Protokoll der Sitzung vom 19.02.2016

Vielen Dank. - Frau Ministerin, bitte schön!

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter von Holtz, in Niedersachsen sind zur Unterstützung von Flüchtlingen in Schulen, wie wir heute Morgen besprochen haben, rund 900 Stellen zusätzlich geschaffen worden. Das Besetzungsverfahren zum zweiten Schulhalbjahr 2015/2016 läuft gegenwärtig noch, wobei diese 900 Stellen natürlich u. a. auch Sozialarbeiterstellen sind. Das ist also die Gesamtsumme.

Das Land Niedersachsen hat in diesem Rahmen an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen für den Bereich der Lehrkräfte rund 1 800 Stellen, wie ich vorhin schon ausgeführt habe, zur Neueinstellung ausgeschrieben. Darunter sind rund 400 zusätzliche Lehrerstellen, die im Rahmen der Beschulung von Flüchtlingskindern eingesetzt werden sollen. Diese zusätzlichen Stellen konnten ebenso wie der Großteil der anderen Stellen schon besetzt werden.

Zur Gewinnung von weiteren Lehrkräften für den Sprachförderunterricht hat das Kultusministerium darüber hinaus rund 140 - genau 138 - Stellen für befristete Arbeitsverträge „Spracherwerb Flüchtlinge“ zur Verfügung gestellt und die Einstellungsmöglichkeiten in diesem Bereich sehr stark flexibi

lisiert, z. B. auch für die Einstellung von pensionierten Lehrkräften.

Flexibilisierungsmaßnahmen weiterer Art sind z. B. der Wegfall fester Einstellungstermine, der Abschluss befristeter Arbeitsverträge mit ehemaligen, pensionierten oder verrenteten Lehrkräften, Studierenden, Studienabsolventinnen und -absolventen der Lehrämter, die noch keine Zulassung zum Vorbereitungsdienst erhalten haben, und auch die flexiblere Handhabung von arbeitszeitlichen Regelungen.

(Zuruf von der CDU: Wie viele waren denn das?)

Mit Stand vom 15. Februar 2016 haben Schulen bei der Landesschulbehörde rund 350 Anträge zum Abschluss solcher Verträge gestellt. Davon sind derzeit rund 230 Verträge abgeschlossen worden.

Als flankierende Maßnahme für die weitere Unterstützung der Lehrkräfte im Bereich der Sprachbildung wurde die Fortbildung für die aktiven Lehrkräfte mit Blick auf die Beschulung von Flüchtlingskindern auch inhaltlich weiterentwickelt und ausgeweitet.

Zudem werden auch über den Abschluss befristeter Arbeitsverträge zusätzlich gewonnene Lehrkräfte, z. B. über die Fachberaterinnen und Fachberater für interkulturelle Bildung und die Sprachbildungszentren, zunehmend auf ihre Arbeit vorbereitet. Auch dort haben wir entsprechende Verstärkungen und Aufbaumaßnahmen vorgenommen.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank. - Die nächste Frage stellt die Kollege Annette Schwarz. Bitte schön!

Danke. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In Anbetracht der Tatsache, dass in der kreisfreien Stadt Delmenhorst die Unterrichtsversorgung an sechs Grundschulen bei unter 95 % bzw. massiv darunter liegt, der allgemeine Durchschnittswert derzeit 96,2 % beträgt und damit der schlechteste landesweit ist, frage ich die Landesregierung, was sie unternimmt, um die Unterrichtsversorgung an den Grundschulen, aber auch an den weiterführenden Schulen zu verbessern.

(Beifall bei der CDU)

Danke. - Frau Ministerin, bitte!

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Schwarz, wir haben unterschiedliche personalwirtschaftliche Maßnahmen, die eingesetzt werden können. Wir haben ein großes Interesse daran, dass möglichst zwischen allen Schulen eine einigermaßen ausgeglichene Unterrichtsversorgung gegeben ist. Wenn sie zwischen den Schulen geregelt ist, wollen wir natürlich auch unter den Schulformen eine einigermaßen ausgeglichene Unterrichtsversorgung herstellen. Dazu gibt es unterschiedliche Personalbewirtschaftungsmaßnahmen, wie z. B. Abordnungen, Teilabordnungen oder Versetzungen.

