Protokoll der Sitzung vom 18.04.2018

(Beifall bei der AfD)

Danke, Herr Kollege Emden. - Das Wort hat nun für Bündnis 90/Die Grünen der Kollege Christian Meyer. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es geht hier nicht, wie Herr Emden gerade gesagt hat, um die Gebühren des öffentlichrechtlichen Rundfunksystems und auch nicht um das Rundfunksystem insgesamt - da ist der Bildungsauftrag wahrscheinlich nicht vollständig umgesetzt worden -, sondern es geht hier um die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung für private und öffentlich-rechtliche Rundfunkanbieter, und es geht um den Schutz der Bürgerinnen und Bürger. Wenn z. B. Daten journalistisch verarbeitet sind - und zwar unabhängig davon, ob in einem

öffentlich-rechtlichen System, in einem Privatsystem, in einem Teleshopping-Kanal oder was auch immer -, dann sollen die Bürgerinnen und Bürger das Recht und die Möglichkeit haben, über die Daten, die dort gespeichert sind - bei den Medien; vielleicht auch bei Ihren Fake-Medien von der AfD -, Auskunft zu verlangen und Korrekturen vornehmen zu lassen, wenn die Daten falsch sind. Es geht darum, dass der Datenschutz auch in der neuen Medienwelt ankommt.

Ich glaube, das ist auch angesichts der FacebookSkandale erforderlich, selbst wenn das Unternehmen gerade Besserung gelobt hat. Das hat es aber auch nur deshalb getan, weil in wenigen Tagen die EU-Datenschutz-Grundverordnung kommen wird. Mit den beiden Staatsverträgen regeln wir das entsprechend für das Rundfunksystem, sowohl für das öffentlich-rechtliche wie auch für das private. Dass die AfD das mit einer kruden Begründung ablehnt, zeigt, dass ihr der Schutz der persönlichen Daten der Bürgerinnen und Bürger bei Medien anscheinend nicht so wichtig ist.

Wir als Grüne stehen zum öffentlich-rechtlichen System. Der Beitrag der AfD zeigt noch einmal, wie wichtig ein gutes, transparentes und meinungsfreies Mediensystem in Deutschland ist. Sie wollen ja eigentlich ein Staatssystem; denn im Ausschuss haben Sie gesagt, dass Sie diesen öffentlich-rechtlichen Rundfunk ablehnen. Vielleicht wollen Sie eher einen wie in Nordkorea! Da muss man nämlich keine Gebühren fürs Fernsehen bezahlen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke, Herr Abgeordneter Meyer. - Das Wort hat - - -

(Zuruf von der AfD)

- Entschuldigung, das habe ich übersehen! Es gibt eine Kurzintervention. Bitte schön, Herr Kollege!

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Meyer, ich würde es begrüßen, wenn Sie mir genauer zuhören würden. Ich habe eingangs nicht gesagt, dass wir das ablehnen, sondern: Wir enthalten uns, weil es hier, wie Sie ganz richtig gesagt haben, nicht um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk insgesamt geht, sondern um die Implementierung der EU-Datenschutz-Grundverordnung. Diese finden wir vom

Prinzip her richtig, und es ist auch notwendig, sie in der Form einzuführen. Darüber haben wir im Ausschuss auch diskutiert.

Uns geht es in diesem Zusammenhang aber darum, deutlich herauszustellen, dass wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in seiner jetzigen Ausgestaltung ablehnen. Ich habe auch gesagt, warum. Wir tun das, weil er die Meinungsvielfalt heutzutage eben nicht mehr abbildet und weil sich der Pluralismus nach und nach immer mehr verengt. Deshalb haben wir Sorge im Hinblick auf die Demokratie bzw. den schon aus dem letzten Jahrhundert stammenden Auftrag, der hinsichtlich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks formuliert wurde.

