Protokoll der Sitzung vom 31.10.2013

Vielen Dank, Herr Kollege Toepffer. - Für die Landesregierung erteile ich Herrn Umweltminister Wenzel das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Toepffer, die Frage ist immer, ob sich dieses Thema für landespolitischen Streit gut eignet. Sie sprechen von langen Traditionen und dem, was die frühere Landesregierung alles richtig gemacht hat. Ich habe mich schlaugemacht,

wie es in der Vergangenheit zugegangen ist, als der ehemalige Ministerpräsident 2006 in Russland unterwegs war. Da wird mir berichtet, dass das Thema Menschenrechte in keinem der Gespräche eine Rolle gespielt hat.

Die aktuelle Landesregierung sieht keinen Widerspruch zwischen dem Einsatz für Menschenrechte und der Unterstützung niedersächsischer wirtschaftlicher Interessen. Beides setzt Verständigungsbereitschaft und Dialog voraus. Dem dient auch die geplante Reise des Ministerpräsidenten in die Russische Föderation. Bei dieser Gelegenheit wird auch die Region Perm besucht.

Daher begrüßen wir es als Landesregierung auch ausdrücklich, dass die für Außenpolitik zuständige Bundesregierung das Vorgehen der russischen Behörden bei der Aufbringung des GreenpeaceBootes, der Verhaftung der Besatzung und der Anklageerhebung mit Sorge betrachtet und dass die Bundeskanzlerin diese Sorgen auch in einem Telefonat am 16. Oktober 2013 dem russischen Präsidenten übermittelt hat. Das findet ausdrücklich unsere Zustimmung. Wir hoffen auch, dass es von Erfolg gekrönt ist. Ich glaube aber nicht, dass dieses Feld ein Feld ist, das hier Gegenstand der landespolitischen Auseinandersetzung sein sollte.

Ich würde mich freuen, wenn es am Ende gelänge, bei den entwicklungspolitischen Leitlinien, die hier zur Diskussion stehen, breite Mehrheiten zu finden; denn das ist wirklich ein Thema, das im Grundsatz auch bei Ihnen als Herausforderung anerkannt ist. Deswegen würde ich mich freuen, wenn es dazu einen konstruktiven Dialog gäbe.

Ich danke Ihnen fürs Zuhören.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister. - Ich stelle fest, dass zu diesem Tagesordnungspunkt keine weiteren Wortmeldungen vorliegen. Deswegen kommen wir zur Ausschussüberweisung.

Der Ältestenrat empfiehlt Ihnen, den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien und Regionalentwicklung mit der Beratung dieses Antrages zu beauftragen. Wer das unterstützen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist nach der Geschäftsordnung ausreichend unterstützt und wird so geschehen.

Meine Damen und Herren, es ist eigentlich nicht üblich, jemanden zu begrüßen, der früher Abge

ordneter dieses Hauses war, wenn er hier zu Gast ist. Heute will ich aber einmal eine Ausnahme machen, weil es sich um eine Kollegin handelt, die früher selber hier im Sitzungsvorstand als Präsidiumsmitglied tätig war. Auf der Besuchertribüne dort oben begrüße ich unsere ehemalige Kollegin Georgia Langhans mit einer Besuchergruppe aus Celle sehr herzlich im Niedersächsischen Landtag.

(Beifall)

Als letzten Tagesordnungspunkt für heute rufe ich auf den

Tagesordnungspunkt 24: Erste Beratung: Zeitnahe Betriebsprüfung als besseres Modell der Anschlussprüfung - Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 17/823

Die Einbringung hat für die antragstellende Fraktion die Kollegin Gabriela König übernommen, der ich das Wort erteile.

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im letzten Jahr mehrten sich bei mir die Anfragen und vor allem der Wunsch nach der Weiterführung des „Osnabrücker Modells“ der freiwilligen zeitnahen Betriebsprüfung. Das als besonders effektiv und entlastend geltende Projekt wurde nach anfänglicher Skepsis von allen Beteiligten hoch gelobt. Unternehmen bekamen Planungssicherheit, Steuerberater wurden von häufig lang andauernden Rechtsstreitigkeiten befreit, und die Finanzverwaltung konnte abschließend und wesentlich schneller auf Steuernachzahlungen zugreifen.

