Claudia Schüßler

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Medienpolitik, das ist Landespolitik. Da, wo das Land originär zuständig ist, haben wir auch immer eine besondere Verantwortung - vor allem auch deshalb, weil Medien eben kein Randthema sind, wie es manchmal den Anschein hat, sondern weil Medienpolitik eine urdemokratische Aufgabe ist.
Ich möchte den Satiriker Ephraim Kishon zitieren, der in den 80er-Jahren sehr bekannt war. Er hat gesagt:
„Die Medien sind bellende Wachhunde der Demokratie, und die Demokratie ist bekanntlich das beste politische System, weil man es ungestraft beschimpfen kann.“
Bellende Wachhunde - das ist ein gutes Bild, wie ich finde.
Die Vielfalt der Medien ist für die Demokratie unerlässlich. Vieles könnte man gerade heute dazu sagen; Herr Meyer hat gerade schon dazu ausgeführt. Wir werden das heute nicht tun, sondern beim entsprechenden Tagesordnungspunkt morgen auf den Staatsvertrag zu sprechen kommen. Ich beschränke meine Rede auf den Haushalt und unser Bundesland; sonst würde wahrscheinlich die Redezeit auch nicht ausreichen. Daher zurück zur Rolle der Medien!
Die Vielfalt der Medien ist für die Demokratie unerlässlich. Für uns bedeutet dies, darauf zu achten, die Vielfalt der Medienlandschaft in Niedersachsen zu fördern und zu erhalten. Es bedeutet auch, ein wachsames Auge auf Niedersachsen als Medienstandort zu haben.
Im kommenden Haushaltsjahr wird der Ansatz im Bereich der Medien eine Kürzung erfahren; so hat es uns Herr Staatssekretär Dr. Mielke im Ausschuss vorgetragen. Man kann es auch im Haushaltsentwurf nachlesen.
Die alle Bereiche treffende Sparauflage aus dem Finanzministerium erstreckt sich natürlich auch auf den Bereich der Staatskanzlei. Herr Dr. Mielke hat erläutert, dass gerade im Bereich der Staatskanzlei nur ein relativ übersichtlicher Kanon von operativen Aufgaben mit Mitteln, die der Freiwilligkeit und der Gestaltung unterliegen, vorhanden ist.
Sie alle wissen, dass die vorhandenen Haushaltsmittel im Wesentlichen der nordmedia zugeführt werden. Die nordmedia ist nicht irgendein Unternehmen, sondern die Anlaufstelle für Medienschaffende aus Niedersachsen. Sie entwickelt, fördert und kann aus Ideen ein konkretes Projekt machen.
Die nordmedia hat es seit ihrer Gründung im Jahr 2001 geschafft, die Anzahl der Produktionen in Niedersachsen deutlich zu erhöhen. Man könnte zwar sagen, das sei nur ein quantitatives Merkmal, aber tatsächlich lässt sich feststellen, dass über diese Förderung durch die nordmedia viele - im Wortsinne - ausgezeichnete Ergebnisse im Bereich der Film- und Fernsehproduktionen erreicht wurden. Kurzum: Die Qualität stimmt auch.
Die nordmedia fördert auch den Bereich Games. Es muss nicht betont werden, dass auch in diesem Medienbereich ein großes Zukunftspotenzial und eine große Chance für Niedersachsen liegen, auch wenn man einräumen muss, dass wir da nicht zu den stärksten Playern gehören.
Daher sehen wir die Kürzungen im gesamten Medienbereich natürlich mit gemischten Gefühlen; das will ich nicht verheimlichen. Wir haben aber auch positiv zur Kenntnis genommen, dass mit dem zweiten Corona-Nachtragshaushalt 1 Million Euro Soforthilfe für die Film- und Medienbranche vorgesehen sind, davon 445 000 Euro im Schwerpunktprogramm für das Kino in der Fläche.
Über diesen Topf werden aber auch Filme gefördert. Zum Beispiel sollen dadurch die Verteuerung von Produktionen durch bestimmte Corona
Maßnahmen aufgefangen oder auch der CoronaSchutz bei Dreharbeiten gewährleistet werden. Die genannten Mittel fangen insofern akute Probleme auf und helfen, den Haushalt nicht zusätzlich zu belasten.
Als eine der regierungstragenden Fraktionen sind wir uns der Gesamtverantwortung für die Finanzen gerade in der Pandemiesituation sehr bewusst. Die akuten Hilfen, die jetzt notwendig sind, und die Prognose der Einnahmen führen in der realen Politik zum jetzigen Zeitpunkt zu der Frage, wie man im kommenden Jahr und auch in den folgenden Jahren verantwortlich mit Mitteln umgeht; es wurde in der heutigen Debatte vielfach angesprochen. Natürlich hat eine globale Minderausgabe Auswirkungen. Daher ist die Argumentation der Staatskanzlei an dieser Stelle zumindest nachvollziehbar. Den hier gewählten Haushaltsansatz werden wir unterstützen, weil es eine große gemeinsame und ressortübergreifende Aufgabe ist, mit den vorhandenen Haushaltsmitteln vernünftige Politik zu machen.
Als Parlamentarier werden wir die Entwicklung im kommenden Jahr sehr genau beobachten. Wir werden überprüfen müssen, ob die nordmedia ihren Aufgaben - darunter insbesondere die Förderung der Medienlandschaft - noch in dem gewohnten Umfang nachkommen kann. Wir werden das evaluieren und schauen, ob sich der Medienstandort Niedersachsen unter diesen Umständen weiterhin so positiv entwickeln kann.
Ich möchte noch erwähnen, dass wir es trotz der veranschlagten Haushaltsmittel wohl im kommenden Jahr - so muss man sagen - endlich schaffen, die bereits im Koalitionsvertrag vereinbarte Novelle des Niedersächsischen Mediengesetzes auf den Weg zu bringen und darüber vielleicht auch eine zusätzliche Vielfalt im Medienbereich zu erreichen, z. B. im Rundfunk.
In diesem Zusammenhang möchte ich mich auch bei der Staatskanzlei für die immer gute und konstruktive Zusammenarbeit bedanken.
Ich erinnere noch einmal daran: „Die Medien sind bellende Wachhunde der Demokratie.“
In diesem Sinne bedanke ich mich fürs Zuhören.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen! „Kitas in Schulen besser schützen - ein Winterplan gegen das Coronavirus“ - das hört sich ja zunächst nicht unvernünftig an. Natürlich braucht es einen Plan. Das wird niemand bestreiten. Ich finde es aber falsch - und das will ich hier sehr deutlich sagen -, hier so zu tun, als gebe es bislang keinen Plan.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, natürlich gibt es einen Plan, und - ich will ergänzen, Frau Hamburg - er wird auch bearbeitet. Es passiert ja auch etwas. Es mag sein, dass es viele in diesem Haus gibt, die sagen, es könnte noch schneller und pointierter gemacht werden, da könnte noch mehr pas
sieren. Aber die Aussage, dass in den vergangenen sechs Monaten nichts passiert ist, finde ich wirklich nicht haltbar, und ich finde es auch nicht richtig, das so zu sagen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir alle haben doch seit dem Beginn dieser Pandemie - ich sage weiterhin „Pandemie“ - schmerzlich feststellen müssen, dass nichts so einfach und so planbar ist, wie wir es uns wünschen. Das Virus ist immer noch zu wenig erforscht. Das macht es auch nicht leichter, Entscheidungen zu treffen. Und die Menschen, die wir alle hier vertreten, wünschen sich Verlässlichkeit und Aussagen über die Zukunft. Ich glaube, dass es der Politik nie leichtgefallen ist und auch jetzt nicht leichtfällt, zu sagen, dass man bestimmte Dinge eben nicht prognostizieren kann und Entscheidungen immer nur im Hinblick auf den jetzigen Wissensstand getroffen werden, so sehr wir alle dies anders wollen und dafür auch intensiv arbeiten.
