Wer also der Beschlussempfehlung des Ausschusses hinsichtlich der Änderungen zu den Einzelplänen 02, 05, 11, 13 und 15 zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das Erste war die Mehrheit. Es ist so beschlossen worden.
Artikel 1 in der Fassung der Unterrichtung in der Drs. 16/2905, d. h. unter Berücksichtigung der zu den Einzelplänen empfohlenen Änderungen. - Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Es ist so beschlossen worden.
Wer dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2010 (Nachtragshaus- haltsgesetz 2010) mit den beschlossenen Änderungen insgesamt zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das Erste war die Mehrheit. Es ist so beschlossen worden.
Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes - Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drs. 16/2880
Einbringen wird den Gesetzentwurf der SPDFraktion der Kollege Bachmann. Herr Bachmann, Sie haben das Wort.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute ist es das dritte Mal in diesem Jahr, dass sich die SPD-Landtagsfraktion gezwungen sieht, das Thema „Rettungsdienst“ auf die Tagesordnung des Landtags zu setzen. Anlass waren unterschiedliche Aussagen des Innenministeriums auf der einen Seite und des Wirtschaftsministeriums auf der anderen Seite in dem Streit über die Frage, ob eine Ausschreibung des Rettungsdienstes aufgrund der niedersächsischen Landesgesetzgebung am Beispiel der Region Hannover erforderlich ist. Dies hat uns veranlasst, mit einer Dringlichen Anfrage zu versuchen, Klarheit zu bekommen. Beide Minister haben damals unisono erklärt: Nein, eine Ausschreibung ist nicht erforderlich. - Das alles kann in den Landtagsprotokollen nachgelesen werden.
Das Verhalten im Wirtschaftsministerium auf der Sachbearbeiterebene war aber ein anderes, Herr Minister. Offensichtlich haben Sie das nicht gewusst. Kurz danach kam es zu ganz anderen Ansagen gegenüber der Region.
Zwischenzeitlich - darüber waren wir uns alle klar - hat der EuGH über die Ausschreibung oder Nichtausschreibung von Rettungsdienstleistungen nach dem Submissionsmodell ein Urteil gefällt: Der Träger des Rettungsdienstes bedient sich bei der Ausübung sogenannter Hilfsorganisationen als Beauftragte. Dieses Urteil liegt zwischenzeitlich vor. Daraufhin haben sechs Kolleginnen und Kollegen der SPD-Landtagsfraktion die Landesregierung mit einer Kleinen Anfrage in der Drs. 16/2789 gebeten, zur Klärung beizutragen: „Der EuGH hat zur Vergabe der Rettungsdienste entschieden - Welche Folgerungen zieht die Landesregierung?“ Es gab einen Sachstandsbericht, aber Folgerungen wurden nicht so richtig gezogen.
Deshalb handeln wir jetzt. Wir handeln mit dieser kleinen Novelle zum Rettungsdienstgesetz, um Klarheit zu bekommen und einer Fehlentwicklung vorzubeugen. Wir haben diesen Gesetzentwurf im Vorfeld einer eigenen kleinen Anhörung unterzogen. Wir haben die Kommunen befragt, ferner den Landesausschuss für den Rettungsdienst sowie die großen Hilfsorganisationen, die hier im Lande als Beauftragte tätig sind - ASB, DRK, Johanniter und Malteser -, aber auch beauftragte private Ret
tungsdienstleistungserbringer und die großen Berufsfeuerwehren im Lande. Die alle haben gesagt: Das Mindeste, was jetzt erwartet werden kann, ist, dass - auch wir sehen das so; das EuGH-Urteil ist zu akzeptieren - bei zukünftigen Ausschreibungen von Rettungsdienstleistungen nach dem Submissionsmodell die Zuverlässigkeit von Anbietern bei ihrer bisherigen Mitwirkung am Rettungsdienst - das ist ein Vorteil, wenn sie dies nachweisen -, aber insbesondere auch ihre Leistungsfähigkeit für den sogenannten Massenanfall an Verletzten und Erkrankten ein Ausschreibungs- und Vergabekriterium sein müssen.
