Darum schlagen wir vor, die Abstufung des Einvernehmens zum Benehmen mit den fachlich berührten Stellen zu unterstützen, es jedoch im Falle der Kommunen beim Benehmen zu belassen. Wie die Dinge im Einzelnen noch verbessert werden können, können wir im Ausschuss beraten. Den Beratungen wünsche in einen guten Verlauf.
Herzlichen Dank, Herr Kollege Deppmeyer. - Zu einer Kurzintervention auf den Beitrag des Kollegen Deppmeyer hat sich von der Fraktion DIE LINKE Herr Kollege Adler gemeldet. Er hat anderthalb Minuten.
Entschuldigung, Herr Kollege Adler, das Gelächter bezog sich auf eine Kollegin, die versuchte, ihr Handy auszuschalten und fluchtartig den Saal verlassen hat. Es bezog sich nicht auf Sie. Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach unseren Vorstellungen zum Gesetzentwurf geht es nicht darum, dass alle möglichen Kommunen in diesem Fall eine besondere Stellung haben sollen, sondern nur die Kommune, die in dem vorliegenden Verfahren betroffen ist.
Im Fall von Oldenburg ging es um die Ansiedlung von Ikea. Ikea war im Raumordnungsplan nicht vorgesehen, sodass es eine Ausnahme geben sollte. Das ist der Sinn des Zielabweichungsverfahrens. In diesem Fall geht es also nur um die Beteiligung der Stadt Oldenburg. Unsere Vorstellung dazu ist, dass der Stadtrat diese starke Stellung
Ihr Vorschlag geht jetzt dahin, dass die IHK nur ein Benehmen herzustellen hat. Das unterscheidet sich immerhin von dem, was wir eben von der Ministerin gehört haben.
Insofern bin ich auf die Beratungen des Gesetzentwurfs gespannt. Es wäre ja toll, wenn sich in dieser Frage die CDU einmal gegen das Ministerium durchsetzen würde. Wir sind dabei.
Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Herr Adler, ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie ein Gesetz für einen Einzelfall machen wollen. Dieses Gesetz muss selbstverständlich in jedem infrage kommenden Fall angewandt werden, der sich in Zukunft ergibt. In der Regel wird nicht nur eine Kommune betroffen sein, Stellung zu beziehen, sondern mehrere. Damit wird Ihr Vorschlag nicht umsetzbar sein.
Ganz herzlichen Dank. - Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich im Wesentlichen den Worten des Kollegen Deppmeyer anschließen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir eine Regelung zur Landesraumordnung auf den Weg bringen, in der wir, so wie Sie vorschlagen, im Einzelfall einer betroffenen Kommune ein Vetorecht einräumen.
Man kann natürlich aus grundsätzlichen demokratischen Erwägungen der Auffassung sein, dass die Stellung der sogenannten fachlich berührten Stellen eine sehr starke ist, eben weil ein Einvernehmen hergestellt werden muss. Ich schlage vor, dass wir uns im Ausschuss darüber unterhalten, ob wir dem Hohen Hause eine Änderung der Rechtslage vorschlagen.
Herzlichen Dank, Herr Kollege Oetjen. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht nun Herr Meyer.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch wir haben, ähnlich wie die SPD, Sympathie für den Vorschlag, das seltene Zielabweichungsverfahren sozusagen umzudrehen und den Kommunen mehr Rechte zu geben als den Kammern wie der IHK. Wir meinen, dass dieser Vorschlag es wert ist, geprüft zu werden. Ich bin den Kollegen Deppmeyer und Oetjen dankbar, dass sie sagen, dass man sich im Ausschuss darüber unterhalten will, ob man hier zu einer Änderung der Rechtslage kommen sollte.
Ich fand es allerdings befremdlich, dass die Ministerin gleich als Erste in die Debatte eingegriffen und den Gesetzentwurf schon in Bausch und Bogen abgelehnt hat, bevor wir die Argumente aller Fraktionen gehört hatten. Das war ein schlechter Stil.
Ende der Debatte das Wort ergreifen, wenn die Argumente in der ersten Lesung ausgetauscht worden sind.
Herr Kollege Meyer, wie bewerten Sie es, dass die Ministerin, nachdem sie vorhin schon entgegen der Gewohnheit früh in die Debatte eingegriffen hat, jetzt noch nicht einmal zuhört, sondern sich konsequent mit einem Mitglied der Fraktion der CDU unterhält?
Meine Antwort auf den Kollegen Limburg: Das zeigt, dass die Ministerin anscheinend nicht an den Argumenten zu diesem Thema interessiert ist, sondern dass sie eine vorgefertigte Meinung hatte, die sie gleich am Anfang der Debatte einbringen wollte, und dass sie anscheinend noch nicht einmal mitbekommen hat, dass die Regierungsfraktionen, die sie ja stützen - die Kollegen Deppmeyer und Oetjen -, dazu durchaus differenziert und lobenswert argumentiert haben.
Meine Damen und Herren, es ist schon angesprochen worden: Dieses Zielabweichungsverfahren kommt nur sehr selten vor. Der Einzelfall in Oldenburg ist angesprochen worden. Da ist es schon sehr bedenklich, dass es diese - ich nenne es einmal so - Quasi-Erpressung durch die IHK gab: Wenn ihr Ikea wollt, dann müsst ihr auch ECE zustimmen. - Das ist schon eine sehr starke Stellung für die Verbände.
Ich weise im Blick auf die Beratungen auf die Anfrage meines Kollegen Ralf Briese aus der letzten Wahlperiode hin, in der er genau auf diesen Fall hingewiesen hat. Darauf hat er eine sehr kompetente Antwort erhalten, dass es durchaus Möglichkeiten gebe, Abweichungen durchzuführen.
Stück weit besser zu stellen. Frau Ministerin, es geht auch nicht darum, dass die Kommunen dann immer ein Einspruchsrecht haben, sondern es geht um den seltenen Fall dieser Zielabweichungsverfahren, die ja vom Ministerium eingeleitet werden müssen. Da geht es dann darum, dass Kommunen zustimmen.
Wenn mehrere Kommunen betroffen sein sollten - es können auch einmal mehrere Kammern betroffen sein -, ist es wichtig, dass man auf sie Rücksicht nimmt.
Für uns Grüne ist es auch wichtig, dass auch in anderen Bereichen gilt, dass man mehr auf die Kommunen hört. Ich denke an das aktuelle Landes-Raumordnungsprogramm, in dem großflächiger Torf-, Kies-, und Gipsabbau vorgesehen ist, wogegen sich sehr viele Kommunen wenden und sperren. Deshalb sollte man auch überlegen, wie man den Kommunen in diesen Fällen mehr Einspruchsmöglichkeiten gibt, weil überdimensionierte Forderungen der Bodenabbauindustrie im neuen Landes-Raumordnungsprogramm vorgesehen sind.