Zur Sachlage: Die Fachkräfte sind sozial - das wurde schon deutlich - nicht genug abgesichert. Die 80-%-Verträge sind nicht existenzsichernd; sie führen in etwa zu einem Einkommen in Höhe von 2 000 Euro brutto. Daraus resultiert ein Rentenanspruch in Höhe von lediglich 550 Euro. Das Ziel, einen 100-%-Vertrag zu bekommen, ist verständlich. 80-%-Verträge haben die Fachkräfte übrigens auch deshalb, weil die Ferienzeiten eingerechnet werden. Das geht wohl auch - ich bin noch sehr frisch in diesem Parlament - auf den Landesrechnungshof zurück.
Die Schwierigkeit dabei ist, dass diese Arbeitszeiten für die Schulen ausreichend sind, aber für die Betroffenen stellt sich damit eine sehr ernst zu nehmende soziale Frage. Deshalb ist dieses Problem seit Jahren strittig. Gelöst werden kann es aber nur durch eine schrittweise Umsetzung der Inklusion - darauf wurde schon hingewiesen.
Die alte Landesregierung hat dieses Problem seit Jahren liegen gelassen. Wir haben diesen Spruch von Herrn Thümler schon häufig gehört, aber man kann ihn langsam umdrehen: Liegen lassen ist zehn Jahre lang das Motto der CDU/FDP-geführten Landesregierung gewesen.
Sie bringen inzwischen auch viele Anträge ein, die zeigen, dass Sie wirklich vieles haben liegen lassen.
Die neue Landesregierung hält zunächst an der Auffassung der Vorgängerregierung fest, dass diese Eingaben mit „Sach- und Rechtslage“ zu bescheiden sind, allerdings mit dem zusätzlichen Hinweis - so ist das im Fachausschuss auch verabredet -, in absehbarer Zeit eine Überprüfung im Zusammenhang mit der Inklusion vorzunehmen.
Das wird durch die Stellungnahme der Landesregierung auch signalisiert. Ich sage nur: Zurzeit ist „Sach- und Rechtslage“ die ehrliche und redliche Antwort.
Vielen Dank, Herr Kollege Strümpel. - Nun hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Scholing das Wort. Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir beschäftigen uns hier mit einer Petition, deren Inhalt die Schulen, in diesem Fall die Förderschulen, schon seit vielen Jahren beschäftigt.
Die Zuweisung wird durch einen Erlass aus dem Jahre 2002 geregelt. In diesem Erlass heißt es, dass an Förderschulen keine vollen Stellen mehr vergeben werden. Ebenfalls ist darin geregelt, in welchem Umfang den Schulen therapeutische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung gestellt werden.
Das ist seit Jahr und Tag Gegenstand von vielen Diskussionen. Heute und jetzt etwas anderes zu entscheiden, als es der Ausschuss vorgeschlagen hat, wäre nach meiner Ansicht gegenüber den betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht fair und ein falsches Signal. Denn kurz- bzw. mittelfristig wird es mit Sicherheit keine Veränderung dieser Vertragskonstruktion geben.
Das ist zwar auf der einen Seite sehr bedauerlich; denn es ist wirklich bedauerlich, wenn wir Kolleginnen und Kollegen keine vollen Stellen geben können. Aber auf der anderen Seite müssen wir uns dessen gewahr sein, dass die Schulen selbst mittlerweile mit diesen Verträgen leben können, zumal viele Detailprobleme, die damit verbunden sind, schrittweise abgearbeitet werden können.
In der vergangenen Legislaturperiode ist eine Vielzahl von Petitionen eingegangen, die jeweils abgewiesen worden sind, ich nehme an - ich war nicht dabei -, auch von der jetzigen Opposition. Aber so kann es ja nicht funktionieren, dass man sagt: Jetzt sind wir Opposition, jetzt wollen wir
Ich rufe die Eingabe 18/05/17 auf. Hier geht es um die Vergabe von Studienplätzen im Fach Humanmedizin. Für die CDU-Fraktion hat Herr Hillmer das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Petentin hat an der Universität Göttingen ein vorklinisches Studium begonnen, kann aber dieses Studium im klinischen Teil nicht fortsetzen, weil es dort nicht genug Studienplätze gibt. Sie wurde darauf verwiesen, sich an anderen Hochschulen zu bewerben; allerdings herrscht bundesweit ein ähnlicher Notstand.
So weit, so schlecht der Zustand - wahrscheinlich war er es auch vorher schon. Die Situation hat sich aber insofern verändert, als die Landesregierung angekündigt hat, den Hochschulen zusätzlich 69 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Diese zusätzlichen Mittel müssen gemäß dem Grundgesetz zu einer Ausweitung der Kapazitäten führen.
Wir empfehlen, die Eingabe der Landesregierung zur Erwägung zu überweisen, um vielleicht die zusätzlichen Studienplätze gezielt im Bereich Medizin zu schaffen und diesem Mangel dann abzuhelfen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Hillmer, Sie haben es gerade richtig gesagt: Die Petentin bittet um Zuweisung eines Studienplatzes
im klinischen Teil des Medizinstudiums. Wir haben an der Universität Göttingen - wie auch bundesweit - das Problem, dass wir im vorklinischen Teil mehr Studienplätze als im klinischen Teil zur Verfügung haben.