Unser Rettungsdienstgesetz enthält leider keine Regelungen zum unterschwelligen Katastrophenschutzeinsatz - das haben wir schon damals bei der Novelle kritisiert und deshalb auch gegen sie gestimmt - und schon gar keine Regelungen für das, was im erweiterten Rettungsdienst etwa bei einem - wie die Fachleute sagen - Massenanfall von Verletzten und Erkrankten über den krankenkassen- und berufsgenossenschaftlich finanzierten Regelrettungsdienst hinaus zu organisieren ist.
Was kann jetzt passieren? - Wenn eine Kommune aufgrund des EuGH-Urteils - die Region Hannover wird dieses Urteil irgendwann ja umsetzen müssen; andere Kommunen im Lande aber auch, wenn die Verträge auslaufen - nach dem Submissionsmodell vergibt, kann es eine Zufallsbewerbung eines Rettungsdienstleisters aus dem Ausland oder auch einer neu entstandenen Firma geben, die diesen Hintergrund nicht haben. Wenn das so käme, bestünde die große Gefahr, dass der offizielle, ausgeschriebene Rettungsdienst im Falle eines großen Unfalls, wie z. B. eines Busunglücks - das sind die Fälle, die hier eintreten können -, nicht mit Hintergrunddiensten leistungsfähig ist. Deshalb kann es nicht angehen, dass die Hilfsorganisationen diesen ehrenamtlichen Teil vorhalten, aber in den hauptamtlichen Rettungsdienst möglicherweise nicht involviert sind.
Eine gleiche Initiative startet unser niedersächsischer Bundestagsabgeordneter Dr. Matthias Miersch beim Bund, der in den § 26 a des entsprechenden Bundesgesetzes folgende Regelung aufgenommen wissen möchte - ich darf zitieren -:
„Im Rahmen der Übertragung rettungsdienstlicher Aufgaben an Dritte stellen die Länder und Kommunen im Interesse eines leistungsfähigen Zivil- und Katastrophenschutzes eine enge Verzahnung des Rettungsdienstes mit
Deshalb bitten wir Sie ausdrücklich, unsere kleine Novelle möglichst zügig zu beschließen, damit in Fällen der Ausschreibung nach dem Submissionsmodell diese Verbindung hergestellt werden kann. Das ist im Interesse aller Kommunen im Lande, die Träger des Rettungsdienstes sind, und aller Beauftragten.
Wie verrückt die Situation ist, wird daran deutlich: Wenn eine Kommune diese Aufgabe mit ihrem kommunalen Rettungsdienst oder mit ihrer eigenen Berufsfeuerwehr selbst wahrnimmt, fragt niemand nach einer Ausschreibungspflicht. Bedient sie sich aber einer Hilfsorganisation, greifen Mechanismen, die die Hilfsorganisationen, die ganz wesentlich in den Katastrophenschutz involviert sind, vor der Tür lassen. Deswegen sehen wir hier eine Chance, positiv etwas im Interesse dieser Organisationen zu bewegen. Ja, diese Organisationen erwarten das geradezu von uns. Deswegen hoffe ich, dass Sie an dieser Stelle mitmachen und dass wir eine vernünftige Antwort geben.
Es gab die Anregung der Hilfsorganisationen, auch im Rettungsdienstgesetz ausdrücklich Vergaben nach dem Konzessionsmodell zu regeln. Dazu hat der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs die Empfehlung ausgesprochen, dass bei derartigen Vergaben Ausschreibungen nicht erforderlich sind. Das Urteil folgt. Dann werden die Kommunen in Zukunft frei entscheiden können.
