Herr Kollege Bode, Sie wissen genauso gut wie ich, dass die derzeitige Geschäftsordnung eine öffentliche Unterrichtung gar nicht hergibt. Bisher standen dem nämlich die Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP im Wege. Da ich aber davon ausgehe, dass die heutigen Oppositionsfrakti
onen nichts zu verbergen haben, können sie heute ja, anders als im Ausschuss, frohgelaunt zustimmen.
Insbesondere freue ich mich aber über die ausdrückliche Unterstützung von Herrn Seefried und auf seine Zustimmung zu unseren Änderungen. Oder sollte die Pressemitteilung gar nicht so ernstgemeint gewesen sein? - Das will man ja gar nicht hoffen.
Meine Damen und Herren, ich gehe auch deshalb von einer breiten Zustimmung heute aus, weil Sie von den Oppositionsfraktionen, Sie von der CDU, auch Ihren Landtagspräsidenten sicherlich nicht im Regen stehenlassen wollen. In der Braunschweiger Zeitung lässt sich Herr Busemann dahin gehend ein, dass ihm eine Weiterentwicklung des Parlamentarismus vorschwebe, welche u. a. durch öffentliche Ausschusssitzungen erreicht werden sollte.
In den letzten zehn Jahren hat man dazu zwar nichts von ihm gehört, aber wenn er sich seit der jüngsten Landtagwahl gerne rot-grüne Programmatik zu eigen macht, kann man ihn ja nur zu mehr ermuntern.
Drittens. Lassen Sie mich ein paar Sätze zu der neuen Möglichkeit der Vertretung innerhalb der Zählgemeinschaft sagen.
Unsere Geschäftsordnung sieht seit vielen Jahren die Möglichkeit vor, dass Fraktionen eine Zählgemeinschaft bilden. Rot-Grün macht in dieser Wahlperiode Gebrauch davon. In der Vergangenheit haben Fraktionen in völlig unterschiedlichen Konstellationen ebenfalls Gebrauch davon gemacht. Das ist also nichts Neues.
In der letzten Wahlperiode kam es auf Anregung des ehemaligen rechtspolitischen Sprechers der CDU, dem Kollegen Dr. Biester, im Rechtsausschuss zu einer Beratung über die Frage, wie eine Vertretung innerhalb einer Zählgemeinschaft möglich wäre. Die Fraktionen waren sich einig, dass eine normenklare Regelung hierzu vernünftig wäre. - Nichts anderes machen wir mit der jetzt vorgelegten Änderung.
Die vorgetragene Kritik der Oppositionsfraktionen im Ausschuss bezog sich immer wieder auf die Zählgemeinschaft an sich und weniger auf die jetzt eingeführte Regelung bezüglich der Vertretung. Ich finde, da muss man sich irgendwann einmal ehrlich in die Augen schauen und feststellen, dass die Kritik eher der aktuellen Situation geschuldet ist. In der Opposition benötigt man die Zählgemeinschaft nicht und kritisiert vorgelegte Änderungen einfacher. Im ungekehrten Fall würde sich die Einschätzung vermutlich auch bei Ihnen sehr schnell wieder relativieren. Von daher können Sie sich hier und heute einen Ruck geben und einfach zustimmen.
Viertens. Wir haben im Rahmen der Änderungen zur Geschäftsordnung auch über Ansätze diskutiert, wie wir von den unglaublichen Papierbergen wegkommen und uns auf den Weg zum digitalen Landtag machen. An diesem Ansatz halten wir ganz ausdrücklich fest. Die Änderungen hierzu sind aufgeschoben - sie sind aber nicht aufgehoben.
Parallel zu unseren Änderungswünschen hat sich auch die Landtagsverwaltung auf den Weg gemacht und erarbeitet Vorschläge. Diese sollen selbstverständlich Berücksichtigung finden. Wir warten die Übersendung des Berichtes ab.
