hat es hier öffentliche Anhörungen gegeben, bei denen Sie den ganzen Plenarsaal gefüllt haben. Wir haben Rede und Antwort gestanden. Das hat Ihnen nicht gefallen, weil wir nämlich gestanden haben und weil wir die Öffentlichkeit gut durchgehalten haben, während Sie es im Prinzip dann - - -
Nein, bei einer Kurzintervention nicht. Es würde mich wundern, wenn es so wäre. Ich weiß es aber nicht. - Nein. Gut. Gott sei Dank.
Wenn Sie hier so agieren, sage ich Ihnen: Sie gaukeln das nur vor. In Wirklichkeit wollen Sie die Öffentlichkeit nicht. Dann sagen Sie das auch der Öffentlichkeit. Sie wollen den Verfassungsschutz klammheimlich ändern, damit die Aufmerksamkeit nicht darauf gelenkt wird, dass Sie in Wirklichkeit nichts verändern und nichts reformieren wollen.
Meine Damen und Herren, der nächste Redner zu den Tagesordnungspunkten 8 und 9 ist Herr Dr. Stefan Birkner von der FDP. Bitte sehr, Sie haben das Wort.
fassung, dass eine Enquetekommission das geeignete Instrument ist, um die Reform, um die Erarbeitung eines Verfassungsschutzgesetzes voranzubringen. Es geht weiterhin darum, den Verfassungsschutz auf eine breit getragene Basis zu stellen. Entgegen den Wortbeiträgen von Herrn Limburg und auch von Herrn Watermann, sind wir - wenn man es auf die Sache reduziert - in vielen Punkten gar nicht weit auseinander. Es geht eher um die von Ihnen gewählte Intonation über Schuld und Nichtschuld und sonst etwas. Lassen Sie uns uns auf die Sache konzentrieren und lassen Sie uns eine Enquetekommission einsetzen! Dann werden wir sehr schnell gute Ergebnisse erzielen, sodass wir den Verfassungsschutz zukunftsfähig aufstellen können.
Dazu gehört auch, dass eine Enquetekommission die Öffentlichkeit herstellt und eine öffentliche Diskussion mit externen Experten gewährleistet, sodass die Diskussion in die Breite getragen werden kann mit der Folge, dass der Vorwurf, dass man, wenn man Ihrem Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung an dieser Stelle nicht gleich folgen mag, die Verfassungsschutzreform hinter verschlossenen Türen machen wolle, vor dem Hintergrund des Antrags auf Einsetzung einer Enquetekommission völlig ins Leere läuft.
Es bleibt dabei: Wenn Sie den Anträgen der FDPFraktion und auch der CDU-Fraktion frühzeitig gefolgt wären, wären wir schon viel weiter in dem Prozess und würden auf die Ergebnisse nicht erst im Herbst warten, sondern könnten als Landtag, als Parlament die Beratungen schon unmittelbar vornehmen. Sie haben sich am Ende zuzuschreiben, dass Sie diese Chance der breiten parlamentarischen Basis für diesen Reformprozess verweigert haben.
Meine Damen und Herren, zur Geschäftsordnungsänderung: Im Grunde ist das ein Punkt, dem wir durchaus folgen können. Nur so, wie das hier jetzt vorgezogen wird, besteht noch erheblicher Beratungsbedarf. Erstens wollen wir in der Gesamtschau die Stärkung der parlamentarischen Rechte betrachten und auch diskutieren und nicht isoliert einen Punkt nach vorne ziehen. Es gehört dazu, dass man alle Vorschläge aus der Kommission thematisiert und dann auch diskutiert und bewertet. Hinzu kommt, dass es auch Inkonsistenzen gibt. Wenn mit der neuen Regelung die Öffentlichkeit hergestellt wird, stellt sich immer noch die Frage, wie es um die Regelung in § 94 Satz 5 der Geschäftsordnung steht, wonach Referenten zur Unterstützung der Mitarbeiter nur in den in § 10 der
Geschäftsordnung genannten Ausschüssen dabei sein dürfen, wo der Ausschuss für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes ausdrücklich nicht dabei ist.
Jetzt kann man natürlich spitzfindig sagen: Die gehören irgendwie zur Öffentlichkeit. - Aber wir wollen sie nicht als Teil der Öffentlichkeit, sondern wir wollen sie als Referenten für die Unterstützung der Tätigkeit der Abgeordneten bei ihrer Funktion der Kontrolle des Verfassungsschutzes haben. Dabei sind Sie eben zu kurz gesprungen. Wenn Sie es damit ernst meinten und wirklich eine öffentliche Diskussion über den Verfassungsschutz haben wollten, hätten Sie das seriöser vorbereitet. Da bedarf es, meine ich, noch der Nacharbeit und der Diskussion. Diese Diskussion wollen wir in der weiteren Erörterung dieses Antrages gerne führen, aber insbesondere im Zusammenhang mit allen Rechten, die zur Stärkung des Parlamentes bei der Kontrolle des Verfassungsschutzes führen sollen.
Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Birkner. - Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Es besteht allerdings der Wunsch nach einer persönlichen Bemerkung nach § 76 der Geschäftsordnung vom Kollegen Klaus-Peter Bachmann, SPD-Fraktion. Herr Kollege Bachmann, kein zweiter kennt die Vorschrift so gut wie Sie.
