Protokoll der Sitzung vom 11.11.2010

(Rolf Meyer [SPD]: Herr Nacke macht sich Sorgen um meine Krawatte!)

Ich erwarte, dass die Gespräche in den Fraktionen deutlich reduziert werden.

(Jens Nacke [CDU]: Ich habe über- haupt nichts gesagt!)

Herr Meyer, warten Sie noch bitte. - Bitte!

Herr Präsident! Ich frage die Landesregierung, warum sie eine Lösung verweigert und sie den Landkreisen zuschiebt - Sie reden immer von Einzelfällen -, obwohl der Landrat Bröring doch erkennbar darauf hingewiesen hat, dass die Landkreise sowohl beim Brandschutz als auch bei dem Schutz vor Keimbelastung und bei der Regelung nach § 35 BauGB überlastet sind. Warum handelt die Landesregierung nicht selbst?

(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Frau Ministerin Özkan, bitte!

Mit Verlaub, Sie konstruieren da etwas! Das ist in der Eigenverantwortung der Landkreise. Der Landkreis Emsland hat in diesem Genehmigungsverfahren ein Gutachten für erforderlich gehalten und es eingefordert. Dieses wird jetzt erstellt, und dann werden wir aufgrund dieses Gutachtens in diesem Einzelfall den Landkreis begleiten und uns das Ergebnis ansehen. Daraus werden wir Maßnahmen ableiten - ganz einfach!

(Beifall bei der CDU)

Herr Kollege Siebels von der SPD-Fraktion stellt die nächste Zusatzfrage.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, Sie haben hier heute erneut ausgeführt, dass es sich beim Genehmigungsverfahren für solche privilegierten Bauvorhaben um eine gebun

dene Entscheidung handelt, bei der die Kommunen eben keinen Ermessensspielraum haben. Können Sie uns darlegen, welche Steuerungsinstrumente, von denen Sie gleichzeitig immer wieder sprechen, den Kommunen an die Hand gegeben werden können? - Denn bisher haben sie diese offensichtlich nicht.

(Beifall bei der SPD - Jens Nacke [CDU]: Das nennt man Planungs- recht!)

Frau Ministerin Özkan!

In der Tat, die Landkreise und Gemeinden können über das Planungsrecht - F-Plan - bestimmte Gebiete ausweisen und damit sicherstellen, dass die Flächennutzung in bestimmten Gebieten nicht für solche Stallanlagen freigegeben werden kann.

(Wiard Siebels [SPD]: Bei privilegier- ten Bauvorhaben? - Das ist neu!)

Die nächste Zusatzfrage stellt der Kollege Meyer von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

(Unruhe)

Auch für Sie gilt, Herr Kollege: Wir warten jetzt noch ein bisschen. - Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung angesichts der Tatsache, dass sie auch die Fachaufsicht über die Kommunen hat, ob es jetzt zulässig ist, dass ein Landkreis - wie jetzt der Landkreis Emsland - pauschal vorschreibt, dass es einen Mindestabstand von 500 m aus Gründen des Keimschutzes gibt, was das Ministerium zumindest der Zeitung nach begrüßt hat, sodass auch andere Landkreise so pauschal sagen können: Aus Gründen des Gesundheits- und Keimschutzes muss es diesen Mindestabstand von 500 m zur Wohnbebauung geben? Oder ist das, was der Landkreis Emsland gemacht hat, illegal?

Frau Ministerin Özkan!

Es gibt keine generellen Abstandsregelungen zum Schutz vor Keimemissionen.

(Christian Meyer [GRÜNE]: Im Ems- land schon - zumindest laut Zeitungs- bericht!)

- Es gibt keine. Es muss eine Einzelfallbetrachtung stattfinden. Das hatte ich eben schon ausgeführt. Hierbei spielen Größe, Lage, bauliche Ausgestaltung, Hintergrundbelastungen und letzten Endes Ausbreitungsradius, Nähe zu Wohngebieten und weitere Faktoren eine Rolle. Das kann eben mit einer Messung im Rahmen eines Gutachtens festgestellt und bewertet werden.

