Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Abgeordnete, die Inspektion der Referenzfässer, die bislang erfolgt ist, hat in diesem Fall nicht dazu geführt, dass die Auffälligkeiten entdeckt wurden. Die Referenzfässer waren okay.
Herausforderungen zu gewärtigen haben. In Leese beispielsweise müssen wir einen Hallenneubau realisieren, um entsprechende Inspektionsmöglichkeiten auch in der Qualität zu gewährleisten, wie es aus meiner Sicht erforderlich ist. Das Abfalllager Gorleben ist im Moment zu etwa 65 % ausgelastet. Dort könnte man auch mit Sichtgassen eine Verbesserung erreichen. Noch besser wäre es aber, wenn man wirklich jedes Fass durch ein Kamerasystem erfassen könnte.
Vielen Dank, Herr Minister. - Es folgt Kollege Brammer, SPD-Fraktion, mit seiner zweiten Zusatzfrage.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Brammer, die Gasentwicklung ist bei der sicheren Lagerung von Atommüll eine elementar wichtige Frage, weil sich durch die Entwicklung von Gasen immer auch Druck aufbauen kann. Das aber will man weder bei der Zwischenlagerung noch bei der späteren dauerhaften Endlagerung.
Daher ist gerade bei schwach und mittelradioaktiven Abfällen dafür Sorge zu tragen, dass die Abfälle gut konditioniert sind. Das heißt, man muss während des Konditionierungsvorgangs in der Regel dafür sorgen, dass jede Restfeuchte aus den Abfällen herausgeholt wird.
Wir haben es möglicherweise zum Teil aber auch mit radiolytischen Vorgängen zu tun. Es sind sehr komplexe Inhalte. Daher ist es nicht immer einfach, festzustellen, was am Ende beispielsweise Grund für eine Gasentwicklung sein könnte.
Im Bereich der hoch radioaktiven Abfälle ist das Potenzial für die Gasentwicklung geringer. Wenn man aber darüber spricht, wie sich die Gasentwicklung in einem Endlager gestalten könnte, dann
muss man festhalten, dass die Einbringung und Korrosion von Stahl auch zur Gasbildung führt. Deswegen spielen die Behältereinlagerung und die Frage, wie viel Stahl in ein Lager verbracht wird, eine erhebliche Rolle bei der Berechnung der Gasmenge.
Das sind aber Zukunftsthemen, die im Rahmen von Sicherheitsanforderungen und Sicherheitskriterien für die dauerhafte Endlagerung diskutiert werden.
Bei der Zwischenlagerung haben wir es höchstwahrscheinlich mit Abfällen zu tun, die nicht sorgfältig oder die schnell konditioniert wurden, weil man dachte, sie könnten eben noch in Morsleben verschwinden. Das macht uns jetzt Probleme. Gerade die Abfälle, die ganz am Anfang angefallen sind, auch aus der alten Landessammelstelle in Steyerberg, müssen vor dem Hintergrund genau untersucht werden.
Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sie haben auf die Nachfragen der Kollegen Angermann und Bock geantwortet, Herr Minister, dass Frau Bundesministerin Dr. Hendricks Sicherheitsrabatte in Bezug auf die Einlagerung im Schacht Konrad einfordert. Ich würde gerne wissen, welche Sicherheitsrabatte Sie der SPDPolitikerin Hendricks vorwerfen.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Dürr, da muss ich Sie korrigieren. Ich habe Bundesumweltministerin Hendricks nicht vorgeworfen, dass sie Sicherheitsrabatte in Anspruch nehmen will, sondern ich habe gesagt, es darf keine Sicherheitsrabatte geben.
Deswegen sind wir schon sehr früh an den Bund herangetreten und haben erklärt: Wir erwarten, dass hier sichergestellt wird, dass vor einer Inbetriebnahme die Anforderungen des Planfeststellungsverfahrens eingehalten werden. - Dort ist beispielsweise vorgesehen, dass der aktuelle Stand von Wissenschaft und Technik gewährleistet ist.
weil wir natürlich wissen, dass die Planungen mittlerweile 30, 40 Jahre alt sind, dass die Errichtung viel länger gedauert hat als ursprünglich geplant; all das sollte eigentlich bereits Ende der 80erJahre in Betrieb gehen. Insofern ist es wichtig, dass man diese Feststellung trifft. Der Bund hat uns auch zugesagt, diese Maßnahme vorzunehmen.
