Protokoll der Sitzung vom 19.01.2011

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei diesem Tagesordnungspunkt habe ich erwartet, dass uns die Opposition keinesfalls dafür lobt, dass wir die Zahl der Ganztagsschulen von 150 auf 1 129 ausgebaut haben. Ich hätte auch nicht erwartet, dass uns die Opposition dafür lobt, dass wir jährlich mehr als 86 Millionen Euro für den Ganztagsbetrieb an niedersächsischen Schulen ausgeben.

(Frauke Heiligenstadt [SPD]: Rechnen Sie das einmal auf die einzelnen Schulen herunter!)

Aber unter der Überschrift „Hire and fire - klare Regelungen für niedersächsische Ganztagsschulen“ hätte ich sehr wohl erwartet, dass Sie positiv erwähnen, dass in den letzten Wochen und Monaten Sicherheiten und klare Regelungen geschaffen worden sind. Das hätte Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren von der Opposition, sehr gut angestanden.

Es gibt eine alte Regelung. Danach bestand die Möglichkeit, Kooperationsverträge oder Dienstleistungsverträge abzuschließen.

Bei den Kooperationsverträgen, die die große Zahl der Verträge an den niedersächsischen Schulen darstellen, hat es keine Probleme gegeben. Deshalb darf man bezüglich der Verträge, die in Zweifel gezogen werden, auch nicht die große Zahl von 5 000 bis 7 000 in den Raum stellen.

In der Tat hat es aber ein Problem bei den Dienstleistungsverträgen gegeben, insbesondere zu dem Zeitpunkt, als die Rentenversicherungsträger gesagt haben, für diese Mitarbeiter seien Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen, weil die Tätigkeit in persönlicher Abhängigkeit geschehe und weil mitunter eine Weisungsbefugnis des Schulleiters bestehe.

Dieses Problem sind die Standorte der Landesschulbehörde aktiv angegangen. Man hat sich mit den Rentenversicherungsträgern darauf verständigt, wie man diese Fälle abarbeitet, es wurden Lösungswege erarbeitet, und es wurde dann die Möglichkeit geschaffen, anstelle dieser Dienstleistungs- und Honorarverträge Arbeitsverträge zu schließen.

Das heißt, die Schulen haben jetzt die Möglichkeit, für den Ganztagsschulbetrieb Kooperationsverträge, entweder befristete Arbeitsverträge oder Dienstleistungs- und Honorarverträge, abzuschließen.

Darüber, wie sich die einzelnen Fälle ausgestalten, wurden die Schulleiter Anfang dieser Woche, wie ich finde, sehr ausführlich vonseiten der Landesschulbehörde unterrichtet. Nach dem dargestellten Katalog lassen sich die verschiedenen Fallgestaltungen aus meiner Sicht sehr leicht einsortieren. Gleichzeitig wurde den Schulleitern Hilfe angeboten, sofern sie Zweifel haben.

Der Kollege Klare hat es soeben schon gesagt: Die Schulleitungen wurden auch von den einzelnen Standorten der Landesschulbehörde angerufen. Wenn es bei den Schulleitungen noch Probleme, noch Zweifel gibt, dann werden sie eben nicht von der Landesschulbehörde alleingelassen, sondern in der Frage, wie diese Verträge auszugestalten sind, beraten.

Ich denke, das ist das richtige Signal, um den Ganztagsbetrieb für das nächste Halbjahr und darüber hinaus zu sichern.

Diese Landesregierung lässt die Schulleiter eben nicht im Regen stehen. Sie hat vielmehr sehr deutlich gesagt: Die Landesschulbehörde wird hier als Dienstleister für die Schulleiter fungieren und, wenn Zweifel hinsichtlich der Verträge bestehen, die Verantwortung für die Verträge übernehmen, die sie geprüft hat.

Damit steht die Landesregierung an der Seite der niedersächsischen Schulleiterinnen und Schulleiter, für einen guten, qualitativen und dauerhaften Ganztagsbetrieb an niedersächsischen Schulen. Dafür kann man der Landesregierung nur danken.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Das Wort hat jetzt der Herr Kultusminister Althusmann.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich weiß gar nicht, worauf ich mich mehr freue, auf die Aktuelle Stunde heute oder auf die Mündliche Anfrage am Freitag.

