Protokoll der Sitzung vom 05.10.2010

Kollegen und Kolleginnen von CDU und FDP auf, unseren Entschließungsantrag zu unterstützen. Denn wie wollen Sie am Freitag vor Ort Ihr Nein zur vollständigen Kostenerstattung des Zensus 2011 begründen? - Darauf freue ich mich sehr.

Ich beantrage die sofortige Abstimmung über den Entschließungsantrag meiner Fraktion.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Rübke. - Die nächste Rednerin ist Frau Zimmermann von der Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eine umfassende Volkszählung, wie sie für das Jahr 2011 europaweit geplant ist, ist ein sehr sensibles Thema, wobei aus vielfältigen Gründen davon abzuraten ist, sie per Gesetz im Schnelldurchlauf entgegen zahlreichen Bedenken durchzupeitschen.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielmehr hätte es darum gehen müssen, die Bedenken der Bürgerinnen und Bürger sowie der zahlreichen Organisationen zu berücksichtigen und ernst zu nehmen. In der Vorbereitungsphase wurde dies allerdings nicht getan. Vor allem die bürgerrechtlichen Probleme sind offensichtlich. Mit dem Zensus 2011 entsteht ein zentral verfügbares Personenprofil, mit dem über eine Personenkennziffer eine eindeutige Zuordnung möglich und ein weiterer Schritt hin zum gläsernen Bürger getan wird.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Meine Damen und Herren, die Kritik beginnt bei der möglichen sozialen Stigmatisierung durch Meldedaten der Agenturen für Arbeit, persönliche Daten aus Gefängnissen, Nervenheilanstalten und ähnlichen Einrichtungen und reicht über die Erfassung der rechtlichen Zugehörigkeit zu Religionsgemeinschaften sowie die Abfrage von Weltanschauungen bis hin zur nicht genügend begründeten Zweckmäßigkeit und Geeignetheit der statistischen Methode. Hiermit wird nicht nur in obrigkeitsstaatlicher Manier über das von der EU gesetzte Ziel hinausgeschossen - denn das deutsche Zensusgesetz verlangt die Erhebung von mehr Daten, als von der EU-Richtlinie überhaupt gefordert wird -, sondern es wird auch die Verunsiche

rung der Bürgerinnen und Bürger gegenüber staatlichen Instanzen gefördert.

(Beifall bei der LINKEN)

Meine Damen und Herren, die Frage, die sich viele Menschen stellen, ist besonders die nach der Sicherheit ihrer sehr intimen Daten, die preiszugeben über Zwang verpflichtet werden. Bis heute wurde von Ihnen nicht klar und ausreichend dargelegt, mit welcher Handhabung Sie die Daten der Bürgerinnen und Bürger vor etwaigem Diebstahl oder Missbrauch schützen möchten.

(Jan-Christoph Oetjen [FDP]: Deswe- gen hat der Datenschutzbeauftragte keine Bedenken!)

Zwar betonen Sie das Abschottungsgebot an mehreren Stellen und gehen auf dessen Bedeutung ein. Bei der praktischen Umsetzung dessen verbleiben Sie allerdings in Ungenauigkeiten. So lassen Sie vor allem die Frage offen, wie Sie die Abschottung der IT-Infrastruktur insbesondere bei der Übertragung und Speicherung von größeren Datenmengen betreiben möchten. Ein Gebot einer technischen Trennung des internen Netzwerkes der jeweiligen Erhebungsstellen von dem anderer Verwaltungsstellen sucht man vergebens. Ebenso unerwähnt bleiben die konkreten Anforderungen an die Arbeitsweise der eingesetzten Volkszähler und ein eventueller Datenmissbrauch, der darüber entstehen könnte.

(Beifall bei der LINKEN)

Meine Damen und Herren, aber nicht allein aus bürgerrechtlicher Perspektive ist dieser Gesetzentwurf mangelhaft. So kritisiert die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände völlig zu Recht die geringe Kostenerstattung, wodurch den ohnehin schon klammen Kommunen weitere Aufgaben aufgetragen werden, womit natürlich auch weitere Kosten verbunden sind. Nicht nur der erhebliche Personalbedarf findet keine Erwähnung, sondern auch die Frage, wie Sachkosten wie beispielsweise Telefongebühren oder Erstattungspositionen für die Abschottung beglichen werden sollen, bleibt völlig unbeantwortet.