„Persönliche Bemerkungen - Einem Mitglied des Landtages, das sich zu einer persönlichen Bemerkung zu Wort gemeldet hat, ist das Wort auch nach Schluss“
„der Besprechung zu erteilen. Das Mitglied des Landtages darf in der persönlichen Bemerkung nur Angriffe zurückweisen, die in der Aussprache gegen es gerichtet wurden, oder eigene Ausführungen berichtigen.“
Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich betrachte es als Angriff, wenn der Kollege Nacke in seiner Rede heute nun schon zum dritten Mal versucht, mich zum Kronzeugen für eine Zusage zu machen, die ich gegeben haben soll, als der Antrag, eine Enquetekommission einzusetzen - er liegt ja das
Herr Nacke, ich habe nie eine solche Zusage gemacht. Sie hätten im Ältestenrat aufpassen sollen; denn da haben Sie es auch schon so gesagt, und da habe ich es auch schon klargestellt. Nun stelle ich es noch einmal klar. Ich habe damals, als der Antrag vorlag, ausdrücklich gesagt: Er kommt zu früh. Stellen Sie ihn zurück! Wir wollen die Berichte der Kommission abwarten. Wenn die vorliegen, haben wir geeignetes Handlungsmaterial, und dann entscheiden wir, wie wir damit umgehen. - Diese Entscheidung treffen wir jetzt in der Sache. Wir sind zu der Auffassung gekommen, dass es keiner Enquetekommission bedarf. Es bedarf einer gründlichen, vernünftigen Beratung im Parlament und - möglichst öffentlich - im zuständigen Ausschuss für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes. Sie versuchen mich also mit einer Aussage, die ich nie getroffen habe, vor das Loch zu schieben.
Vielen Dank, Herr Kollege Bachmann. - Ebenfalls zu einer persönlichen Bemerkung in Kenntnis der Vorschrift des § 76 der Geschäftsordnung spricht Herr Nacke. Bitte sehr!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Bachmann, ich weise diesen Angriff ausdrücklich zurück.
Natürlich haben wir den Verlauf der damaligen Beratung sehr genau in Erinnerung, und es hat sich so zugetragen, wie ich es hier gerade ausgeführt habe. Ich habe hier gerade genau das ausgeführt, was Sie im Ältestenrat vorgetragen haben. Ich habe noch einmal deutlich gesagt, dass Sie seinerzeit gesagt haben, dieser Antrag sei jetzt zu früh in der Abstimmung, und deswegen sollte das noch einmal besprochen werden. Ich habe gar nicht von einer Zusage gesprochen, die Sie mir gerade in den Mund gelegt haben. Nein! Damals haben Sie doch gesagt - und Sie haben das gerade noch einmal extra ausgeführt -: Er kommt zu früh. Stellt ihn zurück! - Wir haben gesagt: Damit sind wir einverstanden. - Wir haben in der Sitzung
Dazu waren Sie aber nicht mehr bereit. Sie haben hier von Anfang an ein falsches Spiel gespielt. Das müssen Sie sich vorhalten lassen.
Meine Damen und Herren, ich denke, jetzt ist es gut gewesen mit den Angriffen und Zurückweisungen. Man kann natürlich jede Positionierung auch als Angriff deuten und dann zurückweisen. Aber ich glaube, dieses Instrument des § 76 ist kein Perpetuum mobile, was sich gegenseitig weiterschaukeln kann.
Meine Damen und Herren, zu diesem Tagesordnungspunkt gibt es keine weiteren Wortmeldungen und auch keine Wünsche nach § 76 der Geschäftsordnung mehr.
Wir kommen dann zu den Abstimmungen. Ich weise darauf hin, dass wir den Antrag unter Tagesordnungspunkt 8 in erster Beratung behandelt haben. Dabei geht es um die Änderung der Geschäftsordnung.
Empfohlen wird eine Überweisung an den Ältestenrat. Mitberatend soll der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen sein. Wer so verfahren will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen, und so wird dann auch verfahren.
Bei Tagesordnungspunkt 9 haben wir eine abschließende Beratung vorliegen. Wer der Beschlussempfehlung des Ältestenrates folgen und damit den Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 17/1339 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Tagesordnungspunkt 10: Abschließende Beratung: Hochschulautonomie in Niedersachsen sichern! - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/1341 - Beschlussempfehlung des Aus
Wir treten in die Beratung ein. Es gibt eine erste Wortmeldung vom Kollegen Hillmer, Fraktion der CDU, der einbringt. Bitte sehr, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die niedersächsischen Hochschulen leisten hervorragende Arbeit in Lehre und Forschung. Das sagt die CDU. SPD und Grüne sehen das leider nicht so.
Die CDU sagt weiterhin, dass sich die Autonomie der Hochschulen bewährt hat. - Auch das sehen SPD und Grüne anders.
Die CDU sagt: Qualität und Innovationsgehalt der Forschungsarbeit in Niedersachsen bewegen sich auf ausgezeichnetem, international sichtbarem Niveau. - Auch das lehnen SPD und Grüne als Feststellung ab.
Wir ziehen als CDU aus diesen Feststellungen die Schlussfolgerung, dass die Autonomie und die Eigenverantwortung der Hochschulen in Niedersachsen weiter zu stärken sind. - SPD und Grüne lehnen das ab. Sie öffnen vielmehr einer Rückverlagerung von Kompetenzen auf das Ministerium Tür und Tor.
Wir möchten die bewährten Entscheidungsprozesse und Gremienbeteiligungen absichern. - SPD und Grüne lehnen das ab.
Wir sind gegen eine Einschränkung der Wissenschaftsfreiheit, und wir möchten Transparenzregeln für die Drittmittelforschung so gestalten, dass unseren Hochschulen keine Wettbewerbsnachteile entstehen und Niedersachsen ein attraktiver Forschungsstandort bleibt. - SPD und Grüne lehnen das ab.