Auch in der Antwort auf unsere Kleine Anfrage vom April 2013 - Drucksache 17/130 - hat das Finanzministerium dies bestätigt. Darin wird auch auf die Planungs- und Rechtssicherheit durch die steuerliche Klärung realisierter Sachverhalte aufseiten der Unternehmen hingewiesen.

In den letzten Wochen konnten wir mehrfach den Medien entnehmen, dass es gerade bei der Nachprüfung von Betriebssteuern häufig zu hohen Ausfällen kommt.

Da bei gesetzlich geforderten Anschlussprüfungen innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren immer die ältesten drei Jahre geprüft werden, entsteht ein sehr hoher Aufwand bei den betroffenen Unter

nehmen. Akten zusammenzustellen, Sachverhalte zu erläutern, Überprüfungen und Rückeinarbeitungen vorzunehmen sowie im Zusammenhang mit Steuerberatern und Unternehmensführung vergangene Sachverhalte wieder aufleben zu lassen - das ist ein umfangreiches Abwicklungsprogramm, erst recht, wenn Sachbearbeiter nicht mehr zur Verfügung stehen.

Es beinhaltet in vielen Fällen eine lange Vorlaufzeit mit Betriebsunterbrechungen, die sich dadurch fortsetzen, dass die Prüfung dann noch einmal drei Wochen, nämlich 15 Tage, in Anspruch nimmt. Viele Unternehmen können in dieser Zeit nur eingeschränkt ihren unternehmerischen Arbeiten nachgehen, da sie Räumlichkeiten und Personal zur Verfügung stellen müssen.

Viel wichtiger aber ist die Tatsache, dass es möglicherweise zu Nachzahlungen kommen kann, die auf Tatbestände zurückzuführen sind, die auf einer unterschiedlichen steuerlichen Sicht und Behandlung zwischen Finanzverwaltung und Steuerberatung beruhen. Hier entsteht Planungsunsicherheit, wenn eventuell eine gerichtliche Klärung anhängig ist. Bei einer Nachzahlung fallen dann auch noch Zinsaufschläge an. Unternehmen werden damit verunsichert und belastet. Sie können nicht ermessen, mit welchen Summen sie nachträglich zu rechnen haben.

Andersherum ist es der Steuerverwaltung hingegen möglich, frühzeitig die Änderung einzelner Vorgänge aufzuzeigen und rechtssicher weiterzuführen. Das verhindert undefinierbare Nachzahlungen und garantiert der Finanzbehörde zeitnahe und faktisch unstrittige Steuerabführungen.

(Beifall bei der FDP)

So konnten schon Fälle behandelt werden, die hohe Steuerausfälle durch Schließungen, Konkurse - - -

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Frau Kollegin König, in Ihrem Interesse möchte ich das Plenum jetzt darum bitten, nicht so laut zu murmeln, wie die Damen und Herren es im Augenblick tun. Im Augenblick hat nur Frau König das Wort.

(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU)

So konnten schon Fälle behandelt werden, die hohe Steuerausfälle durch Schließungen, Konkurse, Konkursverschleppungen oder einfach nur langwierige Verfahren verhinderten.

Die Finanzdirektion Osnabrück stellte somit fest, dass dieses Modell dazu führte, dass die Steuereinnahmen zeitnah, von Unternehmen und Steuerberatern akzeptiert, flossen und die zeitnahe Behandlung während der Prüfung schnell und effizient geschah, da alle Beteiligten noch sehr gut im Thema waren und Nachweise in direktem Zugriff zur Verfügung standen. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass der anfänglich leicht erhöhte Personalaufwand sich nach ein paar Jahren ins Gegenteil verkehren werde, da die Prüfungszeiten schneller und effizienter gestaltet werden konnten. Frei werdende Kapazitäten können so für andere wichtige Maßnahmen verwendet werden.

Das Fazit unseres Antrages lautet also: Die Unternehmen haben weniger Aufwand und Ärger mit den Betriebsprüfungen. Die Finanzämter freuen sich über eine höhere Akzeptanz der Prüfung. Der Fiskus bekommt schneller sein Geld. Alle Beteiligten freuen sich über mehr Rechtssicherheit.

Dieses Erfolgsmodell sollte so schnell wie möglich weitergeführt werden und auf ganz Niedersachsen ausgedehnt werden. Daher unser Antrag. Das ist eine sehr gute Art, mit Unternehmen umzugehen, die Steuergerechtigkeit zu wahren und die Einnahmen dementsprechend anzugleichen.

