Vielen Dank, Herr Ministerpräsident. - Die nächste Zusatzfrage für die FDP-Fraktion stellt Herr Kollege Försterling. Bitte!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem tiefgehende Fragen die Landesregierung zu überfordern scheinen, frage ich mal ganz einfach.
Vor dem Hintergrund, dass die Frau Kultusministerin im Namen der Landesregierung am 29. Januar 2016 im Kultusausschuss ausgeführt hat:
„Der Versetzungsantrag wurde in der Niedersächsischen Landesschulbehörde gründlich geprüft mit dem Ergebnis: Aus schulfachlicher Sicht kann dem Antrag auf Versetzung zum 1. Februar 2016 nicht entsprochen werden, da u. a. im Fall einer Versetzung die Sicherung der Unterrichtsversorgung an der abgebenden Schule nicht gewährleistet ist. Eine formelle schriftliche Versetzungsverfügung ist der Lehrkraft deshalb auch nie ausgehändigt worden.“
frage ich, ob die Landesregierung die Unterrichtung im Kultusausschuss aufgrund der Anfragen der dort vertretenen Abgeordneten vollständig durchgeführt hat, da die Landesregierung lediglich darauf abgestellt hat, dass die Versetzungsverfügung der Lehrkraft nie ausgehändigt worden ist, sie aber im Kultusausschuss die Abgeordneten nicht davon in Kenntnis gesetzt hat, dass das Versetzungsformular der Landesschulbehörde bereits am 22. Dezember von der betreffenden Lehrkraft unterzeichnet worden ist. Ist das eine vollständige Unterrichtung im Sinne von Artikel 24 Abs. 1 der Niedersächsischen Verfassung?
Vielen Dank, Herr Kollege Försterling. - Für die Landesregierung antwortet Frau Kultusministerin Heiligenstadt. Bitte!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung, hier insbesondere das Kultusministerium, hat durch zwei schriftliche Unterrichtungen den Niedersächsischen Landtag über den in Rede stehenden Fall unterrichtet. Weiterhin habe ich persönlich fast vier Stunden im Rahmen einer Information und Unterrichtung dem Kultusausschuss bzw. den Abgeordneten des Kultusausschusses alle Fragen beantwortet, die gestellt worden sind.
(Jörg Hillmer [CDU]: Entscheidend ist nicht, wie lange Sie unterrichtet ha- ben, sondern was Sie unterrichtet ha- ben!)
Ich habe in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Versetzung nicht stattgefunden hat. Das von Ihnen angesprochene Versetzungsformular ist keine Versetzungsverfügung. Auch das ist entsprechend erwähnt worden.
(Björn Försterling [FDP]: Sie haben uns verschwiegen, dass die Lehrkraft bereits wusste, dass sie versetzt wer- den soll!)
Die Landesregierung hat immer den gesamten Sachverhalt dargestellt und hat alle Fragen der Abgeordneten entsprechend beantwortet.
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Christian Dürr [FDP]: Auch das ist nicht wahr! - Ulf Thiele [CDU]: Kein Wort!)
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die nächste Zusatzfrage für die CDU-Fraktion stellt Herr Kollege Nacke. Bitte!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund, dass der Chef der Staatskanzlei, Dr. Mielke, im Paschedag-Verfahren vor dem Staatsgerichtshof wahrheitswidrig ins Blaue hinein behauptet hat,
die Landesregierung lege Akten nach genau denselben Maßstäben vor wie die Vorgängerregierung - das ist inzwischen durch die Antwort auf die Anfrage nachgewiesen, Herr Kollege -, frage ich
die Landesregierung: Herr Ministerpräsident, geschah es mit Ihrem Wissen und Wollen oder sogar auf Ihre Anweisung, dass daraufhin die entsprechende Anfrage von der Kollegin Ross-Luttmann ein halbes Jahr liegen gelassen und die Antwort darauf bewusst für die Zeit nach der Urteilsverkündung hinausgezögert wurde? Geschah dies mit Ihrem Wissen und auf Ihre Anweisung, oder war es einfach Überforderung oder chaotische Organisation der Staatskanzlei, die dazu geführt hat, dieses, wie wir inzwischen wissen, verfassungswidrige Verhalten an den Tag zu legen?
