Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Bäumer, das Thema Automotive und Mobilität ist für uns von entscheidender Bedeutung. Hierzu gab es schon in der
Vergangenheit eine Reihe von Netzwerken. Die führen wir fort. Das Automotive Cluster in Osnabrück wird glücklicherweise in das Automotive Cluster im Norden eingebunden.
Am Standort Osnabrück befinden sich aber nicht nur Volkswagen, sondern auch andere Unternehmen in einer schwierigen Situation. Ich nenne nur die Firma Valmet, bei der wir nicht genau wissen, wie sich die Auftragslage entwickelt.
Sie wissen aus den Gesprächen, die Sie vermutlich mit Unternehmensleitungen und Betriebsräten geführt haben, dass wir als Landesregierung bemüht sind und sehr intensiv daran arbeiten, dass die Beschäftigung gerade im Automotive Cluster in Osnabrück gesichert und sogar ausgebaut wird. Die hohe Kompetenz, die dort seit Jahrzehnten vorhanden ist, ist eine ideale Grundlage für den gesamten Bereich Automotive und Mobilität, der in Niedersachsen von extremer Bedeutung ist.
Diese Gespräche führt die Landesregierung, und diese Gespräche führe insbesondere ich als Wirtschaftsminister mit allen Unternehmen. Ich führe sie selbstverständlich auch mit dem Unternehmen Volkswagen und sage dort mit aller Deutlichkeit, dass wir eine positive Perspektive für den Standort Osnabrück wollen. Osnabrück ist ein Standort mit Tradition und soll ein Standort mit Tradition bleiben.
Vielen Dank, Herr Minister Lies. - Die nächste Zusatzfrage stellt Kollege Onay, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe eine Frage zum Familiennachzug, nämlich wie die Landesregierung die Möglichkeiten des Familiennachzugs bei aus dem Ausland angeworbenen Fachkräften bewertet und wo sie Hindernisse sieht. Ich denke da vor allem an das Aufenthaltsgesetz.
- lieber Belit, lieber Herr Onay -, ob man in ein Land geht, um dort zu arbeiten, ist in der Tat nicht selten maßgeblich auch davon abhängig, ob und unter welchen Bedingungen man seinen Ehegatten nachziehen lassen oder gleich mitbringen kann.
Stellen Sie sich vor, Sie wären Japaner, Australier, US-Amerikaner! Dann könnten Sie nach Deutschland kommen und arbeiten und innerhalb kürzester Zeit ohne weitere Bedingungen Ihre Ehefrau nachziehen lassen.
Wären Sie hingegen mit einer Türkin verheiratet, müssten Sie erst einmal den Nachweis erbringen, dass Ihre Frau Deutsch gelernt hat. Das ist eine der wesentlichen Zuzugsschranken, die wir nach wie vor haben. Der Europäische Gerichtshof hat sich dazu in einem Einzelfall geäußert.
Wir setzen uns gerade bei der Novellierung des Aufenthaltsrechts auf Bundesebene erneut dafür ein, dass diese Zuzugsschranke beseitigt wird, auch weil sie - um es deutlich zu sagen - eine Diskriminierung von Inländern darstellt. Denn Deutsche, die mit Menschen aus der Türkei oder aus anderen Ländern, die das betrifft, verheiratet sind, haben eine deutliche Diskriminierung hinzunehmen gegenüber den genannten Japaner, Australiern u. a.
Natürlich ist das ein wesentlicher Faktor bei der Frage, ob qualifizierte Arbeitskräfte bereit und willens sind, mit Familie nach Deutschland zu kommen.
Danke schön, Herr Minister. - Die nächste Zusatzfrage stellt Kollegin Gerda Hövel, Fraktion der CDU. Bitte!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe eine Frage bezüglich der Auswirkungen des Mindestlohns auf die Arbeitslosenzahlen hier in Niedersachsen. Meine Frage lautet: Welche Aus
wirkungen auf die Arbeitslosenzahlen erwartet die Landesregierung von dem zum 1. Januar 2015 bundesweit eingeführten Mindestlohn, insbesondere für Niedersachsen?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Hövel, ich will daran erinnern, dass wir in der dritten Woche des Mindestlohns sind. Analysen über dessen Auswirkungen wären, glaube ich, zumindest aus wissenschaftlicher Sicht nicht klug, weil man sie noch nicht durchführen kann.
Erstens. Wir haben immer gesagt - das ist auch eine klare Entscheidung der Großen Koalition in Berlin -, dass der Mindestlohn mehrere Aufgaben hat. Eine Aufgabe ist, dafür zu sorgen, dass Menschen in unserem Land nicht unter unwürdigen Arbeitsbedingungen und für unwürdige Löhne arbeiten müssen. Bei 8,50 Euro wird ein Netz eingezogen, unter das man nicht fallen darf.
Ich bin sehr froh, dass wir es nach jahrelanger Diskussion endlich geschafft haben, das in Berlin umzusetzen und damit etwas Gutes für die Menschen zu tun.