(Mechthild Ross-Luttmann [CDU]: Werden Sie doch jetzt mal konkret! Was unternehmen Sie denn jetzt?)

Wir haben z. B. auch eine Nachsteuerungsreserve. Wenn aber z. B. aufgrund von Krankheit - auch längerfristigen Erkrankungen - oder Ähnlichem Unterricht ausfällt, haben wir einen entsprechenden Vertretungspool, aus dem Vertretungslehrkräfte eingestellt werden können.

(Mechthild Ross-Luttmann [CDU]: Was unternehmen Sie denn jetzt? Das ist keine Antwort!)

Es sind also vielfältige Maßnahmen, die wir dort einsetzen können.

(Mechthild Ross-Luttmann [CDU]: Was unternehmen Sie denn konkret? Was denn jetzt? Die Frage war doch, was möglich ist, und nicht, welche Maßnahmen möglich sind!)

Danke schön. - Die nächste Frage stellt die Kollegin Sylvia Bruns von der FDP. Bitte schön!

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mich würde interessieren, wie es mit den Mitteln für die Sprachlernklassen aussieht, die der Landtag zur Verfügung gestellt hat. Sind die aktuell ausgeschöpft? Anschließend daran frage ich: Wie viele Sprachlernklassen gibt es zurzeit?

(Beifall bei der FDP)

Danke schön. - Frau Ministerin, bitte schön!

Verehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Abgeordnete, wir haben im Moment etwas mehr als 570 Sprachlernklassen eingerichtet. Sie sind in der Prognose über die Landesschulbehörde angemeldet - so muss man das, denke ich, korrekt formulieren. Es hängt immer davon ab, wie die örtlichen Gegebenheiten sind, um diese Sprachlernklassen tatsächlich einzurichten. Manchmal werden auch Schülerinnen und Schüler für eine Sprachlernklasse angemeldet, erscheinen aber doch nicht an der Schule. Dann müssen wir die Sprachlernklasse möglicherweise an einem anderen Standort einsetzen.

Wir haben entsprechende Mittel dafür vorgesehen. Diese sind vom Landtag auch etwa in der Größenordnung vorgesehen gewesen. Wir haben aber eine entsprechende Flexibilität. Wir haben noch den Bereich mit den Verträgen „Spracherwerb Flüchtlinge“. Dazu habe ich eben vorgetragen, wie viele Verträge abgeschlossen worden sind. Wir können also unterschiedliche Ausgleichsmaßnahmen vornehmen.

Vielen Dank. - Die nächste Frage stellt Herr Kollege Sebastian Lechner.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Kultusministerin hat in der 87. Plenarsitzung am 22. Januar ausgeführt - ich zitiere wörtlich -:

„Wir haben von den ausgeschriebenen Stellen zum 1. Februar 1 440 besetzt. … Sie wissen, dass es Einstellungstermine gibt. Wir haben deshalb die Ermächtigungen aus dem 2. Nachtragshaushalt gerne genutzt. Sonst hätten wir diese 400 Stellen überhaupt nicht zusätzlich ausschreiben können.“

Ergänzend erläuterte sie auf die Nachfrage des Kollegen Dürr:

„Hätten wir diese Stellen nicht im Nachtragshaushalt etatisiert, hätte ich sie nicht ausschreiben können.“

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: Welche Rechtsgrundlage stützt die Behauptung der Kultusministerin, dass nur eine Etatisie

rung im zweiten Nachtragshaushalt sie befähigt hätte, diese 400 Stellen zum 1. Februar 2016 auszuschreiben?

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Reinhold Hilbers [CDU]: Jetzt erwar- ten wir eine konkrete Antwort!)

Frau Ministerin, bitte schön!

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Lechner, es ist nun einmal so, dass wir entsprechende Budgets bzw. Stellen zur Verfügung gestellt bekommen und dass wir uns im Rahmen des Haushaltes bewegen. Im Rahmen des Haushaltes habe ich dann auch die Stellenausschreibungen zur Verfügung gestellt bzw. die Stellenbesetzungen vorgenommen.

