Protokoll der Sitzung vom 19.06.2013

(Weitere Zurufe - Anhaltende Unruhe)

Einen Moment, bitte, Herr Kollege! - Jetzt ist es ruhig. Sie können weitersprechen.

Wir haben uns aus folgendem Grund für „Sach- und Rechtslage“ entschieden:

Zurzeit gibt es keinen Grund für diese Petition. Dort ist noch nichts gelaufen. Der normale Ablauf ist, dass es zunächst eine Planung vor Ort gibt. Die Petenten werden in das Verfahren eingebunden. Sie können ihre Stellungnahmen abgeben. Auch können sie ihre Besorgnisse zum Thema Infraschall anmelden. Dann wird das überprüft und kommt es zu einem Ergebnis.

Das hat es bisher aber nicht gegeben. Erst wenn in diesem Verfahren Fehler auftreten, können sich die Petenten an den Petitionsausschuss wenden.

(Widerspruch bei der CDU und bei der FDP)

So weit zur Sach- und Rechtslage. Deshalb bleiben wir bei „Sach- und Rechtslage“.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Widerspruch bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank. - Zu derselben Eingabe hat sich nun für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Bajus zu Wort gemeldet. Bitte, Sie haben das Wort!

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist zu Recht darauf hingewiesen worden, in welchem Zusammenhang diese Petition überhaupt steht. Er besteht darin, dass der regionale Raumordnungsplan des Landkreises Harburg derzeit überarbeitet wird und dabei Vorrangflächen für Windkraft ausgewiesen werden sollen. Die Petentin sorgt sich, dass eine Fläche, die sich in ihrer Nachbarschaft befindet, vielleicht irgendwann mit Windkraftanlagen besetzt wird und dann ihre Gesundheit durch Infraschall beeinträchtigt werden könnte.

So weit hat Herr Brammer recht: Das ist ein offenes Verfahren. Der Zeitpunkt für die Petition ist aber eigentlich viel zu früh gewählt. Sie kann ihre Bedenken ja auch vor Ort in die Anhörungen bezüglich des Raumordnungsverfahrens einbringen.

Herr Bäumer, wir können jetzt nicht damit anfangen, das Thema Windkraft so zu bearbeiten, wie Sie es hier machen. Wir wissen heute, dass die Belastungen im Rahmen des gesetzlichen Abstandes - der ist auch hier einzuhalten; auch im Raumordnungsverfahren darf die Fläche nicht näher sein, als die Gesetzeslage es vorsieht - weit unterhalb der Wahrnehmungsschwellen liegen.

(Zuruf von der CDU)

- Lassen Sie mich zu Ende reden!

Auch wissen wir, dass das Thema Infraschall bei Windkraft, wenn wir das mit Infraschall durch Autos und Flugzeuge vergleichen, eher peripher einzuordnen ist.

Sie haben in einem Punkt recht: Grundsätzlich gilt das Vorsorgeprinzip. Wollen wir aber wirklich hier an dieser Stelle wegen dieser Thematik bzw. dieser Petition ein Windkraftmoratorium? - Das kann nicht Ihr Ernst sein!

Ich glaube, Ihnen geht es eigentlich um Folgendes: Sie machen sich nicht Sorgen um die Gesundheit; denn dann würden Sie mit einer entsprechenden Entschließung entsprechende Forschungsvorha

ben unterstützen. Sie wollen argumentativ damit beginnen, den Ausstieg aus der Energiewende, den Sie bereits auf anderen Ebenen ebenfalls unterlaufen, zu organisieren, weil Sie die Energiewende nicht hinbekommen.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Widerspruch bei der CDU und bei der FDP)

Nehmen Sie das einfach mal hin. Sie bereiten doch längst wieder den Einstieg in den Ausstieg vor. Sie ruinieren damit das Image der Windkraft - und das in unserem Land Niedersachsen! Ich finde, das ist wirklich nicht nachvollziehbar und unverantwortlich.

(Zurufe von der CDU und von der FDP - Unruhe - Glocke der Präsiden- tin)

Insofern kann man an dieser Stelle durchaus „Sach- und Rechtslage“ beschließen. Das Thema Infraschall werden wir trotzdem seriös und anständig bearbeiten.

