(Heiterkeit - Jens Nacke [CDU]: Man sieht es! - Christian Grascha [FDP]: Das kann sich aber sehr schnell än- dern!)
Also: Gegenstand der Anfrage ist, ob und in welcher Form eine Kommunikation zwischen mir als dem Autoren der Regierungserklärung und dem Volkswagen-Konzern im Vorfeld der Regierungserklärung stattgefunden hat. Um das beantworten zu können, ist eine sehr saubere Analyse von durchaus komplexen Rechtsfragen geboten; denn um diese Frage beantworten zu können, ist wiederum ein vollständiges Aufdecken notwendig, was ja in der Natur der Sache liegt.
An dieser Stelle, meiner sehr verehrten Damen und Herren, ist für die damit verbundenen Fragen schlichtweg auch ein wenig Zeit notwendig. Das ist einfach so.
Jetzt tut es mir leid: Weiter wollte ich in die Diskussion mit Ihnen nicht mehr einsteigen, Herr Dürr.
Vielen Dank, Herr Ministerpräsident. - Die nächste Zusatzfrage für die CDU-Fraktion stellt Herr Kollege Nacke. Bitte!
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund, dass es in den drei jüngsten Klagen vor dem Staatsgerichtshof im Wesentlichen um das verfassungswidrige Versäumen von Fristen gegangen ist, und vor dem Hintergrund des Umstands, dass dies die Staatskanzlei unter der Federführung des Chefs der Staatskanzlei allerdings nicht davon abgehalten hat, die vom Staatsgerichtshof in diesen Verfahren gesetzten Fristen ebenfalls nicht einzuhalten, frage ich die Landesregierung: Herr Ministerpräsident, geschah diese Missachtung eines Verfassungsorgans mit Ihrem bewussten Wissen und Wollen? Haben Sie dazu eine Anweisung erteilt? - Wir kennen derartige Missachtungen von Verfassungsorganen aus dem Parlament. Gegenüber dem Staatsgerichtshof waren sie bisher neu. - War das eine klare Anweisung und eine Ansage, oder ist auch das der chaotischen Amtsführung und der Überforderung in Ihrem Hause geschuldet?
(Beifall bei der CDU - Widerspruch bei der SPD - Johanne Modder [SPD]: Al- les Spekulation! Jetzt ist es einmal gut! Mann, Mann, Mann!)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Einmal davon abgesehen, dass es sich um eine notwendige Fristverlängerung gehandelt hat, die, wenn ich recht unterrichtet bin, seitens des Gerichtshofs nicht beanstandet und dort auch gar nicht als Missachtung empfunden worden ist, kann ich an dieser Stelle nur das wiederholen, was ich bereits vorhin gesagt habe: Auch in diesen Einzelvorgang war ich nicht involviert.
Vielen Dank. - Die fünfte und damit letzte Zusatzfrage für die CDU-Fraktion stellt Herr Kollege Nacke. Bitte!
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Ministerpräsident, vor dem Hintergrund, dass die Fristverlängerung, von der Sie gerade gesagt haben, sie sei notwendig gewesen, gegenüber dem Gericht überhaupt gar nicht begründet worden ist, nicht einmal auf die Beanstandung in einem unserer Schriftsätze hin weiter begründet worden ist und dies vom Gericht sehr wohl als Missachtung empfunden wurde, frage ich die Landesregierung: Sie haben hier zweimal auf meine Nachfrage, ob die Vorgänge in Ihrem Haus eigentlich mit Ihrem Wissen und Wollen passiert sind, geantwortet:
Nein, ich habe davon nichts gewusst. Nein, ich habe mich nicht darum gekümmert. Nein, diese Sachverhalte sind nicht Gegenstand meiner Arbeit gewesen. - Wie ist es möglich, dass in den drei Jahren, in denen Sie im Amt sind, achtmal festgestellt wurde, dass Sie die Verfassung gebrochen haben, und dass Sie nach wie vor offenkundig den Eindruck erwecken, dass Sie sich nicht darum kümmern wollen? Was ist aus dem Transparenzversprechen zu Beginn Ihrer Regierung in der Koalitionsvereinbarung geworden? Wie ist das über
(Starker Beifall bei der CDU und bei der FDP - Johanne Modder [SPD]: Sie plustern sich wieder auf! Wie viele Fragen waren das denn jetzt? Das ist doch albern!)
Vielen Dank, Herr Kollege Nacke. - Für die Landesregierung antwortet Herr Ministerpräsident Weil. Bitte!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! An dieser Stelle kann ich mich ebenfalls auf das beziehen, was die Kollegin NiewischLennartz und ich hier bereits ausgeführt haben. Wir haben auf der Basis einer entsprechenden Staatspraxis gehandelt. Wir sind mit einer Flut von Anfragen konfrontiert worden, nicht nur was die Quantität, sondern auch was die Tiefe angeht. Wir haben jetzt eine neue Rechtsprechung des Staatsgerichtshofes
mit sehr nachvollziehbaren Grundsätzen. Dieses Urteil, finde ich, liest sich höchst plausibel und enthält Grundsätze, an denen sich die Landesregierung sehr gut orientieren kann und auch wird. Ich verbinde damit, abschließend, die Hoffnung, dass das auch für Sie gilt, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Vielen Dank, Herr Ministerpräsident. - Die SPDFraktion wollte noch eine Zusatzfrage stellen, hat diesen Wunsch aber zurückgezogen. Wir sind nun, da keine weiteren Fragen vorliegen, am Ende der Behandlung der Dringlichen Anfragen. Dieser Tagesordnungspunkt ist damit abgeschlossen.
