Doch, doch. Das überlassen Sie bitte mir. Wir warten, bis hier gleich auf allen Seiten Ruhe herrscht. - Jetzt geht‘s weiter!
Um auch noch die andere Frage zu beantworten: Das Landesamt für Verfassungsschutz ist von den Bundesbehörden über den Vorgang Anis Amri unterrichtet worden und war deshalb selbstverständlich im Thema.
(Jens Nacke [CDU]: Ich habe gefragt, warum die Polizei nicht die Anfrage des LKA Nordrhein-Westfalen mit dem Verfassungsschutz abgestimmt hat! Das war die Frage!)
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Frage von eben ist nicht beantwortet worden. Ich hatte gefragt, warum das LKA Niedersachsen die Informationen aus Nordrhein-Westfalen nicht mit dem niedersächsischen Verfassungsschutz abgestimmt hat und offensichtlich erst die Bundesbehörden nach dem Anschlag mit den niedersächsischen Behörden in Verbindung getreten sind. Ich würde mich freuen, wenn diese Frage noch beantwortet würde.
Ich will an dieser Stelle aber schon meine nächste Zusatzfrage stellen. Vor dem Hintergrund, dass Sie gerade noch einmal bestätigt haben, dass es offensichtlich um den vom Verfassungsschutz dokumentierten Aufenthalt Anis Amris in Hildesheim gegangen ist, frage ich die Landesregierung: Warum schreibt der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof in der Anklageschrift zu Abu Walaa auf Seite 67 unter Punkt C zu Anis Amri Folgendes? Zitat:
„geleitetes Seminar in Hildesheim, das über die Weihnachtstage 2015 stattfand. Hierbei hatte Amri die Gelegenheit, etwa 30 Minuten lang mit Abdullah unter vier Augen zu sprechen. Anschließend hielt sich Amri in der Madrassa des Angeschuldigten Simonovic auf, wo er auch nächtigte.“
Als Beleg für diese Ausführungen in der Anklageschrift werden allerdings - in diesem Punkt gebe ich Ihnen Recht - lediglich Beamte des Landes Nordrhein-Westfalen genannt. Weil es aus Niedersachsen offensichtlich keinerlei Erkenntnisse zu diesem Umstand gibt! Sie haben ja gerade gesagt, dass Sie nicht einmal Kenntnis von diesem Aufenthalt Anis Amris in Hildesheim hatten, als er von Abu Walaa radikalisiert wurde.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es wird jetzt immer kruder. Aber sei‘s drum. Ich wiederhole es gern: Das Landeskriminalamt hatte gar keine Veranlassung, diese Informationen weiterzugeben, weil man über den In
formationsaustausch mit den Bundesbehörden natürlich informiert war und auch das Landesamt für Verfassungsschutz über diesen Umstand informiert war. - Punkt eins. Das muss man einfach einmal zur Kenntnis nehmen.
Punkt zwei: Lieber Herr Nacke, dass Anis Amri in Hildesheim war, was der Generalbundesanwalt in seiner Anklageschrift schreibt und was immer Sie für Fragen zu diesem Sachverhalt haben: Die bitte ich Sie, an den Generalbundesanwalt zu stellen, weil ich Ihnen nicht beantworten kann, warum der Generalbundesanwalt das schreibt. Das ist eine Frage, die Sie ihm stellen müssen. Ich kann es Ihnen nicht beantworten.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister, vor dem Hintergrund, dass Sie in Ihrer ersten Antwort auf unsere Frage, warum Sie über das Schreiben aus NRW nicht unterrichtet haben, geantwortet haben, es sei umfassend im Ausschuss unterrichtet worden, in Ihrer zweiten Antwort dann aber gesagt haben, das Schreiben sei als „Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und es wäre nicht möglich gewesen, zu unterrichten, drängt sich natürlich die Frage auf: Was denn nun? - Diese Frage werde ich hier aber ausdrücklich nicht stellen.
