Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist ein Stück weit schade, dass diese Debatte jetzt zu dem wird, was sie eigentlich nicht sein sollte: eine rein parteipolitische Debatte.
Ich weiß, was das eigentliche Problem ist, das Sie nach wie vor - seit der Landtagswahl - nicht gelöst bekommen. Dabei geht es um die Frage: Wie verhält man sich als Niedersachsen in Berlin? - Das kriegen Sie nicht auf die Kette, wenn ich das einmal so jugendlich sagen darf.
Das Entscheidende ist, dass es manchmal nötig ist, auf Bundesebene zu widersprechen. Ich weiß, dass es für Sie persönlich manchmal schwierig ist - gerade mit dem Blick nach Europa -, jetzt, in diesem Zeitablauf, irgendwo zu widersprechen.
Wir haben ein ganz klares, einfaches Verfahren: Wir senden heute - vielleicht nur mit rot-grünen Stimmen - erstens das Signal: Wir wollen Gerechtigkeit im Umgang mit unserem Land. Und zweitens werden wir Ihren Antrag, der heute eingebracht wird, ordnungsgemäß im Fachausschuss beraten. Vielleicht bekommen wir da einen gemeinsamen Antrag hin. Das ist ordentliche Praxis. Ich weiß gar nicht, warum Sie da nicht zustimmen können.
Ich wiederhole das Angebot: Wir können die Abstimmung - so hat Kollege Bode gesagt - gerne verschieben und am Freitagnachmittag abstimmen. Wir können uns zu jeder Zeit zusammensetzen. Bis drei, vier Uhr nachts kriegen wir das vielleicht doch noch hin.
Ich sage Ihnen noch eines sehr deutlich, lieber Herr Schmidt, auch im Hinblick auf die zukünftige Zusammenarbeit: Die CDU und, so denke ich, auch die FDP werden weiterhin diejenigen, die sich selber immer nur als die Guten bezeichnen und die nichts Gutes an den anderen finden, maßlos enttäuschen.
Die SPD-Fraktion hat eine reguläre Restredezeit von 58 Sekunden, die die Kollegin EmmerichKopatsch in Anspruch nehmen möchte. Bitte schön!
Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Clemens Große Macke, tatsächlich ist es doch so, dass der Europaausschuss meistens einstimmig entscheidet. Sie werden mir sicherlich recht geben. Heute geht einiges durcheinander. Herr Bode möchte, dass heute nicht über den Finanzrahmen, sondern über den CDU-Antrag abgestimmt wird.
Der ist aber erst in der ersten Beratung. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass für die Planung der EU-Förderfondsausgestaltung noch jede Menge Zeit ist. Insofern brauchen wir den Antrag jetzt nicht nächtens fertig zu machen, auch wenn Sie das den Zuschauern suggerieren. Dafür haben wir alle Zeit der Welt. Die Zustimmung zu dem EU-Finanzrahmen - es wäre schön gewesen, wenn wir ein einmütiges Signal bekommen hätten - war beim Ausschuss überhaupt nicht möglich.
Bevor Sie sich jetzt furchtbar aufregen, kann ich noch einmal in den Protokollen nachgucken. Seit 2010 haben wir die damalige Landesregierung gebeten, mit uns - der damaligen Opposition - gemeinsam die Ausgestaltung der EU-Förderperiode 2014 bis 2020 zu besprechen. Wir haben keinerlei Auskunft bekommen, nicht von der damaligen Staatssekretärin Hawighorst, nicht in der Regierungserklärung des damaligen MP McAllister und von Ihnen auch nicht. Insofern ist unser Angebot, gemeinsam etwas zu erarbeiten, wirklich ernst gemeint, und wir werden das tun.
Meine Damen und Herren, da mir keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließe ich die Aussprache zu den Tagesordnungspunkten 23 und 24. Es liegen auch keine Anträge zu einem abweichenden Verfahren vor. Es gab nur Diskussions
Ich rufe zunächst auf die Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 23. Der Antrag wurde in abschließender Beratung behandelt.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 17/287 unverändert annehmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Der Antrag ist mit Mehrheit so beschlossen, wie vom Ausschuss empfohlen.
Meine Damen und Herren, ich rufe auf die Ausschussüberweisung zu Tagesordnungspunkt 24. Er ist mitdebattiert und in erster Beratung eingebracht worden.
Federführend soll der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien und Regionalentwicklung damit befasst werden, mitberatend der Ausschuss für Haushalt und Finanzen. Wer das so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist mit dem ausreichenden Quorum so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 25: Einzige (abschließende) Beratung: Veräußerung der Landesliegenschaft „Bienroder Weg 3“ in Braunschweig - Antrag der Landesregierung - Drs. 17/227 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 17/288
Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass über diesen Punkt ohne Besprechung abgestimmt wird. Wird dem widersprochen? - Das ist nicht der Fall.
Dann lasse ich abstimmen. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit der Landesregierung die beantragte Einwilligung erteilen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das Haus hat das einstimmig beschlossen.
