Leider ist es nicht gelungen, einen einheitlichen Vertrag mit beiden bestehenden Verbänden auszuhandeln. Dafür jedoch gibt es deutliche finanzielle Verbesserungen, und es gibt Klarstellungen, z. B. in der Frage, wie verbandsunabhängige Gemeinden in Zukunft unterstützt werden können. Diese Regelung ist in den neuen Vertrag mit dem Landesverband Jüdischer Gemeinden von Niedersachsen aufgenommen worden. Verbandsunabhängige Gemeinden müssen danach ihre Ansprüche in Zukunft nicht mehr gegenüber dem Landesverband geltend machen, sondern direkt gegenüber dem Land. Ferner gibt es eine Regelung, die klarstellt, welche Bedingungen eine verbandsunabhängige jüdische Gemeinde dafür erfüllen muss.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieser Staatsvertrag - Herr Thümler hat darauf hingewiesen - ist über Parteigrenzen und Regierungswechsel hinaus unstrittig. Die SPD-Fraktion ist froh, dass die beschriebenen Ergebnisse erzielt werden konnten, und stimmt dem Gesetzentwurf mit voller Überzeugung zu.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist guter Brauch, diesen Staatsvertrag einstimmig in diesem Haus zuzustimmen. Dieser Staatsvertrag ist ein gutes Zeichen, belegt er doch, dass das jüdische Leben in Niedersachsen wieder blüht und breit und stark in unserer Gesellschaft verankert ist.
Mit diesem Staatsvertrag bekennen wir uns zu den jüdischen Gemeinden und zu dem Miteinander in unserer Gesellschaft. Aber es ist eben nicht nur ein Bekenntnis zu den jüdischen Gemeinden, sondern dieser Staatsvertrag ist auch Ausdruck der Anerkennung für die Arbeit und die Entwicklung der jüdischen Gemeinden.
Im Namen der FDP-Fraktion möchte ich neben dieser Anerkennung auch den Dank an all die Engagierten in den jüdischen Gemeinden aussprechen, die einen wichtigen Beitrag für das Miteinander in Niedersachsen leisten.
Vielen Dank, Herr Kollege Försterling. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt der Kollege Heinrich Scholing, dem ich das Wort erteile.
Sehr geehrter Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass Herr Fürst hier ist.
Herr Thümler, mein erster Satz ist fast identisch mit Ihrem. Sie sprachen von einer tragenden Rolle, ich spreche von einem festen Bestandteil. Das jüdische Leben ist ein fester Bestandteil des gesellschaftlichen und kulturellen Lebens unseres Landes. Das hätte beinahe Ihr erster Satz sein können, und es wird sich manche Wiederholung ergeben. Das finde ich aber überhaupt nicht tragisch; denn das ist Ausdruck unseres gemeinsamen Willens.
Die Feststellung, dass dem jüdischen Leben eine tragende Rolle zukommt, ist der Grundgedanke hinter den Vertragswerken, über die wir gleich abstimmen werden.
Am 9. November - auch darauf wurde schon hingewiesen - jährt sich zum 75. Mal die Reichpogromnacht. In Deutschland wurden fast 200 Gotteshäuser zerstört und auch in Hannover brannte in der Roten Reihe die Synagoge. Die Ausgrenzung der jüdischen Bevölkerung, die schließlich im Völkermord endete, erreichte einen neuen vorläufigen Höhepunkt - nicht im Hinterhof, sondern vor aller Augen.
Das jüdische Leben in Deutschland, in Europa sollte ausradiert werden, vernichtet werden. 75 Jahre später können wir erleben, dass es ein sehr lebendiges und sich weiterentwickelndes jüdisches Leben in Niedersachsen und auch hier in Hannover gibt. Die Mitgliederzahlen der Gemeinden wachsen, neue Synagogen werden eröffnet, Niedersachsen hat einen Landesrabbiner.
Unser Land braucht ein vielfältiges kulturelles, religiöses und gesellschaftliches Leben. Wir müssen uns gegen die Angriffe auf diese Vielfalt stets zur Wehr setzen und wachsam bleiben. Die Ausgrenzung von Minderheiten hat in unserer Gesellschaft keinen Platz. Vielfalt ist keine Bedrohung, Vielfalt ist unsere Chance.
An den Verträgen, die hier gleich zur Abstimmung stehen werden, sind drei Punkte für mich bemerkenswert:
Drittens. Die Tatsache, dass nicht alle jüdischen Gemeinden und Verbände den beiden großen Landesverbänden angehören, wird angemessen berücksichtigt.