Wir alle sind uns auch einig, dass die Bereiche frühkindliche Bildung und Schule besonders sensible Bereiche sind. Sie sind für Schülerinnen und Schüler und deren Eltern auch deshalb besonders sensibel, weil sie persönlich betroffen sind. Es gibt Menschen, die in Kurzarbeit sind und weitere Betreuungszeiten brauchen. Es gibt Menschen, die Risikogruppen angehören und sich scheuen, ihre Kinder in den Schulunterricht zu geben. Da hat jeder eine andere Befindlichkeit.
Während des Lockdowns, den es ja gegeben hat, waren die Kinder durchgehend zu Hause. Das war für viele Eltern hart an der Grenze dessen, was sie leisten können. Danach ging es zunächst einmal eingeschränkt weiter. Ich will diese Historie gern aufgreifen, weil sie wichtig ist.
Der Ministerpräsident hat heute Morgen darauf hingewiesen, dass im Moment nur 3 % der Schulen von Schließungen betroffen sind. Wir haben in den Sommerferien eine ganz gute Infektionslage gehabt. Vor diesem Hintergrund hat sich das Kultusministerium bzw. der Kultusminister entschlossen, die Schulen zu öffnen. Wir alle wissen, welche Diskussionen es zuvor gegeben hat, nämlich die Diskussion, dass die Kinder von der Bildung abgehalten werden. Das alles ist ein Spagat, und Sie und ich wissen das.
Dass wir aber im Moment eine immer noch überschaubare Infektionslage haben, ist kein Zufall,
sondern dem Umstand zu verdanken, dass sich Lehrerinnen und Lehrer, die Schulleitungen und vor allen Dingen die Schülerinnen und Schüler an dieses AHA-Konzept halten, dass sie das mitmachen. Sie haben sehr schwer daran gearbeitet und sind froh, dass das so gut funktioniert. Ich finde, dass wir eigentlich erst einmal allen Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrern Danke sagen müssen, dass das so gut funktioniert.
Chaotische Zustände habe ich nicht feststellen können. Ich war in den Schulen in meinem Wahlkreis unterwegs und habe mir dort verschiedene Dinge erzählen lassen. Natürlich gibt es auch hier und da Schülerinnen und Schüler, die sagen: Ich trage die Maske nicht. - Dann setzen sich Lehrerinnen und Lehrer sehr intensiv damit auseinander und finden Lösungen für diese Dinge. Sie müssen eben zusehen, wie sie den Unterricht jetzt managen.
Herr Försterling, ich war auch in der Sitzung, von der Sie eben berichtet haben. - Ich wollte noch fragen: Hatten Sie den Weihnachtsmann eigentlich die ganze Zeit in Ihrer Hosentasche, oder haben Sie den hierhin gelegt? - Das konnte ich von dort nicht sehen. Ich hatte da eben ein paar Bedenken. - Jedenfalls war ich auch in der Sitzung, von der Sie gesprochen haben, in der - ich glaube, es war nach knapp 20 Minuten - das Fenster geöffnet wurde. Und ich kann Ihnen sagen: Es mag sein, dass der eine oder andere es ein bisschen kalt gefunden hat. Ich fand es angenehm. Es mag sein, das wir in der SPD-Fraktion da härter sind. Ich fand es jedenfalls nicht schlimm.
Bei Temperaturen von 13 °C - das würde ich wirklich sagen - kann man noch lüften, ohne dass das zu einer großen Katastrophe führt.
Jetzt will ich auf Ihren Antrag zurückkommen, ohne dass ich der Diskussion im Ausschuss vorgreifen will.
Eine Teststrategie muss gefunden werden; das ist richtig. Zu den anlasslosen Testungen möchte ich aber sagen, dass alle Testungen, die bislang gemacht worden sind, negativ verlaufen sind, sodass man sich natürlich auch fragen muss, was sinnvoll ist und was nicht. Die Frage von mehr qualifiziertem Personal, Frau Hamburg, ist ja nicht nur eine Frage, die sich in der Corona-Zeit stellt, sondern die ist generell zu stellen. Wie kriege ich es hin,
mehr qualifizierte Personen in den Schulbetrieb zu bekommen? - Daran arbeiten wir alle ja nun intensiv.
Und das Thema Lüften: Dazu liegt, wie Sie wissen, der Antrag der FDP-Fraktion vor. Wir haben uns schon darauf verständigt, dass wir darüber sprechen und auch Konzepte entwickeln wollen. Ich würde aber auch da gern einmal versuchen, das mit Augenmaß zu machen, weil wir die Zahlen, wie viele Räume sich denn einfach lüften lassen und in wie vielen Räumen man eventuell eine Belüftungsmaschine braucht, tatsächlich noch nicht haben. Wir alle sind uns einig - das ist auch bei Ihnen rübergekommen -, dass es nicht so einfach sein wird, bis Ende Oktober alle Vorkehrungen zu treffen.
Eines will ich sagen: Zu sagen, wir brauchen einen Winterplan, finde ich wirklich irreführend. Wir brauchen keinen Herbst- und keinen Winterplan. Wir brauchen überhaupt keinen Quartalsplan, weil sich das Virus nicht in Quartale aufteilen lässt. Wir müssen ständig reagieren. Das tun wir auch, und auf dem Weg werden wir weitermachen.
Vielen Dank fürs Zuhören.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Försterling, ja, die CoronaPandemie stellt uns alle unbestritten vor große Herausforderungen. Gerade der Bereich Schule ist, wie ich denke, eines der Kernthemen, die uns auch in Zukunft weiterhin beschäftigen werden.
Die vor uns liegenden Aufgaben müssen wir täglich, wöchentlich und monatlich neu bewerten - Was ist passiert? Was war gut, was war schlecht? - und entsprechende Konsequenzen daraus ziehen.
Ich habe beim Lesen Ihres Antrages gedacht, dass das ein Thema sei, über das wir sachlich debattieren können. Dann aber sind Sie ans Redepult gegangen und haben sofort von Weihnachten, Spekulatius und allem, was so kommen mag, gesprochen. Ich finde, dass das dem Thema nicht gerecht wird.
Ich habe es verstanden, finde aber, dass damit der Eindruck vermittelt wird, die Landesregierung mache alles schlecht und die Opposition habe ganz viele kreative und gute Ideen. Ich finde, wir sollten genau darüber im Ausschuss reden. Wir sollten diese Chance nutzen, weil wir noch nicht am Ende unserer Diskussion sind und weil wir noch nicht wissen, was gut und was schlecht ist.
Herr Weritz hat zu den bisherigen Maßnahmen schon viel Richtiges gesagt. Ich schließe mich dem im Wesentlichen an.
Sie zielen mit Ihrem Antrag auf die sensiblen Bereiche Schülerbeförderung und Raumluft in Schulen, gegebenenfalls auch in Kindertagesstätten.
Im Bereich der Schülerbeförderung berichten viele Schülerinnen und Schüler, aber auch Eltern und Lehrer davon, dass die Schulbusse zu voll sind. Sie dürfen mir glauben, dass das bei mir genauso ankommt wie bei allen anderen, die in diesem Raum sitzen. Das ist aber der Fall, obwohl die Landesregierung intensive Gespräche mit den Kommunen geführt hat und auch schon ganz viel unternommen hat, um mehr Busse auf die Straße zu bringen.
Der Kultusminister hat heute Morgen im Rahmen der Dringlichen Anfrage darauf hingewiesen, dass die Beförderungskapazitäten zu Schulbeginn voll hochgefahren wurden. Jetzt ist also die Frage: Was können wir noch machen? Was kann man tatsächlich machen? Was geht?
In Ihrem Antrag, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der FDP, schlagen Sie den Einsatz weiterer Reisebusse vor, auch um die betroffene Branche zu stützen. Solche Gedanken drängen sich ja bisweilen auf: Reisebusse stehen irgendwo herum usw.
Trotzdem ist das nicht in jedem Fall umsetzbar, und es ist nicht überall der Fall. Die Buskapazitäten bei uns vor Ort - ich habe extra nachgefragt - sind komplett zum Einsatz gekommen. Nicht jedes Reisebusunternehmen möchte auch Schülertransporte durchführen. Auch das ist zu berücksichtigen. Das ist ja auch eine besondere Form von Transport.
