Protokoll der Sitzung vom 05.06.2015

visch vorantreiben. Wenn wir heute sagen, das Ziel 30 Mbit/s oder 50 Mbit/s wird bis 2018/2020 erreicht, dann können wir, glaube ich, davon ausgehen, dass wir 2018 und 2020 sagen werden: Das reicht nicht aus, wir brauchen mehr! - Also muss unser perspektivischer Weg sein, Glasfaser am Ende immer dichter an den Endkunden heranzubringen. Also: Der FTTH-Ausbau - „Fiber to the Home“ - muss das Ziel sein. FTTC - „Fiber to the Curb“ -, was wir gerade im Wesentlichen machen, um die Kabelverzweiger auszurüsten, kann dabei eigentlich nur ein Schritt dazwischen sein.

(Helmut Dammann-Tamke [CDU]: Es geht nicht um Deutschland, sondern um Niedersachsen!)

- Genau. Das ist aber durchaus vergleichbar.

Im Moment geht es um Folgendes - jetzt kommen wir zum Ausbau -: Es gibt verschiedene Technologiemöglichkeiten. Der Glasfaserausbau - das habe ich gerade beschrieben - wäre der optimale Ausbau. Er würde auch deutlich über 2020 hinaus Perspektiven bieten. Der Ausbau 30 Mbit/s und 50 Mbit/s wird im Wesentlichen oft im Zusammenhang mit Vectoring diskutiert, also einer Technologie, die im Moment noch so eingesetzt wird, dass nur ein Anbieter vom Kabelverzweiger aus seinen Endkunden bedienen kann. Das liegt gerade bei der Europäischen Kommission.

Die Kernfrage für die Förderung ist - egal ob Landesförderung oder Förderung aus Bundesmitteln -: Gibt es eine Richtlinie des Bundes, notifiziert durch die Europäische Kommission, die es ermöglicht, auch Breitbandausbau über Vectoring vorzunehmen? - Nach den Gesprächen, die wir u. a. mit Bundesminister Dobrindt und seinem Haus geführt haben, gehen wir davon aus, dass wohl in den nächsten Wochen - vielleicht sogar sehr zeitnah - eine entsprechend notifizierte Regelung vorliegt. Damit wäre ein erster Schritt der Bewilligung von Mitteln gewährleistet. Wir brauchen erst einmal eine Richtlinie, nach der wir fördern können. Es gibt Bedarf aus vielen Kommunen heraus, auf die Angebote der Telekommunikationsbetreiber - in der Regel der Telekom - zurückzugreifen und das mit dem Ausbausystem, dem technischen System Vectoring zu machen.

Das Zweite ist: Herr Minister Meyer hat dargestellt, welche Fördermittel durch das Land zur Verfügung stehen. Diese werden ergänzt um Fördermittel des Bundes. Der Bund ist gerade dabei, die 700-MHzLizenzen und weitere Teilbänder zu versteigern. Sie haben vielleicht mitbekommen, dass die bisher

genannten Erlöse aus dieser Versteigerung deutlich unter dem bereits pessimistischen Ansatz von einst 1 Milliarde Euro liegen. Wir müssen die Erlöse bzw. die Gesamtversteigerung abwarten. Ich hoffe und gehe eigentlich davon aus, dass sich da noch etwas tut.

Der dritte Baustein ist die direkte Förderung, die der Bund in seinem Schäuble-Paket aufgelegt hat, und die Frage, wie diese 10 bzw. 7 Milliarden Euro, die es am Ende waren, verteilt werden. Hinzu kommt noch einmal über 1 Milliarde Euro, die auch direkt in den Breitbandausbau fließt.

