(Petra Tiemann [SPD]: So ist es! - Dr. Gabriele Andretta [SPD]: Deshalb können Sie unserem Antrag nur zu- stimmen!)
Man hat sich darauf verständigt, eine Arbeitsgruppe mit Staatssekretärinnen und Staatssekretären aus den einzelnen Gesundheitsministerien der Bundesrepublik Deutschland zu gründen. Diese Arbeitsgruppe - da sind wir bei der Geschwindigkeit, Kollege Schwarz - hat es geschafft, dass die erarbeiteten Dinge in der Sondersitzung der GMK am 25. Oktober 2010 in den Beschluss mit eingearbeitet werden konnten. Dass Sie mit diesem Beschluss einverstanden sind, hat mir Ihr Antrag gezeigt, weil sich nahezu alle Spiegelstriche wortgleich dort wiedergefunden haben,
(Johanne Modder [SPD]: Dann kön- nen Sie ja zustimmen! - Kreszentia Flauger [LINKE]: Dann können wir ja einmal einen einstimmigen Beschluss fassen!)
bis auf die Nr. 1, bei der es leichte Abweichungen gibt. Das muss ja nicht negativ sein; das wollte ich damit gar nicht sagen. Aber wenn man von Geschwindigkeit spricht und weiß, wie lange Bundesratsinitiativen dauern können, dann muss man darüber nachdenken, ob das wirklich der richtige Weg ist.
Ich habe in den letzten Tagen mit Kolleginnen und Kollegen aus anderen Bundesländern telefoniert, um einmal deren Meinung zu hören.
Sie haben gesagt, dieses Ausscheren von Niedersachsen würden sie nicht verstehen; denn wir alle seien auf einem guten Weg. Auch der zuständige Bundesminister hat ein eindeutiges Signal gegeben.
Deshalb, so meine ich, sollten wir mit großer Freude das einmütige 16 : 0-Ergebnis der Sonder-GMK vom 25. Oktober positiv werten.
Alle Länder haben sich für die Einrichtung der Kommission entschieden. Wenn man, von nächstem Jahr ausgehend, ein halbes Jahr hinzurech
Der Beschluss der Sonder-GMK geht vom Inhalt her weit über das Anliegen der Entschließung der SPD-Landtagsfraktion hinaus.
Deshalb möchte ich darum bitten, Herr Kollege Schwarz, dass wir uns darauf verständigen, der Kommission jetzt die Arbeit zu ermöglichen. Wenn wir Mitte nächsten Jahres ein Ergebnis haben, dann sollten wir vielleicht gemeinsam über dieses Ergebnis nachdenken. Ich meine, wir sollten keinen Sonderweg gehen, sondern wir sollten der Kommission die Möglichkeit der Arbeit geben.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Krumfuß, Sie müssen sich schon entscheiden: Entweder ist unser Antrag nahezu wortgleich - das war eine Ihrer Formulierungen -, oder er geht weit über den GMK-Beschluss hinaus. Sie haben gesagt, das, was die Minister beschlossen hätten, gehe weiter über ihn hinaus. Nur eines kann stimmen.
Richtig ist: Er ist bewusst wortgleich. Wenn Sie meiner Rede zugehört hätten - ich unterstelle, dass Sie zugehört haben -, dann hätten Sie gemerkt, dass wir genau dieses Angebot gemacht und gesagt haben: Wir bringen das, was die Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister beschlossen haben, 1 : 1 hier ein, weil wir der Auffassung sind, dass sich auch einmal ein Parlament dazu positionieren und eine Regierung dabei unterstützen sollte. So einfach ist das.
Hier geht es nämlich ganz simpel darum - wir sind doch überhaupt nicht im Gegensatz -, der Ministerin zu sagen: Das ist ein Weg, der vom gesamten Parlament getragen wird. - Das war nicht immer so. Sie waren nicht immer auf der Position, eine sektorenübergreifende Versorgung sicherzustellen.