Es gibt auch nicht überall in unserem Bundesland noch Busfahrerinnen und Busfahrer, die man einfach einsetzen könnte. Es gibt nun mal einen bestimmten Zeitraum, in dem die Schülerinnen und Schüler zur Schule gefahren werden müssen.
Der Kultusminister selbst hat den Vorschlag gemacht, das auch zeitlich zu entzerren.
Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir alle wissen, dass das nicht einfach mit einer Verordnung geht, sondern dazu müssen Gespräche geführt werden. Da muss mit den betroffenen Kommunen vor Ort gesprochen werden und gefragt werden: Wie könnt ihr das regeln?
Das geht nicht per Verordnung.
Wir haben in den vergangenen Monaten gerade den Schulen schon eine Menge Aufgaben aufgebürdet. Fast wöchentlich mussten Dinge neu sortiert werden. Wie sollen sie denn jetzt auch noch ihre Schulzeiten so staffeln und das in jedem Fall in Übereinstimmung mit den örtlichen Verkehrsbetrieben bringen?
Das sind richtige Herkulesaufgaben, die sich natürlich nicht von allein lösen. Ich bin aber davon überzeugt, dass unser Kultusministerium daran arbeitet und alles dafür tut, dass wir an dieser Stelle weitere Maßnahmen treffen und dies weiterhin gut begleiten.
Für uns steht ganz klar der Schutz der Menschen an oberster Stelle. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der gesamte Schulbereich stellt alle auf eine harte Probe; Familien stehen vor gewaltigen Herausforderungen. Natürlich muss der größtmögliche Schutz gewährleistet werden. Alles, was geht - aber auch alles, was nicht geht -, müssen wir in der Debatte ernsthaft besprechen.
Wir haben heute Morgen auch gehört, dass mit den Kommunen bereits Gespräche geführt werden. Es gibt einen Runden Tisch, der immer wieder prüft, was schon passiert ist und was in Zukunft noch besser gemacht werden kann. Der Kultusminister hat mir vorhin bestätigt, dass es das auch für den Kita-Bereich gibt. Das alles sind gute Möglichkeiten, um an dem Negativem, was im Moment noch da ist, zu arbeiten und es aus der Welt zu schaffen.
Hinsichtlich der Raumluft, Herr Försterling, ist wahrscheinlich auch noch vieles möglich, ja. Es gibt Gott sei Dank noch nicht so viele Neuinfektionen, aber die Zahl steigt kontinuierlich an.
Ja, im Winter ist das Lüften schwieriger. Vielleicht ist es auch eine Möglichkeit, mit den Geräten, die Sie genannt haben, einen Anfang zu machen. Darüber werden wir sprechen müssen; hierüber bin ich zu wenig informiert. Aber ganz sicher kann man eine Schule, deren Fenster konstruktionsbedingt geschlossen sind, nicht von heute auf morgen in eine Schule verwandeln, in der man alle Fenster öffnen kann. Auch darüber muss man sprechen. Natürlich kostet das alles Geld. Wir haben auch schon Geld zur Verfügung gestellt, und werden das auch in Zukunft tun.
Viele Abgeordnete bekommen eine hohe Zahl an Rückmeldungen gerade aus diesem Bereich; wir sind gut im Thema. Deshalb finde ich es auch wichtig, dass wir auf dieser parlamentarischen Ebene schauen, wie wir uns sortieren können und wo wir noch Anregungen einbringen können - dies natürlich in Zusammenarbeit mit dem Kultusministerium.
Vielen Dank. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Natürlich sollen Kinder atmen. Das ist ein merkwürdiger Titel, den dieser Antrag trägt. Und das, was hier eben vorgetragen wurde, war ja wohl noch viel merkwürdiger.
Herr Weritz hat das jetzt sehr kurz gemacht. Herr Rykena, Sie haben die vielen Kinderpsychiater nicht benannt und behauptet, viele Meinungen von Wissenschaftlern und Ärzten würden von der Re
gierung unterdrückt. Im Ernst, Herr Rykena: Was war das jetzt? Ein Beitrag für soziale Netzwerke? Ein Baustein in Sachen Verschwörungstheorie? Sie müssen hier Ross und Reiter benennen, wenn Sie zitieren. Alles andere ist unseriös.
Es riecht insgesamt nach mangelnder Seriosität. Das darf ich wohl sagen.
Sie wollen einen Beschluss, mit dem dieser Landtag die Landesregierung auffordert, jegliche Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung an allen niedersächsischen Schulen aufzuheben. Das ist Ihr Antrag. Warum finde ich das unseriös? Weil es die Verpflichtung in dieser Form gar nicht gibt und auch nie gegeben hat und weil Sie das genau wissen oder zumindest wissen müssten.
Die niedersächsische Corona-Verordnung hat nämlich zu keinem Zeitpunkt eine Pflicht zum Tagen einer Mund-Nase-Bedeckung vorgesehen, weder in der ursprünglichen Fassung vom Mai noch in der grundsätzlich überarbeiteten Fassung vom Juli und auch nicht in der vom 31. Juli. In § 17 - das können Sie nachlesen - steht, dass eine Mund-Nase-Bedeckung in speziell gekennzeichneten Bereichen zu tragen ist, z. B. im Flur, wenn man nämlich eng zueinanderkommt. Sie steht weder im Rahmen-Hygieneplan noch in der Corona-Verordnung. Es gibt sie einfach nicht. Deshalb kann sie auch nicht abgelehnt werden. Der Antrag ist schlicht irreführend.
Noch eine Sache ganz kurz: Ich habe überlegt, ob dieser Antrag wohl ein Ableger eines Antrags aus dem nordrhein-westfälischen Landtag sein könnte. Dies ist ein Antrag vom 18. August. Indiz ist zumindest der Passus, der sich an die nordrheinwestfälische Kultusministerin, die vorhin schon einmal zitiert wurde, richtet. Der Passus ist fast identisch, nur mit dem kleinen Unterschied, dass es in Nordrhein-Westfalen eine Maskenpflicht gegeben hat und bei uns eben nicht.
Ich will es jetzt auch nicht weiter ausdehnen. Aber mir war dieser Vortrag eben etwas zu strange, spooky. - Darf man so etwas hier sagen?
Zu dem Antrag also zusammenfassend: Er ist überflüssig mangels Maskenpflicht. Mehr gibt es eigentlich nicht zu sagen.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eigentlich hatte ich gedacht - nachdem meine Kollegin Frau Koch so intensiv erzählt hat, was wir mit diesem Antrag vorhaben -, dass mein Redebeitrag im Wesentlichen überflüssig sein würde. Ich wollte das dann auch auf das Wesentliche beschränken. Nun bin ich doch ein bisschen erstaunt über den Vortrag von Ihnen, Frau Viehoff, weil wir natürlich nicht mit dem anderen Antrag
überfordert sind, sondern es wohl begründet haben, warum wir dem Antrag der Grünen nicht zustimmen. Ich werde das im Folgenden auch noch ausführen.
Ich möchte darauf zurückkommen, weshalb wir den Antrag gestellt haben. Es ist nämlich so, dass wir im vergangenen Jahr einen Betrag von 100 000 Euro zusätzlich - also nicht irgendwie, sondern zusätzlich - zu den bereits vorhandenen Mitteln für Entwicklungshilfe in den Haushalt eingestellt haben. Es ist nicht so, dass wir gesagt hätten: 100 000 Euro - egal, wir erhöhen den Betrag mal pauschal. - Es war vielmehr unser Anliegen, dass wir diese Haushaltsmittel in irgendeiner Form „beackern“, dass wir uns da einmischen.
Ich freue mich, dass wir jetzt endlich zu der abschließenden Entscheidung kommen. Wir haben uns überlegt, dass wir die Haushaltsmittel planvoll für unser Partnerland Tansania einsetzen wollen. Weil das offensichtlich in den vielen Beratungen doch noch nicht angekommen ist: Natürlich ist Entwicklungshilfe für uns als Land Niedersachsen auf unsere Partnerregionen und Partnerländer beschränkt, in dem Fall Tansania. Der Bund hat andere Aufgaben. Die Länder sollen sich in diesem Bereich „tummeln“.