Wir meinen, dass wir das nicht in das Gesetz aufnehmen müssen, weil wir in Übereinstimmung mit den Juristen des Innenministeriums der Ansicht sind, unser Rettungsdienstgesetz lässt an dieser Stelle beide Auftragsvergabemodelle zu: das Submissionsmodell und das Konzessionsmodell. Das Bessere für die Kommunen ist aber das Submissionsmodell. Deswegen sollten wir ihnen diese technische Tür öffnen. Das bedeutet nicht, dass wir uns nicht demnächst noch mit der Katastrophenschutzgesetznovelle und der Rettungsdienstgesetznovelle in Gänze befassen müssen, weil viele andere Fragen noch offen sind. Aber hier besteht dringender Handlungsbedarf, und die Betroffenen warten auf die Regelung.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom April dieses Jahres wurde bekräftigt, dass das Vergaberecht für die Rettungsdienste unter Berücksichtigung der öffentlichen Ausschreibung grundsätzlich angewendet werden kann. Doch welche Konsequenzen gehen damit einher? - Zuallererst gilt es festzuhalten: Die Aufgabe der Rettungsdienste ist die bestmögliche Bereitstellung von Rettungsmitteln und Rettungsfachpersonal bei medizinischen Notfällen. Dieser wichtigen Aufgabe muss bei einer etwaigen Privatisierung derartiger Betätigungsfelder jegliches Renditedenken strengstens untergeordnet werden. Dies ist bei freier Konkurrenz profitorientierter Unternehmen auf einem äußerst lukrativen Markt in der Umsetzung jedoch mehr als heikel, vor allem weil etwaige Kriterien zur Qualitätsfeststellung nicht ausreichend definiert wurden.
Unklar bleibt, wie man einer Destabilisierung der Vertragsbeziehungen begegnen will, sodass diese sich nicht auf die Beschäftigungsverhältnisse auswirken. Und wie soll verhindert werden, dass der ausgerufene Wettbewerb der Anbieter nicht über massive Einschnitte bei den Personalkosten hin zu Lohndumping und Arbeitsplatzabbau verläuft und letzten Endes zu einer Beeinträchtigung des Rettungspersonals insgesamt führt? Schon jetzt herrscht eine erhebliche Unsicherheit z. B. bei Beschäftigten des Deutschen Roten Kreuzes.
Ein weiterer Punkt sind die vielen ehrenamtlichen Helfer, die den Rettungsdienst in Deutschland so wichtig machen. Wenn der Rettungsdienst zunehmend von profitorientierten Unternehmen betrieben wird, ist davon auszugehen, dass ehrenamtliche Katastrophenschützer, die ja von den bisherigen Anbietern ausgebildet wurden, bald nicht mehr in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen, um bei Großeinsätzen entsprechend mitzuwirken.
Der Gesetzentwurf der SPD gründet ja ebenfalls auf der Kritik an fehlender Qualitätsfestlegung und -sicherung bei Ausschreibungsverfahren. Aber wie möchte man im konkreten Fall der europaweiten Ausschreibung die Zuverlässigkeit bei der bisherigen Mitwirkung überprüfen, wenn sich beispielsweise ein skandinavischer Anbieter bewirbt, mit
Abschließend kann man sagen: Das ist ein guter Gesetzentwurf in die richtige Richtung für die Änderung eines richtig schlechten Gesetzes.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte nach den Darstellungen von Frau Zimmermann und von Herrn Bachmann - die nicht in Gänze falsch waren und auch viel Richtiges enthalten haben, aber insgesamt ein etwas düsteres Bild von der Situation gezeichnet haben - meinen Wortbeitrag damit beginnen, dass ich zunächst einmal denen herzlich danke, die sich im Rettungsdienst engagieren.
Ich schließe ausdrücklich sowohl die Hauptamtlichen als auch die Ehrenamtlichen hierin ein, die flächendeckend in unserem Land Niedersachsen Tag und Nacht, 24 Stunden, sieben Tage pro Woche, zwölf Monate, 365 Tage im Jahr im Rettungsdienst aktiv sind und damit zu einem leistungsfähigen Gesundheitswesen beitragen.
Ich finde, wenn wir über die Änderung eines Rettungsdienstgesetzes sprechen, das im Wesentlichen ausgestaltet ist, um für die Bevölkerung einen guten, einen technisch gut ausgestatteten Rettungsdienst zu gewährleisten, um einen entscheidenden Beitrag zu einer hochwertigen Gesundheitsversorgung zu leisten, der dazu beiträgt, dass durch schnelles Eingreifen Menschen in vielen Fällen vor bleibenden Schäden bewahrt werden können, dann kann das ruhig am Anfang einer Rede stehen.