Klar ist: Wir wollen auf der einen Seite den Papierverbrauch spürbar reduzieren und auf der anderen Seite den Landtag und die Abläufe modernisieren. Dazu gehört nun einmal auch, dass wir viel mehr Vorgänge als bisher digital bearbeiten.
Von daher steht die nächste Änderung der Geschäftsordnung bereits wieder in Kürze an. Auch durch unseren Vorschlag, das Petitionswesen zu reformieren, sind Änderungen erforderlich.
Ich sage deutlich: Wir werden uns hierbei nicht hetzen lassen, sondern wir modernisieren die Abläufe Stück für Stück, Baustein für Baustein. Wir haben auch zugesagt, dass wir uns im Zuge der erneuten Beratung gerne noch über weitergehende Wünsche der Oppositionsfraktionen unterhalten können. Angesichts eines Vier-Tage-Plenums habe ich allerdings nicht den Eindruck, dass wir zu wenig zu tun haben, meine Damen und Herren.
wir gerade im Abgeordnetengesetz begonnen haben, nämlich Ausführungen zu Angaben seitens der Abgeordneten, zu Nebeneinkünften, zu vergüteten Funktionen und Rückkehrrechten in den Beruf.
Ich bin übrigens fest davon überzeugt, dass mehr Transparenz keine überflüssige Bevormundung der Abgeordneten darstellt, sondern ein wichtiger Baustein ist, um verlorengegangenes Vertrauen wiederzugewinnen und die zwischen den Abgeordneten und den Bürgerinnen und Bürgern entstandene Distanz zu verkürzen. Deshalb wollen wir mehr Transparenz - zum Wohle aller, meine Damen und Herren.
Abschließend bleibt festzustellen: Die vorgelegten Änderungen sind wohlüberlegt. Sie sind inhaltlich richtig, weil sie den Weg zu einem modernen, transparenten und bürgernahen Landtag eröffnen. Ich werbe daher um Ihre Zustimmung.
Sehr geehrte Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Tonne, aufgrund der mehrfachen persönlichen Ansprache möchte ich kurz auf die Punkte eingehen, die Sie genannt haben, auf die persönliche Kritik an der Kultusministerin Frauke Heiligenstadt, die ich an dieser Stelle auch in diesem Zusammenhang nochmals erneuern möchte, und auf die Kritik an den Regierungsfraktionen.
Damals hatte die FDP im Kultusausschuss im Vorwege der Ausschusssitzung den Antrag gestellt, dass wir diesen Punkt, die Unterrichtung durch die Ministerin, die erst nach langem Bitten in den Ausschuss gekommen ist, gerne in öffentlicher Sitzung diskutieren wollen. Das wurde dann durch die Regierungsfraktionen abgelehnt. Ich möchte Sie an dieser Stelle einfach daran erinnern.
Sie können sich auf die Geschäftsordnung berufen. Aber man sollte sich daran erinnern, auch wenn man jetzt Regierungsfraktion ist, wie wir in
der Vergangenheit mit solchen Wünschen umgegangen sind. Wenige Tage vor der Landtagswahl hat unser Finanzminister im Haushaltsausschuss zu den Landeskrankenhäusern vorgetragen. Von den damaligen Oppositionsfraktionen war gewünscht worden, das in öffentlicher Sitzung zu tun. Möllring hatte im Vorwege gesagt: Gar kein Problem. - Unsere Fraktionen haben gesagt: Gar kein Problem. - Dann wurde das entsprechend gehandhabt.
Genauso hätten wir das auch im Kultusausschuss machen können. Aber das ist eben die neue Transparenz dieser Landesregierung.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Kollege Seefried, erstens hätte ich mir gewünscht, dass Sie unseren Antrag gelesen hätten. Dann hätten Sie nämlich festgestellt, dass wir jetzt die Öffentlichkeit von Ausschusssitzungen festschreiben. Das ist in der Tat die neue Transparenz, die wir einführen.