Ich bitte Sie, Ihre Position an dieser Stelle auch im Sinne unseres Landes und Standortes noch einmal zu überdenken.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Bajus. - Zu derselben Petition hat noch einmal Herr Kollege Bäumer das Wort. Bitte!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, das war eben ein sehr gutes Beispiel dafür, wie das Sein das Bewusstsein bestimmt.

Lieber Herr Kollege Bajus, ich weise mit Deutlichkeit zurück, dass wir diese Petition dazu nutzen wollen, um aus der Energiewende auszusteigen.

Ich werfe Ihnen vor, dass Sie nicht in der Lage sind, dem Anliegen der Petenten gerecht zu werden. Sie müssen wissen: Petenten haben ein Problem, und mit diesem Problem wenden sich Petenten an den Landtag, weil sie das Gefühl haben, dass dort Menschen sind, die sich mit ihrem Anliegen vernünftig beschäftigen.

(Beifall bei der CDU)

Zu dem, was Sie hier gerade gemacht haben, will ich einmal sagen - aber vielleicht lag es an der Wärme und daran, dass Sie noch relativ neu im Parlament sind -: Mit dem, was Sie hier gemacht haben, werden Sie dem Anliegen der Petenten aber überhaupt nicht gerecht.

Mir ging es darum, deutlich zu machen, dass im Bereich des Infraschalls ein Problem liegen könnte, das es wert wäre, untersucht zu werden. Das ist das Anliegen der Petenten. Dem Problem, das dort geschildert wird, wollen wir nachkommen, indem wir sagen: Diese Eingabe überweisen wir als Material. - Aber nicht einmal dazu sind Sie in der Lage.

Ich wage hier zu behaupten: Wenn diese Infraschallemissionen von einem Großviehstall ausgehen würden, dann würden Sie uns zustimmen. Bei Windkraftanlagen aber haben Sie ein Problem.

(Starker, anhaltender Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben eine Premiere: Zu einer Kurzintervention auf den Kollegen Bäumer hat sich Herr Watermann gemeldet. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben uns in jüngster Zeit gemeinsam mit allen Fraktionen darüber unterhalten, wie wir das Petitionsrecht auf einen modernen Stand bringen können.

(Heiner Schönecke [CDU]: Das sehen wir heute! - Unruhe - Glocke der Prä- sidentin)

- Ich würde doch erst einmal zuhören. Zwischenrufen können Sie hervorragend. Zuhören ist immer dann gut, wenn man nicht weiß, was ich eigentlich sagen will.

(Zurufe von der CDU)

Also: Wir haben uns darauf verständigt, das Petitionsrecht neu zu gestalten. Wir waren uns im Petitionsausschuss zwischen allen Fraktionen darüber einig, dass das Petitionsrecht oft auch politisch genutzt worden ist. Wir haben uns darauf verständigt, dass wir künftig mit zwei Berichterstattern arbeiten. Wir haben uns ferner darauf verständigt, dass das Petitionsrecht nicht dazu geeignet ist, bei ganz bestimmten Themen als politisches Instrument missbraucht zu werden.

Das, was Sie hier jetzt machen,

(Zuruf von der CDU: Wir?)

ist leider aber wieder genau das, was wir uns abgewöhnen wollten.

Ich will Ihnen noch einmal erklären, warum das in der Vergangenheit - auch zu Ihren Regierungszeiten - genau andersherum gehandhabt worden ist. Auch Sie haben immer darauf gepocht, dass ein Sachverhalt, bevor er mit „Material“ oder „Berücksichtigung“ beschieden wird, abgeklärt sein muss.

Das, was Sie meinen und wollen, kann man politisch durchaus aufgreifen. Dann darf man es aber bitte nicht über eine Petition aufgreifen, zu der der Einsender auch einen entsprechenden Bericht bekommt,

(Glocke der Präsidentin)

sondern dann muss man das mit einem Entschließungsantrag machen.

Herr Watermann, Sie müssen zum Schluss kommen!

Ja. - Es täte gut, wenn Sie wirklich noch einmal darüber nachdenken würden, wie Sie hier im Moment agieren; denn damit schaden Sie dem, was wir eigentlich gemeinsam wollen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Es antwortet für die CDU-Fraktion Frau Lorberg. Bitte!