(Christian Grascha [FDP]: Das war nicht die Frage! - Jörg Bode [FDP]: Das war nicht gefragt! - Christian Dürr [FDP]: Frau Ministerin, das hat er doch überhaupt nicht gefragt! Das wissen Sie! - Jörg Bode [FDP]: Viel- leicht sollte das der Finanzminister beantworten! Der kann das vielleicht!)

Vielen Dank. - Die nächste Frage stellt die Kollegin Astrid Vockert von der CDU-Fraktion. Bitte schön!

Herzlichen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund der Ausführungen des Kollegen Uwe Santjer, der im Zusammenhang mit der Unterrichtsversorgung u. a. von einem „Feuerwerk der positiven Nachrichten“ gesprochen hat, frage ich die Landesregierung, ob sie diese Einschätzung teilt, wohlwissend, dass sie gleichzeitig mitteilt, dass mehr als zwei Drittel aller Schulen landesweit im Bereich der Unterrichtsversorgung unter 100 % liegen, und wohlwissend, dass z. B. im Landkreis Cuxhaven die Förderschule Seeparkschule bei 83,2 %, die Förderschule Lernen Wichernschule Cuxhaven bei 84,1 % und die Realschule in Otterndorf bei 86,2 % liegen.

Teilt sie die Einschätzung, dass es sich dabei tatsächlich um ein „Feuerwerk der guten Nachrichten“ handelt?

Wenn sie das nicht macht: Wird sie irgendwann - und, wenn ja, zu welchem Zeitpunkt - dafür Sorge tragen, dass sich diese Unterrichtsversorgung verbessert?

(Beifall bei der CDU und Zustimmung von Jörg Bode [FDP])

Frau Ministerin!

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegin Vockert, was die einzelnen Schulen im Landkreis Cuxhaven angeht, die Sie eben angesprochen haben, werden wir natürlich entsprechende Nachsteuerungsmaßnahmen vornehmen. Gerade im Bereich des Landkreises Cuxhaven ist es schwierig, geeignete Bewerberinnen und Bewerber zu finden. Wenn die Situation an einzelnen Schulen in einem Halbjahr etwas schwieriger ist, versuchen wir, das im nächsten Halbjahr durch entsprechende Stellenzuweisungen zu kompensieren. Wir müssen natürlich auch geeignete Bewerberinnen und Bewerber finden.

(Astrid Vockert [CDU]: Also kein Feu- erwerk der positiven Nachrichten!)

Zu Ihrer ersten Behauptung, es sei angeblich keine gute Nachricht, kann ich schlicht und ergreifend nur noch einmal sagen, wenn ich die beiden Iststundenstände für das Jahr 2012 - 14. September - und das Jahr 2015 - 15. September - miteinander vergleiche: Es gab im Jahr 2012 an den niedersächsischen Schulen bei deutlich mehr Schülerinnen und Schülern 1,28 Millionen Stunden und zum jetzigen Zeitpunkt 1,3 Millionen Stunden. Das ist ein Feuerwerk an zusätzlichen Stunden, was wir für unsere niedersächsischen Schulen tatsächlich zur Verfügung stellen, bei weniger Schülerinnen und Schülern.

(Beifall bei der SPD - Reinhold Hilbers [CDU]: Wenn das Ihre ganze Bil- dungsoffensive ist, dann können Sie einpacken! Das ist die Wahrheit!)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die nächste Frage stellt der Kollege Uwe Schünemann.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ministerin, wie erklären

Sie, dass trotz einer Unterrichtungsversorgung von offiziell 95,3 % bei der Oberschule in Stadtoldendorf - nach Auskunft der Schulleitung von heute ist sie sogar noch geringer - eine Lehrkraft für Bio und Chemie und zwei Sprachlehrkräfte, die zum 1. Februar angekündigt waren, bis heute nicht angekommen sind und dass - was noch viel schlimmer ist - nach Auskunft der Landesschulbehörde eine Bearbeitung nicht vor den Osterferien möglich ist, wodurch eine Besetzung frühestens im Mai zustande kommt? - Damit Sie hier ausführlich antworten können, hatte ich Ihnen den Sachverhalt schon vorab schriftlich mitgeteilt.