Protokoll der Sitzung vom 30.05.2013

- Lieber Herr Kollege Bode, gehen Sie davon aus, dass das, was ich eben gesagt habe, richtig ist und auch auf der gleichen Linie steht wie das, was im Wahlkampf gesagt wurde.

(Zurufe von der CDU und von der FDP: Nein!)

- Na, dann lassen Sie es halt!

(Christian Grascha [FDP]: Sie haben den Menschen etwas versprochen, was Sie jetzt nicht einlösen! - Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Es ist an dieser Stelle tatsächlich ein wenig müßig. Wir müssen mit den Beteiligten darüber reden, wie sie selber ihre Zukunft einschätzen und in welche Richtung sie ihre eigenen Planungen vorantreiben.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Jörg Bode [FDP]: Hier steht übrigens Hildesheim drin, Herr Ministerpräsident! - Clemens Große Macke [CDU]: Was ist mit Hildes- heim?)

Danke schön. - Die nächste Zusatzfrage - die letzte für die Fraktion der FDP - stellt der Kollege Hermann Grupe.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Ministerpräsident, Sie haben gestern erwähnt, dass Sie vor Kurzem den Landkreis Holzminden besucht haben, der unzweifelhaft in die Kulisse hineingehören wird. Vor dem Hintergrund, dass der regionale Umfang aber noch nicht feststeht, ge

schweige denn der geldliche Umfang, mit dem einzelne Regionen rechnen können, frage ich Sie: Werden Sie sich für die für unsere Region essenziell wichtigen Straßen- und Verkehrsanbindungen weiterhin einsetzen? Werden Sie die sieben geplanten Ortsumgehungen auf den Weg bringen, einschließlich des Ithtunnels? - Sie hatten ja nun die Möglichkeit, selber zu erfahren, wie schwierig unsere Region zu erreichen ist. Werden Sie persönlich diese Maßnahmen unterstützen?

(Beifall bei der FDP und Zustimmung bei der CDU)

Danke schön. - Herr Ministerpräsident!

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Meine bisherigen Aussagen haben sich, wie Sie wissen, auf den Gesichtspunkt der EU-Förderpolitik konzentriert.

Ich teile allerdings die Auffassung, dass eine gute verkehrliche Erschließung gerade von strukturschwachen Gebieten sehr sinnvoll ist, um die dortige wirtschaftliche Entwicklung zu fördern. In welchem Umfang das möglich ist, wird - das wissen auch Sie - sehr davon abhängen, inwieweit man durch das Nadelöhr der entsprechenden Planungen in Berlin und der dortigen Finanzierung kommt. Insbesondere bei der Straßenfinanzierung haben wir bekanntlich das Problem, dass eine sehr große Zahl von Projekten in der Pipeline ist, aber nach allem, was wir aus Berlin wissen, nur eine sehr geringe Zahl eine Chance hat, realisiert zu werden. Das ist das Dilemma, vor dem wir bei diesem Gesichtspunkt stehen.

Dass ich hier nicht für alle einzelnen Verkehrsvorhaben im Landkreis Holzminden eine abschließende und dann auch noch fachlich fundierte Meinung vortragen kann, dafür bitte ich um Ihr Verständnis.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön. - Es folgt die letzte Zusatzfrage für die Fraktion der CDU. Herr Kollege Toepffer!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass Sie, Herr Ministerpräsident, seit Wochen versuchen, durch Vorlage verschie

denster Zahlenwerke die hier dargestellte Haltung der Landesregierung zu begründen und darzustellen, warum im Südniedersachsenplan der Vorwurf „zehn verlorene Jahre durch verfehlte und kraftlose CDU/FDP-Regierungspolitik“ erhoben worden ist, frage ich Sie: Hätte zu einer seriösen und guten Vorbereitung nicht auch gehört, uns hier alle Zahlen, auch die aus dem KP II, vorzulegen?

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Danke schön. - Bitte sehr, Herr Ministerpräsident!

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie werden mir hoffentlich darin zustimmen, dass es im Text der Dringlichen Anfrage um Maßnahmen der EU-Förderung geht. Wir haben uns bemüht - ich nehme an: mit Erfolg bemüht -, an dieser Stelle zur weiteren Sachaufklärung beizutragen. Wenn Sie Informationen über weitere Sachverhalte wünschen, wird die Landesregierung diese Informationen selbstverständlich immer in der gebotenen Form liefern. Das ist gar kein Problem.

(Beifall bei der SPD und Zustimmung bei den GRÜNEN - Jörg Hillmer [CDU]: Aber bemühen reicht nicht aus!)

Danke schön, Herr Ministerpräsident. - Meine Damen und Herren, zu Tagesordnungspunkt 15 a - Rätsel um „Südniedersachsen“ - liegen keine weiteren Wortmeldungen für Zusatzfragen vor.

Damit können wir zum nächsten Komplex übergehen:

b) Heimlich, still und leise - Was hat die Landesregierung unternommen, um die Öffentlichkeit über bevorstehende MOX-Transporte nach Brokdorf zu informieren? - Anfrage der Fraktion der CDU - Drs. 17/195

Herr Kollege Oesterhelweg, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Heimlich, still und leise - Was hat die Landesregierung unternommen, um die Öffentlichkeit

über bevorstehende MOX-Transporte nach Brokdorf zu informieren?