Frau Koch, Sie haben sehr gut erläutert, welche Projekte es schon gibt. Das werde ich jetzt nicht wiederholen. Natürlich gibt es auch jetzt schon eine sehr breite Zusammenarbeit zwischen der Staatskanzlei, die in diesem Bereich federführend ist, und NGOs, engagierten Vereinen, Kirchen und sonstigen Antragstellern. Es gibt da immer einen Dialog, und die Mittel werden auch jetzt schon sehr zielgerichtet eingesetzt. Daran wollen wir auch nicht rütteln.
Wir haben nur 100 000 Euro. Herr Wirtz, ich habe Ihren Beitrag so verstanden, dass wir diesen Betrag zukünftig erhöhen. Diese 100 000 Euro wollen wir eben auch sehr gezielt einsetzen. Da haben wir überlegt: Wie können wir es schaffen, dass dieses Geld nicht irgendwo hingeht und sozusagen als Steuermittel versickert? Es muss schon so sein, dass es einen Ansprechpartner für die Mittel gibt und dass das dann eben auch vernünftig gemacht wird.
Das hat auch gar nichts damit zu tun, dass wir in irgendeiner Form arrogant sagen: Ihr sollt dieses Geld so oder so einsetzen. - Das kann vor Ort entschieden werden. Uns ist es vielmehr ein Anliegen, dass genau in diesem Bereich investiert wird. Und warum? Damit die Fluchtfolgen - ich komme
noch einmal darauf zurück, warum wir den Antrag so genannt haben - bekämpft werden können. In guten Jahren - das heißt, wenn es ausreichend regnet - reicht in Tansania das, was dort an landwirtschaftlichen Produkten erwirtschaftet wird, aus, um die Bevölkerung zu ernähren. In schlechten Jahren ist es nicht so. Das heißt, in dieser bäuerlichen Wirtschaft kann durchaus noch etwas passieren. Das betrifft eben auch die Wasserversorgung, und das betrifft auch die Energieversorgung.
Haben Sie gewusst, dass nur 20 % der Menschen in Tansania überhaupt einen Zugang zu Energie haben? Ein kleiner Landwirt in Tansania braucht natürlich auch Energie, um seine Ländereien bestellen zu können. Das sind alles Dinge, die dort erst gemacht werden müssen. Es muss erst einmal eine vernünftige Infrastruktur geben, bevor es soweit sein kann, dass die Menschen dort mehr erwirtschaften und sich der Aufgabe widmen können, die größer werdende Bevölkerung zu ernähren.
Ja, ich kann mir ganz viele Felder vorstellen, auf denen wir uns in Tansania - gerade dort - engagieren können. Das ist ein Land, in dem es sehr viel zu tun gäbe, wo sehr viele Menschen an Malaria erkranken und daran sterben, wo im Übrigen nur 20 % der Frauen Zugang zu Verhütungsmitteln haben. Deshalb würde ich mich hier nicht mit einer solchen Arroganz hinstellen und sagen, dass da vielleicht noch viel anderes zu tun wäre. Es gibt dort auch einen ganz hohen Grad an Gewalt, gerade gegen Frauen.
Wir haben uns für ein Projekt entschieden - das haben wir gemeinsam getan -, das wir für zukunftsweisend halten und mit dem man anfängt, zu helfen. Das kann nicht der Abschluss sein. Das ist auch allen klar. Es soll aber weder arrogant sein, noch soll es so sein, dass wir irgendjemanden bevormunden wollen. Wir wollen damit in erster Linie Gutes tun. Deshalb hatte ich mir auch eine breite Zustimmung in diesem Haus zu diesem Antrag erhofft.
Noch einmal zu Ihrem Antrag, Bündnis 90/Die Grünen: Ich finde, dass Sie nach wie vor sehr viele Themen behandeln, die uns nicht betreffen. Da geht es um den Bund, da geht es um Europa. Uns ging es darum, einen sehr konkreten Antrag zu formulieren, einen Antrag, der weniger Prosa enthält, aber ein konkretes Projekt. Wir wollen aus dem wenigen Geld, das wir hier zur Verfügung haben, das Beste herausholen. Dass die Mittel begrenzt sind, ist klar. Ich glaube aber, wir haben etwas Gutes ausgewählt.
Wir haben im Ausschuss dafür geworben, dass man vielleicht einen Punkt, der Ihnen besonders am Herzen liegt, herausnimmt und noch in den Antrag einarbeitet. Dazu ist es nicht gekommen. Deshalb werden wir Ihren Antrag an dieser Stelle ablehnen.
Ich freue mich aber, dass der Runde Tisch fortgesetzt wird. Und ich freue mich auch, dass es uns gelungen ist, mit diesem Antrag dafür zu sorgen, dass die Parlamentarierinnen und Parlamentarier über die Arbeit informiert sind und entsprechende Gesetzesinitiativen starten können.
Vielen Dank fürs Zuhören.
Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Titel der Aktuellen
Stunde liest sich ein bisschen wie der Titel einer fachlichen Arbeit. Aber so richtig zu verstehen war er erst nach Ihrem Beitrag, Herr Lilienthal. Wir sind natürlich davon ausgegangen, dass wir hier eigentlich nicht über Solidarität reden, sondern über das Gegenteil davon.
Ich muss sagen: Sie haben berechenbar vorgetragen. Es soll um Solidarität gehen. Tatsächlich geht es aber um das genaue Gegenteil. Sie haben das mit einem für mich neuen Wort benannt: „dispositive“ Solidarität.
Eine solche dispositive Solidarität gibt es aber nicht. Es gibt nur das eine oder das andere.
Ich kann Ihnen sagen: Solidarität ist heute wichtiger denn je. Da bin ich mit meiner Fraktion völlig im Reinen. Wir können nicht einfach zuschauen, wie es anderen schlechter geht, und dann denken, dass wir am Ende davon einen Nutzen haben.
Man kann natürlich diesen Standpunkt einnehmen. Man kann natürlich sagen: Das Geld muss bei uns bleiben! - Ich halte dies für eine so stark verkürzte Debatte, dass sie sogar Ihrer unwürdig ist.
Eine solche Fragestellung trägt dazu bei, den Menschen Sand in die Augen zu streuen. Das können wir nicht wollen. Wir leben nun einmal in einer komplexen Welt. Der Wohlstand vieler Menschen hängt davon ab, dass es auch anderen gut geht, dass es Absatzmärkte für unsere Produkte gibt.
Die Exporte in die europäischen Nachbarländer sind für uns ungeheuer wichtig. Nach Frankreich wurden im vergangenen Jahr Waren im Wert von 106 Milliarden Euro geliefert, in die USA Waren für knapp 10 Milliarden Euro mehr. Nach China wurden Waren im Wert von 96 Milliarden Euro geliefert, in die Niederlande Waren im Wert von 92 Milliarden Euro. Danach folgen dann die Exporte in das Vereinigte Königreich, nach Italien, nach Österreich, nach Polen. Das ist noch einmal ein Volumen von 280 Milliarden Euro.
Ja, die europäischen Länder sind unsere wichtigsten Handelspartner. Wenn wir in diese Nachbarländer nichts mehr verkaufen können, weil die Menschen dort keine Kaufkraft haben oder weil sie andere Probleme haben, dann geht es am Ende den Menschen bei uns auch schlecht.
In jeder Krise ist es wichtig zu investieren. „Investieren“ heißt nicht, das Geld zu verschleudern, sondern es bedeutet, dass es zielgerichtete Unterstützung gibt - für bestimmte Branchen, für Gruppen, für Wirtschaftszweige. Genau das ist Aufgabe einer vorausschauenden Politik.
