Ich glaube, über einen Punkt sind wir uns hier alle einig. Ethnie ist niemals insgesamt kriminell oder abweichend. Darum kann Ethnie für sich genommen auch niemals Auslöser und Gegenstand von Verdächtigungen sein.
Ich habe auch überhaupt keinen Zweifel, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der niedersächsischen Sicherheitsbehörden ihre Aufgaben ebenfalls mit genau dieser diskriminierungsfreien Grundeinstellung wahrnehmen.
Wir geben uns bereits seit Jahren viel Mühe, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unserer Sicherheitsbehörden ein gutes Rüstzeug mitzugeben. Das fängt bei der Personalauswahl an. Die Polizei nimmt nicht jede oder jeden. Wir suchen Bewerberinnen und Bewerber mit akademischer Befähigung, bei denen man auch das Potenzial zur kritischen Selbstreflexion unterstellen kann. Bereits im Einstellungsverfahren werden durch strukturierte Interviews die sozialen Kompetenzen und die Einstellung und Haltung der Bewerberinnen und Bewerber überprüft. Selbstverständlich bemühen wir uns um die Einstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die selbst einen Migrationshintergrund aufweisen, eben weil wir entsprechende Kompetenzen für unsere Behörden und die Akzeptanz in der gesamten Bevölkerung gewinnen wollen.
Meine Damen und Herren, Niedersachsen gehört zu jenen sechs Ländern, in denen intensive Maßnahmen zur Erhöhung der Bewerberzahlen von Menschen mit Migrationshintergrund laufen. Niedersachsen ist dabei am erfolgreichsten. Mittlerweile haben 19 % der Bewerberinnen und Bewerber für den Polizeidienst ausländische Wurzeln. Die entsprechende Einstellungsquote liegt inzwischen bei 13,1 %. Damit sind wir schon sehr dicht an dem Gesamtanteil an der Bevölkerung in Niedersachsen mit ausländischen Wurzeln. Dieser Wert liegt nämlich bei ungefähr 20 %.
In der Aus- und Fortbildung von Polizei und Verfassungsschutz nimmt die Frage der Vermeidung von Diskriminierung breiten Raum ein. Rechts- und
In der strategischen Ausrichtung unserer Sicherheitsbehörden geben verbal geschliffene Leitbilder auch die Orientierung vor. Ein Beispiel aus der Strategie 2020 der niedersächsischen Polizei: „Wir ermöglichen und leben Diversität.“ - Also alles prima? - Das mag sein. Vielleicht aber auch nicht.
Aus der Polizeiforschung im angelsächsischen Raum wissen wir, dass Menschen mit schwarzer Hautfarbe dramatisch häufiger kontrolliert werden als ihre Mitbürgerinnen und Mitbürger, die eine weiße Hautfarbe haben. In England beispielsweise ist das achtmal so häufig der Fall. Über Deutschland wissen wir das nicht. Leider wissen wir aber auch nicht das Gegenteil. Das hängt damit zusammen, dass wir in Deutschland keine nennenswerte Polizeiforschung betreiben. Was das mit einer Gesellschaft macht, in der ein Teil der Bevölkerung dauerhaft konkrete Diskriminierungserfahrungen in hochsensiblen Lebensbereichen macht, können wir uns alle vorstellen. Da besteht die Gefahr einer self-fulfilling prophecy, bei der sich auch Verdachtsgewinnungsmerkmale ausprägen können, die nicht diskriminierungsfrei sind.
- Herr Bachmann, wenn Sie den Präsidentenwechsel hinter meinem Rücken vollziehen, dann kann ich das nicht mitbekommen.
„Nichts ist an und für sich verdächtig. Es wird nur so, wenn es mit Hilfe der Prioritäten der Polizei interpretiert wird und im Lichte des lokalen Wissens gesehen wird.“
Meine Damen und Herren, wenn wir das nicht von vornherein für völlig abwegig halten, haben wir dann nicht auch die Pflicht, auch einmal zu überprüfen, ob sich dieser Prozess in die richtige Richtung entwickelt? Müssen wir, die wir die Gesetze mit den Arbeitsaufträgen und Eingriffsrechten für unsere Sicherheitsbehörden zu verantworten haben, dann nicht auch die Verantwortung dafür
übernehmen, dass überprüft wird, ob die Form der Verdachtsgewinnung in unserem Sinne objektiv oder - um es klar zu sagen - diskriminierungsfrei und damit rechtmäßig erfolgt?