Aber wenn das jetzt so ist, dann lassen Sie uns das beschließen. Dann kann das unterstützt werden. Dann hat die Ministerin nämlich eine ganz andere zusätzliche Handlungsunterstützung als bisher. Dann ist das kein Placebo, sondern ein ganz normaler parlamentarischer Vorgang, es sei denn, man will sich aus der Debatte verabschieden. Wir wollen das nicht, wir wollen da helfen.
Ich frage die CDU-Fraktion, ob sie antworten möchte. - Das scheint nicht der Fall zu sein. Dann erteile ich der Kollegin Helmhold von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch wir begrüßen den vorliegenden Entschließungsantrag der SPD-Fraktion und somit auch den Beschluss der GMK, weil er wirklich einen entscheidenden Schritt weiter gegangen ist und etwas umsetzt, was schon sehr lange grüne Politik und immer grüne Forderung gewesen ist, nämlich die Sektorengrenzen im Gesundheitswesen, die wirklich sehr dazu beigetragen haben, dass sich sehr wenig bewegen konnte, endlich aufzulösen. Wir haben in den vergangenen Monaten hier im Parlament immer wieder darüber diskutiert, wie die Sicherstellung eigentlich funktionieren kann, nachdem wir festgestellt haben, dass sie leider innerhalb die derzeitigen Rahmenbedingungen über die KV nicht mehr funktioniert.
Wir können den Menschen vor Ort nicht erzählen: Ihr seid statistisch in eurem Landkreis prima versorgt. Aber die Ärzte sitzen alle in der Kreisstadt. Für diejenigen, die außerhalb wohnen, kann die Versorgung deshalb nicht mehr gewährleistet werden. - Das begreift kein Mensch. Deswegen muss es andere Kriterien für die flächendeckende ambulante Versorgung geben. Ich finde, es liegt sehr nahe, die Länder, aber auch die Kommunen an dieser Stelle zu beteiligen. Die Kommunen dürften nicht am Katzentisch sitzen. Denn es sind die Politiker vor Ort, die Landräte, die Kommunalpolitiker, die von den Menschen gefragt werden „Wie sollen wir denn zum Arzt kommen?“, aber überhaupt keine Einflussmöglichkeiten haben.
Der Antrag spiegelt auch wider, dass in der Zwischenzeit eine ganze Reihe von neuen Vertragsformen, von Praxisnetzen bis hin zur integrierten Versorgung, gewachsen ist, mit denen versucht wird, das Problem der zweigeteilten Versorgung zu überwinden. Wir erhoffen uns schon seit Langem die Überwindung dieser Grenzen.
Ich finde es auch richtig, dass der Antrag thematisiert, dass man sich mit der abnehmenden Aufsichtszuständigkeit der Länder beschäftigen muss. Denn wenn die Fusionen der Krankenkassen so weitergehen, wird das Land aufsichtsrechtlich bald überhaupt nichts mehr zu melden haben.
An zwei Punkten halte ich also eine Änderung für sinnvoll: Zum einen sollte die Beteiligung der Kommunen mit aufgenommen werden, und zum anderen sollten auch die Patientenvertretungen in diesen Prozessen nicht außer Acht gelassen werden. Aber über den Antrag soll heute abgestimmt werden. Das finde ich richtig; wir können ihm so zustimmen. Dabei kann ich Sie überhaupt nicht verstehen: Wir als Parlament möchten der Ministerin sozusagen den Rücken gerade machen
und sagen: Wir als Niedersächsischer Landtag finden es in großer Breite richtig, was da beschlossen wurde, und möchten, dass es weitergeht, dass eine Bundesratsinitiative gestartet wird. - Das dürfte Ihren Interessen doch eigentlich überhaupt nicht zuwiderlaufen. Da könnten Sie sich doch eigentlich anschließen. Wir wollen uns doch hier nicht zurücklehnen und sagen: Macht ihr das mal im Bundesrat, und sagt uns dann, was dabei rausgekommen ist. - Vielmehr hat dieses Parlament doch jedes Recht der Welt, sich mit diesem Thema zu beschäftigen. Insofern finde ich es sehr gut, wenn wir diesen Antrag heute auf den Weg bringen können.
