Protokoll der Sitzung vom 17.07.2015

Vielen Dank. - Das widerspricht sich überhaupt nicht. Bei der Vorratsdatenspeicherung geht es darum, wie weit man bei besonders schwerer Kriminalität mit richterlichem Beschluss zum Schutz der Menschen gehen kann, während es bei der Einschränkung der Bargeldzahlung um einen fundamentalen Eingriff in die Freiheitsrechte der Menschen geht. Ich finde, das ist überhaupt kein Widerspruch, sondern das ergänzt sich eher.

Außerdem habe ich in meiner Einleitung unterstrichen, dass ich mich damit ausdrücklich nicht auf Ihre Rede bezogen habe. Sie haben von Betragsgrenzen gesprochen. Ich habe gesagt, dass Wirtschaftswissenschaftler, aber auch die Politik in Dänemark überlegen, das Bargeld komplett auslaufen zu lassen.

(Maximilian Schmidt [SPD]: Ja, aber das überlegen wir nicht! Wir sind hier in Niedersachsen!)

Moment, bitte! - Es hat immer noch Herr Mohr das Wort.

Vielleicht lassen Sie es zu, dass ich in meiner Rede meine eigene Meinung vertrete, auch wenn es mit dem, was Sie in Ihrer Rede gesagt haben, nicht 100-prozentig übereinstimmt. Das Recht müssen Sie mir schon lassen, Herr Kollege!

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung hat schon in den 90er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts sinngemäß geschrieben: Geldscheine sind keine bedruckten Läppchen, Geldscheine sind Anteilsscheine am Sozialprodukt. - Ich finde, dieses Gefühl für Geld muss man auch an Kinder und Jugendliche weitergeben. Wir machen uns Gedanken um Überschuldung. Auch da ist es so, dass die Haptik, das Gefühl für das Geld beim Ausgeben, sehr wichtig ist.

Abschließend möchte ich sagen, dass wir dem Antrag der FDP mit großer Sympathie gegenüberstehen. Was der Kollege Schmidt in seiner Rede eben dargestellt hat, war ein Offenbarungseid. Es hat gezeigt, dass die Position, Eingriffe in die Freiheit der Zahlungswege vorzunehmen, in den Reihen der SPD offensichtlich Rückenwind hat. Das finde ich erschütternd.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Mohr.

(Unruhe)

Wenn wieder Ruhe eingekehrt ist, können wir fortfahren, und zwar mit dem Kollegen Heere von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

(Anhaltende Unruhe)

- Herr Heere, wir warten noch etwas, bis Ruhe eingekehrt ist. - Bitte, Herr Heere!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als ich Ihren Antrag gele

sen habe, war mein erster Gedanke: Was für eine absurde Diskussion! Der Verlauf der heutigen Debatte stützt das ein bisschen. Allerdings hat Ihr Antrag, die Einführung einer Obergrenze für Bargeldzahlung zu verhindern, bei mir nach Recherchen zu der Meinung geführt, dass wir die Einführung genau dieser Obergrenze doch zumindest einmal ergebnisoffen prüfen sollten. - Selbst schuld, wenn Sie darauf aufmerksam machen!

(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Abgewogen werden muss auf der einen Seite ganz sicher der Datenschutz. Hierzu bedarf es entsprechend strenger Vorkehrungen. Das allerdings, Herr Grascha, gilt auch jetzt schon. Ich persönlich zahle alles ab 100 Euro unbar - freiwillig! Auch ich möchte nicht, dass auch nur eine einzige dieser Zahlungen nachverfolgt werden kann. Ob es dazu eine rechtliche Regelung gibt oder nicht, ist doch völlig egal. Es muss sichergestellt werden, dass das nicht nachverfolgt werden kann.

(Zuruf von Jens Nacke [CDU])

- Nein, Herr Nacke, das haben Sie falsch verstanden. Für das Faktum, dass der Datenschutz sichergestellt sein muss, ist es egal, ob es eine Obergrenze für die Barzahlung gibt oder nicht. Das ist die entscheidende Diskussion.

Herr Kollege Heere, der Kollege Mohr hat darum gebeten, eine Frage stellen zu dürfen.

Gerne.

Bitte schön, Herr Mohr!

