Protokoll der Sitzung vom 16.07.2015

(Dirk Toepffer [CDU]: Aha!)

In politischer Hinsicht hingegen endet nach landläufigem Verständnis die erste Jahreshälfte mit

Beginn der parlamentarischen Sommerpause. Wir alle wissen, wovon wir reden.

(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN - Lachen bei der CDU)

Zur zweiten Frage: Wie viele Förderrichtlinien waren bis zum Ablauf der 27. Kalenderwoche umgesetzt und ermöglichen somit eine Förderung? - Wir haben insgesamt 29 Richtlinien. Bis zum 1. Juli 2015 sind 9 in Kraft getreten, im Juli 2015 treten 6 in Kraft, im August 2015 werden 11 Richtlinien in Kraft treten und die restlichen 3 dann im Laufe des zweiten Halbjahrs.

Bis Juli 2015 wird voraussichtlich also tatsächlich über die Hälfte der Richtlinien in Kraft getreten sein und alle weiteren Richtlinien dann sukzessive mit einem deutlichen Schwerpunkt im August und im September.

Zur dritten Frage. Das war die Frage, ob ich an meiner Aussage festhalte. - Zur Beantwortung verweise ich noch einmal auf meine erste Antwort. Entscheidend ist jedoch - das ist, glaube ich, auch der Hintergrund gewesen -, dass ein reibungsloser Übergang zwischen der alten und der neuen Förderperiode gewährleistet ist. Das ist der Fall, und insofern entstehen für die Zuwendungsempfänger keine Nachteile.

(Beifall bei der SPD - Zustimmung bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Ministerpräsident, für die Beantwortung der Dringlichen Anfrage.

Wir kommen jetzt zu den Zusatzfragen. Das Prozedere kennen Sie. Die erste Zusatzfrage stellt für die CDU-Fraktion der Abgeordnete Uwe Schünemann. Bitte, Herr Kollege!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Ministerpräsident, trifft es zu, dass folgende Förderrichtlinien bis zur 27. KW nicht veröffentlicht worden sind: Strafgefangenenrichtlinie, Fördergrundsätze Förderung der Eingliederung von Jugendlichen in Berufsausbildung, Ausbildung im Verbund, Innovative Projekte der beruflichen Erstausbildung, Förderung der Übernahme von Insolvenz-Auszubildenden, Inklusion durch Enkulturation, Jugendwerkstätten und Pro-AktivCentren, F.I.F.A., Klimaschutz durch Moorentwicklung, Betriebliche Ressourcen und Energieeffizienz, Nachhaltige Aufwertung des niedersächsi

schen Kultur- und Naturerbes, Sicherung der biologischen Vielfalt, Energieeinsparung und Energieeffizienz bei öffentlichen Trägern sowie Kultureinrichtungen, Richtlinie Beratung von KMU zu Wissens- und Technologietransfer, Richtlinie MikroSTARTer, Richtlinie Niedersächsisches Innovationsförderprogramm, Richtlinie Innovationsnetzwerk, Richtlinie Breitbandanbindung von Gewerbegebieten, Richtlinie Unterstützung regionaler Fachkräftebündnisse, Fördergrundsätze wirtschaftlicher außeruniversitärer Forschungsinstitute, Fördergrundsätze Technologie- und Gründerzentren, Beteiligungsfonds, Fördergrundsätze Verbesserung des Zugangs zu klimafreundlichen Verkehrsträgern im Güterverkehr, Fördergrundsätze Weiterentwicklung der Seehäfen zur Förderung der maritimen Verbundwirtschaft und der Offshorewindenergie, Richtlinie Verbesserung der Versorgung mit alternativen Treibstoffen, Fördergrundsätze Verbesserung der Versorgung mit alternativen Treibstoffen, Richtlinie Verbesserung der Stadt-Umland-Mobilität, Öffnung von Hochschulen, Innovation durch Hochschulen?

Und: Welche dieser Richtlinien sind von regionaler Bedeutung, gerade vor dem Hintergrund Südniedersachsen?

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Herr Ministerpräsident, bitte schön!

Um mit der zweiten Frage zu beginnen: Jede Richtlinie hat selbstverständlich auch ihre regionale Bedeutung und damit auch für Südniedersachsen.

Zur ersten Frage: Ich könnte Ihnen jetzt ebenfalls eine Liste vorlesen. Ansonsten wäre mein Vorschlag - aber das steht in Ihrem Belieben, Herr Schünemann -, dass ich Ihnen heute oder morgen im Laufe des Tages eine Liste mit den entsprechenden Richtlinien zukommen lasse.

(Uwe Schünemann [CDU]: Vorlesen!)

