Das heißt, es geht hier um langfristige Vorsorge. Deswegen müssen wir das Problem insbesondere dort in den Griff bekommen, wo diese Trendumkehr festzustellen ist, wo die Nitratwerte wieder steigen.
Danke, Herr Minister. - Frau Staudte, Sie haben das Wort für eine Zusatzfrage für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Vor dem Hintergrund, dass gerade an mehreren Stellen deutlich wurde, wie dramatisch die Zahlen sind, was die Qualität des Oberflächengewässers angeht, und vor dem Hintergrund, dass angedeutet wurde, dass auch Maßnahmen geplant sind, um die Qualität der Oberflächengewässer zu verbessern, frage ich die Landeregierung, in welchem Umfang sie finanzielle Mittel dafür vorsieht.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Staudte, wir haben im Haushaltsplanentwurf zusätzlich 6,5 Millionen Euro für solche Maßnahmen vorgesehen. Darüber hinaus ergeben sich noch Fördermöglichkeiten über EU-Mittel, über das ELER-Programm. Da sind die Verhandlungen aber noch nicht abgeschlossen. Von daher ist noch nicht klar, wie viel Mittel dem Land in diesem Bereich künftig zur Verfügung stehen.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Was wird die neue Landesregierung gegenüber der EU veranlassen, um die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im Rahmen einer Fristverlängerung sicherzustellen?
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Bosse, wir werden der EU-Kommission verdeutlichen müssen, welche Maßnahmen wir ergreifen. Außerdem muss deutlich werden, dass diese Maßnahmen auch wirken.
Es geht um eine Kombination aus freiwilligen Anreizen - also dem Appell an alle im ländlichen Raum, sich dieser Aufgabe zu stellen -, aus der Schließung von ordnungsrechtlichen Lücken und aus der konsequenten Anwendung des geltenden Rechts. Das heißt, überall dort, wo in der Vergangenheit Nachweise nicht geführt wurden oder wo die Ausbringung möglicherweise höher war als rechtlich zulässig, muss sichergestellt werden, dass das für die Zukunft unterbleibt. Eine weitere wichtige Maßnahme ist z. B. die Einrichtung von Gewässerrandstreifen.
All das muss dazu beitragen, dass wir mit hinreichender Gewissheit deutlich machen können, dass es hier einen positiven Trend gibt, dass wir also eine Verbesserung der Situation erreichen können. Sonst wird es mit den Ausnahmegenehmigungen schwierig.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass Niedersachsen eines der wenigen Länder ist, das von dem § 38 des Wasserhaushaltsgesetzes dergestalt abgewichen ist, dass es an Gewässern dritter Ordnung keinen Gewässerrandstreifen vorgesehen hat, frage ich die Landesregierung, welche Maßnahmen sie in dieser Hinsicht zukünftig plant und mit welchen Auswirkungen sie rechnet, wenn Gewässerrandstreifen auch an Gewässern dritter Ordnung vorhanden sind.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Janßen, Niedersachsen hat bei der Gesetzesnovelle zum Nieder
sächsischen Wassergesetz 2010 auf Gewässerrandstreifen einschließlich Bewirtschaftungsverboten an Gewässern dritter Ordnung verzichtet. Die bis dahin bestehende Rechtslage wurde fortgeschrieben. Aus gewässerökologischer Sicht bedarf es hier einer Weiterentwicklung der Rechtslage durch eine Änderung des Gesetzes. Insbesondere die wichtige Funktion, die Gewässerrandstreifen für die Erhaltung und Verbesserung der Gewässerqualität durch Verminderung von Stoffeinträgen aus diffusen Quellen erfüllen können, muss auch in Niedersachsen hergestellt werden.
Ich will an dieser Stelle auch daran erinnern, dass das geltende Recht hier empfindliche Vertragsstrafen vorsieht. Es stehen erhebliche Summen im Raum, die wir zahlen müssten, wenn wir es nicht hinbekommen, diese Herausforderung zu bewältigen.
Insofern sind der Trinkwasser- und der Grundwasserschutz eine der zentralen Herausforderungen im Umweltbereich. Dieser Herausforderung können wir nur begegnen - das haben wir eben schon gehört -, wenn wir sehr kooperativ mit dem Landwirtschaftsministerium und der Landwirtschaft insgesamt zusammenarbeiten.
c) Wann kommt Ministerpräsident Stephan Weil im Fall Paschedag-Meyer-Weil seiner Auskunftspflicht gegenüber dem Parlament nach? - Anfrage der Fraktion der FDP - Drs. 17/599
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wann kommt Ministerpräsident Stephan Weil im Fall Paschedag-Meyer-Weil seiner Auskunftspflicht gegenüber dem Parlament nach?
Die Ausführungen des Ministerpräsidenten Weil sowie der Minister Wenzel und Meyer zur sogenannten Affäre Paschedag-Meyer-Weil im Rahmen der 14. Plenarsitzung am 29. August 2013 im Landtag stehen im Gegensatz zu den Ausführungen der Presseinformation der Staatskanzlei vom 30. August 2013.