Zur kulturellen und religiösen Vielfalt gehört auch, dass sich Gemeinden, Vereine usw. nicht so zentral organisieren, wie wir es vielleicht bei anderen religiösen Gemeinschaften gewohnt sind. Insofern meine ich, dass hier eine wirklich gute Lösung gefunden worden ist. Ich denke, dass diese Lösung auch ein guter Hinweis dafür sein kann, wie wir in Zukunft mit islamischen Verbänden weiterarbeiten können.
Die Aussprache im Kultusausschuss war einvernehmlich. Dieses Einvernehmen war allen Fraktionen wichtig und selbstverständlich. Insofern wird auch meine Fraktion diesem Vertrag zustimmen.
Vielen Dank, Herr Kollege Scholing. - Aufgabe des Sitzungsvorstandes ist es in erster Linie, in das Plenum zu schauen, damit wir alles sehen, was an Wortmeldungen und Zwischenfragen kommt, und weniger, in die Logen. Aber Herr Scholing hat recht. Ich begrüße sehr herzlich in der Loge den Vorsitzenden des Landesverbandes der Jüdischen Gemeinden von Niedersachsen, Herrn Michael Fürst. Seien Sie herzlich willkommen im Niedersächsischen Landtag!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal möchte ich mich dafür bedanken, dass die Wortbeiträge in dieser Debatte zu dem Entwurf des Gesetzes zu den Verträgen zwischen dem Land Niedersachsen und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Niedersachsen sowie dem Landesverband Israelitischer Kultusgemeinden in Niedersachsen so deutliche Übereinstimmungen haben und in dieser Art und Weise in die Debatte eingebracht worden sind. Ich denke, das tut der Arbeit mit den beiden Landesverbänden insgesamt sehr gut.
In dieser Eingangsbemerkung möchte ich auch meinen Dank an die beiden Vorsitzenden der Landesverbände aussprechen, die mir schon in dieser kurzen Zeit mit einer sehr konstruktiven Zusammenarbeit unterstützend zur Seite gestanden haben. Ich freue mich auf die weitere gute Zusammenarbeit auch in der Folge des Abschlusses dieser Verträge, meine Damen und Herren.
Die vorliegenden Verträge, die nach der Unterrichtung des Landtages am 8. Januar 2013 unterzeichnet worden sind, bedürfen nun noch der Zustimmung des Landtags.
Der Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Niedersachsen und der Landesverband Israelitischer Kultusgemeinden von Niedersachsen haben vor dem Hintergrund des gestiegenen Finanzbedarfs ihrer Mitgliedsgemeinden und der im Bundesvergleich bisher relativ niedrigen niedersächsischen Landesleistungen um eine Erhöhung dieser Landesleistungen gebeten.
Mit den Verträgen wurde vereinbart, diese Landesleistungen ab dem Haushaltsjahr 2014, orientiert am Durchschnitt der Leistungen der anderen Bundesländer, zu erhöhen. Der Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Niedersachsen soll damit einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 2,318 Millionen Euro und der Landesverband Israelitischer Kultusgemeinden in Niedersachsen einen solchen in Höhe von 375 000 Euro erhalten.
Zudem wurde das Verfahren zur Auszahlung einer Landeszuwendung an eine nicht verbandsangehörige jüdische Gemeinde vertraglich neu geregelt. Das wurde notwendig, weil das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2009 ein der bisherigen niedersächsischen Systematik vergleichbares Verfahren Brandenburgs für verfassungswidrig erklärt hatte. Gemäß dem im Jahre 2013 unterzeichneten Vertrag sind entsprechende Leistungsansprüche verbandsunabhängiger Gemeinden nun unmittelbar an das Land zu richten.
Ich bin sehr froh, meine Damen und Herren, dass sich alle Fraktionen sowohl im federführenden Kultusausschuss als auch in den mitberatenden Ausschüssen mit dem Gesetzentwurf einverstanden erklärt haben. Ich würde mich freuen, wenn - das ist nach den Debattenbeiträgen der Fall - der Konsens in dieser Frage der Förderung jüdischer Gemeinden auch in der abschließenden Abstimmung zum Ausdruck käme. Ich denke, damit kann
jüdisches Leben in Niedersachsen weiter wachsen. Damit kann unsere gemeinsame Aufgabe der Pflege des deutsch-jüdischen Kulturerbes weiter gemeinsam gut wahrgenommen werden.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache in der zweiten Beratung dieses Gesetzentwurfes.
Wer dem eben debattierten Gesetzentwurf in der zweiten Beratung zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Ich stelle fest, dass der Niedersächsische Landtag das Gesetz einstimmig beschlossen hat.
Tagesordnungspunkt 8: Abschließende Beratung: Änderung der Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtages - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/262 - Beschlussempfehlung des Ältestenrates - Drs. 17/582