Damit wir nicht wie in der Vergangenheit einzelne weiße Flecken lösen und sozusagen nicht das Gesamtproblem anfassen, haben wir im Vorfeld über ein Förderprogramm die Landkreise - das ist die Ebene, über die wir reden - gefördert, indem sie landkreisweite Entwicklungskonzepte erstellen lassen, um zu sehen, wie man im Landkreis eine flächendeckende Deckung erreichen kann. Das können wir nicht im Land machen, das kann nur vor Ort geschehen. Ich bin davon überzeugt, dass der Landkreis dabei die richtige Ebene und die richtige Grundlage bietet. Diese Konzepte liegen im Wesentlichen vor und unterscheiden sich. Der eine Landkreis setzt sehr stark auf ein FTTHModell, während der andere Landkreis sagt: Ich greife auf ein Zuschussmodell zurück und wäre auch mit dem FTTC-Ausbau und Vectoring zufrieden. - Die Konzepte werden gerade untersucht.

Unser Ziel ist es, die NBank - wie auch in der Vergangenheit - als zentralen Ansprechpartner einzusetzen, der in der Lage ist, die unterschiedlichen Wege der Förderkulisse - die direkte Zuweisung durch den Bund sowie die Mittel, die wir zur Verfügung gestellt haben, ergänzt um die Mittel der Versteigerungserlöse - sozusagen in einem Antragsschritt möglicherweise über zwei Anträge zu vergeben.

Hinzu kommt, dass der Bund im Moment noch für sich überlegt, eine direkte eigene Bewilligung zu machen. Das würde bedeuten, dass jeder seinen Antrag beim Bund stellt und der Bund möglicherweise sogar auf Gemeindeebene eine eigene Bewilligung ausstellt. Das ist also ein sehr langwieriger Prozess. Wir sind in einem engen Dialog. Denn wir können unsere Mittel ja nicht als genehmigte Mittel ausgeben, wenn wir nicht wissen, wie der Gesamttopf aussieht und was der Bund tut.

Das ist also das Verfahren. Wir sind in engen Gesprächen und haben in zwei Wochen eine, wie ich glaube, sehr gute Konferenz im Landkreis Uelzen,

die wir gemeinsam mit dem Bund auf den Weg bringen. Der Landkreis Uelzen ist mit seinen Planungen in Richtung FTTH-Ausbau sehr weit. Deswegen haben wir uns entschieden, das dort zu machen. Herr Staatssekretär Bomba aus dem Bundesverkehrsministerium wird dazukommen und darstellen, welche Beispiele der Bund hat. Wir werden darstellen, wie wir die Lösung auf den Weg bringen.

Deswegen ist es mein erklärtes Ziel, dass wir möglichst zügig die genehmigte Richtlinie haben, notifiziert durch die EU - davon gehe ich in wenigen Wochen aus -, dass wir dann gemeinsam mit dem Bund einen zügigen Weg finden, damit wir aus einer Hand heraus genehmigen können - mit der NBank als Schnittstelle -, und dass wir hoffentlich nach der Sommerpause - wir wären mit den Richtlinien so weit, aber der Bund hat seine Überlegungen noch nicht abgeschlossen - aus einer Hand gebündelt die Programme von Bund und Land zur Förderung der Projekte, die jetzt schon sehr weit in der Planung sind, hervorbringen können, um unser erklärtes Ziel zu erreichen, möglichst schnell den Breitbandausbau in Niedersachsen voranzubringen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. - Die nächste Zusatzfrage stellt für die Fraktion der FDP Herr Kollege Dürr.

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst bitte ich um Entschuldigung, dass die Zusatzfrage nicht mit der Landesregierung abgestimmt ist.

Vor dem Hintergrund, dass das Wirtschaftswachstum in Niedersachsen mit mittlerweile 1,4 % deutlich unter dem Bundesdurchschnitt liegt, wir aber in den Krisenjahren der Europäischen Union 2008 bis 2011 ein Wirtschaftswachstum in Niedersachsen hatten, das deutlich über dem Bundesdurchschnitt lag - an der Spitze sogar noch vor den Bayern -, und wir gerade in der Ernährungswirtschaft einen Zweig hatten, der uns aus dieser Krise herausgeholt hat, wir es aber gleichzeitig heute in Niedersachsen unter dieser Landesregierung mit zurückgehenden Nettoinvestitionen der Privatwirtschaft zu tun haben, frage ich die Landesregierung - die

Frage wäre schlicht mit Ja oder Nein zu beantworten -, ob sie zurückgehende Investitionen in der Ernährungs- und Agrarwirtschaft als gut oder als schlecht bewertet.