Zweitens mutet es schon ein wenig seltsam an, wenn Sie hier sagen, sicherlich könne man sich auf die Geschäftsordnung berufen. Das ist die rechtliche Grundlage! Selbstverständlich werden wir sie in der Form achten, wie sie ist. Es waren Rot und Grün, die in der letzten Wahlperiode gesagt haben: Lasst sie uns ändern! Lasst die Möglichkeit von öffentlichen Ausschusssitzungen zu! - Schwarz und Gelb haben das verhindert. Das können Sie uns jetzt wohl schlecht zum Vorwurf machen.
Drittens möchte ich Ihnen gerne ein Beispiel dazu geben, wie Sie damit in der Vergangenheit umgegangen sind. Ich erinnere mich gut an den Beginn der Wahlperiode 2008, als wir im Rechtsausschuss eine Debatte mit Herrn Busemann und mit Frau Heister-Neumann über Vorgänge im Justizvollzug geführt haben. Damals hatte Rot-Grün gesagt: Bitte macht es öffentlich und transparent, wenn ihr nichts zu verbergen habt. - Wir bekamen wildeste
So, Herr Seefried, sind Sie in der Vergangenheit damit umgegangen. Also ein bisschen mehr Demut an dieser Stelle! Jetzt können Sie gleich zustimmen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren die Änderung der Geschäftsordnung, also die Grundlage unserer Arbeit hier im Parlament.
Darin stehen viele ordentliche Sachen, über die wir uns verständigt haben. Ich erwähne nur die Rüge für die Mitglieder der Landesregierung, die Kurzintervention bei Eingaben und insbesondere auch an dieser Stelle - der Kollege Tonne ist darauf eingegangen - den Unterausschuss für Verbraucherschutz, der von allen Seiten gefordert worden war. Man war einhellig der Meinung: Es ist eine vernünftige Einrichtung, wenn wir einen solchen zusätzlichen Unterausschuss bekommen. Ich darf an dieser Stelle bekannt geben, dass der Kollege Frank Oesterhelweg die Sprecherfunktion für die CDU-Fraktion übernehmen wird - er ist stellvertretender Fraktionsvorsitzender -, weil wir das in unserer Fraktion mit einer besonderen Bedeutung versehen wollen.
Wir freuen uns darüber, dass das jetzt möglich war. Noch einmal herzlichen Dank, dass wir uns auf eine Größe von elf Personen für diesen Unterausschuss verständigen konnten.
Aber wir sehen in der CDU-Fraktion zwei Punkte in dieser Änderung der Geschäftsordnung kritisch, weswegen - das kann ich an dieser Stelle schon ankündigen - wir im Ergebnis die gesamte Geschäftsordnungsänderung ablehnen müssen.
Der eine Punkt ist in der Tat die Öffentlichkeit der Ausschusssitzungen. Schwieriges Thema! Einiges spricht dafür, die Öffentlichkeit in Ausschüssen mal oder dauerhaft herzustellen. Aber es spricht eben auch einiges dagegen, sodass wir uns damit in der CDU-Fraktion nicht ganz leicht getan haben.
Die Frage ist, ob man die Aufgabenaufteilung zwischen Ausschüssen und Parlament in der Form, in der wir sie bislang hatten, beibehält. Den Ausschüssen die eher technischen Diskussionen, das Sondieren von Gemeinsamkeiten und Unterschieden, Unterrichtungen - das ist hier angesprochen worden -, aber auch die Klärung organisatorischer Fragen zu überlassen - das wurde bislang letzten Endes ohne die Herstellung einer Öffentlichkeit gemacht - und die Darstellung, den Austausch der unterschiedlichen Positionen für die Öffentlichkeit der Beratung hier im Parlament zu überlassen, ist an sich eine recht sinnvolle Aufteilung gewesen, die immer zu einer guten Arbeitsatmosphäre geführt hat.