Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Schönecke, wenn wir z. B. einen nationalen Schutzstatus für die FFH-Gebiete vorsehen - wobei wir mittlerweile sogar im Verzug sind, weil es Ihre Landesregierung leider versäumt hat, die Fristen, die uns die EU-Kommission dafür gesetzt hat, einzuhalten -, dann befinden wir uns z. B. in einem Bereich, wo wir Teile oder Module für ein solches Landschaftsprogramm erarbeiten und wo wir die Kommunen jetzt bestmöglich unterstützen und ihnen beispielsweise Hilfestellung bei der Datenerhebung geben, sodass diese Daten dann unmittelbar in eine modulartige Erstellung eines solchen Landschaftsprogramms einfließen können, das dann Stück für Stück im Internet ent
steht und das sich auch die Bürgerinnen und Bürger, die Landwirte und die Umweltverbänden angucken können.
Ich habe bewusst einen sehr langen Zeitraum für die Fertigstellung des Programms genannt, weil es im Zuge der Entwicklung Stück für Stück betrachtet wird und weil die Arbeiten, die sowieso gemacht werden müssen, Stück für Stück darin einfließen.
- Wenn Sie dazu genauere Zahlen haben wollen, empfehle ich Ihnen, eine entsprechende Anfrage im Haushaltsausschuss zu stellen. Dann kommen wir darauf zurück.
- Ich bitte die im Saal befindlichen Abgeordneten, die jetzt stehen oder herumlaufen, sich hinzusetzen; denn wir treten in die Abstimmung ein.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 17/1059 unverändert annehmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich frage nach Gegenstimmen. - Das Erste war die Mehrheit. Ich frage trotzdem pflichtgemäß, ob es Enthaltungen gibt. - Das ist so. Das Erste war die Mehrheit. Der Beschluss ist entsprechend gefasst worden.
Tagesordnungspunkt 10: Abschließende Beratung: Hochwasserschutz - Mittel erhöhen, Konzepte mit den Menschen erarbeiten - Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 17/272 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Klimaschutz - Drs. 17/1121 - Änderungsantrag der Fraktion der FDP - Drs. 17/1148
Der Änderungsantrag der Fraktion der FDP zielt auf die Annahme ihres eigenen Antrags in einer anderweitig geänderten Fassung ab. - Wir werden bei der Abstimmung darauf zurückkommen.
Wir treten in die zweite Beratung ein und beginnen mit der ursprünglich antragstellenden Fraktion. Herr Dr. Gero Hocker hat für die FDP-Fraktion das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin normalerweise nicht der Typ, der sich bei einer Abstimmung enthält und im Ausschuss bei den Enthaltungen den Arm hebt. Aber in diesem Fall habe ich das ganz ausdrücklich und mit vollem Bewusstsein getan; denn die Art und Weise, wie dieser Antrag und dieser Änderungsantrag zustande gekommen sind, würde ich schon als skandalös bezeichnen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Ausgangspunkt für dieses Papier war der Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Hochwasserschutz - Mittel erhöhen, Konzepte mit den Menschen erarbeiten“, eingebracht im Juni-Plenum 2013 nach den Hochwasserereignissen bei uns in Niedersachsen und in anderen Bundesländern.
Diesen Antrag habe ich als Änderungsantrag erstmals wieder zu Gesicht bekommen, als er mir als Tischvorlage im Umweltausschuss am 13. Januar 2014, also ein halbes Jahr später, zur Abstimmung vorgelegt wurde.
schusssitzung zu verschieben, wurde nicht entsprochen. Man hat von mir verlangt, dass ich schon in dieser Sitzung eine Entscheidung treffen möge, ob ich dem Änderungsantrag zustimme oder nicht.
Meine Damen und Herren, wenn man wirklich ein Signal der Geschlossenheit aussenden möchte, wenn man auch nach außen hin demonstrieren möchte, dass die Fraktionen in diesem Hause den Hochwasserschutz an der Küste und im Binnenland als gesamtgesellschaftliche Aufgabe begreifen, dann kann man nicht monatelang im stillen Kämmerlein beraten und den eigentlichen Initiator dieses Antrags, nämlich die FDP-Fraktion, erst wieder einbinden, wenn sie abstimmen soll.
Das ist der Grund für meine Enthaltung im Ausschuss; denn das hat mit fairem Umgang nichts zu tun. Es ist unparlamentarisch und stillos, über die Köpfe einer Fraktion hinweg solche Beratungen zu führen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Den Menschen hinter den Deichen sind unsere parlamentarischen Abläufe zu Recht völlig egal. Sie haben zu Recht Anspruch darauf, dass Leib und Leben sowie ihr Eigentum vor der nächsten Sturmflut und beim nächsten Hochwasser im Binnenland geschützt werden und es hierfür einen von möglichst allen Fraktionen getragenen Änderungsantrag gibt.