(Beifall bei der CDU - Christian Meyer [GRÜNE]: Also ist die Planungsvor- gabe im Landkreis Emsland illegal?)

Eine weitere Zusatzfrage stellt der Kollege Wenzel.

Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Ich frage Sie in Ihrer Eigenschaft als Fachaufsicht, wie viele Brände es in den letzten zehn Jahren in Tierställen gegeben hat und wie viele Tiere dabei ums Leben bzw. zu Schaden gekommen sind.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Frau Ministerin Özkan, bitte!

Wenige. Aber die genaue Zahl kann ich Ihnen nicht nennen.

(Lachen bei der LINKEN - Beifall bei der CDU - Stefan Wenzel [GRÜNE]: Können wir die Zahlen bekommen?)

Weitere Wünsche auf Zusatzfragen liegen mir nicht vor. Wir schließen damit den Punkt a ab.

(Stefan Wenzel [GRÜNE]: Darf ich noch etwas nachfragen?)

- Wir gehen genau nach den Wortmeldungen vor. Von Ihnen liegt mir kein Zettel vor. Wenn ich jetzt weitere Fragen zulasse, obwohl die Debatte beendet ist, dann ist das eine Ausnahmeregelung. Ich

bitte, darauf zu achten, dass die Zettel frühzeitig abgegeben werden.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Stefan Wenzel [GRÜNE]: Da die Fra- ge nicht beantwortet worden ist, wollte ich um Nachlieferung bitten! - Gegen- ruf von Björn Thümler [CDU]: Ein Blick in die Geschäftsordnung erhöht das Denkvermögen!)

Die nächste Zusatzfrage stellt jetzt Frau Kollegin Schröder-Ehlers.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir müssen feststellen,

(Heinz Rolfes [CDU]: Sie müssen nichts feststellen, sondern fragen!)

dass die Landesregierung die Gemeinden im Regen stehen lässt; denn wir reden nicht von Einzelfällen, sondern von über 200 Stallanträgen, die im Moment allein im Emsland vorliegen.

(Norbert Böhlke [CDU]: Frage!)

Herr Landrat Bröring hat alle Anlagen gestoppt und greift zu Krücken.

Ich würde gerne noch auf einen Punkt eingehen, nämlich auf die VDI-Richtlinie, die Sie hier angesprochen haben.

Sie können auf keinen Punkt eingehen, Frau Kollegin. Sie stellen jetzt bitte ganz konkret eine Zusatzfrage!

Können Sie mir bitte erläutern, wie Sie mit Stallanlagen mit unter 85 000 Mastplätzen für Hähnchen und unter 3 000 Mastplätzen für Schweine umgehen wollen? - Denn die VDI-Richtlinie, auf die man jetzt hilfsweise zurückgreift, gilt nur für die großen Anlagen. Für alle kleinen Anlagen fehlen entsprechende Steuerungsinstrumente. Wie wollen wir damit zukünftig umgehen, Frau Ministerin?

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Frau Ministerin, bitte!

Ich habe gerade deutlich ausgeführt, dass es auf den Einzelfall ankommt. Der Landkreis als Genehmigungsbehörde wird und kann entscheiden, ein Gutachten einzufordern. In diesem Gutachten werden dann Größe, Haltungsart, Tierart, wird also alles, was erforderlich ist, geprüft. Genau diese Vorgehensweise macht jetzt der Landkreis. Er hat ein Gutachten eingefordert.

(Beifall bei der CDU - Wiard Siebels [SPD]: Dann sind Sie ja überflüssig!)

Frau Kollegin Schröder-Ehlers stellt noch eine weitere Zusatzfrage.

Frau Ministerin Özkan, am 4. November war Frau Aigner in der Grafschaft Bentheim. Von besorgten Bürgerinnen und Bürgern auf diese Problematik angesprochen, hat sie das Gespräch abgebrochen und ist gegangen.