Protokoll der Sitzung vom 18.04.2018

- Frau Kollegin, wir sind in der Abstimmung!

Dann dürfen wir fortsetzen. Wir sind in der Abstimmung zu Artikel 2. Wer der Änderungsempfehlung des Ausschusses folgen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Ausschussempfehlung wurde gefolgt.

Gesetzesüberschrift. - Auch zu dieser Änderungsempfehlung des Ausschusses bitte ich um Ihr Handzeichen, wenn Sie zustimmen möchten. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Empfehlung ist gefolgt worden.

Wir kommen jetzt zur Schlussabstimmung. Wer den Gesetzentwurf so beschließen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Gegenprobe! - Gegenprobe! Ich war mit nicht ganz sicher, deswegen frage ich lieber nach. - Enthaltungen? - Dann ist dieser Gesetzentwurf so angenommen. Herzlichen Dank.

(Lebhafter Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 8: Abschließende Beratung: a) Entwurf eines Gesetzes zum NDR-Datenschutz-Staatsvertrag - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 18/277 - b) Entwurf eines Gesetzes zum Einundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 18/278 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfas

sungsfragen - Drs. 18/605 - Schriftlicher Bericht - Drs. 18/697

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, die Gesetzentwürfe unverändert anzunehmen.

Wir kommen nun zur Beratung. Ich erteile hierzu - und damit zu ihrer ersten Rede hier in diesem Hause - der Kollegin Claudia Schüßler von der SPD-Fraktion das Wort. Bitte schön!

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben heute über zwei Gesetzentwürfe abzustimmen, die Teile eines größeren Gesetzgebungspaketes sind. In Niedersachsen wird in der Zukunft auch noch über das Niedersächsische Mediengesetz und das Niedersächsische Pressegesetz gesprochen werden. Heute beschäftigen wir uns zunächst mit dem Gesetzentwurf zum NDR-Datenschutz-Staatsvertrag und mit dem Einundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag.

Warum beraten wir diese beiden Gesetzentwürfe? - Sie alle können derzeit in der Presse verfolgen, wie die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union, die am 25. Mai, also in etwa einem Monat, in Kraft treten wird, ihre Schatten vorauswirft. Die Datenschutz-Grundverordnung gilt ab dem 25. Mai 2018 als unmittelbares Recht. Mit dieser Verordnung werden die Regeln für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen EU-weit vereinheitlicht. Dadurch soll einerseits der Schutz personenbezogener Daten innerhalb der Europäischen Union sichergestellt werden, und andererseits ist es das Ziel, den freien Datenverkehr innerhalb des Europäischen Binnenmarktes zu gewährleisten.

Durch die Tatsache, dass die DatenschutzGrundverordnung ab dem 25. Mai 2018 als unmittelbares Recht gilt, werden automatisch alle nationalen Datenschutzregelungen, sowohl was deren Einschränkungen als auch deren Ausnahmen angeht, außer Kraft treten.

Gemäß Artikel 88 der Verordnung ist es gleichzeitig Aufgabe der Mitgliedstaaten, das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten nach der Datenschutz-Grundverordnung mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung und der Informationsfreiheit in Einklang zu bringen. Dies muss allerdings

auch vor dem 25. Mai erfolgen. Aufgrund dieses eindeutigen Regelungsauftrages beraten wir heute diese beiden Gesetzentwürfe. Beide, sowohl der Entwurf des Gesetzes zum NDR-DatenschutzStaatsvertrag als auch der Entwurf eines Gesetzes zum Einundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, sollen in ihrem Kern eine solche Ausnahmeregelung begründen und ausfüllen.

Daher zunächst zum NDR-Datenschutz-Staatsvertrag. Der Vertrag beschäftigt sich im Wesentlichen mit zwei Dingen: Zum einen geht es um die Wahrung des Medienprivilegs, das sowohl in der Bundesrepublik Deutschland als auch in anderen EULändern geltendes Recht ist.

Was bedeutet „Medienprivileg“? - „Medienprivileg“ bedeutet, dass die ausschließlich journalistischredaktionelle und literarische Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten weitgehend von den ansonsten einzuhaltenden Datenschutzbestimmungen ausgenommen sind. Das hat natürlich einen Grund. Es geht im Kern um die Sicherung der in Artikel 5 gewährleisteten Pressefreiheit, die die Ausforschung und staatliche Einflussnahme auf die Medien verhindern sollen. Wir reden hier also über ein sehr hohes Gut: die Pressefreiheit, die für das Zusammenleben in einer Demokratie unverzichtbar ist. Es macht also Sinn - nein, es ist auch unverzichtbar, zum Schutz dieses hohen Gutes eine nationale Regelung zu treffen.

(Beifall bei der SPD und Zustimmung bei der CDU)

Mit dem NDR-Datenschutz-Staatsvertrag schaffen wir als Land Niedersachsen eine solche Regelung für den Norddeutschen Rundfunk. Im Kern regelt der Vertrag die Möglichkeit, bei der Recherche und bei der Vorbereitung von Publikationen die Verarbeitung personenbezogener Daten auch ohne Einwilligung der betroffenen Personen zuzulassen. Wie Sie erkennen können, haben wir hier ein sehr sensibles Feld. Die Datenschutz-Grundverordnung wurde nicht ohne Grund erlassen. Durch die enorme technologische Entwicklung und die damit einhergehende Globalisierung hat das Datenschutzrecht eine ganz neue Aufgabe bekommen. Uns stellen sich völlig neue Herausforderungen. Auf der einen Seite steht das Interesse der zu schützenden Personen, also der Bürger, und auf der anderen Seite stehen die Informations- und Presserechte - Freiheitsrechte in ihrem Kern.

