Meine Damen und Herren, ich bin mir sehr sicher: Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf vollziehen die Landesregierung und die Mehrheit in diesem Hause genau diese Gratwanderung, und das mit sehr überzeugenden Argumenten.
Ziel unseres Weges ist ein belebter und noch vielfältigerer Markt mit gesunden Strukturen, flankiert durch vernünftige Regelungen zur Verhinderung vorherrschender Meinungsmacht.
Meine Damen und Herren, nicht zielführend ist es, wenn man wie die Opposition neue Lokalsender zwar zulassen, den Zeitungsverlagen aber weiterhin nur Beteiligungen von maximal 24,9 % zugestehen will. Ein solcher halbherziger Schritt wäre für die notwendige Weiterentwicklung der Verlagshäuser nicht hilfreich. Auch kann es nicht im Sinne der Bürgerinnen und Bürger sein, wenn gerade die einheimischen Unternehmen, die über eine so lange Tradition und viel Erfahrung im lokalen und regionalen Journalismus verfügen, bei der Gründung neuer Lokalsender nur eine untergeordnete Rolle spielen dürfen. Die Opposition irrt hier einmal mehr.
Meine Damen und Herren, die Neuregelungen, die allen Marktteilnehmern neue Chancen eröffnen, wurden vielfach positiv aufgenommen. So können
neue Betätigungsfelder und Geschäftsmodelle erschlossen werden. Frau Flauger, Sie irren. Neue Arbeitsplätze können sehr wohl entstehen, nicht nur bei künftigen Lokalfunkanbietern, sondern auch bei den etablierten landesweiten Sendern. So geht Radio 21 von 20 bis 30 % mehr Stellen aus. Auch ffn plant Erweiterungen im Lokalfunkbereich.
Der lokale Werbemarkt wird für mehr Wettbewerb geöffnet, und die traditionelle örtliche Wirtschaft erhält jetzt die Möglichkeit zur gezielten lokalen Werbung im Lokalradio oder Lokalfernsehen. Wir alle wissen und alle Untersuchungen zeigen: Das Geschehen vor Ort ist den Menschen sehr wichtig, und da können neben den Lokalzeitungen auch Lokalsender auf der kommunalen Ebene eine Öffentlichkeit schaffen, die für unser demokratisches Gemeinwesen unendlich wichtig ist.
Meine Damen und Herren, ich fasse zusammen: Mit den vorliegenden Regelungen stärken wir nachhaltig die Vielfalt der niedersächsischen privaten Rundfunklandschaft, und wir schaffen gleichzeitig wirtschaftliche Entwicklungsmöglichkeiten in allen Regionen unseres Landes. Mein besonderer Dank gilt neben all den am Gesetzgebungsverfahren Beteiligten insbesondere den engagierten Mitarbeiterinnen der Staatskanzlei für ihre monatelange Begleitung dieses Gesetzgebungsverfahrens. Es ist ein gelungenes Beispiel niedersächsischer Mediengesetzgebung.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, zunächst möchte ich eine Korrektur anbringen. Ich habe nicht dementiert, dass neue Arbeitsplätze geschaffen werden; ich habe darauf hingewiesen, dass die Dimension der Anzahl von Arbeitsplätzen, die dadurch geschaffen werden, überschätzt wird und dass der Deutsche Gewerkschaftsbund es ebenso sieht, dass in den Einschätzungen deutlich zu hoch gegriffen wurde.
Strukturen gesprochen. Nennen Sie es wirklich „publizistische Vielfalt“ und „gesunde Strukturen“, wenn es in 35 Landkreisen und kreisfreien Städten Niedersachsens nur eine Zeitung gibt?
Erstens. Sie wissen ganz genau, dass es in Niedersachsen wie in keinem anderen Bundesland eine Vielfalt in der Zeitungslandschaft gibt - eine Vielfalt, die wichtig ist und auf die wir stolz sind.
Zweitens. Ich sage Ihnen eines: Als Ministerpräsident werde ich jedes Gesetzgebungsvorhaben und jede politische Maßnahme unterstützen, die Arbeitsplätze schafft. Das Wichtigste ist, dass die Menschen in Arbeit kommen. Das schulden wir den Menschen im Land.
Artikel 1. - Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drs. 16/2914 abstimmen. Wer ihm die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit hat der Änderungsantrag keine Mehrheit gefunden.
Ich lasse nun über den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP in der Drs. 16/2918 abstimmen. Wer ihm die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag angenommen.
Wir kommen zur Änderungsempfehlung des Ausschusses im Übrigen. Ich bitte diejenigen um ein Handzeichen, die dieser Änderungsempfehlung des Ausschusses ihre Zustimmung geben möchten. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist auch der Änderungsempfehlung des Ausschusses im Übrigen gefolgt.
Artikel 2. - Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drs. 16/2914 abstimmen. Wer ihm seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit hat der Änderungsantrag keine Mehrheit gefunden.
Ich lasse jetzt über die Änderungsempfehlung des Ausschusses abstimmen. Wer ihr seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt.
Wer dem Gesetzentwurf insgesamt seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit hat der Gesetzentwurf die Zustimmung des Hauses gefunden.
Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Architektengesetzes, des Niedersächsischen Ingenieurgesetzes und der Niedersächsischen Bauordnung - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 16/2495 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Drs. 16/2885 - Schriftlicher Bericht - Drs. 16/2910
Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass dieser Gesetzentwurf ohne allgemeine Aussprache verabschiedet werden soll. - Ich höre keinen Widerspruch.
Artikel 1. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Darüber lasse ich jetzt abstimmen. Wer ihr seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegen
Artikel 2. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Darüber lasse ich jetzt abstimmen. Wer ihr seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das war ebenfalls eine breite Mehrheit für die Änderungsempfehlung des Ausschusses.
Artikel 3. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Darüber lasse ich jetzt abstimmen. Wer ihr seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das war ebenfalls eine breite Zustimmung zu der Änderungsempfehlung des Ausschusses.
Artikel 4. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Darüber lasse ich jetzt abstimmen. Wer ihr seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Auch das war eine breite Zustimmung zu der Änderungsempfehlung des Ausschusses.
Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich zu erheben. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit hat der Gesetzentwurf die einstimmige Zustimmung des Hauses bekommen.
Zweite Beratung: a) Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes über die Versammlungsfreiheit - Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/498 - b) Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Versammlungsrechts - Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/2075 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport - Drs. 16/2867 - Schriftlicher Bericht - Drs. 16/2913
Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf zu a abzulehnen und den Gesetzentwurf zu b mit Änderungen anzunehmen.