Ich will das auch vor dem Hintergrund tun, dass wir sehr wohl wissen, dass wir verschiedenste Anbieter in dem Bereich haben und dass sie in diesen Zeiten eine enorme Einsatzstärke haben müssen. Wenn man sich vergegenwärtigt, dass allein der
DRK-Landesverband - der längst nicht der Einzige ist, der sich um den Rettungsdienst kümmert - im vorletzten Jahr rund 570 000 Einsätze gefahren hat, dann wissen wir, über welchen wesentlichen Bereich wir reden. Aber wir reden auch über die ganz besonderen Einsätze, über die Einsätze, die im Katastrophenfall stattfinden müssen, über die Einsätze, die in Großschadenslagen stattfinden müssen - das ist ein etwas technischer Begriff, der umschreibt, dass viele Leute zu Schaden gekommen sind oder gegebenenfalls in der Gefahr stehen, zu Schaden zu kommen. Dafür ist es wichtig, dass wir rechtliche Leitplanken haben, anhand deren wir in Niedersachsen den Rettungsdienst gestalten.
Wir haben ein Rettungsdienstgesetz, das 2007 hier im Landtag beschlossen worden ist. Es ist - wie bei vielen großen, wichtigen Gesetzen, die viele Interessenverbände und Träger betreffen und auch eine große Bedeutung haben - natürlich das eine oder andere umstritten gewesen. Ich stelle fest, im Großen und Ganzen hat es sich bewährt.
Es ist an dieser Stelle auch notwendig zu sagen, dass sich so, wie sich der Rettungsdienst über Jahrzehnte weiterentwickelt hat, auch die rechtliche Ausgangsbasis verändert hat. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Bezug auf das Submissionsmodell ist schon angesprochen worden. Die Pflicht zur Ausschreibung ist vorhanden und bekannt. Es gibt auch andere Modelle, die durchaus auch angewandt werden, wie das Konzessionsmodell, das derzeit noch vor dem Europäischen Gerichtshof bestritten wird. Es ist davon auszugehen, dass wir in den nächsten Monaten eine Entscheidung bekommen.
Wir als Landtag sollten jetzt weder der Verlockung folgen, kritiklos 1 : 1 das zu übernehmen, wie manche Leute die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs interpretieren. Wir brauchen aber auch nicht placeboähnlich sozusagen im Schweinsgalopp durch die parlamentarische Beratung zu laufen und Gesetzesänderungen vorzunehmen, sondern wir sollten uns das Urteil angucken, wir sollten uns auch das Urteil zum Submissionsmodell angucken, wenn es denn vorliegt, und sollten uns - da bin ich wieder sehr bei den Wortbeiträgen meiner Vorredner angekommen - sehr intensiv darüber Gedanken machen, ob wir in der Übergangszeit, bis wir gegebenenfalls absolute Rechtssicherheit haben, auch Lösungen finden, um sicherzustellen, dass der Rettungsdienst im ganzen Land überall dort, wo es notwendig ist, neu gestaltet oder in der bisherigen tragfähigen Gestal
tung umgesetzt werden kann. Wir werden das an den rechtlichen Möglichkeiten ausrichten. Wir werden das an den weitaus positiven Erfahrungen mit dem bisherigen System ausrichten, das wir haben. Wir werden das insbesondere an der aus unserer Sicht unverzichtbaren Verzahnung ausrichten, die wir gerade im Katastrophenschutz haben. Absolut unverzichtbar ist die Verzahnung der Ehrenamtlichen mit den Hauptamtlichen und umgekehrt. Dann werden wir auch weiterhin einen guten Rettungsdienst haben.
Ich glaube, dieser Antrag ist ein bisschen der Wurf hinter den fahrenden Zug, um am Ende sagen zu können: Wir als SPD mussten euch ja drängen. - In Wahrheit - das wissen Sie auch, Herr Bachmann - war dieser Gesetzentwurf nicht wirklich notwendig. Aber es sei Ihnen gegönnt, dass Sie mal wieder Gelegenheit hatten, hier im Plenum zu reden.