(Beifall bei der FDP)

Danke schön. - Die Landesregierung hat sich auf den Wirtschaftsminister geeinigt. Der möchte antworten. Bitte!

(Christian Grascha [FDP]: Der heimli- che Landwirtschaftsminister!)

Ich glaube, dass Agrar- und Ernährungswirtschaft ein ganz starker Rahmen sind. Deswegen übernehme ich stellvertretend die Antwort: Ja, es waren gute Investitionsentscheidungen.

Danke schön. - Die nächste Zusatzfrage stellt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Kollegin Miriam Staudte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Ich habe noch eine Frage zum Agrarbereich. Betriebe, die Flächen des Landes gepachtet haben, also Geld an das Land zahlen, sollen ja in Zukunft wieder an den flächenbezogenen Agrarumweltmaßnahmen teilnehmen können. Wie kam es zu dieser Änderung, und was wird sich für diese Betriebe konkret ändern?

Danke schön. - Der Landwirtschaftsminister antwortet. Herr Meyer, bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das war sehr ärgerlich. Es geht dabei um landwirtschaftliche Betriebe, die auf Landesflächen, Domänen arbeiten oder bestimmte Bewirtschaftungsaufgaben erfüllen. Sie beweiden z. B. an der Elbe das Deichvorland. Sie konnten bislang, wie alle anderen Betriebe auch, an Agrarumweltmaßnahmen teilnehmen.

Der Rechnungshof hatte die Auffassung, dass man das über einen Pachterlass regeln und diese Betriebe von den ELER-Maßnahmen ausschließen sollte. Wir haben uns dann mit dem Finanzministe

rium geeinigt, dass ein Pachtnachlass erstens nicht die ausgefallene Ökoförderung ersetzen kann. Zweitens war diese Förderung auch nicht mit dem Agrarumweltprogramm gleichzusetzen. Denn im Rahmen der Pacht wäre es eine Pflichtmaßnahme, aber die Teilnahme an den diversen Agrarumweltmaßnahmen - von den Blühstreifen bis zum Ökolandbau - ist freiwillig. Deshalb konnte man das nicht ausgleichen.

Ich bin sehr froh, dass wir die Ämter jetzt angewiesen haben, die Anträge für Agarumweltmaßnahmen von diesen Betrieben wieder genauso wie die von anderen landwirtschaftlichen Betrieben zu behandeln und Fördermittel für diese Betriebe bereitzustellen. Denn sonst wären verschiedenste Beweidungsprogramme oder Maßnahmen, die wir gerade zum Gewässerschutz oder Umweltschutz in verschiedensten Regionen durchführen, schwierig gewesen. Deshalb ist es gut, dass wir diese Landwirte, wie alle anderen auch, wieder an Agrarumweltmaßnahmen teilhaben lassen.

(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister Meyer. - Ich komme noch einmal auf die Frage vom Kollegen Dürr zurück. Da hat sich, glaube ich, ein Hörfehler eingeschlichen. Ich gebe dem Wirtschaftsminister noch einmal das Wort.

(Christian Dürr [FDP]: Sind die zu- rückgehenden Investitionen ein Erfolg Ihrer Politik, ja oder nein?)

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Alter lässt scheinbar auch das Hörvermögen nach. Ich hatte „zurückliegende“ und nicht „zurückgehende“ verstanden. Die zurückliegenden Investitionen waren richtig, weil sie im starken Maße die Ernährungs- und Agrarwirtschaft gestärkt haben.

