Gewalt gegen Frauen ist besonders verachtenswert. Wir alle sind gefordert, Frauen und deren Kinder in jeglicher Form vor Gewalt zu schützen.
Das Land Niedersachsen hat innovative Maßnahmen geschaffen. Ich kann es beispielhaft aufzählen: die Aktionspläne I und II gegen Gewalt, „Wer schlägt, muss gehen!“, das Krisentelefon, die Beratungs- und Interventionsstellen - kurz BISS genannt - sowie die 41 Frauenhäuser, 34 Beratungsstellen und drei Mädchenhäuser.
Es ist nach wie vor Aufgabe von Staat und Gesellschaft, Gewalt vorzubeugen und betroffenen Frauen und deren Kindern angemessen und ausreichend zu helfen, meine Damen und Herren.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Norbert Böhlke [CDU]: So ist es! Das haben wir heute wieder beschlossen!)
„zur mittelfristigen finanziellen Absicherung der... genannten Einrichtungen mindestens den Bestandschutz in der aktuellen Höhe bis zur Neufestlegung der Förderrichtlinie zu gewähren“.
Wie auch in den vergangenen Jahren möchte ich einmal auf das Vorgehen hinweisen. Ich weiß nicht, ob Sie in der Gemeinde- oder der Kreistagspolitik bewandert sind. Es ist immer so, dass eine Verwaltung oder ein Ministerium einen Haushaltsplanentwurf vorlegt. Dieser Plan wird in den Parteien diskutiert, politisch wie auch technisch. Erst dann - möglicherweise ergibt sich irgendetwas anderes und es bestehen andere Überlegungen -, wird der Haushaltsplan - so wie wir es heute getan haben - beschlossen. Vorher kann man Vorschlä
Wir, die Fraktionen von CDU und FDP, haben, nachdem wir den Haushaltsplanentwurf gelesen hatten, sofort gesagt: Die 280 000 Euro kommen rein. - Das war Konsens. Darüber wurde überhaupt nicht mehr diskutiert. Infolgedessen sind wir auch froh darüber, dass es heute so beschlossen worden ist, meine Damen und Herren.
„in die Entwicklung einer neuen Förderrichtlinie die Träger und Verbände dieser Einrichtungen vollständig einzubeziehen“.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, hier kann ich mich eigentlich nur wiederholen. Bereits am 25. August 2010 haben wir im Fachausschuss nach der Unterrichtung durch das Sozialministerium abgesprochen, dass wir Mitte 2011 die überarbeitete Förderrichtlinie erhalten.
Selbstverständlich wird sie unter Einbindung von Trägern und Verbänden erarbeitet. Die Träger und Verbände haben jetzt eine Frist bis zum 31. März 2011 bekommen, um ihre Dinge vorzulegen, damit dies dann auch in die Beratung und in die Förderrichtlinie einbezogen werden kann. Das sollten wir abwarten. Insofern ist auch dieser Punkt überflüssig, weil alles im Fluss ist.
Wir werden im Ausschuss natürlich auch ausgiebig darüber diskutieren, wie denn ab 1. Januar 2012 für unsere Frauenhäuser und unsere Beratungsstellen durch die novellierte Förderrichtlinie das Ungleichgewicht zu minimieren ist und eine finanzielle Sicherheit zu bieten sein wird.
Wir werden es an die Bedarfe anpassen. Ich bin mir sicher, dass wir auch zu einer guten Lösung kommen werden.
Zu Ihrem Antrag kann ich nur Folgendes sagen - wir werden ihn ablehnen -: Sie versuchen hier einen großen polemischen Aufschlag. Leider ist er aber zum Rohrkrepierer geworden.
Herzlichen Dank, Frau Kollegin Pieper. - Es gibt zwei Bitten um Kurzinterventionen. Zunächst bekommt Herr Humke-Focks von der Fraktion DIE LINKE für anderthalb Minuten das Wort. Bitte!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Pieper, Sie haben gesagt, dieser politische Aufschlag sei ein Rohrkrepierer gewesen. Schön wäre es, wenn es so wäre. Das ist es aber definitiv nicht. Sie müssen nämlich einmal das berücksichtigen, was man sich auch vor Ort seit Jahren anhören muss. Ich bin zwar erst seit 2008 hier im Landtag, aber schon seit 1996 im Rat der Stadt Göttingen und war zwischendurch auch zehn Jahre im Kreistag. In dieser Zeit hat man jedes Jahr die gleichen Klagen gehört etc. pp. Unter Ihrer Regierungsägide ist das eher schlimmer geworden.
Ich kann nur Folgendes sagen: Erstens sind die Klagen der Frauenhäuser berechtigt. Zweitens gleichen sie sich jedes Jahr. Drittens tragen auch wir hier eine Mitverantwortung, damit die Arbeit in den Frauenhäusern wirklich substanziell und auf Dauer fortgesetzt werden kann.
Es ist sehr fahrlässig von Ihnen, dass Sie die Beschäftigten in den Frauenhäusern Jahr für Jahr zwingen, wichtige Arbeitszeit, die in diesen Bereichen ohnehin zu knapp ist, auch noch dafür zu verschwenden, ein Vierteljahr oder ein halbes Jahr um die Zuschüsse zu kämpfen, damit die Frauenhäuser überhaupt erhalten werden können.
schauen Sie sich einmal an, wie es dort zum Teil aussieht, und wertschätzen Sie endlich die wichtige Arbeit, die dort geleistet wird! So, wie Sie das machen, geht es nicht.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Frau Präsidentin! Auch ich bedauere es sehr, dass ich Ihnen jetzt noch ein bisschen Zeit stehlen muss. Ich rede nicht pro domo, sondern als Betroffener. Ich bin Vorsitzender eines Wohlfahrtsverbandes in der Stadt Braunschweig, der Träger eines Frauenhauses ist. Wir sind zum zweiten Mal in der Situation, dass aufgrund dieser von Ihnen zu verantwortenden Hängepartie der Träger, der Kreisvorstand dieses Wohlfahrtsverbandes, vorläufige Kündigungen, Arbeitszeitkürzungen und Ähnliches verhandeln und aussprechen muss, bis das erlösende Signal kommt. Wir wollen keine erlösenden Signale mehr. Ich rede auch nicht pro domo. Davon sind nämlich alle betroffen - nicht nur die Frauenhäuser meines Verbandes, sondern, wie eben schon deutlich wurde, auch die des Paritätischen usw. Wir wollen keine erlösenden Signale mehr hören, wir wollen ein dauerndes Bekenntnis zur Notwendigkeit und zur Finanzierung.
Deswegen, Frau Pieper, haben Sie noch eine Chance: Machen Sie Ihrer Ministerin klar, dass sie nicht jedes Jahr mit Entwürfen in den Landtag kommt, in denen die Kürzung vorgesehen ist, die anschließend korrigiert werden muss! Sie haben die Chance, dass einmal klar auf dem Tisch zu regeln.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe das Gefühl, Sie haben mir gar nicht zugehört.