Meine Damen und Herren, deswegen haben wir einen Änderungsantrag formuliert, der Ihnen jetzt leider mit etwas Verspätung, aber doch noch rechtzeitig ausgeteilt wurde.
Bei der Nr. 7 haben wir eine, wie wir finden, entscheidende Veränderung eingefügt. Wir möchten, dass Landwirte, deren Flächen gegebenenfalls als Retentionsflächen genutzt werden, nicht nur im Voraus darüber informiert werden, sondern diese Landwirte müssen auch, wenn sie im Zweifel vielleicht auf eine gesamte Ernte verzichten müssen, durch die Landesregierung entschädigt werden. Man kann nicht einfach sagen, dass es sozusagen das verpflichtende Element des Eigentums ist, diese Ernteausfälle hinnehmen zu müssen. Informieren reicht nicht, sondern wenn wir über Reten
tionsflächen sprechen, dann heißt das, dass Landwirte auch entschädigt werden müssen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Dieser Punkt ist uns gerade deswegen so wichtig, weil wir den Umgang des Landwirtschaftsministers mit den Bauern in unserem Land in den vergangenen Monaten und auch die Wertschätzung der Arbeit unserer Landwirte durch Minister Meyer eingehend kennengelernt haben. Da reicht es uns beim besten Willen nicht aus, dass Landwirte nur einbezogen und informiert werden.
Herr Minister Wenzel, kommen Sie mir bitte nicht auf den Gedanken, die hierfür erforderlichen Mittel etwa beim Küsten- oder beim Hochwasserschutz abziehen zu wollen! Dadurch, dass Sie beim Hochwasser- und Küstenschutz die aus Berlin nicht mehr zur Verfügung stehenden Mittel eben nicht aus Landesmitteln ausgleichen, sondern sich dafür teure Klimaschutzagenturen leisten, steht der Hochwasserschutz in Niedersachsen ohnehin bereits am Scheideweg. Deswegen dürfen etwaige Entschädigungszahlungen nicht aus den Mitteln für die Ertüchtigung unserer Deiche und aus dem Bereich Hochwasser- und Küstenschutz abgezogen werden, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Dieses Thema ist zu wichtig, als dass irgendjemand in diesem Hause ausscheren sollte. Auch wir möchten das ausdrücklich nicht. Deswegen fordern wir Sie auf, damit wir wirklich einen fraktionsübergreifenden Beschluss hinbekommen, bei diesem Thema unserem Änderungsantrag zuzustimmen.
So ist es, Herr Dr. Hocker: Punktlandung. - Wir haben dann die nächste Wortmeldung für die SPDFraktion. Herr Kollege Marcus Bosse hat das Wort. Bitte schön!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Gero Hocker, ich fand das jetzt schon ein bisschen lächerlich. Es gab in der Tat einen Antrag der FDP-Fraktion; das war der erste. Es gab einen Antrag der CDU-Fraktion, und
es gab einen Antrag der SPD und der Grünen. Wir haben beispielsweise - damals war er noch Bürgermeister der Samtgemeinde Schladen - Herrn Memmert im Ausschuss gehabt. Wir haben lang und breit und ganz intensiv über das Integrierte Hochwasserschutzkonzept im Harzvorland diskutiert. Wir haben noch die Sonderumweltministerkonferenz am 2. September zum Hochwasser abgewartet und haben auch das noch intensiv diskutiert.
Wenn hier unterstellt wird, es sei nicht genügend Zeit gewesen und man habe nicht genügend Zeit zur Beratung und sich einzubinden gehabt,
Des Weiteren muss ich sagen: Entschädigungen sind in der Tat Einzelfallentscheidungen. Wenn die Mittel nicht aus dem Hochwassertopf kommen sollen, dann frage ich mich natürlich - dazu haben Sie aber keinen Alternativvorschlag gemacht -: Woher sollen sie denn an der Stelle kommen?
Das Papier, das Sie hier vorgelegt haben, war ja noch warm. Dann erwarten Sie jetzt, dass alles umgemodelt wird und wir dann Ihrem Antrag zustimmen? - Dann unterstellen Sie noch, Sie hätten in dem halben Jahr nicht die Möglichkeit der Beratung gehabt. Ich finde, das ist etwas schäbig, Herr Kollege Hocker.