Im dem vorliegenden Gesetzentwurf wurden diese widerstreitenden Interessen gegeneinander abge

wogen und wurde eine gute Lösung für diese Herausforderungen gefunden.

(Beifall bei der SPD und Zustimmung bei der CDU)

Zum anderen ist die Ernennung eines Rundfunkdatenschutzbeauftragen und die Benennung seiner Aufgaben Inhalt des Staatsvertrages. Die EUDatenschutz-Grundverordnung sieht vor, dass es unabhängige Stellen geben soll, die die Einhaltung der Regeln überwachen. Die Bundesländer wollen im Rundfunkbereich dafür Sorge tragen, dass diese Aufgaben einheitlich wahrgenommen werden. Daher sieht der NDR-Datenschutz-Staatsvertrag vor, diese Aufsicht einem Datenschutzbeauftragten zu übertragen.

Ich möchte noch kurz auf den Einundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag eingehen, der im Kern die gleichen Aufgaben lösen muss. Dort gibt es eine Betrauungsnorm, die dafür sorgen soll, dass in Zukunft die öffentlich-rechtlichen Anbieter zusammenarbeiten, also miteinander kooperieren. Das war zwar vorher auch schon so geregelt, aber jetzt ist sozusagen eine Sollvorschrift formuliert, damit Synergien entstehen und die Beiträge für die Beitragszahler entsprechend sparsam verwaltet werden können.

Der vorberatende Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen hat dem Vertragswerk ebenso wie der Medienunterausschuss mit großer Mehrheit zugestimmt. Aus den erläuterten Notwendigkeiten heraus bitte ich um Zustimmung zu beiden Gesetzentwürfen.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Lebhafter Beifall bei der SPD, bei der CDU, bei den GRÜNEN und bei der FDP)

Vielen Dank, Frau Kollegin, und herzlichen Glückwunsch zu dieser ersten Rede hier im Hause!

Ich darf nun dem Kollegen Lammerskitten, CDUFraktion, das Wort erteilen. Bitte sehr!

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Ausschuss - das wurde eben schon angesprochen - waren wir uns bei diesen beiden Gesetzentwürfen inhaltlich alle einig. Fast alle haben den beiden Gesetzentwürfen zugestimmt.

Meine Kollegin Frau Schüßler hat gerade alles, was zu diesen beiden Verträgen darzustellen war, zutreffend, umfangreich und hervorragend vorgestellt und erläutert, sodass Sie den Vorteil haben, dass ich nicht alles wiederholen muss und will.

(Zustimmung bei der CDU und bei der SPD)

Ich darf Ihnen ganz herzlich zu dieser tollen Rede gratulieren!

(Zustimmung von Johanne Modder [SPD])

Da man, wenn man hier vorne steht, vielleicht doch noch das eine oder andere sagen will, darf ich noch auf zwei Dinge hinweisen.

Erstens. Es gab eine 23 Jahre alte Vorregelung. Die Europäische Union hat sich schon 1995 über den Datenschutz Gedanken gemacht. Wenn man die technische Entwicklung, die Globalisierung, die Digitalisierung bedenkt, dann weiß man, dass man nach 23 Jahren zu neuen Regelungen kommen muss. Das machen wir heute.

Zweitens möchte ich erwähnen, dass am Dienstag der Vorsitzende des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger, Mathias Döpfner, in einem Interview im Handelsblatt gesagt hat:

„Die Daten sind ein hohes, ja: höchstes Gut. In den vergangenen Jahrzehnten hat die gesamte deutsche Verlagsszene bewiesen, wie verantwortungsvoll sie damit umgeht.“

Wir als CDU-Fraktion können dem eigentlich nur zustimmen. Deswegen werden wir den Gesetzentwürfen gleich zustimmen.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Danke, Herr Kollege Lammerskitten. - Das Wort hat nun für die AfD-Fraktion der Kollege Christopher Emden. Bitte schön!

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die AfD wird sich bei der Abstimmung über die Änderung des NDR-Datenschutz-Staatsvertrages und des Rundfunkänderungsstaatsvertrages enthalten. Das hat folgenden Grund: Wie, glaube ich, hinlänglich bekannt ist, lehnt die AfD den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, insbesondere die Art der Rundfunkfinanzierung, grundsätzlich ab. In seiner jetzigen Beschaffenheit ist der öffentlich-rechtliche

Rundfunk ein überkommenes Relikt des vergangenen Jahrhunderts. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk dient heute nicht länger der Demokratie, seitdem sich der ihm eigentlich obliegende Pluralismus zunehmend verengt hat und die Umsetzung des Bildungsauftrages weitgehend einer Meinungs- und Stimmungsmache gewichen ist.

(Zurufe von der SPD und von den GRÜNEN)

Damit nicht genug: Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind heute finanziell in hohem Maße aufgebläht. Nach einer im Auftrag der Landesmedienanstalten erstellten Studie lag 2016 das Gesamtbudget bei über 9,3 Milliarden Euro. Davon entfallen auf Einnahmen aus der Gebührenfinanzierung 7,7 Milliarden Euro.

Trotzdem sind die Rundfunkanstalten nicht bereit, effektive Einsparungen vorzunehmen. Es ist nicht länger hinnehmbar, dass verschwenderisch mit diesen Geldern umgegangen wird und die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zudem auch noch zunehmend eine schlechtere Programmqualität bieten. Zu Recht erodiert deshalb die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Bevölkerung zunehmend.

Ich appelliere deshalb an die Landesregierung: Sorgen Sie mit dafür, dass es a) zu maßgeblichen, nachhaltigen Einsparungen in den Landesrundfunkanstalten und b) zu einer baldigen Absenkung der Rundfunkgebühren kommt!

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)