Protokoll der Sitzung vom 17.08.2010

Es wäre keine Aufwertung der Integrationsarbeit, sondern eine Abwertung, wenn wir sie nicht im Hauptausschuss, im zuständigen Sozialausschuss, ansiedeln würden. Das Türschild ist neu, deswegen muss auch der Ausschuss ein neues bekommen. Das werden wir mit dieser Veränderung vollziehen. Daher werden wir diesen Antrag ablehnen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Ich stelle die gesamte Beratung, Frau Kollegin Helmhold - das möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich sagen -, in einen Zusammenhang mit vielen bedenklichen Einlassungen, die immer wieder aus der Fraktion der Grünen kommen und auf einem Stammtischniveau pauschale Vorurteile und Vorwürfe gegen Politiker versuchen zu bedienen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Das sind nach meinem Empfinden platte populistische Einlassungen. Ihre heutige Rede war ein Beispiel dafür.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Zu einer Kurzintervention auf den Beitrag von Herrn Nacke hat sich Frau Helmhold gemeldet. Sie haben anderthalb Minuten, Frau Helmhold!

Herr Nacke, wer im Glashaus sitzt, der sollte nicht mit Steinen werfen. Das ist eine ganz alte Regel. So etwas fällt oft auf einen selbst zurück.

(Zustimmung von Helge Limburg [GRÜNE])

Zu Ihren Ausführungen: Wir haben Ihnen die Bundestagsregelung vorgeschlagen, weil sie ausgeklagt ist und eine ganz klare Zielsetzung verfolgt, nämlich maximale Transparenz.

Wenn es Ihnen wirklich um das Thema gegangen wäre und wenn diese Regelung im Einzelfall mit § 27a - den wir übrigens durchaus für ausreichend finden - nicht kompatibel ist, dann hätte ich mir gewünscht, dass Sie einen Änderungsvorschlag unterbreiten, der das Ziel der Transparenz verfolgt, wenn Sie damit einverstanden wären. Wenn ich die geringste Chance einer geordneten Beratung und einer Bereitschaft Ihrerseits gesehen hätte, dieses Ziel mitzuverfolgen, dann hätten wir in eine Beratung eintreten, das ändern und zu einem gemeinsamen Beschlussvorschlag kommen können.

Das hätten wir alles mitgemacht. Aber darum geht es nicht. Sie wollen die Transparenz nicht und suchen Ausflüchte bis hin zu seltsamen Einlassungen über Rückkehrrechte von Parlamentariern. Schauen Sie ins Abgeordnetengesetz! Darin steht es ganz genau. Diese Regelung ist klar wie Kloßbrühe. Vielleicht betrifft sie Sie nicht, mich aber beispielsweise schon. Sie ist so eindeutig, dass ich damit überhaupt kein Problem habe.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Frau Pia Zimmermann von der Fraktion DIE LINKE hat jetzt das Wort. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei den beiden Ursprungsanträgen von Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion handelt es sich um Vorschläge zur Änderung der Geschäftsordnung, welche von meiner Fraktion ausdrücklich begrüßt werden. Bündnis 90/Die Grünen wollten mit ihrem Antrag eine transparente und klare Offenlegung der Nebentätigkeit von Abgeordneten mithilfe der Geschäftsordnung durchsetzen. Einige Fraktionen - so auch wir - sind schon jetzt nicht bange, ihre Nebentätigkeiten und Nebeneinkünfte offenzulegen. Das, was jetzt von der Mehrheit des Ältestenrates beschlossen worden ist, ist zwar nicht grundsätzlich verkehrt, die ursprünglichen Vorschläge der Grünen werden aber letztlich komplett aufgeweicht und das Ziel von mehr Transparenz so verfehlt.

Meine Fraktion nimmt das zum Anlass, die Beschlussempfehlung in diesem Punkt abzulehnen. Aber: Aufgehoben ist nicht aufgeschoben. Es bleibt zu hoffen, dass bei künftig anderen Mehrheitsverhältnissen in diesem Hause der Mut gefunden wird, eine klare Offenlegung von Nebentätigkeiten von Abgeordneten per Geschäftsordnung durchzusetzen.