Gegen die zurückgehenden Investitionen kämpfen wir sozusagen gerade an. Ich weiß nicht, ob Sie die Gelegenheit hatten, an der Veranstaltung des NieKE teilzunehmen, die vorgestern Abend stattgefunden hat.

(Helmut Dammann-Tamke [CDU]: Sehr gute Rede! Muss ich zugeste- hen!)

Ich glaube, da hat man wirklich gesehen, dass das Thema Ernährung ein Kernthema in Niedersachsen ist, dass es im Bereich Agrar- und Ernährungsindustrie starke Themenfelder gibt, die wir ganz gezielt bearbeiten und weiter nach vorne bringen müssen.

(Beifall bei der FDP und Zustimmung bei der CDU - Christian Dürr [FDP]: Es ist bezeichnend, dass der Wirt- schaftsminister antwortet! Der Land- wirtschaftsminister der Herzen! - Jörg Bode [FDP] - an Christian Dürr [FDP] gewandt -: Wir wollen nicht übertrei- ben!)

Vielen Dank. - Meine Damen und Herren, es geht weiter. Wenn die notwendige Ruhe eingekehrt ist, stellt der Kollege Seefried, CDU-Fraktion, die nächste Zusatzfrage. Bitte!

Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich frage die Landesregierung: Wie gewährleistet die Landesregierung, dass Bildung im ländlichen Raum auch zukünftig wohnortnah und mit einem vielfältigen Bildungsangebot an weiterführenden Schulen gewährleistet ist und die Stärkung der Gesamtschule nicht dazu führt, dass an zentralen Orten Schulstandorte mit großen Einheiten entstehen und die Wahlfreiheit der Eltern für die Vielfalt im Schulsystem eingeschränkt werden?

(Zustimmung bei der CDU)

Danke schön, Herr Kollege. - Für die Landesregierung antwortet die Kultusministerin Frau Heiligenstadt. Bitte!

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Kollege Seefried, die Landesregierung hat ein großes Interesse daran, die weiterführenden Schulen, aber natürlich auch die Grundschulen im Lande sehr wohnortnah vorhalten zu können. Sie wissen, dass wir gemeinsam mit den Schulträgern sowohl der weiterführenden Schulen als auch der Grundschulen ein großes Interesse daran haben, dass die Schulen für die Schülerinnen und Schüler gut erreichbar sind und im Sinne der Effizienz möglichst

kurze Wege im Hinblick auf die Schülerbeförderung entstehen.

Wir haben in der Plenarsitzung am Mittwoch dieser Woche die Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes im Niedersächsischen Landtag verabschiedet. Darin wird gewährleistet, dass insbesondere durch weitere Maßnahmen, z. B. die Zusammenfassung von Grundschulen und Oberschulen oder auch Gesamtschulen, eine demografiegerechte Entwicklung der Schullandschaft möglich ist.

Wir haben bereits im Jahr 2013 mit der Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes ermöglicht, dass gerade im ländlichen Raum z. B. kleinere Gesamtschulen errichtet werden können. Vorher waren nur größere, fünfzügige Einheiten möglich. Jetzt sind auch vierzügige, in Ausnahmefällen sogar dreizügige Gesamtschulen möglich.

Wir haben u. a. mit der Stärkung der Ganztagsschulen, unabhängig von der Schulform, auch erreicht, dass mehr Qualität in der Bildung in unseren Schulen möglich ist - und das überall in Niedersachsen, wo es notwendig ist, an vorhandenen Standorten in einer bunten Vielfalt.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Es folgt jetzt eine Zusatzfrage der Kollegin Gudrun Pieper, CDUFraktion. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass Landwirtschaftsminister Meyer vorhin sehr konkret ausführte, dass die Stärkung der ländlichen Räume ein Schwerpunkt dieser Landesregierung ist, frage ich: Mit welchen Mitteln und welchen Maßnahmen werden die Standortkommunen, in denen die britischen Truppen vor dem Abzug stehen, unterstützt, und mit welchen Mitteln werden sie ausgestattet?