Das Hamburger Abendblatt berichtete in seiner Onlineausgabe vom 23. Mai 2013 über den Transport von MOX-Brennelementen, die am 22. Mai 2013 im Kernkraftwerk Brokdorf eingetroffen seien. Ein Sprecher der Hamburger Polizei bestätigte demnach, dass der Transport über die Straße erfolgt sei. Zwischenfälle habe es nicht gegeben.

Der Leiter der Atomaufsicht im Umweltministerium in Kiel, Wolfgang Cloosters, sprach laut gleichem Bericht von zwei Transporten, die in den vergangenen Wochen insgesamt zwölf MOX-Brennelemente nach Brokdorf geliefert hätten.

Der Berliner Tagesspiegel hatte in seiner Onlineausgabe am 20. Mai 2013 ebenfalls über einen bevorstehenden Transport nach Brokdorf berichtet. In dem Tagesspiegel-Bericht wurden Vertreter von Bürgerinitiativen mit Forderungen nach einer Absage des Transportes durch die zuständigen Landesbehörden wegen der Gefährlichkeit der MOXBrennelemente zitiert. Wörtlich heißt es in dem Bericht:

„Der MOX-Transport müsse deshalb abgesagt werden, verlangen Bürgerinitiativen. Dies sei möglich, wenn sich die Innenminister der betroffenen Bundesländer - also Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und gegebenenfalls auch Bremen - nicht in der Lage sähen, kurzfristig genügend Kräfte zur Sicherung bereitzustellen.“

In einem taz-Artikel vom 23. Mai 2013, der ebenfalls über MOX-Transporte nach Borkdorf berichtete, wird Niedersachsen neben Hamburg und Schleswig-Holstein als weiteres Transitland für die Brennelemente genannt.

MOX-Transporte nach und durch Niedersachsen waren in der letzten Wahlperiode mehrfach Gegenstand parlamentarischer Anfragen im Landtag.

Darunter waren die Kleinen Anfragen der Abgeordneten Ina Korter (Bündnis 90/Die Grünen) „Heimlich, still und leise? - Atomtransport nach Nordenham und Umschlag im Privathafen Midgard“ (Drucksache 16/5152) sowie „Bisherige und zukünftig geplante Nutzung des Midgard-Hafens Nordenham für den Umschlag von radioaktivem Material“ (Drucksache 16/5544).

Der damalige Umweltminister Birkner hatte in seiner Antwort auf eine Mündliche Anfrage „Plutonium-Mischoxid(MOX)-Transport durch Niedersach

sen - Was tut die Landesregierung?“ der Fraktion Bündnis90/Die Grünen in der Sitzung des Landtages am 18. September 2012 ausgeführt, dass mit Blick auf MOX-Transporte eine Meldepflicht des MI als oberster Katastrophenschutzbehörde gegenüber den Kommunen als Katastrophenschutzbehörden nicht bestehe. Diese Aussage wurde vom damaligen Abgeordneten und heutigen Umweltminister Stefan Wenzel laut Plenarprotokoll mit den Worten quittiert: „Das ist ja wohl unglaublich!“

(Björn Thümler [CDU]: Unerhört! - Zu- ruf von Angelika Jahns [CDU])

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Wann und durch wen wurde die Landesregierung über den bevorstehenden Transport informiert?

2. Aus welchen Gründen hat die Landesregierung von einer Information der Öffentlichkeit abgesehen, oder wurden die für Katastrophenschutz zuständigen Behörden informiert, insbesondere die Landräte der von der Durchfahrt betroffenen Landkreise?

3. Teilt die Landesregierung den Standpunkt der Vorgängerregierung, wonach die vertrauliche Behandlung der Anmeldung von Transporten von Kernbrennstoffen eine wesentliche Voraussetzung für die Gewährleistung des erforderlichen Schutzes gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter ist?

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Oesterhelweg. - Für die Landesregierung antwortet der Umweltminister. Bitte sehr, Herr Wenzel!

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! In Deutschland ist das Bundesamt für Strahlenschutz die für die Erteilung der Beförderungsgenehmigungen gemäß § 4 des Atomgesetzes und Großquellen zuständige Behörde nach dem Atomgesetz.

Nach § 4 Abs. 2 muss das Bundesamt für Strahlenschutz die Genehmigung erteilen, wenn erstens keine Tatsachen vorliegen, aus denen sich Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des Antragstellers,

des Beförderers und der den Transport ausführenden Personen ergeben.

(Björn Thümler [CDU]: Ist ja nicht wahr!)

Zweitens muss gewährleistet sein, dass die Beförderung durch Personen ausgeführt wird, die die notwendigen Kenntnisse über die mögliche Strahlengefährdung und die anzuwendenden Schutzmaßnahmen für die beabsichtigte Beförderung von Kernbrennstoffen besitzen.

Drittens muss gewährleistet sein, dass die Kernbrennstoffe unter Beachtung der für den jeweiligen Verkehrsträger geltenden Rechtsvorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter befördert werden oder, soweit solche Vorschriften fehlen, auf andere Weise die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforderliche Vorsorge gegen Schäden durch die Beförderung der Kernbrennstoffe getroffen ist.

Viertens muss die erforderliche Vorsorge für die Erfüllung der gesetzlichen Schadenersatzverpflichtungen getroffen sein.