Sie hätten gut daran getan, die Bedenken der Bürgerinnen und Bürger sowie der zahlreichen Organisationen und Verbände ernst zu nehmen. Wir Linke sind überzeugt, dass die geplante Datensammlung weit über eventuelle Notwendigkeiten einer Volkszählung hinausgeht. Auch dass Bund und Länder den Kommunen einerseits immer mehr Aufgaben zuweisen, sie aber andererseits finan

ziell ausbluten lassen, kann und wird von uns keine Zustimmung finden.

Danke schön.

(Beifall bei der LINKEN)

Meine Damen und Herren, die bisher letzte Wortmeldung zu diesem Tagesordnungspunkt kommt von Herrn Oetjen von der FDP-Fraktion. Bitte!

Ganz herzlichen Dank, Herr Präsident. - Vor der Wortmeldung von Frau Zimmermann hätte ich gedacht, dass, hätten wir nicht die Diskussion über die Finanzen gehabt, das ein Gesetzentwurf gewesen wäre, der ohne Aussprache verabschiedet worden wäre.

(Dr. Manfred Sohn [LINKE]: Gut, dass es uns gibt!)

- Nein, Herr Kollege Sohn, das ist nicht gut. Ich habe wirklich den Eindruck, dass Frau Kollegin Zimmermann hier ihre Reden fernab der Realität hält und dass das, was wir im Innenausschuss diskutieren, in keiner Weise bei ihr ankommt. Das tut mir wirklich leid!

(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Kreszentia Flauger [LINKE]: Das war eine gute Rede, aber Sie sind bera- tungsresistent!)

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Frau Zimmermann?

Ich möchte auf das eingehen, was die Kollegin Rübke und der Kollege Briese gesagt haben.

Der Kollege Briese hat gesagt, dass der Datenschutzbeauftragte wenige Kritikpunkte hatte.

(Klaus-Peter Bachmann [SPD]: Er hatte gar keine!)

Ich kann hier feststellen, dass der Landesdatenschutzbeauftragte keine Kritikpunkte hatte, sondern gesagt hat, dass alles in Ordnung ist.

(Klaus-Peter Bachmann [SPD]: Wo er recht hat, da hat er recht!)

Deswegen glaube ich, dass wir - wir unterhalten uns ja über ein Ausführungsgesetz - nicht groß Aufhebens davon machen müssen.

Die Frage bleibt: Wie ist es mit den 5 Millionen Euro? - Das, was die Kommunen vorgelegt haben, hat zumindest für uns keine erkennbare Grundlage; denn die Zahl wurde in den Raum gestellt, ohne dass wir wissen, woher sie kommt. Sie ist von daher völlig aus der Luft gegriffen, während das, was die Landesstatistikbehörde erarbeitet hat, auf validen Daten beruht. Deswegen sind wir der Überzeugung, dass die 18,3 Millionen Euro für die Kommunen zur Durchführung des Zensus ausreichen.

Weil das angesprochen wurde, will ich auch noch einmal deutlich sagen, dass wir in der Diskussion nicht darüber zu befinden haben, welche Daten tatsächlich erhoben werden und ob das ausreichend oder zu viel ist. Das wurde an anderer Stelle festgelegt. Wir reden hier darüber, wie es in Niedersachsen praktisch umgesetzt wird. Deswegen sage ich: Machen Sie aus einer Mücke keinen Elefanten!

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

Wir kommen jetzt zur Einzelberatung. Ich rufe auf:

§ 1. - Wir stimmen zunächst über die Änderungsempfehlung des Ausschusses ab. Wer stimmt ihr zu? - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Ich gehe davon aus, dass eine große Mehrheit dafür gestimmt hat; denn es war etwas zögerlich.

(Klaus-Peter Bachmann [SPD]: Bei der CDU war man sich nicht so ganz sicher!)

§ 2. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer stimmt ihr zu? - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Das ist mit großer Mehrheit so beschlossen.

§ 3. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer stimmt ihr zu? - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Das ist mit großer Mehrheit so beschlossen.

§ 4. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer stimmt ihr zu? - Wer

stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Das ist mit großer Mehrheit so beschlossen.

§ 5. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer stimmt ihr zu? - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Das ist mit großer Mehrheit so beschlossen.

§ 6. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer stimmt ihr zu? - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Das ist so beschlossen.

§ 7. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer stimmt ihr zu? - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Auch das ist so beschlossen.

§ 8. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer stimmt ihr zu? - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Auch das ist mit großer Mehrheit beschlossen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.