Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass die Frau Justizministerin dieses Hohe Haus vorhin darauf hingewiesen hat, dass sie den Innenausschuss des Deutschen Bundestages insbesondere aus Respekt vor diesem Hohen Hause, das sie noch nicht informiert habe - in Klammern: selbst gewähltes Schicksal - - -
(Andrea Schröder-Ehlers [SPD]: Sie wollten jetzt eine Frage stellen! - Zuruf von der SPD: Das ist eine Bewertung! - Zuruf von Ulrich Watermann [SPD])
- Herr Watermann, ich hatte es vorhin so verstanden, dass Sie sich auf heute Nachmittag beschränken wollten.
Ich bitte darum, dass Herr Thiele jetzt seine Frage stellt. Das ist der dritte „Hintergrund“. Einen weiteren werde ich nicht zulassen. Bitte!
Vor dem Hintergrund, dass Sie Ihr Fernbleiben vom Innenausschuss des Deutschen Bundestages mit dem Respekt vor diesem Hohen Haus begründet haben, frage ich Sie: Ist es nach Ihrer Auffassung mit diesem Respekt vor dem Niedersächsischen Landtag vereinbar, dass Sie den Redetext, den Sie hier gerade vorgetragen haben, bereits eine halbe Stunde zuvor der gesamten Landespressekonferenz zur Verfügung gestellt haben?
(Beifall bei der CDU - Zuruf von der CDU: Das ist eine Respektlosigkeit! - Weitere Zurufe von der CDU)
(Mechthild Ross-Luttmann [CDU]: Wissen Sie nicht, was Ihr Haus macht? Peinlich! - Thomas Adasch [CDU]: Sie weiß nicht, was in Ihrem eigenen Haus los ist! - Jörg Hillmer [CDU]: Das ist doch keine Antwort! - Weitere Zurufe von der CDU)
Herr Adasch, ich bitte darum, die Antworten hier nicht laut zu kommentieren; denn jetzt ist der nächste Fragesteller dran. Herr Kollege Nacke, bitte!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund, dass der Kollege Thiele gerade darauf hingewiesen hat, dass wir bereits um 9.55 Uhr Ihre Antwort auf den mobilen Geräten lesen konnten, ist ja noch einmal deutlich geworden, dass die Staatsanwaltschaft Hannover dem Bundestagspräsidenten erst am 18. Februar 2014 die Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung hat zukommen lassen. Sie haben gerade die Wochentage, die in Klammern in Ihrem Redemanuskript dahinterstehen, noch einmal genannt. Am Freitag hat die Staatsanwaltschaft den Hinweis bekommen - so führten Sie gerade aus -, dass erst versiegelt werden soll, wenn der entsprechende Beschluss vorliegt. Aber er ist erst am Montag abgeschickt worden. Vor diesem Hintergrund frage ich Sie: Ist auch das kein Fehler der Staatsanwaltschaft gewesen, hier das Wochenende verstrei
chen zu lassen, anstatt bereits am Freitag oder spätestens am Samstag diesen Beschluss auf den Weg zu bringen, damit das Büro unverzüglich versiegelt werden kann?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich habe in diesem Haus nie gesagt, dass es im Rahmen der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu keinerlei Fehlern gekommen ist.
Die Aufgabe, die fachliche Arbeit der Staatsanwaltschaft Hannover zu prüfen und zu bewerten, liegt bei der Generalstaatsanwaltschaft in Celle. Ich habe hier im Haus allerdings erklärt - dazu stehe ich auch -, dass Eingriffe des Justizministeriums und damit der Politik in Einzelverfahren der Staatsanwaltschaft mit äußerster Zurückhaltung wahrzunehmen sind.
Ich habe dabei gestern folgendes Kriterium eingestellt: Es handelt sich um Fehler, die auch im Lichte der Verfassung nicht mehr hinnehmbar sind. - So habe ich es gestern formuliert.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die nächste Zusatzfrage stellt Frau Kollegin Polat, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Bitte!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund der Wahrung der Persönlichkeitsrechte von Sebastian Edathy frage ich die Landesregierung: Wie bewertet die Landesregierung, dass laut dem Leitenden Oberstaatsanwalt Dr. Fröhlich sein Schreiben an den Bundestagspräsidenten zur Einleitung des Verfahrens am 6. Februar 2014 zur Post gegangen ist, im Bundestag aber erst sechs Tage später, am 12. Februar, und zwar in einem offenen Briefumschlag, angekommen ist?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Zusammenhang mit der Versendung dieses Briefes und den Umständen seines späten Ankommens beim Präsidenten des Deutschen Bundestages läuft ein Ermittlungsverfahren; das Aktenzeichen habe ich Ihnen mitgeteilt. Einzelheiten dazu darf ich Ihnen leider nicht mitteilen.
(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Jörg Hillmer [CDU]: Bei wem läuft das? Bei der gleichen Staatsan- waltschaft?)
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die nächste Zusatzfrage für die CDU-Fraktion stellt Herr Abgeordneter Thiele. Bitte!
Frau Präsidentin, herzlichen Dank. - Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie den Umstand, dass bereits im Januar von Azov-Kunden - das ist wohl das einschlägige Unternehmen - in frei zugänglichen Foren über Razzien in Deutschland, z. B. in Gießen, berichtet wurde inklusive einer Löschungsanleitung für Beweismaterial, die Staatsanwaltschaft aber weiterhin keine Schritte im Fall Edathy unternommen hat?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch das ist Gegenstand einer augenblicklichen Überprüfung durch den Generalstaatsanwalt in Celle. Ergebnisse dieser Überprüfung liegen mir noch nicht vor.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die nächste Zusatzfrage, für die FDP-Fraktion, stellt Herr Kollege Dr. Birkner. Bitte!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, Frau Ministerin, dass in Niedersachsen in 15, 16, 17 „Spade“Verfahren ermittelt wurde, stelle ich Ihnen die Frage: Wie ist in diesen einzelnen Verfahren gehandelt worden? Wie ist da nach Kategorie 1 und Kategorie 2 unterschieden worden? Sind diese Ermittlungen genauso gleichförmig gelaufen, wie Sie es geschildert haben, oder gab es da Differenzierungen? Wann ist in welchen Verfahren durchsucht worden, und wann sind welche Ermittlungsmaßnahmen ergriffen worden?