(Sigrid Leuschner [SPD]: Freuen Sie sich doch auf beides!)

Es könnte ja sein, dass diejenigen, die heute „Haltet den Dieb!“ schreien, unter Umständen solche Rechtskonstruktionen und Verträge in ihrer Regierungszeit auch schon hatten. Aber dazu gleich mehr.

(Karl-Heinz Klare [CDU]: Das wäre in- teressant!)

Meine Damen und Herren, dass diese Landesregierung rechtzeitig und schnell handelt, sei an dieser Stelle schon einmal vorweg bewiesen: Sehr verehrte Frau Reichwaldt, die Hauptschule RosaParks-Schule, List, Hannover, die Sie erwähnten, haben wir bereits geprüft. Es liegen neun Honorarverträge vor, die alle zum 31. Januar auslaufen, deren Neuabschluss aber vorgesehen war. Bei vier Verträgen fehlen noch Angaben. Sie werden aber so schnell wie möglich überprüft. Die Unterlagen wurden nachgefordert. Nur fünf Verträge sind in Arbeitsverträge zu korrigieren. Die Schulleitung wurde darüber informiert. Insofern kann dort weitergearbeitet werden.

Bei der IGS Stöcken in Hannover liegen 17 Honorarverträge vor, von denen 16 auslaufen sollten. Die Verträge sind bereits anhand der zugesandten Unterlagen geprüft worden. Auch hier sind lediglich

sieben Arbeitsverträge umzuwandeln. Die Schulleitung ist ebenfalls darüber informiert.

Meine Damen und Herren, wenn es Ihnen tatsächlich um Handlungs- und Rechtssicherheit für unsere rund 1 100 Ganztagsschulen ginge, um Rechtssicherheit im Einsatz außerschulischer Fachkräfte, dann könnte ich mich jetzt eventuell dafür bedanken, dass Sie als Opposition nach pflichtgemäßen Ermessen noch einmal daran erinnern, dass wir den Schulleitungen in einer rechtlich wirklich schwierigen Situation zur Seite stehen.

Wenn es Ihnen allerdings darum gehen sollte, ausschließlich Pauschalkritik am Ganztagsschulmodell dieser Landesregierung zu üben, dann halte ich dies nicht für gerechtfertigt.

(Zustimmung bei der CDU)

Denn wir geben immerhin 86,5 Millionen Euro für Ganztagsschulen aus. Dahinter stehen ca. 1 700 Vollzeitlehrereinheiten, die für den Ganztagsunterricht an diesen Schulen zur Verfügung gestellt werden.

Wir werden darüber hinaus bei der Einführung einer neuen Schulform, der Oberschule, auch den Weg in die Teilgebundenheit der Ganztagsschulen beschreiten. Alle Ganztagsschulen in Niedersachsen werden ihre ganztagsspezifischen Angebote, Frau Reichwaldt, auf Basis der den Schulen gegebenen Hinweise - - -

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Korter?

Ja, gerne.

Vielen Dank, Herr Minister. - Sie haben gerade gesagt, das rechtliche Problem mit den Dienstverträgen und Arbeitsverträgen sei gelöst. Ich frage Sie: Was macht denn eine Schule, die zwei Jahre lang eine Honorarkraft für den Nachmittagsunterricht eingestellt hatte und diesen Vertrag mit dieser Kraft gerne verlängern möchte? Das ist ja nur durch einen Arbeitsvertrag möglich, nicht durch einen Kooperations- oder Dienstleistungsvertrag. Kettenverträge mit Befristungen ohne Sachgrund sind aber nicht mehr möglich.

Vielen Dank für diese Frage. Auch hier die korrekte Antwort: Wir haben nicht erst seit letzter Woche gehandelt und nicht erst am Montag Schulleitungen angerufen. Diese Hinweise zur Vertragsgestaltung bei ganztagsspezifischen Angeboten stehen vielmehr seit November im Internet. Alle Schulleitungen in Niedersachsen sind darüber informiert.

Auf Ihre konkrete Frage kann geantwortet werden, dass letztendlich Sachgründe vorliegen müssen. Wenn ein befristeter Arbeitsvertrag über die bisher geltenden zwei Jahre hinaus verlängert werden soll, kann dies geschehen, wenn entsprechende Begründungen der Landesschulbehörde vorgelegt werden.

