Nämlich dann, wenn die Inhalte länger als sieben Tage verfügbar sind. In diesem Zusammenhang spielen ja auch lizenzrechtliche Fragen eine Rolle.
Das zeigt mir schon: Die Kostenfrage ist nicht ganz geklärt. Die Politik erwartet zwar mehr von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mit diesem Antrag, bezahlen will sie sie aber nicht. Das ist, glaube ich, schwierig.
Die zweite Frage, die aus meiner Sicht im Raum steht, betrifft den Wettbewerb. Kollege Siemer hat das vorhin schon angedeutet. Da steht im Antrag:
Das klingt schon danach, dass eine gewisse journalistische Arbeit notwendig wird. Wir müssen uns immer wieder vor Augen halten, dass es auch viele Private im Netz gibt, die qualitativ hochwertige Angebote bereitstellen wollen, sich aber einer öffentlich-rechtlichen Konkurrenz gegenübersehen, die beitrags- und gebührenfinanziert ist. Von daher stellt sich die Frage, wie man mit Wettbewerbern umgeht, meine Damen und Herren.
Diese Frage stellt sich übrigens auch vor dem Hintergrund der Meinungsvielfalt im Netz. Denn natürlich wollen wir öffentlich-rechtliche Angebote, aber eben nicht ausschließlich, sondern wir wollen auch solche, die privat aus der eigenen Tasche der Bürger finanziert werden.
Noch ein Wort zur Begründung des Antrages, in der sich ein bisschen gezeigt hat, wes Geistes Kind dieser Antrag ist. Dort steht:
„Mediatheken … sollen zukünftig thematisch und zielgruppenspezifisch gebündelt und sortiert werden und darüber hinaus vollständig sein.“
Auch das ist ein Punkt, bei dem sich Politik ganz konkret einmischt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich sage: Das sollten wir doch denjenigen überlassen, die diese Mediatheken aufstellen, also ARD und ZDF und den Landesrundfunkanstalten.
Unter dem Strich bleibt - damit komme ich zum Schluss, Frau Präsidentin - für mich: Der Antrag geht zwar nicht in die falsche Richtung, aber ausgegoren ist er in jedem Fall auch noch nicht. Deswegen können wir an dieser Stelle leider nicht zustimmen. Aber ich glaube, der Ministerpräsident wird es überleben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren, über den gesellschaftlichen, individuellen und finanziellen Wert des öffentlich-rechtlichen Rundfunks haben wir eben gesprochen. Um den Rundfunk fit für die Zukunft zu machen, müssen wir uns aber nicht nur über die Finanzierungsfrage Gedanken machen, sondern gerade im Rahmen des Anspruchs, den wir an Fernsehen, Rundfunk und das Internet stellen, müssen wir uns auch dem Angebot des Internets zuwenden. Dies tun wir mit diesem Entschließungsantrag.
Die öffentlich-rechtlichen Medien leisten Beiträge und Angebote für alle Gruppen in der Gesellschaft. Damit komme ich noch einmal auf das, was Herr Siemer in Bezug auf die USA gesagt hat, zurück. Ich nehme ein paar Beispiele: Menschen mit Sprachbarrieren, Menschen mit Behinderungen und vor allem Kinder und Jugendliche, die, altersgerecht und medienpädagogisch angeleitet, an die Medien herangeführt werden müssen. Genau diesen Anspruch, den wir an die öffentlich-rechtlichen Medien stellen, können viele private Medien aus Gründen der Wirtschaftlichkeit nicht leisten. Genau das ist der deutliche Unterschied in Deutschland im Vergleich zu den USA.
Um diesen Anspruch noch viel besser zu erfüllen, ist es sinnvoll, dass die Rundfunk- und Fernsehangebote mit einem zukunftsfähigen und zielorientierten Internetangebot kombiniert werden. Dazu gehört auch ganz ausdrücklich so etwas wie eine App für Mobilgeräte, die endlich über jeden Zweifel erhaben sein muss.
Ich freue mich, dass über dieses Ziel hier zumindest eine große mehrheitliche Meinung herrscht, auch wenn die FDP dies anders sieht.
