr deutlich: Es darf keine Gefährdung der Sicherheitslage in Deutschland und in Niedersachsen geben. Dafür müssen gerade wir als CDU und FDP auch in diesem Hause einstehen.

(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU - Klaus-Peter Bachmann [SPD]: Nicht nur ihr!)

- Nicht nur wir, natürlich nicht. Aber wir tragen im Moment die Verantwortung, Herr Kollege Bachmann.

Ich möchte noch einmal deutlich machen: Es gibt einen klar beschriebenen Weg, der von Herrn de Maizière als Bundesinnenminister derzeit beschritten wird: Das ist die Einzelfallprüfung. Wenn die Einzelfallprüfung ein positives Ergebnis ergibt, dann sollten wir - dieser Meinung sind wir als FDP - die betreffende Person in Deutschland aufnehmen. Wenn das Ergebnis negativ ist, weil die Sicherheitslage gefährdet ist, dann ist das nicht möglich. Aber heute ist in dieser Frage noch keine Entscheidung zu treffen. Die Ergebnisse des Prozesses müssen erst abgewartet werden, meine sehr verehrten Damen und Herren. Dann wird es aus meiner Sicht ein gutes Ergebnis geben.

Ganz herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Ich erteile Herrn Minister Schünemann das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei der Aufnahme von Guantanamo-Häftlingen geht es in erster Linie um einen Punkt: um Sicherheit.

(Ralf Briese [GRÜNE]: Um Menschen- rechte geht es nicht? - Gegenruf von Lothar Koch [CDU]: Lasst ihn doch erst mal ausreden!)

In erster Linie geht es um die Interessen der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland und in Niedersachsen. Es geht um ihre Sicherheit. Wenn es um den Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Verbrechen, sogar vor Anschlägen geht, dann kann es nicht darum gehen, großzügige Lösungen zu finden, sondern dann muss die Sicherheit im Mittelpunkt stehen, meine Damen und Herren. Daran kann es keinen Zweifel geben.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP - Kreszentia Flauger [LINKE]: Sie spielen mit den Rechten der Men- schen!)

Meine Damen und Herren, genau diese Position war die Position aller Innenminister, einschließlich des Bundesinnenministers, vor anderthalb Jahren, als der damalige Bundesinnenminister Dr. Schäuble das Ansinnen des Präsidenten Obama, in Deutschland Guantanamo-Häftlinge aufzunehmen, vorgebracht hat. Meine Damen und Herren, wir müssen jede Entscheidung an dieser Frage aufhängen: Können wir ausschließen, dass von Personen, die aus dem Guantanamo-Lager freigelassen werden, eine Gefährdung ausgeht?

(Kreszentia Flauger [LINKE]: Das können Sie doch bei keinem Men- schen ausschließen, Herr Schüne- mann!)

Deshalb, meine Damen und Herren, ist es notwendig, dass wir die Berichte aus dem Pentagon an Präsident Obama ernst nehmen. Herr Kollege Rolfes hat darauf hingewiesen: Über 20 % derjenigen, die in den letzten Jahren freigelassen wurden, sind wieder bei terroristischen Organisationen aufgetaucht. Der Prominenteste, der allen bekannt ist, ist al-Shihri. Er ist führender Kopf der Terrorgruppe El Kaida der Arabischen Halbinsel. Er hat gesagt: Dass ich in Guantanamo gewesen bin, hat mich in meinem Kampf noch bestärkt. - Das muss uns zu denken geben.

Deshalb ist es richtig, dass dieses Thema bei der Innenministerkonferenz in wenigen Wochen auf der Tagesordnung steht. Ich habe es selbst angemeldet. Es ist auch richtig, dass der Bundesinnenminister nach § 22 des Aufenthaltsgesetzes aus politischen Gründen selbst entscheiden kann. Ich bin sehr dankbar, dass er die Linie seines Vorgängers Herrn Dr. Schäuble weiterverfolgt und die Landesinnenminister gerade in die Prüfung der Sicherheitsrisiken einbezieht.