(Beifall bei der LINKEN)

Meine Damen und Herren, die SPD-Fraktion wollte mit ihrem Antrag die Einsetzung eines Ausschusses für Integrationsfragen und Migrationspolitik bewirken. Es wäre ein ausgesprochen gutes Signal gewesen, wenn dieser Antrag eine Mehrheit gefunden hätte. Zudem hätte für die Koalition die Chance bestanden, den glatten Fehlstart der neuen Integrationsministerin Özkan ein wenig in den Hintergrund treten zu lassen, indem man mit der Installation eines solchen regulären Parla

mentsausschusses deutlich macht, dass mit der Einsetzung von Frau Özkan nicht nur Symbolpolitik betrieben wird, sondern ein echter Neustart in der Flüchtlings- und Integrationspolitik gewollt ist.

Doch so bleibt alles wie gehabt. Die Integrationskommission funktioniert weiterhin nur als Feigenblatt. Herr Nacke, die Beschlüsse der Kommission sind unverbindlich, haben keine Wirkung, und oftmals besteht insbesondere bei der Mehrheit des Ausschusses für Inneres und Sport wenig bis gar kein Interesse daran, was die Kommission besprochen und beschlossen hat. Dann kann man das Ganze nicht so verherrlichen. Es wird sich auch nicht dadurch ändern, dass künftig nunmehr der Sozialausschuss das Anhängsel „Integration“ erhält; denn so, wie Sie damit umgehen, ist es eben nur ein Anhängsel.

(Beifall bei der LINKEN)

Meine Damen und Herren, letztlich - da wiederhole ich mich gern - können wir über alle möglichen und unmöglichen Zuordnungen und Ausschüsse reden. Solange es aber keinen grundsätzlichen inhaltlichen Wandel in der Integrations- und Flüchtlingspolitik gibt, ist es insgesamt mehr als eine Feigenblattdebatte. Für einen grundsätzlichen Wandel bedarf es der Abschaffung der Residenzpflicht, wie wir es vor Kurzem beantragt haben, der Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes, der dezentralen Unterbringung von Flüchtlingen, der Schaffung einer Bleiberechtsregelung, welche den betroffenen Menschen eine wirkliche Perspektive gibt, und wir brauchen eine nachhaltige Unterstützung des Flüchtlingsrates in unserem Land.

Das sind nur ein paar Voraussetzungen für eine Flüchtlings- und Integrationspolitik, welche diesen Namen auch verdient hat.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Nächster Redner ist Herr Professor Zielke für die FDP-Fraktion. Ich erteile Ihnen das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! An dieser Stelle möchte ich nur zum Antrag der Grünen und zu unserem eigenen Änderungsantrag dazu sprechen.

Der Antrag in der Drs. 16/1846 der Grünen zur Geschäftsordnung ist gemeinsam mit ihrem Antrag in der Drs. 16/1844 zur Änderung des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes in erster Lesung am 24. November 2009 behandelt worden, weil beide unmittelbar zusammenhängen. Über den Antrag in der Drs. 16/1844 haben wir in der Plenarsitzung am 8. Juni endgültig entschieden. Da seitdem keine neuen Gesichtspunkte ersichtlich geworden sind, erlaube ich mir, meine Ausführungen von damals nur kurz zu rekapitulieren:

Die Forderungen der Grünen sind offensichtlich den sei einigen Jahren gültigen Vorschriften des Bundestages nachgebildet, faktisch haben diese Stufenregelungen aber sehr wenig an zusätzlicher Transparenz gebracht. Denn was hilft es am Ende, zu erfahren, dass ein Abgeordneter aus einer Nebentätigkeit beispielsweise zwischen 1 000 und 3 500 Euro einnimmt, etwa durch seine Tätigkeit als Rechtsanwalt oder die Verwaltung seines Vermögens? Das ist überhaupt kein Indiz dafür, dass die Wahrnehmung seines Mandats als Abgeordneter nicht im Mittelpunkt seiner Tätigkeit stünde. Ab und zu mag eine gewisse Neugier zufriedengestellt worden sein, aber das eigentliche politische Ziel, etwaige Abhängigkeiten einzelner Abgeordneter von fremden Interessen aufzuzeigen, ist durch das Bundesgesetz offensichtlich verfehlt worden.