- Es ist doch selbstverständlich, Herr Dürr, dass wir darauf bestehen, dass die Festlegungen im Planfeststellungsbeschluss mit Punkt und Komma gelten,
auch in Bezug auf die Menge. Sollte später gefordert werden, man möge die Einlagerungsmenge verdoppeln, dann gäbe es natürlich energischen Widerspruch. Wir haben in der Kommission, aber auch gegenüber der Bundesregierung energisch klargemacht, dass wir keine Verdoppelung der Menge wollen, dass wir uns das definitiv nicht vorstellen können.
- In dem ursprünglichen Entwurf des NaPro, des Nationalen Entsorgungsprogramms, war eine Formulierung enthalten, die diese Möglichkeit eröffnet hätte, nämlich eine Verdoppelung der Mülleinlagerung in Konrad. Das war dann Anlass für energische Proteste aus der Region. Verschiedenste Organisationen vor Ort, aber auch in Berlin haben deutlich gemacht, dass sie das so nicht akzeptieren. Letztlich hat sich an dieser Stelle die Bundesumweltministerin korrigiert. Von daher gehe ich
Vielen Dank, Herr Minister. - Es folgt eine Zusatzfrage des Kollegen Karsten Becker für die SPDFraktion. Herr Becker, Sie haben sich zweimal gemeldet. Sie können jetzt beide Frage platzieren, oder wenn Sie es wünschen, beide Fragen hintereinanderweg.
Ich frage nacheinander. Danke schön. - Ich frage die Landesregierung, von wem und in welchem Zusammenhang die rostigen Stellen entdeckt worden sind.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, wir haben 2014 die Aufsicht über die Zwischenlager beim Umweltministerium konzentriert. Vorher gab es unterschiedliche Zuständigkeiten. Das haben wir dann vereinheitlicht, um hier auch eine bessere Aufsicht zu ermöglichen. Wir haben bei der ersten Kontrolle, die seinerzeit vorgenommen wurde, die Feuchtigkeitsstellen aufgefunden, die dann Anlass dafür waren, die Transporte zu unterbrechen und die weiteren Untersuchungen vorzunehmen. Wir haben dann, als jetzt die 70 Fässer für die Auslagerung angemeldet worden sind, veranlasst, dass jedes einzelne Fass von allen Seiten sehr sorgfältig untersucht wird, bevor diese Fässer zum Transport weggehen. Bei dieser Prüfung ist zunächst das eine Fass auffällig geworden. Bei einer genaueren Nachprüfung durch den TÜV wurden dann insgesamt acht Fässer festgestellt.
Insofern muss man sagen: Genau hingucken lohnt sich und ist in diesem Fall schlicht und einfach eine Notwendigkeit.
Ich bitte die Landesregierung vor dem Hintergrund, dass mit dieser Lagerung ganz offensichtlich Gefahrenpotenziale verbunden sind, zu konkretisieren, wie lange die Lagerung dieser Fässer befristet ist.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Becker, die Einlagerung der Fässer ist bis 13. Juli 2019 befristet. Bis zu diesem Zeitraum müssen diese Fässer ausgelagert werden. Die Einlagerungsmöglichkeit für andere Gebinde oder Behälter ist allerdings nicht befristet.
Danke schön, Herr Minister. - Es folgt Herr Kollege von Holtz, Bündnis 90/Die Grünen, für seine zweite Zusatzfrage, denke ich.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister, welche Art von Behältern neben den Fässern gibt es noch im Abfalllager in Gorleben, und welchen Zustand haben diese?
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Abgeordneter Herr von Holtz, zunächst eine kleine Korrektur: Ich meinte den 13. Juni, nicht Juli.
Herr von Holtz, in dem Lager sind grundsätzlich insgesamt drei unterschiedliche Behälter: zum einen Container, zum Zweiten sogenannte Mosaikbehälter, also Stahlbehälter mit Betonummantelung, und ferner die Fässer, über die wir jetzt die
Zu den Gussbehältern: Das sind die Behälter, an denen wir die Farbabplatzungen im Jahr 2014 festgestellt haben, woraufhin genauer untersucht wurde: Was war die Ursache für diese Farbabplatzungen? Warum hatten diese Behälter eigentlich einen doppelten Farbauftrag?