Die Uni Göttingen hat bereits in der Vergangenheit versucht, die Zahl der außerklinischen Studienplätze denen der klinischen anzupassen. Sie ist daran - das habe ich seinerzeit auch schon im Ausschuss deutlich gemacht - durch eine verwaltungsgerichtliche Überprüfung gehindert worden. Der Versuch hat dieser Prüfung nicht standgehalten. Die Uni Göttingen weist deshalb öffentlich auf das Erfordernis bundesweiter Bewerbungen hin. Dem ist die Petentin jedoch leider nur bedingt nachgekommen. Seitens der Uni Göttingen wurden die Auswahlkriterien eingehalten. Die Petentin ist dabei leider nicht zum Zuge gekommen.
Ich empfehle - wie ich das auch schon im Ausschuss getan habe; das gilt auch für das Ministerium für Wissenschaft und Kultur - die Entscheidung „Sach- und Rechtslage“. Im Übrigen würden die Mittel, die die Landesregierung erklärt hat bereitzustellen, nichts daran ändern, weil - wie ich schon gesagt habe - eine verwaltungsgerichtliche Entscheidung vorausgegangen ist, dass die Studiengänge im vorklinischen Teil nicht abgebaut werden können bzw. im klinischen Teil aufgestockt werden.
Vielen Dank. - Ich rufe nun die Eingabe 1/09/17 auf. Es geht um Infraschall durch Windkraftanlagen. Für die CDU-Fraktion hat sich Herr Kollege Bäumer zu Wort gemeldet. Bitte!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Tat geht es um Infraschall. Die Petenten wenden sich gegen die geplante Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms des Landkreises Harburg. Sie befürchten, durch den Infraschall weiterer Windkraftanlagen in ihrer Umgebung in ihrer Gesundheit beeinträchtigt zu werden.
Dazu ist eine umfangreiche Stellungnahme erschienen. Diese kommt am Ende zu dem Ergebnis, dass es bisher keine wissenschaftlichen Un
tersuchungen gibt, die in Sachen Infraschall und Gesundheitsgefährdung einen begründeten Anfangsverdacht rechtfertigen. Darüber hinaus habe das Landesamt für Umwelt in Bayern festgestellt, dass die im Infraschallbereich liegenden Schallimmissionen weit unterhalb der Wahrnehmungsschwelle des Menschen liegen und daher zu keinerlei Belästigungen führen.
Nun sollte man sich bei neu entwickelten Dingen davor hüten, heute schon wissen zu wollen, was alles in Zukunft richtig ist. Ich darf daran erinnern, dass wir in diesem Plenum häufig über Dinge diskutiert haben, von denen man vor 30, 40 oder 50 Jahren gesagt hat, dass es dabei überhaupt keine Gefahr gebe. Heute stellen wir fest, dass die Dinge anders waren. Deswegen wundere ich mich schon, dass die Regierungsmehrheit auf der linken Seite nicht in der Lage war, uns - wir haben im Ausschuss gefordert, das Ganze als „Material“ zu überweisen - zuzustimmen. „Material“ heißt im Grunde nur, dass die Landesregierung aufgefordert wird, das Ganze im Auge zu behalten und zu gucken, ob man nicht vielleicht zu neuen Ideen kommen müsste.
Darüber hinaus habe ich mich gewundert, dass das in der Vergangenheit von Ihnen auf dieser Seite vielfach zitierte Umweltbundesamt in einer Stellungnahme vom 8. Februar schreibt - ich zitiere -:
„Insgesamt besteht ein deutlicher Mangel an umweltmedizinisch ausgerichteten Studienergebnissen zu den Themen Infraschall und tieffrequenter Schall. Für Betroffene ist dies hinsichtlich der Bewertung der Belastung durch Dritte oftmals ein Problem. Das Umweltbundesamt hat daher im Jahr 2011 ein Forschungsvorhaben zu dieser wichtigen Thematik vergeben, das sich mit der Geräuschbelastung durch tieffrequenten Schall, insbesondere durch Infraschall beschäftigt... Neben der Aufbereitung des aktuellen Wissensstandes sollen wissenschaftlich begründete und praxistaugliche Verfahren zur Erfassung und Bewertung der Wirkungen tieffrequenter Geräusche erarbeitet werden. Dabei soll auch geprüft werden, ob ggf. weitere Forschungsaktivitäten erforderlich sind. Die Forschungsergebnisse werden voraussichtlich 2014 vorliegen.“
Meine sehr geehrten Damen und Herren, vor diesem Hintergrund bin ich verwundert, dass Sie nicht in der Lage sind, die gesamte Eingabe als Material
Vielen Dank, Herr Kollege Bäumer. - Zu derselben Eingabe spricht nun Herr Brammer für die SPDFraktion.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir sollten uns darauf besinnen, welche Aufgaben der Petitionsausschuss hat. Hier ist eine Petition mit - das ist keine Frage - berechtigten Besorgnissen bei den Petenten eingegeben worden. Es ist aber nicht unsere Aufgabe, zu sagen, die Landesregierung solle jetzt einmal überprüfen, inwieweit Infraschall irgendwo gefährlich ist.