Ich möchte Sie bitten, diesen Antrag auch unter dem Gesichtspunkt der Verbesserung unserer Steuerposition vernünftig zu überprüfen und ihm dann auch zuzustimmen.

(Beifall bei der FDP und Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Kollegin König. - Für die SPDFraktion erteile ich dem Abgeordneten Frank Henning das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Modell der zeitnahen BP stammt ursprünglich aus Nordrhein-Westfalen, nicht aus Osnabrück.

(Gabriela König [FDP]: Richtig!)

Es wurde aber in Osnabrück zum „Osnabrücker Modell“ weiterentwickelt und in den letzten fünf bis sechs Jahren in der Praxis erprobt.

Zwar komme ich nicht umhin, zu sagen, dass alles, was aus Osnabrück kommt, natürlich die besondere Aufmerksamkeit des Landtages verdient. Schließlich kommen fulminante Innenminister und pfiffige Landtagsabgeordnete aus Osnabrück.

(Heiterkeit und Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

- An dieser Stelle hatte ich mit Applaus gerechnet. Vielen Dank. - Dennoch rate ich zur Vorsicht, meine Damen und Herren, was das „Osnabrücker Modell“ angeht. Das sage ich ausdrücklich als Osnabrücker Landtagsabgeordneter. Das Modell der zeitnahen BP ist vor etwa fünf oder sechs Jahren im Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Osnabrück entwickelt und ausprobiert worden. Die Meinungen darüber gehen aber sehr weit auseinander, Frau König. Da gibt es nicht nur Befürworter, sondern auch negative Aspekte.

(Gabriela König [FDP]: Das ist aber immer so!)

Deshalb sollten wir aus meiner Sicht das Ergebnis der Evaluation abwarten.

Das Modell der zeitnahen BP unterscheidet sich von normalen Betriebsprüfungen zum einen dadurch, dass die Betriebe freiwillig jedes Jahr geprüft werden, also praktisch einmal im Jahr, während bei einer herkömmlichen Betriebsprüfung drei bis fünf Jahre als Prüfungszeitraum festgelegt und nachträglich geprüft werden. Länger zurückliegende Sachverhalte in der Vergangenheit sind naturgemäß schwieriger aufzuklären - insbesondere, wenn die Mitarbeiter im Unternehmen gewechselt haben. Insofern stimmt die Intention des FDPAntrages.

Allerdings würde ich dieses Thema nicht überbewerten. Schließlich gibt es zehnjährige Aufbewahrungspflichten für Belege, Rechnungen und sonstige Buchführungsunterlagen. Und so oft, Frau König, wechseln die Buchhalter die Firmen nun auch nicht, wie Sie behaupten. Dennoch liegt der Vorteil der zeitnahen BP eindeutig darin, dass jüngere Sachverhalte geklärt werden können, was naturgemäß leichter fällt.

Ein weiterer Vorteil, der in der Praxis auch eine Rolle gespielt hat, ist, dass die Unternehmen ihren Banken relativ schnell vom Finanzamt endgültig

geprüfte Bilanzen vorlegen können und damit schneller zu Krediten ihrer Hausbank kommen.

Hinzu kommt, dass Steuernachzahlungen nicht so geballt für mehrere Prüfungsjahre auftreten. Dadurch haben Unternehmen auch kein Liquiditätsproblem. In der Regel erfolgt auch keine Verzinsung der Steuernachforderungen.

(Gabriela König [FDP]: Richtig!)

Man muss allerdings feststellen, dass der Grundgedanke der zeitnahen BP, dass das Finanzamt, die Steuerberater und die Firmenleitungen gut und friedlich gemeinsam an der Bilanz arbeiten und die Steuererklärung erstellen, aufgrund einer gewissen natürlichen Interessenkollision der beteiligten Akteure ein ziemlich theoretischer Ansatz ist, der der Praxis in keiner Weise standhält. Warum sollte eigentlich eine Firma, eine Unternehmensleitung oder ein Steuerberater freiwillig alle notwendigen Unterlagen zügig herausgeben, die im Zweifel zu hohen Steuernachforderungen führen? - Je weniger ein Prüfer an Unterlagen bekommt, je weniger er weiß und je weniger Einblick er in das Innere des Unternehmens erhält, umso geringer sind im Zweifel die drohenden Steuernachforderungen.