Laut der Neuen Presse vom 31. August 2013 wusste Ministerpräsident Weil seit Wochen von den Gerüchten um sein Einverständnis zum Dienstwagen von Herrn Staatssekretär a. D. Paschedag. Diese Ausführungen werden auch durch die Presseinformation der Staatskanzlei einen Tag nach den Ausführungen im Landtag bestätigt.
„Anfang August ist das Thema A 8Bestellung von Herrn Paschedag in der Morgenlage beim Ministerpräsidenten erörtert worden. Einer oder zwei Anwesende wiesen Herrn Weil darauf hin, dass es Gerüchte gebe, dass der A 8 im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten beschafft worden sei. … Im Nachgang zu dieser Morgenlage hat Herr Weil Herrn Paschedag angerufen und auf dieses Gerücht hingewiesen. Beide Gesprächsteilnehmer waren sich aber einig, dass der Ministerpräsident nicht in die Beschaffung des A 8 involviert gewesen ist. Für Herrn Weil war damit diese Angelegenheit geklärt, er sah deswegen keinen Anlass für weitere Maßnahmen.“
Insbesondere die mehrfach vorgetragene Fragestellung, warum der Jurist und Verwaltungsfachmann, Herr Staatssekretär a. D. Paschedag, den Vermerk um die Zustimmung des Ministers und des Ministerpräsidenten ergänzt hat und ob die Landesregierung Herrn Paschedag zu den Beweggründen hierzu, spätestens im Rahmen seiner Entlassung, befragt hat, blieben bis heute unbeantwortet.
Im Rahmen der 14. Plenarsitzung am 29. August 2013 sind zahlreiche Nachfragen zu diesem Sachverhalt nach Auffassung von Beobachtern unzureichend, ausweichend oder gar nicht beantwortet worden. Dies widerspricht Artikel 24 Abs. 1 der Niedersächsischen Verfassung, wonach Anfragen von Mitgliedern des Landtages nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten sind.
1. Warum konnte sich Herr Ministerpräsident Weil am 29. August nicht mehr an ein Gespräch mit Staatssekretär a. D. Paschedag von Anfang August erinnern?
2. Wie bewertet die Landesregierung vor dem Hintergrund des Artikels 24 der Niedersächsischen Verfassung, dass Ministerpräsident Weil den Parlamentariern keine Auskunft über seine Gespräche mit Staatssekretär a. D. Paschedag erteilt hat und stattdessen am Folgetag eine Pressemitteilung verschickt hat?
3. Wann und mit wem hat Ministerpräsident Weil über den Dienstwagen für Herrn Staatssekretär a. D. Paschedag gesprochen?
Zur ersten Frage: Die in der Fragestellung enthaltene Behauptung ist unzutreffend. Ich habe in der Plenarsitzung wiederholt erläutert, vor präzisen Angaben zunächst meine Unterlagen sichten zu müssen.
Ergänzend verweise ich auf die nun folgende Antwort zur Frage 2: In der Plenardebatte am 29. August bestand bei mir, bezogen auf ein Gespräch mit Herrn Staatssekretär a. D. Paschedag am 15. März 2013, nur eine rudimentäre Erinnerung. Bezogen auf ein Telefonat am 1. August 2013, waren mir, abgesehen von dem beiderseits festgestellten Ergebnis, dass eine Abstimmung mit mir wegen der Anschaffung eines A 8 nicht erfolgt ist, Details zum Anlass, zum Datum und zum Ablauf dieses Telefonats sowie zur Weitergabe des Ergebnisses nicht präsent. Nach weiterer Überprüfung, die ja im Plenum angekündigt worden war, ist deswegen eine abschließende Mitteilung einen Tag später an die Fraktionen des Landtags und an die Medien erfolgt.
Mit diesem Vorgehen ist Artikel 24 der Niedersächsischen Verfassung entsprochen worden. Insbesondere in seinem Urteil zum Nord-Süd-Dialog hat der Niedersächsische Staatsgerichtshof vorgegeben, dass dies genau das richtige Verhalten ist und eine Landesregierung nicht auf gut Glück Antworten geben darf, wenn sie davon aus
gehen muss, dass eine Antwort unvollständig oder falsch sein kann. Das ist übrigens auch ein wesentlicher Unterschied zu Äußerungen außerhalb dieses Rahmens, z. B. durch Hinweise an Journalisten am Rande des Plenums.
Zu Frage 3: Diese Frage ist in der gestellten Form schlechterdings nicht beantwortbar. In den vergangenen Wochen hat es eine ganze Vielzahl von Kontakten aus unterschiedlichen Anlässen mit unterschiedlichen Gesprächspartnern in unterschiedlicher Tiefe gegeben, die nicht protokolliert sind und sich im Einzelnen der Erinnerung entziehen. Gespräche mit Herrn Staatssekretär a. D. Paschedag sind nach bester Erinnerung abschließend am 30. August 2013 mitgeteilt worden, nämlich bezogen auf Kontakte am 16. Februar, am 15. März und am 1. August 2013.
Vielen Dank, Herr Ministerpräsident. - Eine Zusatzfrage stellt der Kollege Bode von der FDP-Fraktion.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin noch ein bisschen sprachlos, was die gerade gegebene Antwort zu den Auskunftspflichten der Landesregierung angeht.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass gestern im nordrhein-westfälischen Landtag der Abgeordnete Hovenjürgen von der CDU