Wir stören uns vor allen Dingen - auch das habe ich deutlich gemacht - an der Verschwendungssucht, die offensichtlich bei vielen öffentlichrechtlichen Anstalten Raum greift. Wie gesagt, 7,7 Milliarden Euro kommen jährlich aus Gebühren - und dann kommt solch ein Fernsehprogramm dabei heraus! Des Weiteren erwähne ich in diesem Zusammenhang das Salär, das sich z. B. die Intendanten davon abzwacken. Und zum Schluss wird dann auch noch ganz maßgeblich gefordert, den Rundfunkbeitrag weiter zu erhöhen, statt irgendwann einmal effektive Einsparungen vorzunehmen.

Das führt dazu, dass wir mit dem öffentlichrechtlichen Rundfunk, wie er jetzt beschaffen ist, nicht einverstanden sein können.

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Ich weise darauf hin, dass das, was den Zeitpunkt der Meldung anbelangt, grenzwertig war. Da ich aber gerade nicht in Ihre Richtung guckte, denke ich, dass das so zu verantworten ist. - Herr Kollege Meyer möchte erwidern. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sie bleiben weiterhin der Sache fern. Wir haben hier über einen bzw. zwei Rundfunkstaatsverträge zu entscheiden, die das Mediensystem insgesamt betreffen. Sie haben nicht die Frage beantwortet, ob Sie die in der Datenschutz-Grundverordnung enthaltenen Rechtsansprüche der Bürgerinnen und Bürger umsetzen wollen. Die Frist läuft in wenigen Tagen ab.

Ich lese Ihnen das noch einmal vor. In § 9 c - Datenverarbeitung zu journalistischen Zwecken, Medienprivileg - wird alles geregelt, was im Sinne der Bürgerinnen und Bürger ist. Aber man hat den Eindruck, dass Sie den Datenschutz bei Medien nicht haben wollen. Sie wollen ein anderes System. Sie wollen - das haben Sie eben zum Ausdruck gebracht - nur das haben, was Ihnen wohlgefällig ist.

Die Meinungsfreiheit und die Vielfalt - das ist der grundgesetzlich garantierte Auftrag aller Medien, sowohl der öffentlich-rechtlichen als auch der privaten - werden von Ihnen infrage gestellt. Damit haben Sie einmal mehr Ihr wahres Gesicht gezeigt. Sie wollen ein anderes Mediensystem haben. Auf der Grundlage billiger Polemik bezüglich der Gebühren wollen Sie dazu kommen, dass nur noch das gesendet wird, was der AfD gefällt.

Im Gegensatz dazu werden alle vier demokratischen Parteien, glaube ich, klar sagen, dass wir für Meinungsfreiheit stehen.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Danke, Kollege Meyer. - Das Wort hat nun für die FDP-Fraktion der Kollege Dr. Birkner. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es geht hier in der Tat nicht um die grundsätzliche Frage, wie man zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk steht, sondern um die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung. Dazu gibt es eine von SPD, CDU, FDP und Grünen getragene Beschlussempfehlung des Ausschusses.

Allerdings, Herr Ministerpräsident, ist es ein bisschen bedauerlich, dass die Ministerpräsidenten nicht in der Lage waren, einen Entwurf vorzulegen, der rechtmäßig ist. Denn an einem Punkt widerspricht der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst der Datenschutz-Grundverordnung, und das ist auch unwidersprochen geblieben. Dazu wurde ausgeführt, dass das ein politischer Kompromiss sei.

Die Bedenken wegen dieses einen Punktes stellen wir als FDP-Fraktion zurück, weil die DatenschutzGrundverordnung bei einem Widerspruch direkt gilt. Insofern entsteht also kein Schaden. Aber es ist, wie gesagt, bedauerlich, dass die Ministerpräsidenten nicht in der Lage waren, hierzu einen

rechtmäßigen Entwurf vorzulegen. In toto stimmen wir diesem Gesetzentwurf aber zu, weil es dabei auch um die Umsetzung des Medienprivilegs, insbesondere für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, geht.