Meine Damen und Herren, der Versuch des Sitzungsvorstandes gemeinsam mit den parlamentarischen Geschäftsführern, aufgrund eines früheren Sitzungsendes die Nachmittagssitzung eher beginnen zu lassen, ist aufgrund des Verlaufs der Debatte nicht mehr umzusetzen. Da auch das Präsidium tagt, setzen wir die Nachmittagssitzung, wie im Plan vorgesehen, um 15.50 Uhr fort. Ich wünsche Ihnen eine gute Mittagspause.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hoffe, Sie hatten eine erfrischende Mittagspause. Ich bin ganz überrascht, wie angenehm kühl es in diesem Plenarsaal ist. Von daher können wir uns doch freuen, dass wir uns jetzt hier versammeln und die Tagesordnung fortsetzen.
Tagesordnungspunkt 26: 4. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben - Drs. 17/250 - unstrittige und strittige Eingaben - Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/310
Die Behandlung der unter Nr. 5 aufgeführten Eingabe 431/17 entfällt, da diese Eingabe vom Petenten zurückgezogen wurde.
Wir behandeln zunächst die unstrittigen Eingaben und treten auch gleich in die Abstimmung ein. - Ich bitte Sie alle, Platz zu nehmen; das erleichtert das Abstimmungsverfahren. - Vielen Dank.
Ich rufe zunächst die Eingaben aus der 4. Eingabenübersicht in der Drucksache 17/250 auf, zu denen kein Änderungsantrag vorliegt. Wer zu diesen Eingaben der Ausschussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen worden.
Ich rufe nun die Eingaben aus der 4. Eingabenübersicht in der Drucksache 17/250 auf, zu denen der erwähnte Änderungsantrag der CDU-Fraktion vorliegt.
Ich eröffne die Beratung. Zu Wort gemeldet hat sich der Kollege Bock von der CDU-Fraktion zu der Eingabe 3376/04/16. Bitte schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Der Erlass, der die Beschäftigung der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und mit dem Schwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung regelt, war in den vergangenen Jahren mehrfach - auch im Zusammenhang mit den Arbeitsverträgen - Gegenstand von Petitionen.
Grundlage dieser Petitionen, wie auch der vorliegenden Petition, waren die Berechnungsformel für die Anrechnungsstunden sowie die Ansicht der Petenten, dass außerunterrichtliche Tätigkeiten, Vor- und Nachbereitungszeiten sowie unveränderte und neue Aufgabenfelder in den Verträgen nur unzureichend bzw. gar nicht berücksichtigt wurden.
Seitens des MK ist den Petitionen stets nicht stattgegeben worden mit der Begründung, die pädagogischen Mitarbeiter hätten in der Schule vor allem unterrichtsbegleitende und therapeutische Aufgaben. Allerdings wird in der aktuellen Stellungnahme des MK deutlich, dass künftige Anpassungen nicht auszuschließen sind. Es bleibe abzuwarten, inwieweit sich die Einführung der Inklusiven Schule weiter auf die Anforderungen an das Aufgabenfeld der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auswirkt. Diese Auswirkungen sollen evaluiert werden, um die Entscheidungen bezüglich der arbeitszeitlichen Rahmenbedingungen zu überprüfen - so das MK.
Vor diesem Hintergrund sowie auch im Rückblick auf die von den heutigen Regierungsfraktionen in ihren Oppositionszeiten immer wieder erhobenen Forderungen, in diesem Bereich Nachbesserungen vorzunehmen, halten wir es für nicht angebracht und für geradezu unverständlich, dass hier „Sach- und Rechtslage“ empfohlen worden ist. Vor allem die Tatsache, dass sich die Rahmenbedingungen der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die Jahre und mit der Einführung der Inklusiven Schule verändert haben und auch weiter verändern werden, sollten die Eingaben der Landesregierung als Material überwiesen werden, damit nach der Evaluation zeitnah gehandelt werden kann. Dementsprechend beantragen wir „Material“.
Vielen Dank, Herr Kollege. - Zu der gleichen Eingabe hat nun Herr Strümpel von der SPD-Fraktion das Wort. Bitte schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Mein Vorredner hat auf die Sachlage und die Eingaben der verschiedenen Gruppen - der GEW, der Personalräte verschiedener Schulen - hingewiesen, die übrigens durch eine beträchtliche Anzahl von Unterschriften untermauert sind.
Zur Sachlage: Die Fachkräfte sind sozial - das wurde schon deutlich - nicht genug abgesichert. Die 80-%-Verträge sind nicht existenzsichernd; sie führen in etwa zu einem Einkommen in Höhe von 2 000 Euro brutto. Daraus resultiert ein Rentenanspruch in Höhe von lediglich 550 Euro. Das Ziel, einen 100-%-Vertrag zu bekommen, ist verständlich. 80-%-Verträge haben die Fachkräfte übrigens auch deshalb, weil die Ferienzeiten eingerechnet werden. Das geht wohl auch - ich bin noch sehr frisch in diesem Parlament - auf den Landesrechnungshof zurück.