Vielen Dank, Herr Kollege Nacke. - Es antwortet für die Landesregierung Herr Ministerpräsident Weil.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Antwort lautet: Nein, ich war in diesen Vorgang nicht involviert.
Vielen Dank, Herr Ministerpräsident. - Die letzte, die fünfte Zusatzfrage für die FDP-Fraktion stellt nun Herr Kollege Dr. Birkner. Bitte!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, vor dem Hintergrund, dass wir aufgrund einer aus unserer Sicht verfassungswidrigen Beantwortung einer Anfrage von Mitgliedern der FDP-Fraktion in Sachen Ihrer Unterrichtung zu VW noch ein weiteres anhängiges Verfahren vor dem Staatsgerichtshof haben, und vor dem Hintergrund, dass für uns ein effektiver Rechtschutz nur ein schneller Rechtschutz ist, frage ich die Landesregierung, warum sie diesen Rechtschutz verzögert hat, indem sie die Stellungnahmefrist, die der Staatsgerichtshof ihr auferlegt hat, hat verstreichen lassen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Antwort lautet, dass es in diesem Sachzusammenhang in der Tat um die Klärung komplexer Rechtsfragen geht. Sie wissen, dass wir da in einem Spannungsverhältnis zwischen öffentlich-rechtlichen, verfassungsrechtlichen Auskunftspflichten und privatrechtlichen, aktienrechtlichen Verschwiegenheitspflichten sind. Wir reden über die Rechtsnatur und die daraus folgenden Konsequenzen für die Behandlung von Aufsichtsratsprotokollen etc.
Sollte ich die Frage missverstanden haben, dann gebe ich anheim, sie noch einmal zu stellen. Ich kann nur das beantworten, was ich verstanden habe.
- Es ist zwar ungewöhnlich, dass Mitglieder der Landesregierung die Aufgaben des Präsidiums übernehmen. Aber da es Ihnen ein Anliegen ist, Herr Bode, bitte!
(Jens Nacke [CDU]: Herr Limburg hat ja auch die Aufgabe der Regierung übernommen! - Christian Dürr [FDP]: Die Grenzen verwischen hier ohne- hin!)
Frau Präsidentin! Herr Ministerpräsident, wahrscheinlich war Ihnen der Bestandteil der zugrunde liegenden Frage, die jetzt vor dem Staatsgerichts
hof anhängig ist, nicht bewusst. Hier geht es nicht um komplexe Rechtsfragen wie beispielsweise die Aufsichtsratsprotokolle, sondern es ging um die Frage, welche Teile Ihrer öffentlich gehaltenen Regierungserklärung von Volkswagen als Textbaustein vorgegeben und welche Teile in Ihrem eigenen Haus entwickelt worden sind. Das ist ja offensichtlich keine Rechtsfrage. Das war eine öffentliche Rede von Ihnen. Wir wollten nur wissen: Was war Ihr eigenes Wort, und was war Ihnen aufgeschrieben worden? - Das haben Sie mit der Frist nach hinten hinausgezögert.
Die Antwort lautet wie folgt: Auch in diesem Fall ist in der Tat abzuwägen, welche Informationen, welche Details einem breiteren Kreis zur Verfügung gestellt werden dürfen, im Verhältnis zu den rechtlichen Interessen, die Volkswagen an dieser Stelle hat - - -
- Das könnten Sie eigentlich erst dann beurteilen, verehrter Herr Dürr, wenn Sie den Inhalt kennen würden. Ob Sie den Inhalt kennen dürfen - genau das ist wiederum Gegenstand der Prüfung der Frage.
Ich mache das eigentlich gern. Da Herr Dürr heute etwas ruhiger redet als gestern, antworte ich gerne auf ihn.