(Ursula Helmhold [GRÜNE]: Welche können das denn sein?)

Im Einzelfall bitte ich Sie, mir diesen Vertrag vorzulegen bzw. uns zu zeigen. Dann werden wir uns schnellstmöglich darum kümmern.

Meine Damen und Herren, keiner einzigen Schule - um das ganz deutlich zu sagen -, keinem einzigen Schulleiter in Niedersachsen wird vonseiten der Landesregierung oder von wem auch immer irgendein vorsätzliches Fehlverhalten unterstellt. Im Gegenteil, wir haben durch den klarstellenden Erlass vom 3. Juni letzten Jahres in der rechtlichen Unterscheidung zwischen einem Dienstleistungs-/Honorarvertrag und einem möglicherweise tatsächlich vorliegenden Arbeitsverhältnis, für das ein Arbeitsvertrag hätte geschlossen werden müssen, sehr schnell und umfassend für Rechtsklarheit gesorgt und gleichzeitig den Schulen ein Beratungsangebot zur Verfügung gestellt.

Frau Reichwaldt, Sie erwähnten vier Mitarbeiter. Ich will das korrigieren: Es handelt sich ausweislich der Liste, die ebenfalls seit November im Internet den Schulen zugänglich ist, um 18 qualifizierte Mitarbeiter, die extra diese Beratungsaufgaben zu den Verträgen erfüllen. Zum 1. Februar kommen weitere vier Mitarbeiter hinzu,

(Kreszentia Flauger [LINKE]: Was ha- ben die sonst noch zu tun?)

sodass sich dann 22 Mitarbeiter um die Vertragsgestaltung und gegebenenfalls die rechtliche Überprüfung kümmern werden.

(Kreszentia Flauger [LINKE]: Mit wie vielen Wochenstunden jeweils?)

Zu den fünf von der Deutschen Rentenversicherung beanstandeten Fällen, die Sie angesprochen haben, möchte ich sagen: In den fünf Fällen, die bisher beanstandet worden sind - bei insgesamt 5 000 Verträgen -, steht in Rede, dass gegebenenfalls insgesamt rund 16 000 Euro nachgezahlt werden müssen.

Frau Reichwaldt hat gesagt, diese Landesregierung sei seit 2003, 2004 daran schuld durch unseren Erlass, geändert durch den Erlass vom Juni 2010 - - - Das wurde noch einmal um ein halbes Jahr verschoben, um den Schulen Möglichkeiten zu geben, sich auf diese rechtlich wirklich schwierige Unterscheidung zwischen einem Arbeitsvertrag und einem Dienstleistungsvertrag einzustellen, weil unsere Schulleiter keine Verwaltungsjuristen sind.

Frau Reichwaldt hat gesagt, das Dramatische daran sei, dass diese Landesregierung den Schulen nur befristete Dienstleistungsverträge angeboten habe. Ich zitiere einmal:

„Niedersächsisches Kultusministerium

Im Rahmen der Einrichtung von zusätzlichen Standorten für Ganztagsschulen erhalten diese Schulen neben der zusätzlichen Lehrerversorgung … ein Budget zur Finanzierung und Unterstützung ganztagsspezifischer Angebote. …

Die Schulen können dabei auf folgende Maßnahmen zurückgreifen:

- Einsatz außerschulischer Fachkräfte im Rahmen von befristeten freien Dienstleistungsverträgen

- Kooperationsvereinbarungen mit außerschulischen Anbietern und Partnern.“

An diesem Rechtszustand vom 15. April 2002 - also in Ihrer Regierungszeit - hat sich, was die vertragliche Gestaltung betrifft, überhaupt nichts geändert. Ich habe alle Schulverwaltungsblätter - 2002, 2004, 2010 - durchgeschaut. Alle Verträge sind identisch, bis auf einen einzigen Unterschied: Wir haben gehandelt und haben sehr frühzeitig darauf hingewiesen, dass die Juristen der Landesschulbehörde den Schulleitern im Zweifelsfall helfen können, wenn sie sich unsicher sind, ob es sich um einen Arbeitsvertrag oder einen Honorarvertrag handelt. Nur das haben wir klargestellt und

unseren Schulleitern damit ordentlich unter die Arme gegriffen.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)