Vorhin musste ich hören, dass es diese Krise, die wir jetzt haben, gar nicht gibt; das sei konstruiert, damit wir Geld ausgeben können. Das ist schlicht unverschämt und definitiv unwahr! Herr Lilienthal, Sie haben das nicht gesagt - das hat Frau Guth gesagt. Aber Frau Guth, die jetzt leider nicht da ist, möchte ich zitieren. In ihrer Rede am 25. März hat sie gesagt:
„Corona, ein kleiner unsichtbarer Feind, hat nun in einem Handstreich gezeigt, dass es Ereignisse gibt, die wir alle nicht in der Hand haben. Eine Krise,“
- das ist das Wort von Frau Guth -
„wie wir sie heute erleben, ist nicht der Zeitpunkt für Regierungsschelte. Ich sage Ihnen ganz offen: Niemand, wirklich niemand, möchte derzeit in Ihrer Haut stecken.“
Seit dieser Aussage sind drei Monate vergangen. Ja, damals „Krise“, heute nicht! Kann der Sinneswandel Ihrer Partei vielleicht damit zusammenhängen, dass Sie in der Krise nicht gepunktet haben? Wahrscheinlich gab es auch die Rückbesinnung auf die Frage, was nun alles in Deutschland bleiben muss.
Natürlich reden wir über Steuergelder. Wir halten diese Steuergelder für verantwortungsvoll finanziert. Das gilt für alle politischen Ebenen und selbstverständlich auch für die Europäische Union. Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission, hat gesagt: „Unsere Handlungsbereitschaft muss den Herausforderungen gerecht werden, vor denen wir alle stehen.“ Wir sollten selbstverständlich mit Europa solidarisch sein. Wenn es den anderen gut geht, wird es uns auch gut gehen.
Natürlich ist es auch notwendig, Lehren aus der teilweise wirklich schlimmen gesundheitlichen Situation in anderen europäischen Ländern zu ziehen und auch in Bezug darauf Handlungsebenen zu entwickeln.
In diesem Sinne: Gemeinsam sind wir immer stärker!
Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich bin Frau Schüßler; Frau Liebelt zieht ihre Frage zurück.
Auf der Homepage der Landesschulbehörde war heute zu lesen, dass das Beratungs- und Unterstützungsangebot, das vormals nur für Schulen gegolten hat, jetzt auch für Lehrer gilt. Meine Frage ist: Ist das schon aktuell? Läuft das jetzt schon? Können Sie vielleicht sagen, ob das angenommen wird?
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Bislang bin ich davon ausgegangen, dass es für die meisten Mitglieder dieses Hauses unstreitig ist, dass die Bekämpfung der Ursachen von Flucht tatsächlich der einzige Weg ist, mit dem es uns gelingen kann, Menschen davon abzuhalten, ihre Heimat zu verlassen.
Wenn wir uns dieser Wahrheit nicht stellen, dann ist das in etwa so, als ob wir die Augen und Ohren zumachen. Es ist einfach wichtig, diese Realität zu sehen.
Ich habe das gestern erst in einer Schülergruppe erklärt. In einer eng vernetzten Welt können Menschen, die in einem Gebiet leben, in dem es ihnen nicht gut geht, sehr wohl erkennen, wie es uns hier geht, und diese Menschen haben natürlich den Wunsch, nicht dort zu leben, wo Krieg und Armut herrschen. Dafür habe ich jedenfalls großes Verständnis.
Herr Wirtz, wir sind ja einiges gewohnt. Aber ich habe jetzt festgestellt, dass es ein bisschen Ihr Persönlichkeitsprofil ist, dass Sie hier provozieren wollen. Sie haben dann Spaß. Das kann man erkennen. In Wirklichkeit haben Sie sich aber nur geschickt davor gedrückt, sich mit diesem Antrag der Fraktion der Grünen auseinanderzusetzen.
Sie haben sich gerade nicht damit beschäftigt, dass es darum geht, Fluchtursachen zu bekämpfen, damit die Menschen sich nicht auf den Weg machen. Die logische Konsequenz ist: Wenn Sie nichts dagegen tun, dann stehen Sie wieder hier im Rednerpult und sagen, was man alles tun muss, um zu verhindern, dass die Menschen über das Mittelmeer kommen.
Sie müssen früher ansetzen, und genau darum geht es bei diesem Antrag.
Um dem Zynismus die Krone aufzusetzen, vergleichen Sie tatsächlich Menschen, die dagegen pro
testieren - begründet oder aus weniger starken Gründen, das wird dem Einzelfall zu überlassen sein -, dass ein Windrad bei ihnen vor der Haustür installiert wird - wobei ich für diese Proteste auch Verständnis habe -, mit der Vertreibung von Menschen, die aus Kriegsgründen oder - - -
- Klimaflüchtlinge haben Sie auch genannt. Sie haben das gleichgesetzt. Ich finde, das ist wirklich nicht an Zynismus zu überbieten.
Ich komme jetzt auf das zurück, um das es eigentlich geht, nämlich um die Bekämpfung der Fluchtursachen. Natürlich ist es so, wie es der Kollege Scharrelmann dargestellt hat. Es geht natürlich auch um Zuständigkeiten. Wir sind als Land nicht originär in der Zuständigkeit.
Um aber auch die Frage von Herrn Wenzel aufzugreifen: Natürlich hat das Land auch Aufgaben im Rahmen seiner Patenschaften. Das wissen Sie und die anderen Kolleginnen und Kollegen auch. Das Land Niedersachsen hat Partnerländer, und zwar das Land Tansania und die Provinz Eastern Cape in Südafrika. Dort gibt es seit Langem eine kontinuierliche Zusammenarbeit. Die zielt auch jetzt schon darauf ab, Fluchtursachen zu bekämpfen.
Hinzu kommt noch: Es geht hier nicht nur darum, dass wir die Lebensbedingungen der Menschen in diesen Ländern verbessern, sondern es geht auch darum, dass in diesen Ländern Binnenflucht besteht. Das heißt, diese Menschen, denen es ohnehin schon nicht so gut geht, wie es uns in der Regel geht, müssen sich noch mit dem Problem der Binnenflucht auseinandersetzen. Das heißt, es kommen Menschen aus noch ärmeren oder vom Krieg betroffenen Ländern in deren Länder.
Genau da wollen wir ansetzen, auch im Gespräch und in der Debatte. Es wird Ihnen nicht entgangen sein, dass wir im Haushalt dieses Mal
100 000 Euro mehr für dieses Thema angesetzt haben, obwohl wir nicht zuständig sind, wie Sie es gesagt haben. Wir sehen es jedoch als wichtig an, über die Bekämpfung der Fluchtursachen zu sprechen und entsprechend zu handeln.
Ich verkürze das jetzt an dieser Stelle, weil ich mich zu lange anders aufgehalten habe.
Natürlich sehen wir es in der Koalition so, dass wir uns nicht primär auf die Bundesebene konzentrieren sollten. Denn ich meine auch - Frau Viehoff, das wissen Sie auch -, dass im Bund und gerade auf EU-Ebene bereits viel getan wird. Aber wäre es nicht wichtig, uns auf das zu konzentrieren, wo wir auch handeln können, wo wir wirklich etwas machen können? - Das sind aus meiner Sicht der Verbund mit den Partnerregionen und hier auch die gezielte Förderung bestimmter Projekte, die z. B. im Bereich der Binnenflucht Verbesserungen schaffen, sodass sowohl die Bevölkerung, die in diesen Ländern und Städten lebt, einen Vorteil hat als auch die flüchtenden Menschen, die in diese Länder kommen. Das geschieht alles, damit die Bedingungen dort so gut sind, damit nicht der schwierige Weg nach Europa angetreten wird.
Ich möchte das gerne am Ende machen, wenn es recht ist.
Das, was ich jetzt geschildert habe, möchten wir jedenfalls bei den Beratungen in den Fokus nehmen. Wir haben im Europaausschuss auch eine Liste über die Förderprojekte der Vergangenheit bekommen. Da können wir meines Erachtens gute Anknüpfungspunkte finden.