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Herr Kollege Heere, es ist natürlich Ihre freie Entscheidung, solche Zahlungen über Ihr Konto laufen zu lassen. Aber Sie haben ja auf den Datenschutz abgehoben. Ist Ihnen bekannt, dass es im letzten Jahr 230 000 Kontenabfragen von Finanz-, Arbeits- und Steuerbehörden in Deutschland gegeben hat, und zwar ohne einen vorherigen richterlichen Beschluss?

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Herr Mohr, da sind wir doch bei einer ganz anderen Debatte. Da geht es um Steuerhinterziehung und Geldwäsche. Das können wir gerne mal wieder diskutieren, aber ich würde jetzt gerne beim Thema des Antrags bleiben. Das andere können wir, wie gesagt, im Ausschuss vertiefen.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Unruhe - Glocke der Präsiden- tin)

Ich habe ja gesagt, dass wir abwägen müssen. Ich habe auch gesagt, dass die Diskussion ergebnisoffen sein soll. Bei der Abwägung ist das eine Thema der Datenschutz oder auch „Freiheit auf allen Kanälen“. Das andere Thema ist die organisierte Kriminalität und die Geldwäsche, und die wird nun einmal mit hohen Bargeldbeträgen durchgeführt.

Die Diskussion, ob die EZB den 500-Euro-Schein abschafft, ist ja schon einmal geführt worden. 1969 ist übrigens der 500-US-Dollar-Schein genau aus dem Grund der Kriminalitätsbekämpfung abgeschafft worden. In der Realität hat schließlich eh kaum jemand einen 500-Euro-Schein in der Hand. Oder kann hier jemand sofort einen aus der Tasche ziehen? - Wahrscheinlich nicht!

(Die Mikrofonanlage fällt aus - Jens Nacke [CDU]: Solange Herr Schmidt im Raum ist, zeige ich keinen 500- Euro-Schein! - Heiterkeit - kurze Un- terbrechung)

Der Ton ist wieder da. Herr Heere, die Uhr hat sich zwar auf null gestellt, aber wir haben Ihre Redezeit trotzdem im Blick. Sie haben noch 45 Sekunden.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie hatten in der Pause ja etwas Zeit, um den 500-Euro-Schein herauszuholen. Ich sehe aber keinen, der damit herumläuft.

(Zurufe von der CDU und von der FDP)

Das wundert mich auch nicht.

(Christian Grascha [FDP]: Das würde auch keiner machen, weil man sich nach der Definition von Herrn Schmidt sofort verdächtig macht!)

Herr Schmidt hat schon darauf hingewiesen, dass 95 % aller 500-Euro-Scheine in der Hand Kriminel

ler sein sollen. Das sind - das muss man sich einmal vor Augen führen - 30 % des umlaufenden Barvermögens, nämlich 300 Milliarden Euro.

Herr Mohr, ich will noch auf Ihr Beispiel mit den 30 000 Euro auf dem Beifahrersitz eingehen. Wenn die aus den Blutdiamantenminen in Afrika stammen, dann haben sie potenziell durchaus Menschenleben gefährdet. So einfach würde ich es mir an der Stelle also nicht machen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Eine Bargeldobergrenze könnte in diesem Sinne einen Beitrag dazu leisten, dass Kriminelle ihr Geld aus illegalen Geschäften nicht so einfach waschen können. Aber dies alles muss gut abgewogen werden. Das gilt auch für die Höhe der Obergrenze. Deshalb freue ich mich auf die Ausschussberatung.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Heere. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, sodass ich die Beratung schließen kann.

Wir kommen zur Ausschussüberweisung.

Federführend soll der Ausschuss für Haushalt und Finanzen sein. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 53: Erste Beratung: Diskriminierung in Sicherheitsbehörden entgegentreten - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/3838

Zur Einbringung erteile ich Herrn Kollegen Becker, SPD-Fraktion, das Wort. Bitte, Herr Becker!

Danke schön. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In einem Einwanderungsland mit einer von dementsprechend zahlreichen kulturellen Einflüssen geprägten Gesellschaft ist der Umgang mit Migrantinnen und Migranten zwangsläufig ein breit diskutiertes Thema. Selbstverständlich muss dieser Diskurs auch den Umgang unserer Sicher

heitsbehörden mit Migrantinnen und Migranten umfassen.