- Vorlesen? - Sehr gern. Gut.

Also: Veröffentlicht sind die Richtlinie Qualifizierung Auszubildender durch Lehrgänge der überbetrieblichen Berufsausbildung, Richtlinie Sanierung von verschmutzten Flächen, Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Tourismuswirtschaft, Richtlinie Weiterbildung in Niedersachsen, Richtli

nie Qualifizierung und Arbeit, Richtlinie Niedrigschwellige Innovationsförderung in KMU und Handwerk, Richtlinie Nachfolgemoderation, Richtlinie Soziale Innovationen, Richtlinie Einzelbetriebliche Investitionsförderung in GRW-Gebieten.

Im Juli werden noch veröffentlicht werden: Richtlinie Ko.-Stellen, Richtlinie Innovative Projekte der beruflichen Erstausbildung, Richtlinie Klimaschutz durch Moorentwicklung, Richtlinie Unterstützung regionaler Fachkräftebündnisse, Richtlinie MikroSTARTer.

Dann gibt es noch drei Richtlinien, bei denen nicht ganz klar ist, ob die Veröffentlichung noch Ende Juli erfolgen wird oder ob das Anfang August sein wird: Das sind die Strafgefangenenrichtlinie, Richtlinie Energieeinsparung und Energieeffizienz bei öffentlichen Trägern sowie Kultureinrichtungen und Richtlinie Beratung von KMU zu Wissens- und Technologietransfer.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und Zustimmung bei den GRÜNEN)

Wir sind uns im Sitzungsvorstand einig, dass der Kollege Schünemann zwei Fragen gestellt hatte. Deswegen kommt jetzt zur dritten Zusatzfrage der CDU-Fraktion der Abgeordnete Dirk Toepffer zu Wort. Bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Nachdem nun in der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Jugendwerkstätten und ProAktiv-Centren die Abrechnung von Standardeinheitskosten für Personalausgaben vorgesehen ist, wie reagiert die Landesregierung, wenn jetzt einzelne Jugendwerkstätten Defizite von bis zu 30 000 Euro aufgrund dieser Änderung der Richtlinie ausgleichen müssen?

(Zustimmung bei der CDU - Reinhold Hilbers [CDU]: Sehr gute Frage!)

Bitte, Herr Ministerpräsident!

Vielen Dank. - Zunächst einmal der Hinweis, dass die Jugendwerkstätten mit einem vorzeitigen Maßnahmenbeginn versehen worden sind.

Sie sprechen natürlich ein Thema an, das im Moment diskutiert wird und das sich aus meiner Sicht derzeit einigermaßen differenziert darstellt. Sie erinnern sich, Herr Kollege Toepffer, gestern gab es ein weiteres Mal eine Diskussion über den Mindestlohn und die Frage des Aufwandes, der damit verbunden ist. In sehr viel verschärfter Fassung stellt sich das im Hinblick auf die Abrechnung von EU-Projekten dar. Wir haben bis jetzt an dieser Stelle eine Spitzkostenabrechnung gehabt, die im hohen Maße arbeitsaufwendig war, übrigens auch fehleranfällig gewesen ist, und deswegen auch von der EU-Kommission kritisiert worden ist. Das war beispielsweise auch mit Dokumentationsnachweispflichten verbunden, was Krankheit und Urlaub angeht.

Insofern haben wir mit dem Ziel der Entbürokratisierung - das verbindet uns ja - nach Alternativen geschaut und insbesondere auch auf die Methode einer Pauschalierung geachtet. Das ist, soweit ich das erkennen kann, im Bereich EFRE und ELER kein Problem; jedenfalls liegen mir keine entsprechenden Erkenntnisse vor.

Im Bereich ESF ist es ein Problem im Bereich der Jugendwerkstätten, und zwar deswegen, weil diese nicht projekthaft arbeiten, sondern auf einen Dauerbetrieb eingestellt sind und dementsprechend in der Beschäftigtenstruktur insbesondere ältere Beschäftigte aufweisen, die natürlich tariflich auch anders eingruppiert sind.

Der gebildete Pauschalsatz an dieser Stelle ist einer, der aus den Abrechnungsergebnissen der letzten Jahre entstanden ist. In manchen Fällen stehen sich damit die Träger besser, als sie das beispielsweise nach Tarif tun würden. Das gilt insbesondere im Hinblick auf jüngere Beschäftigte.

In anderen Fällen ist das nicht so. Da wiederum können die Träger eine Kompensation dadurch haben, dass z. B. Verwaltungsarbeiten und Verwaltungskräfte künftig in höherem Maße abrechnungsfähig sind - was sie bis jetzt nicht waren. Ob damit unter dem Strich Träger tatsächlich Verluste haben oder nicht, wird gerade aufgearbeitet. Dazu gibt es sehr unterschiedliche Auffassungen.