Ein positiver Effekt, der auch immer Grundlage der Bewertung war, ist, dass das Einkommen der Leute steigt und die Sozialkassen entlastet werden. Durch diesen positiven Effekt könnten sich auch die Kaufkraft und die Binnenkonjunktur positiv entwickeln. Das könnte am Ende auch dazu führen, dass Arbeitsplätze entstehen. Aber das lässt sich in der dritten Woche nach Einführung des Mindestlohns nicht bewerten.
Zweitens. Der Wettbewerb, den wir in Deutschland erlebt haben, wurde gerade nach den Gesetzesänderungen 2004 im Wesentlichen auf dem Rü
cken der Beschäftigten ausgetragen, nämlich mit den Löhnen. Unternehmen, die untereinander im Wettbewerb standen, haben versucht, möglichst geringe Löhne zu zahlen, um günstige Preise zu bieten.
Ich bin überzeugt, dass der Mindestlohn auch dafür sorgt, dass dieser ruinöse Wettbewerb, der auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen wurde, vorbei ist oder zumindest eingegrenzt werden kann. Der Mindestlohn ersetzt glücklicherweise keine Tarifverträge, schafft aber eine untere Grenze.
Das kann aber zur Folge haben - das will ich offen sagen -, dass in Bereichen, wo wir mehr Unternehmen als Bedarf haben, diejenigen Unternehmen, die sich bislang nur deshalb am Markt halten konnten, weil sie extrem niedrige Löhne zahlten, sich zukünftig nicht mehr am Markt halten können. Das kann ich nach drei Wochen nicht beurteilen. Aber zu sagen, das werde es nicht geben, wäre natürlich gänzlich falsch.
Es ist ein kluger Weg, zu sagen: Beschäftigung soll eigentlich tariflich bezahlt sein, muss aber mindestens mit dem Mindestlohn bezahlt werden. Das stärkt den Wettbewerb in einem positiven Sinne, sodass er nicht nach unten durchrutscht. Das schützt die Menschen davor, in wirklich unwürdigen Verhältnissen für viel zu geringe Löhne arbeiten zu müssen.
Wir werden in den nächsten Monaten sicherlich eine sehr intensive, breit geführte Diskussion über die Auswirkungen erleben. Ich warne aber davor, schon nach einem halben Jahr oder einem Jahr die Konsequenzen zu bewerten. Denn die Veränderungen werden sich über einen längeren Zeitraum erstrecken. Ich gehe davon aus, dass sich der Arbeitsmarkt in Deutschland weiter positiv entwickeln wird, und zwar mit der Einführung des Mindestlohns.
Vielen Dank, Herr Minister. - Die nächste Zusatzfrage kommt aus der Fraktion der CDU. Kollege André Bock!
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wir haben nun schon einige Aussagen der Landesregie
rung zur Arbeitsmarktsituation in Niedersachsen gehört. Nun haben wir aktuell nationale und internationale Entwicklungen, die auch Auswirkungen auf die Situation in Niedersachsen haben dürften.
Genau, Herr Präsident! - Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: Welche Auswirkungen auf die Arbeitslosenzahlen erwartet die Landesregierung von einem erfolgreichen Abschluss eines Freihandelsabkommen der Europäischen Union mit den USA?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Bock, ich habe in einer Rede - jetzt weiß ich nicht, wann wir diskutiert haben - zum Thema TTIP Ausführungen über die Prognosen zu der Frage gemacht, wie sich die Möglichkeiten, die durch solche Abkommen entstehen, auf die Außenhandelsbeziehungen, auf die deutsche Wirtschaft und auf die Beschäftigten auswirken. Diese Zahlen kann ich Ihnen gerne nachliefern. Sie können sie aber sicherlich auch im Protokoll nachlesen. Mir liegen sie jetzt nicht vor.
Tatsache ist - das muss man, glaube ich, an jeder Stelle sagen -, dass Deutschland als starkes Exportland darauf angewiesen ist, durch internationale Handelsbeziehungen einen Markt im Ausland zu generieren. Deswegen ist das Thema Außenwirtschaft von so elementarer Bedeutung für diese Landesregierung. Wir wollen neue Märkte erschließen, über die jetzt vorhandenen hinaus.
Klar ist aber auch, dass wir die Beschäftigung, die wir in Deutschland und in Niedersachsen haben, vor negativen Auswirkungen eines solchen Abkommens schützen müssen. Insofern sind die intensiven Diskussionen und Debatten, die wir in Deutschland zu TTIP und TISA führen, angebracht. In ihnen geht es sowohl um die Perspektiven - wie kann der Außenhandel weiter gestärkt werden? - als auch um die berechtigten Sorgen, dass solche Abkommen negative Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft haben könnten.
Ich sehe mich nicht imstande, eine ernsthafte, bezifferte, nachvollziehbare Prognose zu den Auswirkungen auf die niedersächsische Wirtschaft zu liefern. Ich glaube aber, dass beide Aspekte - sowohl der Handel mit dem Ausland als auch die Auswirkungen auf die Wirtschaft im Inland - dabei von ganz entscheidender Bedeutung sein werden.
Danke schön, Herr Minister. - Es folgt jetzt eine Zusatzfrage der Abgeordneten Annette Schwarz, CDU-Fraktion.