Tagesordnungspunkt 17: Abschließende Beratung: Energiesystem fit für die Energiewende machen: Anreizregulierung weiterentwickeln, In
vestitionen in die Verteilnetze stärken - Antrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/5085 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Klimaschutz - Drs. 17/5129
Ich eröffne die Beratung und erteile Herrn Kollegen Bajus, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, das Wort.
- Einen Moment, bitte, Herr Kollege! Bevor Sie das Wort ergreifen, möchte ich noch um etwas Ruhe im Plenarsaal bitten. Kolleginnen und Kollegen, die der Debatte nicht folgen möchten, bitte ich, den Plenarsaal zu verlassen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bei der Energiewende geht es um mehr als nur um den Wechsel der Rohstoffquelle. So wird die Stromerzeugung immer dezentraler und variabler je nach Wetterlage und Tageszeit. Nicht die Erzeugung selbst, also die Energie aus erneuerbaren Quellen, ist dabei die Herausforderung, sondern die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, ist es. Dafür brauchen wir die Ertüchtigung und den Umbau der Energieinfrastruktur.
Nun ist derzeit vor allem der Ausbau der Übertragungsnetze der Stromautobahnen in aller Munde; auch heute Morgen war das wieder der Fall.
Doch für die Energiewende mindestens genauso wichtig ist die Modernisierung der Verteilnetze, die Modernisierung der „Strom-Dorfstraßen“, die nun nicht mehr nur verteilen, sondern in die massiv erneuerbarer Strom eingespeist wird. Das erhöht die technisch-organisatorischen Anforderungen für die Netzbetreiber ganz erheblich. Versorgungssicherheit braucht heute mehr denn je intelligente, also smarte Mess- und Steuerungstechnik, die Verteilnetze müssen quasi mitdenken und unterschiedlichste Arten der Stromproduktion, eine notwendigerweise flexibler werdende Nachfrage und vor allem auch Speicher einbinden.
Die Finanzierung dieser Aufgabe ist streng reguliert über die sogenannte Netzentgeltanreizregulierungsverordnung. Bei den bislang vom Bundes
wirtschaftsministerium vorgelegten Eckpunkten für die Novellierung dieser Verordnung besteht allerdings erheblicher und dringlicher Nachbesserungsbedarf.
Ich bin daher sehr froh, dass wir gemeinsam mit den Fraktionen von SPD und CDU ein Signal nach Berlin senden, um für die notwendigen Betreiberinvestitionen im Verteilnetz einen verlässlichen und für die Energiewende zielführenden Rahmen zu schaffen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es geht hier in der Tat nicht um Übertragungsnetze, auch nicht um das vermaschte Drehstromnetz, sondern um das Herz der gesamten Stromversorgung, nämlich um das Verteilnetz. Hier geht es darum, die Investitionsbedingungen so weit zu verbessern, dass dieses Herz nicht zur Achillesverse unserer gesamten Stromversorgung wird, sondern dass die Investitionen zeitlich so durchgeführt werden können, wie sie nötig sind. Es ist auch erforderlich, dass der enorme Zeitverzug für die Erlöswirksamkeit der Investitionen deutlich verkürzt wird, um den Investitionsstau, der sich bundesweit schon auf 30 Milliarden Euro beläuft, abzubauen.
Die Investitionen in das Verteilnetz gehen mit der Energiewende insgesamt einher. Das sind korrespondierende Röhren. Wenn die Energiewende gelingen soll, muss deutlich mehr in das Verteilnetz investiert werden. Der Zeitverzug, der vorhanden ist, gilt sowohl für Ersatzinvestitionen als auch für Erweiterungsinvestitionen in dieses Netz. Hier haben wir gemeinsam einen deutlichen Appell in Richtung Bundesregierung formuliert, dass dieser Zeitverzug nicht nur für Erweiterungsinvestitionen, sondern auch für Ersatzinvestitionen deutlich abgebaut werden muss.
Wir diskutieren viel über die Übertragungsnetze, und die Verteilnetze führen ein gewisses Schattendasein. Immerhin sind etwa 97 % aller Netze Verteilnetze. Das verdeutlicht auch den dringen
Die die Bundesregierung tragenden Fraktionen haben im Jahr 2013 vereinbart, die Rahmenbedingungen investitionsfreundlicher auszugestalten, um die Investitionen zeitnäher refinanzieren zu können. Bis jetzt liegt ein Referentenentwurf seitens des Bundesenergieministers Gabriel vor, der noch zu kurz gesprungen und als nicht akzeptabel anzusehen ist. Daher haben wir diese Initiative gestartet.
Mein Dank geht auch an die anderen Fraktionen, die unserer Bitte gefolgt sind, um hier gemeinsam für das Energieland Niedersachsen zu wirken.