Protokoll der Sitzung vom 10.11.2010

Vor dem Hintergrund, dass der Minister gestern zugesagt hat, zukünftig in Ausnahmefällen auch die Errichtung kleiner Gesamtschulen zuzulassen, sollte der Landtag, wenn das ehrlich gemeint ist, heute auf „Berücksichtigung“ entscheiden.

(Beifall bei der SPD und bei der LIN- KEN)

Ich erteile der Kollegin Polat von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort zur Eingabe 04375/11/15.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche zu der Eingabe 04375/11/15 eines Unterstützerkreises aus der Gemeinde Bomlitz. Dabei geht es im Wesentlichen um die Wiedereinreise einer Familie in die Gemeinde Bomlitz.

Seit zwei Jahren kämpfen die Unterstützerinnen und Unterstützer in der Gemeinde, aber auch im Landkreis für die Familie und deren Wiedereinreise. Ich möchte Ihnen einige Zeitungsartikel zeigen. Auch nach zwei Jahre ist die Unterstützung noch sehr groß.

In einem Artikel in der Walsroder Zeitung heißt es:

„‚Wir wollen die Atarovs zurück’ - Auch nach mehr als zwei Jahren reißt der Rückhalt für die nach Armenien abgeschobene Bomlitzer Familie Atarov nicht ab“.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Auch heißt es:

„Rat Bomlitz engagiert sich für Familie Atarov“

Dort wurde einstimmig eine Resolution angenommen.

„Auftrag für Bürgermeister: Lebid soll sich für Rückführung der abgeschobenen Familie einsetzen“

Auch der Bürgermeister hat sich mit einem Schreiben an den Petitionsausschuss gewendet.

(Vizepräsident Hans-Werner Schwarz übernimmt den Vorsitz)

Ein weiterer Zeitungsartikel hat die Überschrift: „Wir wollen euch wiederhaben!“

Das sind nur einige Zeitungsartikel, die ich mit nach vorne gebracht habe.

Die vor Ort ansässigen Schulen haben sich mit Schreiben an uns gewendet. 1 500 Unterschriften sind gesammelt worden.

Meine Damen und Herren, im Petitionsausschuss konnten wir uns einen Film über die erschreckende und katastrophale Situation angucken, in der sich die Familie befindet. Das Deutsche Rote Kreuz hat eine Delegationsreise nach Armenien gemacht und auf Bitten des Unterstützerkreises auch die Familie dort besucht, die Mutter mit den drei Kindern.

Man muss dazu sagen: Wie bei der Abschiebung vorgegangen wurde, war wirklich nicht verhältnismäßig. Sie begann wie üblich im Morgengrauen mit massivem Polizeieinsatz. Die Familie befindet sich in einem katastrophalen Zustand.

Wir haben uns im Petitionsausschuss intensiv mit der Petition befasst. Unsere Fraktion hat diese Petition strittig gestellt und beantragt, sie zur Berücksichtigung zu überweisen, weil wir meinen, dass wir als Land einen Appell und ein Signal an die Botschaft senden müssen; denn entscheidend ist hier der Visumsantrag für die Familie und damit eine Zustimmungspflicht der Botschaft in Armenien.

Die Zentrale Ausländer- und Aufnahmebehörde - ZAAB - hat in einem Schreiben erklärt, sie könne der Visumserteilung zustimmen. Ich denke, dass auch die Ausländerbehörde ihre Zustimmung erteilen wird, sobald es vom Innenministerium ein Signal gibt.

Wir hätten vom Petitionsausschuss einen Appell geben können. Ich hoffe, dass Sie sich noch umentscheiden. In dem Fall einer abgeschobenen Kongolesin mit zwei Kindern hat es geklappt.

Ich denke, dass es auch in diesem Fall klappen würde. Ich bitte Sie um Zustimmung zu dieser Petition.

(Beifall bei den GRÜNEN sowie Zu- stimmung bei der SPD und bei der LINKEN)

Die nächste Wortmeldung zu diesem Tagesordnungspunkt kommt von Herrn Deneke-Jöhrens. Ich erteile Ihnen das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Petitionsausschuss hat die Petition des Unterstützerkreises der Familie sehr intensiv bearbeitet. Die Rechtslage ist eindeutig.

Die Familie ist 1998 illegal unter Angabe falscher Personalien in das Bundesgebiet eingereist.

(Miriam Staudte [GRÜNE]: Dafür kön- nen doch die Kinder nichts!)

1998 ist ein Antrag auf Asyl gestellt worden, der 2000 rechtskräftig abgelehnt worden ist. Die Familie konnte nicht abgeschoben werden, weil sie ihrer Verpflichtung zur Beschaffung von Pässen nicht nachgekommen ist. 2001 teilte die armenische Botschaft mit, dass die Familie unter den angegebenen Personalien nicht erfasst sei. 2005 legte der Vater eine Bescheinigung vor, aus der hervorging, dass er seit 1998 nicht mehr armenischer Staatsbürger sei. Die armenische Botschaft bestätigte jedoch 2007 die Fälschung der Bescheinigung. Die tatsächlichen Personalien wurden festgestellt. Die armenische Botschaft sagte die Rückübernahme der Familie zu. Die Tochter ist darauf im März untergetaucht.