Herzlichen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Schwarz hat zutreffenderweise vorgetragen, dass die Ergebnisse der Gesundheitsministerkonferenz wegen der Fülle der Aufgaben im Fachausschuss noch nicht vorgetragen werden konnten. Insofern finde ich es nicht überaus kollegial von Ihnen, Herr Schwarz, wenn Sie hier heute diesen Antrag zur sofortigen Abstimmung einbringen, sodass vorher keine Erörterung unter den Fachpolitikern möglich ist.
Aber da Sie zu Recht vorgetragen haben, dass der Text des Antrages inhaltlich dem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz entspricht, werden wir die sofortige Abstimmung durchführen, bitten Sie allerdings, noch einer Änderung zuzustimmen. Denn bei diesem Stand des Verfahrens ist es eigentlich unnötig, dass der Landtag die Landesregierung auffordert, eine Bundesratsinitiative mit einem solchen Ziel zu starten.
Richtig müsste es heißen - das ist ja eigentlich auch Ihr Ansatz -: „Der Landtag begrüßt den einstimmigen Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz vom 25. Oktober 2010 und bittet die Landesregierung...“ Und dann geht es so weiter, wie es dort steht. Das wäre eine gute Form im Umgang miteinander, die Sie hier auch erbeten haben.
Wenn wir uns auf diese Änderung verständigen können, dann können wir heute sofort über den Antrag abstimmen. Wenn das nicht möglich ist, muss er in den Ausschuss überwiesen werden.
(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Johanne Modder [SPD]: An so etwas machen Sie das jetzt fest?)
Meine Damen und Herren, die Fraktionen können sich ja in der Zwischenzeit Gedanken darüber machen, ob das geht. - Als nächste Wortmeldung rufe ich die von Herrn Humke-Focks von der Fraktion DIE LINKE auf. Bitte schön!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auf die gute Form des Miteinanders, die Herr Riese angemahnt hat, möchte ich jetzt nicht näher eingehen.
Wann immer wir uns mit dem Thema Gesundheitsversorgung in Niedersachsen auseinandergesetzt haben, war die flächendeckende medizinische Versorgung in unserem Flächenland das Thema. So war es auch in dem Antrag meiner Fraktion zur Zukunft der Pflege in Niedersachsen.
Es ist zweifellos richtig: Die Gestaltungsmöglichkeiten der Länder sind dringend auszubauen. Ohne zusätzliche Handlungskompetenzen wird das Land seinem Verfassungsauftrag hinsichtlich der Gesundheitsversorgung immer weniger gerecht werden können.
Genau das habe ich in dieser Woche auch beim Thema Neonatologie angesprochen. Ich empfehle Ihnen - das nur als Nebensatz - die Lektüre der heutigen Ausgabe des rundblicks hierzu.
Denn es kann nicht angehen, dass der G-BA, der Gemeinsame Bundesausschuss, Entscheidungen fällt, auf die die Länder keinen Einfluss haben, obwohl sie für die Gesundheitsversorgung zuständig oder, genauer gesagt, verantwortlich sind. Ich muss aber auch feststellen, dass sich die Länder im Gesamtkontext der Gesundheitsversorgung zum Teil selbst entmachtet haben. Ich spreche u. a. von der Privatisierungswelle im Gesundheitswesen, von der Privatisierung der Landeskrankenhäuser oder auch von den Privatisierungstendenzen in der Pflege.
Was den gewünschten Zuwachs an Gestaltungsmöglichkeiten der Länder angeht, so komme ich noch einmal konkret auf den Antrag der SPDFraktion zurück. Dass der Einfluss der Länder ausgebaut werden muss, ist richtig und vollkommen klar. Insoweit stimmen wir diesem Antrag uneingeschränkt zu. Allerdings werden wir in der Beratung im Ausschuss, die, wie ich befürchte, zustande kommt - wir unterstützen natürlich den Antrag auf sofortige Abstimmung -, noch einmal darüber diskutieren können - oder vielleicht auch im Anschluss -, ob die Forderung der SPD-Fraktion unter Nr. 2, nämlich die Forderung nach einem Mitberatungsrecht und einem Recht auf Anwesenheit bei den Beschlussfassungen des G-BA, ausreicht.