Wir fordern auch ausdrücklich den unbegrenzten Abruf von Sendungen. Wir wollen, dass jeder oder jede, der bzw. die erst Tage, Wochen oder Monate später einen Fernsehbericht anschauen will oder ihn vielleicht in einer Suchmaschine gefunden hat, diesen auch anschauen kann. Immerhin hat der Suchende oder die Suchende genau diese Produktion mit seiner/ihrer Haushaltsabgabe bereits bezahlt.
Vielen Dank! - Frau Präsidentin! Herr Kollege Heere, ich stelle Ihnen an dieser Stelle - gerade, weil Sie von Apps usw. gesprochen haben - noch einmal ganz konkret die Frage: Würden Sie akzeptieren, dass dann auch über das bisherige Geld hinaus, was das Onlineangebot die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kostet, ein größeres
Budget zur Verfügung gestellt wird, wenn denn mehr im Internet präsentiert werden soll? Sagen Sie dazu Ja, oder sagen Sie: Nein, es soll begrenzt bleiben?
Herr Dürr, das gehört zu Ihren drei Punkten, die Sie eben genannt haben. Die habe ich auf meinem Zettel stehen. Insofern mache ich das jetzt noch zu Ende, und dann komme ich noch kurz darauf.
Ich wollte noch einen Satz zur Depublikationspflicht sagen. Wir wünschen uns natürlich auch für die Produktionen Dritter, dass sie, wenn sie mit öffentlichen Mitteln gefördert oder auch eingekauft wurden, längerfristig abrufbar sind.
Aber - und da will ich auf einen Ihrer Punkte eingehen - es kann nicht sein - das berichten manche Medienschaffende -, dass die Öffentlich-Rechtlichen mit sehr geringem Geld dauerhafte Verwertungsrechte einkaufen und damit den Kreativen und den Medienschaffenden die Möglichkeit der Zweitverwertung nehmen. Über dieses Problem müssen wir vielleicht an anderer Stelle noch einmal reden.
Wir haben gerade eben gemeinsam einen Antrag einstimmig beschlossen, in dem wir uns über Kosten unterhalten. Darin stand nicht: mehr Geld für Internetangebote für das öffentlich-rechtliche Fernsehen. - Insofern sollten Sie diesen Vorwurf eigentlich gar nicht vorbringen.
Das ist jetzt die Antwort auf die Frage, die ja eigentlich nicht auf die Zeit angerechnet wird. Aber dann machen wir das bilateral. Ich freue mich über die große Mehrheit, trotz der FDP-Ablehnung.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Herr Dürr, nachdem Sie in Ihrem Beitrag gleich zweimal Ihre Sorge über mein Wohlbefinden zum Ausdruck gebracht haben,
habe ich mich in der Tat eine Sekunde lang gesorgt. Aber dann habe ich mich vergewissert. Der vorliegende Antrag gibt zu keinerlei Beunruhigung Anlass. Ich denke, wir können ihm alle miteinander frohen Herzens zustimmen.
Die Siebentagefrist, meine sehr verehrten Damen und Herren, hat sich nicht bewährt. Deswegen ist es auch nur konsequent, wenn man die entsprechende Regelung im Rundfunkstaatsvertrag streicht. Das ist eine Erkenntnis, die sich - wenn ich es recht sehe - in der Rundfunkkommission und auch in den unterschiedlichsten Landesregierungen der unterschiedlichsten politischen Couleur durchzusetzen scheint.
Sie wissen, dass die Depublikationspflicht Teil des mit der EU-Kommission vereinbarten Beihilfekompromisses gewesen ist. Deswegen müssen wir an dieser Stelle auch Klartext reden. Der Weg wird auch dieses Mal wieder über Brüssel führen. Ich hoffe aber sehr, dass man uns dort diesmal keine Steine in den Weg legen wird. Schließlich gibt es - soweit ich erkennen kann - keine stichhaltige Begründung, warum man unbedingt an der Siebentagefrist festhalten will.
Dass ausgerechnet im Internet den öffentlichrechtlichen Anstalten ein enges Korsett angelegt wird, läuft ins Leere. Das Internet ist ja gerade darauf angelegt, einen sehr breiten und ständig verfügbaren Zugang zu Informationen zu ermöglichen. Meines Erachtens ist den Bürgerinnen und Bürgern letztlich nicht zu vermitteln, warum sie erst hochwertige Inhalte bezahlen, aber anschließend zusehen müssen, dass dieselben von ihnen bezahlten Inhalte ruckzuck wieder aus dem Netz verschwinden.