Aber der springende Punkt - - - Ich nehme an, darauf wären Sie noch zu sprechen kommen. Deswegen erlaube ich mir, das an dieser Stelle vorzuziehen.

(Zuruf von Dirk Toepffer [CDU])

- Ich meine, das spart doch eine Frage. Das ist doch eigentlich gut.

Der springende Punkt bei dieser Frage ist ein anderer - er ist vom Deutschen Gewerkschaftsbund problematisiert worden - und lautet, ob damit die Landesregierung von ihrem Leitbild „Gute Arbeit“ und insbesondere auch vom Ziel der tarifgebundenen Arbeit abweicht, was wir selbstverständlich nicht vorhaben. Die gesamten EU-Fördervorhaben verfolgen als Querschnittsziel auch die weitere Verbreitung der Kriterien guter Arbeit.

Deswegen ist vorgesehen, am 28. Juli mit allen Beteiligten ein klärendes Gespräch zu führen, bei dem man sich zu diesem nicht ganz unkomplizierten Sachverhalt, den ich eben versucht habe zusammenzufassen, miteinander auf einen Stand bringen will. Dabei wird man aus meiner Sicht insbesondere auch darüber reden müssen, ob wir möglicherweise noch eine Korrektur hinsichtlich des Verfahrens vornehmen, indem wir tarifgebundene und nicht tarifgebundene Arbeit unterschiedlich bewerten. So macht das, wenn ich es richtig verstanden habe, beispielsweise MecklenburgVorpommern in seiner Richtlinienpraxis. Dazu will ich dem Gespräch, das von unserer Seite aus am 28. Juli sehr ergebnisoffen geführt wird, nicht vorweggreifen. Ich gehe aber davon aus, dass am Ende eine gute Regelung stehen wird, die allseitiges Einvernehmen findet.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Ministerpräsident. - Bei nur fünf Zusatzfragen pro Fraktion ist es eine besondere Serviceleistung, wenn eine Frage, die noch nicht gestellt wurde, schon beantwortet wird.

(Jens Nacke [CDU]: Das gleicht aber nur die doppelt gerechnete Frage aus! - Gegenrufe von der SPD: Oh!)

Herr Kollege Bode, Sie stellen die erste Zusatzfrage für die FDP-Fraktion.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Ministerpräsident, vor dem Hintergrund, dass Sie eben in Ihrer ersten Antwort auch ausgeführt haben, dass es besonders wichtig ist, dass es keinen finanziellen Förderabriss gibt und dass man noch aus der alten Förderperiode noch Fördermittel zur Verfügung hat, und vor dem Hintergrund, dass Sie in einer der vorangegangenen Plenarsitzungen erklärt haben, dass mit einer Mittelauszahlung in der aktuellen Förderperiode sukzessive ab

Mitte des Jahres gerechnet werden kann, frage ich Sie aufgrund der guten Kommunikation mit den Regionen, mit der Fläche und mit den potenziellen Antragstellern: Wie viele Anträge nach der Förderrichtlinie der jetzigen Förderperiode liegen bei Ihnen schon vor und sind eventuell schon beschieden worden, sodass der angekündigte Mittelabfluss eventuell bereits eingetreten ist?

Vielen Dank, Herr Kollege Bode. - Der Herr Ministerpräsident hat das Wort zur Beantwortung. Bitte!

Zum 1. Juli - ich sagte es - wurde das Antragsverfahren für verschiedene Förderprogramme gestartet. Für insgesamt zehn Programme liegen der NBank inzwischen Anträge vor.

Im Einzelnen liegen diese für die folgenden Förderprogramme vor: 7 Anträge zum Brachflächenrecycling, 3 Anträge zum Technologietransfer, 2 Anträge zum Breitband Kompetenz Zentrum, 10 Anträge zur überbetriebliche Berufsausbildung. 2 Anträge zu Nachfolgemoderatoren, 5 Anträge zur Weiterbildung in Niedersachsen, 99 Anträge zu Jugendwerkstätten, 44 Anträge zu Pro-Aktiv-Centren und 2 Anträge zu den Koordinierungsstellen für Frauen und Wirtschaft. 22 Anträge, so heißt es, werden in Kürze folgen.

Für 6 Förderprogramme wurde im Übrigen von der NBank ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn zugelassen. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt aufgrund des Erstattungsprinzips regelmäßig frühestens drei Monate nach Projektbeginn.

Ich hoffe, das beantwortet die Frage.