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich das ganz deutlich formulieren. Die Frage, die sich stellt, lautet nicht: Macht die Polizei etwas falsch? - Die Frage, die sich stellt, lautet: Tun wir genug, um die Polizei vor dieser Diskriminierungsfalle zu schützen?
Nur eine Polizei, die von allen Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes als Bürgerpolizei erlebt wird, wird von allen Menschen die Anerkennung für ihre schwierige Arbeit und den Respekt erhalten, den sie verdient.
Statt also dann, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, einstimmig „Einzelfall!“ zu rufen, sollten wir uns die Prozesse vorher genauer ansehen und auf Verbesserungsbedarfe überprüfen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im vorliegenden Antrag fordern SPD und Grüne eine Stärkung der interkulturellen Kompetenz innerhalb der niedersächsischen Sicherheitsbehörden. Interkulturelle Kompetenz ist richtig und wichtig. Aber: Sie gehört bereits heute zu den Studien- und Fortbildungsinhalten.
Vor allem durchzieht Ihren Antrag aber leider wieder einmal eine pauschalierende, verallgemeinernde und unsachliche Stigmatisierung unserer niedersächsischen Polizei.
Allein, dass Sie von Sicherheitsbehörden sprechen, wenn Sie Polizei und Verfassungsschutz meinen, zeigt die Intention. Oder meinen Sie damit die Feuerwehr oder das Technische Hilfswerk? - Wohl kaum.
So ist in Ihrem Antrag stark verallgemeinernd von Mehrfachdiskriminierung, Pauschalverdacht, stereotypen oder unprofessionellen Ermittlungen die Rede. Natürlich - das eint uns - darf es bei uns in Niedersachsen keinerlei Diskriminierung - egal aus welchen Gründen - geben.
Die berichteten Verfehlungen einzelner Polizeibeamter beispielsweise bei der Bundespolizei am Hauptbahnhof in Hannover sind zu Recht Anlass von Ermittlungsverfahren. Ich bin mir sicher, dass diese gründlich und schnell abgeschlossen werden. Auch darin besteht sicherlich Einigkeit.
Was mich an diesem Antrag aber stört, ist die Verallgemeinerung von Einzelfällen auf die gesamte niedersächsische Polizei. Gerade Bündnis 90/Die Grünen protestiert zu Recht immer laut, wenn beispielsweise Straftaten durch Ausländer verallgemeinert werden. Aber daraus eine generelle oder gar systematische Diskriminierung durch unsere Polizei abzuleiten, der man entgegentreten müsse, halte ich für billig und polemisch.
Das verstehen auch die Polizistinnen und Polizisten in unserem Lande nicht, und sie haben es nicht verdient, durch Ihren Antrag ebenfalls diskriminiert zu werden.
Sie müssen sich einmal mit den Polizeibeamten, die dort am Ausgang und auf der anderen Seite am Ausgang stehen, unterhalten.
Die Kollegen von der Polizeiinspektion Mitte, von der Verfügungseinheit - in jeder dieser Dienstabteilungen ist mindestens eine Polizeibeamtin oder ein Polizeibeamter mit Migrationshintergrund. Ich habe mit diesen Kollegen gesprochen. Was glauben Sie, was die von Ihrem Antrag halten?
Ich möchte auch einmal daran erinnern, dass speziell unsere Polizistinnen und Polizisten in Göttingen ein Bekenntnis der Grünen zu ihnen vermissen. Eine ganze Einheit der Polizei, nämlich die Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit, wird von Vertretern der Grünen öffentlich stigmatisiert.
Ich wünsche mir hier ein klares Bekenntnis zur Polizei, und zwar nicht nur dann, wenn Brandanschläge auf Privat-Pkw der Polizisten dieser Einheit verübt werden. Gerade die niedersächsischen Beamtinnen und Beamten sind im Einsatz ständig vor schwierige Herausforderungen gestellt. Ein Generalverdacht gegen unsere Polizei isoliert diese, und vor allem verstehen es diese Polizisten nicht. Sie halten den Kopf hin, wo der Multikulturalismus gescheitert ist, wo Polizisten wie in Lüneburg, Salzgitter, Hameln oder meiner Heimatstadt Celle entschieden eingreifen müssen, weil beispielsweise sogenannte Mhallami-Kurden offensichtlich das staatliche Gewaltmonopol nicht anerkennen.