Ich möchte noch einmal auf die Schwierigkeiten bei der Zuständigkeit hinweisen. Herr Brüninghoff hat das eben angesprochen. Ja, die Ministerin ist zwischenzeitlich sofort, nachdem Sie sie erwähnt haben, hier erschienen. Aber wir haben das Problem, dass die gesamte Entwicklungshilfe in dem Bereich der Staatskanzlei verortet und nur dem Ministerium angegliedert ist. Ich bin trotzdem froh, dass wir es dort behandeln werden, weil das auch eine gewisse Kontinuität mit sich bringt.
In diesem Sinne freue ich mich tatsächlich auf die Antragsberatungen, von denen ich hoffe, dass sie dann auch mit der notwendigen Ernsthaftigkeit geführt werden, und bedanke mich fürs Zuhören.
Vielen Dank.
Über Werte und Ethik im Bereich von Waffen und Kriegen zu sprechen, ist immer eine sehr schwierige Auseinandersetzung.
Ihre Frage lädt mich ein, etwas zu dem Runden Tisch zur Bekämpfung von Fluchtursachen bzw. zur nachhaltigen Gestaltung von Entwicklungspolitik zu sagen, der wieder eingerichtet werden soll. Ein Bestandteil soll sein, dass die Zivilgesellschaft zu Wort kommt. An dieser Stelle wäre das zu verorten, und dann wäre darüber zu sprechen, welches Ministerium welche Aufgabe übernimmt.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Drohen Schülern aus Niedersachsen Schulausschlüsse aufgrund der Impfpflicht? Das ist die Frage, die gestellt wurde. Ihre Frage und die damit verbundenen Unterfragen wurden durch das Ministerium und durch den Minister ausführlich beantwortet.
Ich bin froh, dass geklärt werden konnte, dass derzeit keine Schulausschlüsse aufgrund einer Impfpflicht erfolgen. Warum ist das so? Bislang existiert eine solche Pflicht gar nicht, sondern sie wird erst durch das Masernschutzgesetz für bestimmte Gruppen begründet; und das ab März 2020.
Weil eine solche Pflicht bislang nicht bestanden hat, kann es auch keine Schulausschlüsse aufgrund einer Impfpflicht geben. Ihre Frage ist insoweit falsch und führt in die Irre.
Aber es ist auch deutlich geworden, dass die Frage gestellt wurde, Herr Bothe, um Ihre Position zum Masernschutzgesetz im Bund darzustellen. Ich verstehe dabei nicht genau, was Sie eigentlich wollen. Sie reden von den Gefahren, sind aber gegen ein Masernschutzgesetz, das dazu dienen soll, die Impfungen zu forcieren, damit wir eine höhere Durchimpfungsrate erzielen.
Richtig ist, dass es zu Beginn des Jahres einen größeren Masernausbruch gegeben hat. Das ist für sich betrachtet schon schlimm genug. Aber ein solcher Masernausbruch wäre theoretisch zu verhindern, wenn es eine ausreichende Durchimpfungsrate in der Bevölkerung gäbe. Eine solche Durchimpfungsrate ist leider nicht mehr überall vorhanden, obwohl die Masern so schrecklich sind,
wie Frau Kollegin Joumaah eindrucksvoll geschildert hat.
Im Land und im Bund gibt es viele Kampagnen, mit dem Ziel, die Impfrate zu erhöhen, z. B. „Deutschland sucht den Impfpass“. Herr Minister Tonne hat auf die zahlreichen Kampagnen der Landesregierung hingewiesen. Aber in einer Gesellschaft wie der unseren ist es natürlich möglich, sich über die Nachteile des Impfens zu informieren und insoweit auch eine Entscheidung gegen das Impfen zu treffen. Die Gründe hierfür sind vielfältig und müssen von uns sehr ernst genommen werden. Eltern halten in diesen Fällen das Risiko einer Impfung für höher als den Nutzen. Ich finde, dass wir diese Haltung tatsächlich sehr ernst nehmen müssen, weil sich ja Eltern nicht leichtfertig entscheiden, sondern im Interesse ihrer Kinder handeln.
Es wird also in Zukunft darum gehen, diesen Eltern den Nutzen des Impfens näherzubringen und sie zu überzeugen, ohne dass man ihre Entscheidung an den Pranger stellt. Es muss aber auch deutlich werden, dass eine individuelle Entscheidung gegen eine Impfung negative Folgen für andere Menschen haben kann. Auch das gehört zu einer vernünftigen Abwägung.
Wir sind in Niedersachsen gut aufgestellt. Mit den bisherigen Strukturen in unserem Gesundheitssystem ist es gelungen, den Ausbruch der Masern in diesem Frühjahr einzudämmen. Ich erlebe unsere Landesbehörden, sowohl die Gesundheitsbehörden als auch die Behörden aus dem Kultusbereich, als ausgesprochen besonnen und klug agierend. Das ist auch der richtige Weg: aufklären und Akzeptanz erhöhen, aber auch allen Schutz zu gewähren. Dies war bislang schon möglich, z. B. durch die Betretungsverbote, über die Herr Minister Tonne schon berichtet hat.
Wenn es mit dem Masernschutzgesetz gelingt, den Schutz der Menschen weiter zu erhöhen und die Masern schlussendlich zu eliminieren, dann ist dies vernünftig und aus diesem Grund auch zu begrüßen.
Vielen Dank fürs Zuhören.
Einen schönen guten Abend! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Wirtz, ich wollte hier eigentlich ein paar Worte zum Thema Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe - Einzelplan 02 - verlieren, weil wir darüber noch nicht gesprochen haben. Das gehört zwar haushaltsmäßig in den Einzelplan 02 -
Staatskanzlei -, aber vom Thema her zum Bundes- und Europaausschuss. Deshalb meine Wortmeldung.
Zuerst muss ich aber sagen: Ich habe es eigentlich nicht verstanden. Sie haben hier so locker über Dinge gesprochen wie Schließung von Institutionen, die gut funktionieren, mit denen wir gute Erfahrungen gemacht haben, die uns repräsentieren, wo Menschen zusammenkommen - Vernetzung im besten Sinne. Das alles wollen Sie plattmachen. Ich finde es gut, dass Sie das gesagt haben; denn dann weiß man, woran man ist. Die Art und Weise, in der Sie das schildern, finde ich allerdings bedenklich, weil das wieder ein Beitrag dazu ist, zu sagen, was Sie für die Bürgerinnen und Bürger Gutes machen und was wir Schlechtes machen, wo wir Geld verschwenden und wo Sie das nicht tun. - Das ist alles falsch. Ich hoffe, dass das auch genau so transportiert wird.
Ich komme auf den Einzelplan 02 - Staatskanzlei - zurück.
Ich bin die entwicklungspolitische Sprecherin meiner Fraktion und freue mich, Ihnen berichten zu können, dass wir den Haushaltsansatz um 100 000 Euro auf 712 000 Euro erhöht haben. Ich finde, das ist eine gute Entscheidung.
Ich weiß, dass die AfD auch die Haushaltsmittel, die bislang angesetzt waren, streichen möchte. Ich bin erstaunt, dass Sie das nicht erwähnt haben. Die Begründung war hauptsächlich, dass der Bund dafür zuständig ist und nicht das Land.
Ja, in erster Linie ist das so: Der Bund ist verantwortlich für die Entwicklungshilfe. Aber es gibt in diesem breiten Feld seit Jahrzehnten, also schon seit den 60er-Jahren, Gespräche und Beschlüsse über die Verteilung der Zuständigkeiten zwischen Bundes- und Landesebene. Es gibt bestimmte Handlungsfelder, die trotz der Zuständigkeit des Bundes an die Länder weitergegeben worden sind. Ich werde sie aus Zeitgründen heute Abend nicht alle nennen - man kann sie auch nachlesen.
Was ich aber sagen möchte: Insbesondere die Partnerschaften, die es zwischen Bundesländern und Regionen gibt, haben sich als ein guter Rahmen erwiesen, um die Kommunen und auch die Zivilgesellschaft für die Entwicklungszusammenarbeit zu mobilisieren.
