Meine zweite Bemerkung: Herr Grupe, wenn wir einen Entwurf zurückziehen, dann können wir ihn nicht mehr überarbeiten, weil das Verfahren dann auf Null gesetzt worden ist.
Meine letzte Bemerkung: Herr Kollege Grupe, wenn Sie tatsächlich allen Ernstes davon reden, wir wollten Eigentum sozialisieren - das haben Sie ja gerade wörtlich so gesagt -,
dann sagt das, glaube ich, alles über die Sachlichkeit der Auseinandersetzung, die Sie hier führen wollen.
Jetzt zunächst die zusätzliche Redezeit verbunden mit der Restredezeit für die CDU-Fraktion: Herr Oesterhelweg, Sie haben das Wort ebenfalls für zwei Minuten. Bitte schön!
Herr Präsident, vielen Dank. - Herr Kollege Hilbers hat gerade noch einmal gegoogelt: Herr Minister, zu Ihnen steht auf der Internetseite „DiplomSozialwirt“. Ich glaube, davon sind einige ausgegangen, aber das kann man gelegentlich klären.
Ich habe mit großem Interesse gehört, dass nun auch Gräben instand gehalten werden dürfen. Vielleicht können Sie noch die Frage beantworten, ob es auch in Zukunft möglich sein wird, nicht nur Gräben, sondern auch Drainagen instand zu halten und, wenn es notwendig ist, neu anzulegen.
In Ihrer Begründung steht auf Seite 5: „Dies löst erhebliche Betroffenheit der auf diesen Böden wirtschaftenden Landnutzer aus.“ Auf Seite 24 heißt es: „Die Moorentwicklung als langfristiger Prozess erfordert eine Wiedervernässung und damit in der Regel die Herausnahme der Flächen aus der landwirtschaftlichen Nutzung.“
Kann man daraus nicht ein bisschen ableiten, dass die Landwirte sich doch die eine oder andere Sorge machen, meine Damen und Herren?
Es war auch noch Restredezeit vorhanden, und die FDP-Fraktion hat jetzt das Wort für anderthalb Minuten. Es waren aber nur Sekunden Restredezeit, ich habe das zusammengezogen.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Diplom-Sozialwirt statt Soziologe - das hat der Kollege Oesterhelweg schon geklärt. Ich korrigiere mich natürlich.
Herr Minister, Sie haben angeführt, dass Landwirte Sie ansprechen, dass sie es begrüßen, wenn Sie den Torfabbau beenden, damit ihre Flächen nicht in Anspruch genommen werden. Dazu habe ich Ihnen schon einmal einen Vorschlag gemacht. Würden Sie denn zustimmen, dass man abgetorfte Flächen auch wieder rekultivieren und der landwirtschaftlichen Nutzung zuführen kann? Die müssen ja nicht alle im Natur- oder Umweltschutz enden.
Zweitens: Von Mitgliedern der Fraktionen und der Regierung wurden immer wieder Aussagen gemacht, die Befürchtungen, dass der Torfabbau beendet werde, seien völlig haltlos. Niemand müsse um seine Existenz fürchten, und nirgendwo würden Flächen in Anspruch genommen, wenn die Eigentümer das nicht wollten. - Vielleicht können Sie das einmal richtigstellen.
Lieber Herr Kollege Siebels, ich kenne Sie ja eigentlich auch so, und wenn Herr Oesterhelweg Sie als Hoffnungsträger bezeichnet hat, will ich dem nicht widersprechen,
insbesondere, da ich wirklich noch Hoffnung habe, dass wir vielleicht doch noch übereinkommen, auch wenn wir darüber sprechen, dass ich sage, Sie wollen Eigentum sozialisieren. Ich habe nicht gesagt, dass Sie enteignen wollen, ich habe „sozialisieren“ gesagt. Das heißt, dass Sie die Flächen mit solchen Auflagen überziehen, dass sie den Eigentümern kaum noch zur Verfügung stehen, sondern quasi nur noch der Öffentlichkeit anheimgestellt werden.
Das hat mit Sozialpflichtigkeit des Eigentums nichts zu tun. Auch wenn Sie abwehren, ist das genau das, was wir befürchten: Immer mehr Verordnungen, immer mehr Gesetze, alles wird unter Schutz gestellt, alles wird verriegelt und verregelt, und der Eigentümer hat über sein Eigentum nicht mehr zu befinden.
Und jetzt noch einmal für eine Minute die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Herr Kollege Janßen. Bitte!
- Die Worte stammen von Rosa Luxemburg. Herr Grupe, Sie mögen uns das ja gerne unterstellen, aber wir sind davon sehr weit entfernt. Wir haben
überhaupt nicht vor, gegen Artikel 14 des Grundgesetzes, gegen die Eigentumsgarantie, zu verstoßen, und das werden wir auch nicht tun.
Wenn Sie davon sprechen, dass das LandesRaumordnungsprogramm zu einer Sozialisierung führt, dann haben Sie schlicht nicht begriffen, dass das Landes-Raumordnungsprogramm keinen Verwaltungsakt darstellt, sondern dass es eine Zielrichtung vorgibt, was bei Verwaltungsakten mit zu berücksichtigen und abzuwägen ist.
Man muss nämlich z. B. im wasserrechtlichen Verfahren die Eigentumsrechte beachten, ansonsten wird man sozusagen entschädigungspflichtig. So ist das hier, und daran wollen auch wir uns halten. Vor diesem Hintergrund entbehrt Ihre Kritik jeder Grundlage.
(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Hermann Grupe [FDP]: Wir wissen ja, wie das dann weitergeht!)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen zu diesem verbundenen Tagesordnungspunkt liegen nicht mehr vor.
Wir stimmen zunächst zu Tagesordnungspunkt 15 a über den Antrag der Fraktion der FDP in der schon genannten Drucksache 17/2270 ab. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 17/2270 ablehnen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Ich frage nach den Gegenstimmen. - Gibt es Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit. Der Ausschussempfehlung ist gefolgt worden.
Wir kommen zur Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 15 b: Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 17/2304. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 17/2304 ablehnen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit. Sie haben der Ausschussempfehlung entsprochen.
Wir kommen zur Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 15 c: Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 17/2325. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den An
trag der Fraktion der CDU in der Drucksache 17/2325 ablehnen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Auch das ist, wie vom Ausschuss empfohlen, mit Mehrheit beschlossen worden.
Wir kommen zur Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 16: Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 17/2711. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 17/2711 ablehnen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Gibt es nicht. Damit ist auch hier der Ausschussempfehlung gefolgt worden.
Tagesordnungspunkt 17: Erste Beratung: Haltungsbedingungen gemeinsam mit den Landwirten verbessern - Initiative Tierwohl unterstützen - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/2892