Hinsichtlich der parlamentarische Beratung würden wir uns wünschen, dass die Umsetzung im Niedersächsischen Pressegesetz nicht, wie es bisher der Fall war, ausschließlich im Innenausschuss diskutiert wird, sondern auch im Medienunterausschuss; denn dabei handelt es sich auch um eine medienpolitische und nicht nur um eine innenpolitische Frage. Es geht nicht nur um eine datenschutzrechtliche Frage, sondern es geht um die Schnittstelle zwischen Pressefreiheit, Datenschutz und Recht auf informationelle Selbstbestimmung, wie hier heute schon zutreffend dargestellt wurde. Das muss im Medienunterausschuss zumindest mitberaten werden.

Das Verfahren, das sich bisher im Innenausschuss abzeichnet - nämlich dass die Regierungsfraktionen das, ich sage einmal, durchziehen wollen -, lehnen wir ab. Das tun wir auch mit Hinweis darauf, dass der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst nicht die nötigen Kapazitäten hat, das alles zeitnah zu prüfen und entsprechende Vorlagen zu erstellen. Wir bitten deutlich darum - der Zeitdruck ist ja nicht neu; all das war ja absehbar -, dass so vorgegangen wird. Auch von daher sollte es eine ordnungsgemäße Beratung im Medienunterausschuss geben. Es kann nicht sein, dass die parlamentarische Beratung am Ende unter einem Zeitdruck leiden wird, der durch das Nicht-Handeln bzw. das Verzögern durch die Landesregierung verursacht wurde.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Danke, Herr Dr. Birkner. - Für die Landesregierung hat nun Herr Ministerpräsident Weil das Wort. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich denke, ich kann mich kurzfassen.

Soweit zur Sache geredet wurde, war alles das, was meine Vorredner gesagt haben, richtig und muss von mir nicht wiederholt werden. Fast alles, lieber Herr Dr. Birkner! Der Umstand, dass es unterschiedliche Rechtsauffassungen gibt, heißt ja

noch nicht zwangsläufig, dass die von Ihnen vertretene Rechtsauffassung die richtige ist.

In diesem Fall ist es so, dass wir im Kern über eine Abgrenzung der Grundrechtssphären zwischen der informationellen Selbstbestimmung einerseits und der Pressefreiheit andererseits zu bestimmen haben. Und dafür sind die Maßnahmen zur freiwilligen Selbstkontrolle - so wie wir sie kennen - eigentlich hinlänglich. Ich denke, das ist eine Erfahrung, die wir alle miteinander gemacht haben.

Ansonsten aber kann ich mich jetzt schon fast wieder hinsetzen; denn soweit Ausführungen gemacht wurden, die nicht zur Sache gehören, muss man dazu eigentlich auch nichts sagen.

Einen Hinweis will ich mir aber nicht verkneifen: Lassen Sie sich einmal über die Glaubwürdigkeitsanalysen unterrichten! Dann werden Sie feststellen, dass die öffentlich-rechtlichen Sender sehr, sehr gut abschneiden und dass Sie möglicherweise ein getrübtes Bild hinsichtlich des Meinungsbildes in unserer Gesellschaft haben.

Herzlichen Dank, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU, bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Danke schön, Herr Ministerpräsident.

Wir kommen nur zur Einzelberatung zu Nr. 1 der Beschlussempfehlung. Ich rufe auf:

Artikel 1 einschließlich Staatsvertrag. - Unverändert.

Artikel 2. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf so folgen will, den bitte ich aufzustehen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Die Beschlussempfehlung ist mit großer Mehrheit angenommen.

Wir kommen zur Einzelberatung zu Nr. 2 der Beschlussempfehlung. Ich rufe auf:

Artikel 1 einschließlich Staatsvertrag. - Unverändert.

Artikel 2. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.