Herr Präsident! Ich frage die Landesregierung, warum sie eine Lösung verweigert und sie den Landkreisen zuschiebt - Sie reden immer von Einzelfällen -, obwohl der Landrat Bröring doch erkennbar darauf hingewiesen hat, dass die Landkreise sowohl beim Brandschutz als auch bei dem Schutz vor Keimbelastung und bei der Regelung nach § 35 BauGB überlastet sind. Warum handelt die Landesregierung nicht selbst?
Mit Verlaub, Sie konstruieren da etwas! Das ist in der Eigenverantwortung der Landkreise. Der Landkreis Emsland hat in diesem Genehmigungsverfahren ein Gutachten für erforderlich gehalten und es eingefordert. Dieses wird jetzt erstellt, und dann werden wir aufgrund dieses Gutachtens in diesem Einzelfall den Landkreis begleiten und uns das Ergebnis ansehen. Daraus werden wir Maßnahmen ableiten - ganz einfach!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, Sie haben hier heute erneut ausgeführt, dass es sich beim Genehmigungsverfahren für solche privilegierten Bauvorhaben um eine gebun
dene Entscheidung handelt, bei der die Kommunen eben keinen Ermessensspielraum haben. Können Sie uns darlegen, welche Steuerungsinstrumente, von denen Sie gleichzeitig immer wieder sprechen, den Kommunen an die Hand gegeben werden können? - Denn bisher haben sie diese offensichtlich nicht.
In der Tat, die Landkreise und Gemeinden können über das Planungsrecht - F-Plan - bestimmte Gebiete ausweisen und damit sicherstellen, dass die Flächennutzung in bestimmten Gebieten nicht für solche Stallanlagen freigegeben werden kann.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung angesichts der Tatsache, dass sie auch die Fachaufsicht über die Kommunen hat, ob es jetzt zulässig ist, dass ein Landkreis - wie jetzt der Landkreis Emsland - pauschal vorschreibt, dass es einen Mindestabstand von 500 m aus Gründen des Keimschutzes gibt, was das Ministerium zumindest der Zeitung nach begrüßt hat, sodass auch andere Landkreise so pauschal sagen können: Aus Gründen des Gesundheits- und Keimschutzes muss es diesen Mindestabstand von 500 m zur Wohnbebauung geben? Oder ist das, was der Landkreis Emsland gemacht hat, illegal?
- Es gibt keine. Es muss eine Einzelfallbetrachtung stattfinden. Das hatte ich eben schon ausgeführt. Hierbei spielen Größe, Lage, bauliche Ausgestaltung, Hintergrundbelastungen und letzten Endes Ausbreitungsradius, Nähe zu Wohngebieten und weitere Faktoren eine Rolle. Das kann eben mit einer Messung im Rahmen eines Gutachtens festgestellt und bewertet werden.
(Beifall bei der CDU - Christian Meyer [GRÜNE]: Also ist die Planungsvor- gabe im Landkreis Emsland illegal?)
Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Ich frage Sie in Ihrer Eigenschaft als Fachaufsicht, wie viele Brände es in den letzten zehn Jahren in Tierställen gegeben hat und wie viele Tiere dabei ums Leben bzw. zu Schaden gekommen sind.
(Lachen bei der LINKEN - Beifall bei der CDU - Stefan Wenzel [GRÜNE]: Können wir die Zahlen bekommen?)
- Wir gehen genau nach den Wortmeldungen vor. Von Ihnen liegt mir kein Zettel vor. Wenn ich jetzt weitere Fragen zulasse, obwohl die Debatte beendet ist, dann ist das eine Ausnahmeregelung. Ich
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Stefan Wenzel [GRÜNE]: Da die Fra- ge nicht beantwortet worden ist, wollte ich um Nachlieferung bitten! - Gegen- ruf von Björn Thümler [CDU]: Ein Blick in die Geschäftsordnung erhöht das Denkvermögen!)
dass die Landesregierung die Gemeinden im Regen stehen lässt; denn wir reden nicht von Einzelfällen, sondern von über 200 Stallanträgen, die im Moment allein im Emsland vorliegen.
Ich würde gerne noch auf einen Punkt eingehen, nämlich auf die VDI-Richtlinie, die Sie hier angesprochen haben.
Sie können auf keinen Punkt eingehen, Frau Kollegin. Sie stellen jetzt bitte ganz konkret eine Zusatzfrage!
Können Sie mir bitte erläutern, wie Sie mit Stallanlagen mit unter 85 000 Mastplätzen für Hähnchen und unter 3 000 Mastplätzen für Schweine umgehen wollen? - Denn die VDI-Richtlinie, auf die man jetzt hilfsweise zurückgreift, gilt nur für die großen Anlagen. Für alle kleinen Anlagen fehlen entsprechende Steuerungsinstrumente. Wie wollen wir damit zukünftig umgehen, Frau Ministerin?
Ich habe gerade deutlich ausgeführt, dass es auf den Einzelfall ankommt. Der Landkreis als Genehmigungsbehörde wird und kann entscheiden, ein Gutachten einzufordern. In diesem Gutachten werden dann Größe, Haltungsart, Tierart, wird also alles, was erforderlich ist, geprüft. Genau diese Vorgehensweise macht jetzt der Landkreis. Er hat ein Gutachten eingefordert.
Frau Ministerin Özkan, am 4. November war Frau Aigner in der Grafschaft Bentheim. Von besorgten Bürgerinnen und Bürgern auf diese Problematik angesprochen, hat sie das Gespräch abgebrochen und ist gegangen.