Auf eben dieser Grundlage haben die Bundesländer eigene entwicklungspolitische Leitlinien erarbeitet. Natürlich gilt das auch für Niedersachsen. Die Zusammenarbeit zwischen den Bundesländern sorgt dann dafür, dass es nicht zu Überschneidungen kommt und dass die entwicklungspolitischen Aktivitäten gut gebündelt werden. In diesem Sinne arbeiten wir auch in Niedersachsen. Aus diesem Grund ist es auch richtig und gut, dass wir den Etat erhöht haben. Wir wollen nämlich als Regierungskoalition im nächsten Jahr ein Zeichen setzen.
Wir möchten einen Entschließungsantrag einbringen, in dem wir darum bitten, in unseren Partnerregionen in Tansania oder Eastern Cape - je nachdem, wie sich das Geld verteilen lässt - ein Projekt zur Integration von Flüchtlingen dort vor Ort zu unterstützen.
Denn in unseren afrikanischen Partnerregionen sind flüchtende Menschen eine große Herausforderung - wahrscheinlich eine viel größere als bei uns. Denn wir haben das große Glück, in einem friedlichen und wohlhabenden Teil der Welt zu leben.
Wir wissen trotzdem, dass jeden Tag weltweit Menschen, Kinder und Erwachsene, an Hunger, an Krankheiten, durch Gewalt und durch Kriege sterben. Wir wissen, dass 2,6 Milliarden Menschen - das ist fast die Hälfte der Bevölkerung der Entwicklungsländer - keinen Zugang zu Spültoiletten oder anderen hygienischen Formen der sanitären Versorgung haben. Wir wissen auch, dass 67 Millionen Kinder im Grundschulalter keine Möglichkeit haben, eine Schule zu besuchen.
Wer glaubt oder immer noch glaubt, dass dies nichts mit uns und mit unserem Alltag zu tun hat, der muss schon die Augen und auch die Ohren verschließen. Unser Leben ist mit dem Leben der Menschen auf den anderen Kontinenten viel enger verflochten, als es jemals vorher der Fall war. Und wir profitieren weitestgehend davon. Und dieser
Umstand, dass wir das tun, der bedeutet eben auch Verantwortung.
Und Verantwortung heißt, dass Globalisierung fair gestaltet werden muss. Das bedeutet natürlich auch, dass es globale Lösungsansätze geben muss. Die Entwicklungszusammenarbeit ist in diesem Zusammenhang ein Instrument, sie ist aber auch ein Gebot der Vernunft. Sie kann die Zukunft der Menschen in den Entwicklungsländern sichern und am Ende auch unsere eigene Zukunft.
Ich will hier auch mal ein Zitat anbringen, und zwar des großen Dramatikers Molière: „Wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun, sondern auch für das, was wir nicht tun.“ In diesem Sinne schließe ich und wünsche Ihnen allen ein gutes und gesegnetes Weihnachtsfest und uns weiterhin gute Debatten in diesem Haus.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, es ist richtig: Die Fraktionen von CDU und SPD möchten mit ihrem Antrag das Anliegen der europäischen Bürgerinitiative „Minority SafePack“ unterstützen. Diese Bürgerinitiative hat, wie jetzt mehrfach erwähnt worden ist, mehr als 1 Million Unterschriften gesammelt und damit genug, um die thematische Befassung der Europäischen Kommission mit dem Thema Minderheitenrechte zu erwirken.
Ich finde es weder schlimm noch irgendwie merkwürdig, wenn sich die Politik mit einem Thema beschäftigt, das offensichtlich viele Menschen beschäftigt und für das viele Menschen auf die Straße gehen und Unterschriften sammeln. Ich finde es im Gegenteil sogar sehr wertzuschätzen, dass die Politik bemerkt, was in anderen Foren gemacht und gesprochen wird. Insoweit finde ich es auch großartig, dass wir dieser Initiative folgen und das Thema Minderheitenschutz umfassend beraten.
Das Wichtige am Minderheitenschutz ist, dass man bestimmte Perspektiven der Minderheiten genau ins Auge fasst und ihre Identität an dieser Stelle schützen will. Wir haben vorhin die sehr schöne Rede der Kollegin Meta Janssen-Kucz gehört. Das Friesische ist eine dieser Sprachen, die für zukünftige Generationen geschützt werden müssen. Ich finde, kein anderes Beispiel hätte es besser belegen können als Ihr Statement zur letzten Rede meines Kollegen Santjer.
Wir haben in den Ausschussberatungen ausführliche Auskünfte über die derzeitigen Regelungen erhalten. Wir haben feststellen können, dass es in der Europäischen Union keine allgemeine Rechtsetzungskompetenz für den Schutz von Minderheiten gibt, sondern dass die Entscheidung über den Schutz der Minderheiten überwiegend bei den
Mitgliedstaaten liegt. Und dort wiederum sind die Regelungen sehr unterschiedlich.
Bei uns, Herr Pancescu, gibt es Förderprogramme, und es gibt auch einen Minderheitenschutz, und zwar einen sehr weitgehenden. Mehr geht natürlich immer, aber wir haben in dem Zusammenhang durchaus schon viele Regelungen getroffen. Mit unserem Antrag geht es uns darum, eine verbindliche Regelung auf europäischer Ebene zu finden, und zwar in der Form, dass für diese Fragen eine Kommissarin oder ein Kommissar zuständig ist und sich dann eben auch verantwortlich fühlt. Das ist bislang offensichtlich nicht der Fall gewesen, weshalb der Minderheitenschutz in den einzelnen Staaten auch sehr unterschiedlich ausgestaltet ist.
Wir haben Artikel 19 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Darin wird aber lediglich festgehalten, dass eine ethnische Diskriminierung von Menschen verboten ist. Es gibt darüber hinaus noch die Artikel 21 und 22 der Grundrechtecharta der Europäischen Union. Artikel 21 ist insoweit auch nur ein Verbotsartikel. Artikel 22, der sich mit der Vielfalt von Kulturen und Sprachen beschäftigt, richtet sich nicht an die einzelnen Mitgliedsstaaten, sondern an das Handeln der Organe und Einrichtungen. Insofern ist es nur konsequent, wenn man eine verbindliche Zuständigkeit einrichtet. Es braucht also einen Kommissar oder eine Kommissarin, der oder die sich dieser Sache annimmt.
Wir brauchen Minderheitenschutz in der Zukunft. In einer Welt, in der immer mehr Menschen nicht in ihrer angestammten Heimat leben, sondern diese aus den unterschiedlichsten Gründen verlassen, muss es immer auch identitätsstiftende Dinge in dem Land geben, in dem man lebt, damit man sich dort auch wohlfühlen kann. Das wird jeder, der schon einmal über seine eigene kleine Grenze gegangen ist, am eigenen Leib erlebt haben.
Jeder siebte EU-Bürger - oder EU-Bürgerin - ist Teil einer Minderheit oder einer autochthonen Volksgruppe. Hier ist also eine große Gruppe betroffen.
Wir haben viel gemacht. Ich würde mich deshalb freuen, wenn wir uns auf europäischer Ebene dafür einsetzen würden, dass auch in anderen Ländern der Europäischen Union eine ähnliche Rechtslage wie bei uns eintritt.
Herr Pancescu, ich kann das Ansinnen Ihres Änderungsantrages verstehen, aber wir haben uns in unserem Antrag einzig und allein auf die europäische Ebene bezogen. Es steht allen Fraktionen hier im Landtag frei, andere Anträge, z. B. zum Minderheitenschutz in Deutschland, zu stellen.
Vielen Dank fürs Zuhören.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Kollege Pancescu, natürlich ist es nicht so gewesen, dass wir alles auf die GroKo abgeschoben haben.
Ich hatte zunächst überlegt, ob ich hier jetzt überhaupt noch einmal etwas zu dem Antrag sage. Denn in den Ausschussberatungen haben wir sehr klargemacht, dass die Zuständigkeit eben nicht bei uns liegt. Und wenn die Zuständigkeit nicht bei uns liegt, dann ist es natürlich schwierig, inhaltlich zu diskutieren. Das haben Sie auch nicht getan.