Wir beseitigen dagegen mit unserem Änderungsantrag eine echte gravierende Transparenzlücke. „Wes Brot ich ess, des Lied ich sing“, sagt der Volksmund. Wir Parlamentarier haben einen befristeten Vertrag mit dem niedersächsischen Volk. Natürlich ist es für die Öffentlichkeit wichtig zu wissen, wes Brot ein Abgeordneter essen wird, wenn sein Vertrag nicht verlängert wird. In den allermeisten Fällen dürfte der materielle Vorteil von Rückkehrgarantien nach der Parlamentszeit den Erlös aus Nebentätigkeiten weit in den Schatten stellen. Genau an dieser Stelle schafft unser Vorschlag Durchblick, wo bisher Nebel wallte.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Wiederum für die FDP-Fraktion hat sich Herr Kollege Grascha gemeldet. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte zu dem Antrag der SPD

Fraktion auf Einrichtung eines Ausschusses für Integrationsfragen und Migrationspolitik sprechen.

Zunächst möchte ich schildern, wie wir zu unserem Abstimmungsverhalten gekommen sind. Die Frage, die sich ganz eindeutig stellt - hierbei möchte ich Frau Zimmermann ausdrücklich recht geben -, ist doch: Ist dieses Thema nicht nur ein Feigenblatt für eine gute oder schlechte Integrationspolitik? Kommen wir damit in der Sache tatsächlich weiter?

Wir sind der Auffassung, gegenüber der jetzt geltenden Rechtslage im Land mit der Zuständigkeit der Ministerien und der Integrationskommission würden wir durch Ihren Vorschlag keinen Vorteil erreichen. In Niedersachsen gibt es eine ganz klare Zuordnung bei der Zuständigkeit - das ist schon mehrmals gesagt worden -: Im Innenministerium ist das Ausländerrecht und im Sozialministerium der Bereich Integration angesiedelt.

Mit der Integrationskommission wurde zusätzlich die Möglichkeit geschaffen, den gesellschaftlich relevanten Gruppen auch ein Stimmrecht zu geben. Das ist der entscheidende Unterschied zu Ihrem Vorschlag, Herr Bachmann. Denn in Ihrem Vorschlag ist kein Stimmrecht für die gesellschaftlich relevanten Gruppen vorgesehen. Sie sollen zwar Stellungnahmen abgeben und Meinungen äußern können, aber unsere Vorstellung über die Arbeit der Integrationskommission ist, dass sie neben diesen Aufgaben auch die Möglichkeit haben soll, initiativ zu werden. Das ist nur möglich, wenn man tatsächlich seine Stimme abgeben kann.

(Klaus-Peter Bachmann [SPD]: Das stimmt ja nicht! Lesen Sie den Antrag ordentlich!)

Ich möchte auch auf die Situation in anderen Bundesländern zu sprechen kommen, weil das auch ganz interessant ist. In Thüringen beispielsweise - dort regiert die SPD mit - ist der Sozialausschuss für das Thema Integration zuständig. In Mecklenburg-Vorpommern ist der Innenausschuss für das Thema Integration zuständig. Auch dort regiert die SPD mit. In Rheinland-Pfalz, wo die SPD bekanntermaßen - zumindest zurzeit noch - allein regiert, ist zwar auch das Sozialministerium für Integration zuständig, aber dort gibt es noch nicht einmal einen Ausschuss für dieses Thema, sondern wurde zunächst einmal nur eine Enquetekommission eingesetzt, die dieses Thema mit bearbeitet.

(Klaus-Peter Bachmann [SPD]: Wir in Niedersachsen sind halt besser!)

Kurz und gut - ich möchte zusammenfassen -: Ihr Vorschlag beinhaltet mehr bürokratischen Aufwand und weniger Stimmrechte für die Betroffenen. Deswegen lehnen wir Ihren Vorschlag ab.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt vor.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wir stimmen zunächst über die Nr. 2 der Beschlussempfehlung ab, in der der Ältestenrat empfohlen hat, den Antrag der Fraktion der SPD in der Drs. 16/2503 abzulehnen. Anschließend entscheiden wir über die Nr. 1 der Beschlussempfehlung, die die Annahme des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in geänderter Fassung betrifft.

Wir kommen also zur Abstimmung zu Nr. 2 der Beschlussempfehlung. Wer der Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ältestenrates zustimmen und damit den Antrag der Fraktion der SPD in der Drs. 16/2503 ablehnen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Wer ist anderer Auffassung? - Wer enthält sich? - Das Erste war die Mehrheit. Der Beschlussempfehlung ist gefolgt worden.

Wir kommen jetzt zur Einzelberatung zu Nr. 1 der Beschlussempfehlung. Ich rufe auf:

Nrn. 1 bis 3.- Hierzu liegen Änderungsempfehlungen des Ältestenrats - zur Geschäftsordnung - vor. Ich lasse darüber abstimmen. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.