Ich stelle vielmehr die Frage: Was ist eigentlich das übliche Vorgehen der niedersächsischen Sicherheitsbehörden, wenn man aus einem anderen Bundesland die Information bekommt, dass ein potenzieller Terrorist einen Wohnsitz - zumindest zeitweise - in Niedersachsen hat und großkalibrige Schnellfeuerwaffen organisieren will, um Anschläge zu verüben? Was würde man heute normalerweise tun: abheften oder tätig werden?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Bode, das ist wieder der Versuch, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sicherheitsbehörden als Deppen darzustellen, die solche Meldungen nur abheften, statt sich darum zu kümmern.
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Christian Dürr [FDP]: Nein, nein! Schieben Sie es jetzt nicht auf Ihre Mitarbeiter!)
Ich sage einmal ganz ehrlich: Ihr Bild von den niedersächsischen Sicherheitsbehörden ist ein ziemlich erbärmliches.
Die wissen sehr genau, was sie tun, und die brauchen auch keinen Minister, der ihnen jeden Morgen einen Marschbefehl gibt, damit sie ihre Arbeit machen. Vielleicht können wir das erst einmal festhalten.
Natürlich stimmen sich die Behörden ab. Übrigens: Das Fernschreiben, von dem Sie sprechen, ist nicht ausschließlich an Niedersachsen gegangen, sondern an die Landesbehörden aller Bundesländer. Alle Landesbehörden tun dann das, was notwendig und richtig und nach Abstimmung mit der jeweils federführenden Landesbehörde bzw. dem jeweils federführenden Landeskriminalamt nötig ist. Das wird abgestimmt, und das wird gemacht. Die Federführung bleibt beim federführenden Landeskriminalamt. Das ist eine ganz normale Geschichte bar jeder Aufregung, die Sie hier produzieren.
Herr Kollege Nacke, Sie stellen jetzt Ihre Frage. Wir wollen jetzt keine Geschäftsordnungsdebatte haben.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund, dass Sie gerade hier erläutert haben, dass Sie zu den Informationen in der Anklageschrift um Abu Walaa, die ich gerade zitiert habe, nichts sagen können, weil ich da den Generalbundesanwalt fragen solle, wie Sie mir gerade empfohlen haben, oder, wie Sie in einer vorherigen Antwort gesagt haben, weil Nordrhein-Westfalen für Hildesheim zuständig sei, frage ich Sie: Warum haben Ihre Behörde und Sie keine näheren Kenntnisse über die Umstände, die zu dieser Anklageschrift geführt haben? Vor allem vor dem Hintergrund, dass zwei von den fünf Personen, die in dieser Anklageschrift genannt werden - sie bezieht sich nämlich nicht nur auf Ahmad Abdulaziz Abdullah, genannt „Abu Walaa“, sondern auf vier weitere Personen -, aus Hildesheim kommen, nämlich Mahmoud Omeirat und Fifen Youssouf, Führungskräfte des DIK Hildesheim. Und Sie sagen, Sie wissen darüber nichts, ich soll doch den Generalbundesanwalt fragen, wie er auf die Idee kommt, diese Dinge hier reinzuschreiben! Lesen Sie mal diese Anklageschrift, was da alles über Niedersachsen drinsteht. Sie werden sich wundern,
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Nacke, dann sollten Sie die Frage so formulieren, dass ich darauf antworten kann.
Sie haben gefragt: Warum hat der Generalbundesanwalt das und das geschrieben? - Das ist eine Frage, die die Motivation des Generalbundesanwalts betrifft, aber nicht meine Erkenntnisse.
(Zustimmung bei der SPD - Björn Thümler [CDU]: Doch eben! Hat er doch gefragt! - Will ein europäisches FBI und hat nicht einmal den eigenen Laden im Griff!)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister, vor dem Hintergrund, dass es erstaunlich ist, dass Sie sich für das, was sich in Niedersachsen so zuträgt - gerade hinsichtlich terroristischer Belange -, offensichtlich nicht sonderlich interessieren und sich damit auch nicht auseinandersetzen,
(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU - Julia Willie Hamburg [GRÜNE]: Das stimmt doch überhaupt nicht!)