Da die Familie lediglich eine Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung eines Asylverfahrens hatte, wurde die Abschiebung am 9. Juli 2007 eingeleitet. Die Mutter und die drei Söhne wurden am 9. August 2007 abgeschoben. Der Vater hat sich der Abschiebung entzogen.

Ein asylverfahrensunabhängiges Bleiberecht greift nicht, wenn vorsätzlich über aufenthaltsrelevante Umstände getäuscht worden ist oder behördliche Maßnahmen vorsätzlich hinausgezögert oder behindert werden.

Die Frage nach der Möglichkeit der Erteilung eines Aufenthaltstitels aus humanitären Gründen wurde durch einen Vertreter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge ausführlich erläutert. Eine Gefahr für Leib und Leben bestehe für die Familie nicht. In Armenien herrsche grundsätzlich Toleranz, und Übergriffe seien nicht zu befürchten.

Vorwürfe, die eben auch durch Frau Polat wiederholt worden sind, bezüglich des Fehlverhaltens von Behördenvertretern im Verfahren um die Wiedereinreise erwiesen sich als nicht stichhaltig.

(Reinhold Coenen [CDU]: Interes- sant!)

Im Laufe des Petitionsverfahrens ist deutlich geworden, dass sich alle beteiligten Behörden klar, eindeutig und korrekt gegenüber den Abgeschobenen und auch gegenüber den Petenten, dem Unterstützerkreis der Familie, verhalten haben.

Dem Petitionsbegehren kann nicht entsprochen werden. Die Einsender sind über die Sach- und Rechtslage zu unterrichten.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Ich rufe die Wortmeldung von Herrn Grant Hendrik Tonne von der SPD-Fraktion auf. Er spricht zur Petition 01660/11/16. Bitte schön, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich spreche zu der Petition 01660/11/16 von Frau Galina Dickau aus Delmenhorst.

Frau Dickau hat sich mit dieser Petition an den Niedersächsischen Landtag gewandt, weil sie gerne ihren mittlerweile 81-jährigen Vater aus Kasachstan zu sich nach Deutschland holen möchte. Frau Dickau ist als Ehefrau eines Spätaussiedlers im Jahre 2002 nach Deutschland eingereist und besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit.

Weshalb befassen wir uns mit diesem Fall? Was ist das Besondere an der Situation? - Wenn es ausschließlich nach dem Willen der Regierungsfraktionen geht: gar nichts. Im Ausschuss sahen wir uns nämlich mit allgemeinen Erwägungen zur Frage des Familiennachzuges konfrontiert. Eine konkrete Analyse der Situation des Einzelfalls wurde leider nicht vorgenommen.

Herr Klimenko war bis zum Tode seiner Ehefrau im Jahre 2007 verheiratet und konnte danach durch eine Nichte mehr schlecht als recht - aber immerhin - versorgt werden.

(Editha Lorberg [CDU]: Woher wissen Sie das? Die Nichte ist nunmehr verzogen, und Herr Kli- menko ist pflegebedürftig. Das Haus in Kasachstan ist offensichtlich baufällig und insbesondere im Winter damit wohl kaum bewohnbar. Allein diese Sachverhaltsschilderung, verbunden mit einem Ansatz von Menschlichkeit, verbunden mit humanitärem Verständnis, würde eine ausrei- chende Begründung für die Bewertung „Berück- sichtigung“ abgeben. (Beifall bei der SPD und bei der LIN- KEN - Jens Nacke [CDU]: Nicht so dick auftragen!)

Stattdessen erleben wir im Petitionsausschuss eine Empörung, dass die Sozialdemokratie es wagen könne, sich mit Fragen der Spätaussiedler zu beschäftigen!

(Editha Lorberg [CDU]: Das sind keine Fragen der Spätaussiedler! Bringen Sie nicht alles durcheinander!)

Ich stelle fest: Es ist unser Selbstverständnis, uns mit den Belangen, Wünschen und Anliegen jedes einzelnen Petenten zu befassen. Dafür sind wir schließlich im Petitionsausschuss.

(Beifall bei der SPD - Editha Lorberg [CDU]: Sie müssen es auch richtig machen!)

Nachdem man also die Diskussion immer noch nicht erledigen konnte, kam der Hinweis an uns, der Sohn könne sich doch bitte um den Vater kümmern. Dass der allerdings erstens 3 000 km weit weg wohnt und zweitens in einem anderen Land, in Russland, war offensichtlich nicht ganz so wichtig.

(Gabriela König [FDP]: Und wie weit ist Deutschland entfernt?)

Die Familie könne dann doch wenigstens die Pflege vor Ort sicherstellen, war der nächste Einwand. Dass vor Ort keine weitere Verwandtschaft vorhanden ist, wurde allerdings nur beiläufig zur Kenntnis genommen.