- Nein, nein. Wir haben im Ausschuss darüber beraten und haben festgestellt, dass wir eben nicht zuständig sind.
Ich will aber doch ein paar Worte verlieren. Denn den Inhalt und die Intention Ihres Antrages kann man ja verstehen. Auch wir wollen eine atomwaffenfreie Welt. Herr Pancescu, das ist unser ganz klares Anliegen.
Der UN-Vertrag über das Verbot von Atomwaffen ist die Folge einer gescheiterten Überprüfungskonferenz zum Atomwaffensperrvertrag im Jahr 2015. Es gab dann Frust unter den Beteiligten über die Nichteinhaltung dieses Vertrages aus dem Jahre 1968. Die Ziele des Vertrages - nämlich Abrüstung, eine friedliche Nutzung der Kernenergie und Sicherheit - sind kollidiert mit der faktischen Aufrüstung und der Modernisierung nuklearer Waffen und auch mit der Reaktorkatastrophe in Fukushima. Daher sollte in einer Staatenkonferenz ein neuer Atomwaffenverbotsvertrag erarbeitet werden, was dann auch geschah.
Über diesen Vertrag sprechen wir hier. Der Vertrag wurde in der Folge weder von Russland noch den USA oder anderen NATO-Staaten unterzeichnet, auch nicht von der Bundesrepublik Deutschland.
Sehen Sie es mir nach: Wir würden schon gerne erst die Antwort auf Ihren Brief erfahren, bevor wir dazu eine Stellungnahme abgeben. Aber ich gehe davon aus, dass nicht angeboten worden ist, dass dieser Vertrag nun von Russland unterzeichnet wird.
- Na ja, wir sind ja schon über die Beratungen hinaus.
Dieser Vertrag sieht im Gegensatz zu dem vorherigen Vertrag keine Möglichkeit von Überprüfungen vor. Er sieht nicht vor, dass man evaluiert, was nun tatsächlich passiert ist.
Der Vertrag hat nur dann eine Wirkung, wenn sich die beiden eigentlich beteiligten Staaten - die Atommächte Russland und die USA haben über 90 % aller atomaren Sprengköpfe - an einen Tisch setzen und sich ernsthaft darum bemühen abzurüsten. Dann macht es auch Sinn, einen Vertrag zu unterzeichnen, der in der Folge auch zu Abrüstung führt.
Wir würden mit einer Unterzeichnung dieses Vertrages nicht bewirken, dass eine Abrüstung erfolgt. Wir würden tatsächlich einen riskanten Streit in
nerhalb der NATO riskieren, ohne dass es tatsächlich zu Abrüstung kommt.
- Das sieht in Berlin niemand anders. Das ist Berlin genauso diskutiert worden.
Aus diesem Grund und aus keinem anderen Grund würden wir auch inhaltlich an dieser Sache nicht festhalten. Aber noch einmal: Wir haben im Ausschuss festgestellt, dass die Zuständigkeit nicht bei uns liegt.
Deshalb werden wir den Antrag ablehnen.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Emden, manchmal kommt es im Leben eben anders, als man denkt. Ich habe schon geahnt, dass Sie genau diesen Vorwurf erheben würden. Schließlich hatten Sie das schon auf Facebook bekannt gemacht; insoweit war ich nicht überrascht.
Ja, jetzt wäre wieder Gelegenheit gewesen, inhaltlich zu Ihrem Gesetzentwurf zu sprechen,
aber Sie haben diese Chance nicht genutzt, sondern mehrere Minuten Kritik am Verfahren geübt.
Ja.
Ich war im Plenum bei der letzten Beratung zugegen und habe auch zu diesem Gesetzentwurf gesprochen. Während der Sitzung des Medienausschusses war ich - ich denke, das wissen Sie - mit dem Sozialausschuss unterwegs. Ich kann mich klonen oder teilen. Insoweit ist das alles in Ordnung.
Aber wie dem auch sei. Wir haben Kritik am Verfahren gehört. Ich komme jetzt zum Inhalt.
Der vorliegende Gesetzentwurf wird in diesem Haus, denke ich, keine Mehrheit finden. Ich habe schon in meinem Redebeitrag in der Plenarsitzung am 14. Mai 2019 erläutert, dass meine Fraktion Bedenken gegen den vorliegenden Entwurf hat. Es sollen zwei Gesetze geändert werden, zum einen das Mediengesetz, zum anderen das Pressegesetz. Beide Änderungen zielen darauf ab, direkte oder indirekte Medienbeteiligungen von Parteien zu verbieten. Die Änderungen, die Sie im Bereich des Presserechts vorschlagen, sind für uns nicht verfassungskonform. Das hatte ich schon erläutert. Die Pressefreiheit ist grundgesetzlich geschützt. Das ist so, weil die Pressefreiheit ein Garant für kritische Stimmen gegen den Staat und gegen Regierungen ist und damit Kernstück der Demokratie.
Herr Kollege Emden, Sie haben in Ihrer Einbringungsrede sehr ausführlich über unabhängige Medien als Grundpfeiler der freiheitlichen demokratischen Grundordnung berichtet. Wenn Ihnen diese Grundordnung so wichtig ist, warum wollen Sie dann eine Einschränkung? - Nein, eine Einschränkung im Bereich der Pressefreiheit verbietet sich. Eine Zulassungsbeschränkung für Presseorgane, so wie Sie sie mit Ihrem Entwurf fordern, wird es mit uns nicht geben.
Sie suggerieren mit dem Entwurf, dass dieser dazu führen würde, die Presse unabhängiger zu machen, Sie wollen aber tatsächlich das bestehende Presserecht einschränken. Das ist, wenn man es so sagen will, jemandem ein X für ein U vormachen.
Zu den Änderungen, die Sie zum Mediengesetz vorschlagen: Ihre Behauptung, dass politische Parteien einen zunehmenden Einfluss auf die mediale Berichterstattung ausüben, haben Sie in keinster Weise belegen können. Die Behauptung ist schlichtweg falsch. Nicht nur die SPD-Fraktion, sondern auch alle anderen im Landtag vertretenen Parteien haben Ihre These sehr kritisch betrachtet - auch Herr Nacke, der ebenfalls zum Thema gesprochen hat - und Sie aufgefordert, hier eine entsprechende Begründung vorzutragen. Das ist aber nicht erfolgt.
Ihr Anliegen richtet sich natürlich in erster Linie gegen die SPD. Das haben Sie auch in Ihrer Einbringungsrede klar so formuliert. Sie haben konkret behauptet, dass die SPD größte Kommanditistin der Verlagsgruppe Madsack sei, und haben in diesem Zusammenhang die HAZ, die Neue Presse, das Göttinger Tageblatt und eine „maßgebliche Zeitung in Peine“ genannt. Ich will Ihnen gerne mitteilen, dass zur Madsack-Verlagsgruppe die Peiner Allgemeine und auch die Wolfsburger Allgemeine gehören. Das ist auch kein geheimes Wissen, das nur ich als SPD-Mitglied habe, sondern das ist auf der Seite der Madsack-Verlagsgesellschaft so nachzulesen, meine Damen und Herren.
Ich bin froh, dass sowohl Herr Nacke als auch Herr Meyer und Herr Dr. Birkner hier gesagt haben, dass nach ihrem Eindruck die Madsack-Berichterstattung nicht gerade als SPD-freundlich bezeichnet werden kann. Auch ich habe zuweilen diesen Eindruck.
Aber - jetzt kommt vielleicht der Teil, der uns im Denken elementar unterscheidet - es ist nicht unsere Aufgabe, diese Berichterstattung zu bekritteln. Ja, wir freuen uns nicht immer über das, was Zeitungen über uns schreiben. Aber wir wissen um den Wert einer solchen unabhängigen Berichterstattung. Daran war der SPD immer gelegen. Das ist sozusagen unsere DNA. Das ist bis heute so,
und das wird auch in Zukunft so sein, meine Damen und Herren.
Ja, es gibt Medienbeteiligungen der SPD. Diese sind aber keineswegs, so wie Sie es bezeichnet haben, ein Dickicht. Sie sind klar und transparent.