Ich kann mich noch gut daran erinnern, was Herr Dr. Schäuble vor anderthalb Jahren in der Innenministerkonferenz gesagt hat, als er die Verhandlungen mit dem amerikanischen Botschafter geführt hat. Er hat gesagt: Natürlich brauchen wir alle Unterlagen zu den Einzelfällen. Aber für mich ist ganz entscheidend, dass die USA, die amerikanischen Staaten, für diese Einzelfälle erklären, dass sie ein uneingeschränktes Einreise- bzw. Touristenvisum in die USA bekommen. - Damit wird deutlich, worum es eigentlich geht: In erster Linie ist das Sache der Amerikaner. Das Sicherheitsrisiko kann nicht auf andere Staaten übertragen werden. Es ist schon erstaunlich, dass einige amerikanische Staaten bereits beschlossen haben, dass sie

grundsätzlich keine Guantanamo-Häftlinge aufnehmen.

(Kreszentia Flauger [LINKE]: Das ist bei einigen amerikanischen Staaten gar nicht verwunderlich!)

An dieser Stelle müssen wir genau hinschauen. Die Sicherheit ist für mich der entscheidende Punkt. Es ist zweifellos richtig, dass wir die Aussage von Präsident Obama nach seiner Amtsübernahme begrüßt haben: Der rechtsfreie Raum Guantanamo muss beseitigt werden. - Aber die anschließenden Berichte haben gezeigt, dass der beabsichtigte Zeitplan überhaupt nicht eingehalten werden konnte. Denn wenn dieses Vorhaben tatsächlich im Sinne des geltenden Rechts umgesetzt werden soll, dann muss in jedem Fall geprüft werden, ob die Beweise ausreichen, um Anklage zu erheben, und tatsächlich eine Verurteilung zustande kommt. In dieser Phase befindet man sich noch.

Zusammengefasst, meine Damen und Herren: Wenn nicht zweifelsfrei geklärt werden kann, dass von denjenigen, die aus Guantanamo nach Deutschland kommen sollen, keine Gefährdung ausgeht, können wir darüber nicht sprechen. Die Linie, die der damalige Bundesinnenminister Schäuble aufgezeigt hat, ist richtig: Die Amerikaner müssen selber ausschließen, dass von diesen Personen in irgendeiner Weise eine Gefährdung ausgeht.

(Stefan Wenzel [GRÜNE]: So einfach ist die Welt nicht, Herr Schünemann!)

Meine Damen und Herren, wir werden uns die Antwort auf diese Frage nicht leicht machen. Wir werden das intensiv prüfen. Aber die Überschrift kann nicht sein: Allein aus humanitären Gründen sind wir großzügig. - Dafür geht eine zu große Gefährdung von diesen Personen aus, die sich zum Teil sogar wieder terroristischen Gruppen angeschlossen haben.

(Stefan Wenzel [GRÜNE]: Woher wis- sen Sie das denn?)

Im Zweifel für die Sicherheit! Das ist nicht nur Aufgabe der Innenminister, sondern das muss insgesamt die Linie in unserem Land sein.

Vielen Dank, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Weitere Wortmeldungen zu Punkt 21 b liegen mir nicht vor.

Ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 21 c auf:

Hart am Wind - Niedersachsen dreht auf bei den erneuerbaren Energien! - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 16/2434

Ich eröffne die Besprechung zu diesem Tagesordnungspunkt und erteile dem Kollegen Bäumer von der CDU-Fraktion das Wort.

Verehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Niedersachsen ist die Nummer eins bei den erneuerbaren Energien in Deutschland; da beißt die Maus keinen Faden ab. Wir sind führend bei Windenergie und bei Biomasse und müssen uns auch bei der Nutzung von Solaranlagen nicht verstecken.

(Beifall bei der CDU)

In Niedersachsen drehten sich am Ende des Jahres 2009 5 268 Windmühlen mit einer Leistung von mehr als 6 400 MW.

(Björn Thümler [CDU]: Sehr gut!)

Das sind fast 200 Anlagen und 391 MW mehr als am Ende des Jahres 2008.

(Karl-Heinrich Langspecht [CDU]: Tol- le Leistung!)

Damit stehen in Niedersachsen mehr als ein Viertel aller Windkraftanlagen in Deutschland.

Bei den Biogasanlagen ist es ähnlich: In Niedersachsen standen am Ende des vergangenen Jahres über 900 Biogasanlagen mit einer Leistung von 470 MW. Auch damit ist Niedersachsen spitze. Mehr als 30 % des von Biogasanlagen bundesweit erzeugten Stromes wird in Niedersachsen produziert.