(Beifall bei der AfD - Wiard Siebels [SPD]: „Wehret den Anfängen!“- aller- dings, das trifft es! Unglaublich so et- was!)
Federführend soll beraten der Ausschuss für Inneres und Sport, und mitberaten soll der Ausschuss für Haushalt und Finanzen. Wer so entscheiden möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen? - Sie haben so entschieden.
Tagesordnungspunkt 29: Erste Beratung: Verbot des betäubungslosen Schlachtens in Niedersachsen - Antrag der Fraktion der AfD - Drs. 18/326
„Wo immer ein Tier in den Dienst des Menschen gezwungen wird, gehen die Leiden, die es erduldet, uns alle an.“
Der von der AfD-Fraktion unter der Überschrift „Verbot des betäubungslosen Schlachtens in Niedersachsen“ eingebrachte Entschließungsantrag hat ganz klar die Zielstellung, dass wir als Land Niedersachsen ein klares Zeichen setzen, indem wir diese grauenhafte Art, Tiere zu Tode zu bringen, ein für alle Mal verbieten.
Betrachten wir die angewandte Methode, einem Tier mit einem scharfen Messer die vordere Halshaut, dann die vorderen Halsmuskeln, die Luftröhre und dann die Speiseröhre, danach die seitlich darunter liegenden Halsschlagadern mit all den entscheidenden und drum herumliegenden Nervensystemen zu durchtrennen. Dies hat zur Folge, dass es zu einem immobilen Zwerchfellhochstand mit stärkster Beeinträchtigung der Lungenatmung kommt, sodass das Tier neben den Schnittschmerzen auch noch zusätzliche Todesangst erleidet. Die daraus folgende, wenn natürlich auch vergebliche, Hyperventilation führt zu weiteren Schmerzen und zu angstvoll aufgerissenen Augen.
Nunmehr kommt es weiterführend dazu, dass Blut und Mageninhalt aus der aufgeschnittenen Speiseröhre in die Lunge aspiriert wird, was zu zusätzlich schweren Erstickungsanfällen führt. Während des langsamen Ausblutens verstopfen die Gefäßenden der vorderen Halsarterien immer wieder mal, sodass regelmäßig nachgeschnitten werden muss.
Das ist Schächten ohne Betäubung! All das bei vollem Bewusstsein des Tieres, da die das Gehirn versorgenden Arterien ebenso intakt bleiben wie das Rückenmark und die Nerven.
Hängt man das Tier dann noch entsprechend den Vorschriften an den Hinterbeinen auf, bleibt das Tier infolge der ausreichenden Blutversorgung des Gehirns bis zum letzten Bluttropfen bei vollem Bewusstsein. Dieser Vorgang kann bis zu zwölf Minuten dauern.
Wer diese Methode, ein Tier zu Tode zu bringen, in einer aufgeklärten und zivilisierten Gesellschaft für würdig und auch nur ansatzweise akzeptabel hält, kann beim Thema „betäubungsloses Schlachten“ weiterhin untätig bleiben.
Zur Rechtslage: Laut unserem Tierschutzgesetz trägt der Mensch die Verantwortung für das Tier als Mitgeschöpf, für dessen Leben und Wohlbefinden. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Ein warmblütiges Tier darf nach § 4 a Abs. 1 des
Natürlich gibt es hier eine Ausnahmeregelung unter § 4 a Abs. 2 Satz 2 für Angehörige bestimmter Religionsgemeinschaften. Genau dieser Paragraf wurde uns als rechtliche Grundlage einer im Vorfeld gestellten Anfrage genannt.
Religionsfreiheit ist ein Grundrecht. Seit dem Jahr 2002 findet sich im Grundgesetz aber auch der Artikel 20 a, der den Tierschutz zum Staatsziel erklärt hat. Wollen wir jetzt Grundrechte gegeneinander aufwiegen?
Genau weil dies alles nicht so einfach ist, sah sich die schwarz-gelbe Regierung in Niedersachsen am 18. November 2010 gehalten, einen Erlass zu schaffen, der diese barbarische Form des Tötens von Tieren auch weiterhin möglich machte. Seit 2013 regierte dann Rot-Grün. Und: Haben Sie eine Notwendigkeit gesehen, diesen Erlass zurückzunehmen? - Nein, warum auch! Aber es kommt noch schlimmer. Dieser Erlass ist am 31. Dezember 2015 außer Kraft getreten. Seitdem gibt es keine rechtsverbindlichen Regelungen, wie Schlachten von Tieren ohne Betäubung stattfinden darf.
Nicht, dass es um diesen Erlass tatsächlich schade wäre! Auf drei eng beschriebenen Seiten werden alle Eventualitäten aufgelistet, wie und für wen es möglich sein darf, ein Tier bei vollem Bewusstsein zu Tode zu quälen. Aber Fakt ist: Sie alle haben sich die Hände schmutzig gemacht.
Ihre Parteien waren samt und sonders am Zustandekommen und am Weiterbestand dieses Erlasses beteiligt. Sie alle tragen die Verantwortung dafür, dass zumindest im Jahr 2016 eine Ausnahmegenehmigung ohne gültigen Erlass erteilt wurde.
Wie viele Tiere davon betroffen waren, spielt gar keine Rolle, weil jedes Tier ein Tier zu viel ist.
Kommen wir nun zu der entscheidenden Frage der Religionsfreiheit. Das Tierschutzgesetz enthält folgende Textpassage:
Eine Ausnahmegenehmigung darf nur erteilt werden, wenn sie erforderlich ist, „den Bedürfnissen von Angehörigen bestimmter Religionsgemeinschaften im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu entsprechen, denen zwingende Vorschriften ihrer Religionsgemeinschaft das Schächten vorschreiben oder den Genuss von Fleisch nicht geschächteter Tiere untersagen...“
Geht es für diese Ausnahmegenehmigung um überlebenswichtige Fragen? Wie schwerwiegend ist das Recht, auf eine bestimmte Art geschlachtetes Fleisch zu essen?
In Deutschland leben ca. 8 Millionen Menschen vegetarisch oder vegan. Es besteht also weder das Risiko zu verhungern, noch gesundheitliche Schäden zu erleiden, wenn man nicht willens oder bereit ist, Fleisch von einem vor dem Ausbluten und Schlachten betäubten Tier zu essen. Genügend Imame finden im Übrigen auch, dass eine vorherige Betäubung durchaus zulässig sein kann.
Wie weit geht Ihre Akzeptanz religiöser Besonderheiten noch: Kinderehen? Weibliche Genitalverstümmelung? Was kommt als Nächstes?
Werden Sie weiterhin zustimmen, wenn archaische Traditionen Ausnahmeregelungen von unseren Gesetzen verlangen? Werden Sie das tun? - Das müssen Sie mit Ihrem Gewissen vereinbaren!
Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass sich niemand hier im Saal eine solche Schlachtung gern anschauen möchte.
- dass sie sich für eine tierschutzgerechte Tötung im Rahmen der Umsetzung des Tierschutzplanes einsetzen wird. Das heißt, auch Sie sehen es als nicht tierschutzgerecht an. Ich denke, wir sollten hier tätig werden.
Für die FDP-Fraktion hat sich jetzt der Kollege Hermann Grupe gemeldet. Herr Grupe, Sie haben das Wort.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es hier mit einem Antrag der AfD zu tun, der in seiner armseligen Schlichtheit Ihre wahre Gesinnung offenbart, meine Damen und Herren.