Das ist natürlich ein absoluter Rückschritt. Es geht hier um die Umsetzung einer internationalen Konvention für mehr Artenschutz, die wir mit unterschrieben haben. Ihr Antrag, diese Flächen zu reduzieren, ist aus der Sicht des Artenschutzes wirklich kontraproduktiv.
Es hat schon lange genug gedauert, bis diese Konvention in eine Nationale Strategie umgesetzt wurde, nämlich 15 Jahre. Danach hat es auch noch lange dauert, bis diese Flächen unter RotGrün endlich ausgewiesen worden sind.
Ich glaube, der Beteiligungsprozess war gut. Man kann sicherlich noch einmal darüber reden, ob es unter Artenschutzaspekten besser geeignete Flächen gibt.
Im Harz wurden schon sehr viele Flächen ausgewiesen. Sie wollen, dass quasi alles nur noch im Harz ausgewiesen wird, obwohl der dortige Nadelwald recht artenarm ist. Wir müssen eigentlich eher dazu kommen, dass mehr artenreiche Laubwälder einbezogen werden.
Um das nationale 5-%-Ziel auch in Niedersachsen zu erreichen, müssen wir Gespräche u. a. mit den Kommunen führen. Von diesem Ziel sind wir noch entfernt, auch wenn wir in Bezug auf den Landeswald unsere Hausaufgaben gemacht haben.
Das, was Sie vorschlagen, ist teilweise wirklich absurd. So sollen nur solche Flächen stillgelegt werden, die aufgrund des Reliefs gar nicht bewirtschaftet werden können. Wenn man sie ohnehin nicht bewirtschaften kann, dann muss man sie
Lassen Sie uns dieses Thema beraten - aber vielleicht weniger an dem Antrag, sondern an den wirklichen Notwendigkeiten entlang! Ich freue mich auf die Beratungen.
Vielen Dank, Frau Staudte. - Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt noch eine Wortmeldung von Frau Dana Guth von der AfD-Fraktion vor.
Vielen Dank. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Thema wird offensichtlich schon länger behandelt. Dieser Entschließungsantrag der FDP, der bereits 2016 fast deckungsgleich eingebracht worden ist, hat nun erneut den Weg ins Plenum gefunden.
Es geht um die Umsetzung eines Abkommens aus dem Jahr 1992. Der Beschluss der Bundesregierung zur Umsetzung dieses Abkommens stammt aus dem Jahr 2007. Nichtsdestoweniger bleiben in diesem Fall noch fast zwei Jahre bis zur vollständigen Umsetzung. Offensichtlich ist auf diesem Weg schon vieles geschehen, was durchaus positiv zu bewerten ist.
Der Naturschutz ist ein wichtiger Faktor. Allerdings muss er mit Augenmaß betrieben werden. Die Naturschutzinteressen müssen gegen die wirtschaftlichen Interessen der Erzeugerbranche und der Holzwirtschaft abgewogen werden.
Die möglichst zeitnahe Wiederherstellung natürlicher Waldflächen ist ein sinnvoller Schritt zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt.
Ich freue mich darauf, über dieses Thema im Ausschuss zu diskutieren und dann zu einem guten Ergebnis zu kommen.
Federführend soll der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sein, mitberatend der Ausschuss für Haushalt und Finanzen. Wenn Sie dem zustimmen wollen, bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Sehe ich nicht. Das ist so beschlossen.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, es ist jetzt 13.40 Uhr. Wir sind übereingekommen, die Sitzung um 15 Uhr fortzusetzen, damit es mit dem Ablauf des Nachmittags nicht zu eng wird. Wir beginnen dann mit den Eingaben. Ich bitte alle, pünktlich um 15 Uhr wieder hier zu erscheinen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist 15.00 Uhr. Ich eröffne die Sitzung wieder und rufe auf den
Tagesordnungspunkt 23: 4. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben - Drs. 18/640 - strittige und unstrittige Eingaben - Änderungsantrag der Fraktion der AfD - Drs. 18/678 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drs. 18/704 - Änderungsantrag der Fraktion der FDP - Drs. 18/711
- Ich würde mich sehr freuen, wenn wir jetzt mit der Beratung dieses Tagesordnungspunktes beginnen könnten.
- Sie haben Klärungsbedarf? - Dann müssen wir in Zukunft die Mittagspause verlängern. Aber jetzt sind wir dabei. Reißt euch ein bisschen zusammen!
Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir kommen zur Behandlung der unstrittigen Eingaben. Ich rufe zunächst die Eingaben aus der 4. Eingabenübersicht in der Drucksache 18/640 auf, zu denen keine Änderungsanträge
Wer zu diesen Eingaben den Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse seine Zustimmung erteilen möchte, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das war einstimmig. Den Empfehlungen wurde gefolgt.
Ich kann Ihnen mitteilen, dass sich die Fraktionen darauf verständigt haben, die unter Nr. 3 aufgeführte Eingabe 02909/11/17 zunächst erneut im Petitionsausschuss zu behandeln. Daher erübrigt sich insoweit die Abstimmung über den entsprechenden Änderungsantrag der Fraktion der FDP.
Ich rufe die Eingaben aus der 4. Eingabenübersicht in der Drucksache 18/640 auf, zu denen Änderungsanträge vorliegen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Inklusion an Regelschulen ist finanzpolitisch ein schwarzes Loch, in das immer mehr Ressourcen fließen und das trotzdem - gelinde gesagt - bescheidene Ergebnisse liefert.
Die Inklusion an Regelschulen hat in jeder Hinsicht katastrophale Auswirkungen, sodass trotz andauernder Medienpropaganda und fast durchgängiger Politikersprechblasen hier im Landtag von angeblichen Erfolgen der offene Widerstand der Eltern und der Lehrer wächst.
Landauf, landab gibt es eine breite Bewegung in den Kommunalparlamenten, die sich für die Verlängerung des Erhalts der Förderschulen Lernen einsetzt. Deshalb halten wir fest: Die Inklusion an Regelschulen ist gescheitert. Es wird Zeit, dem Elternwillen und den pädagogischen Anforderungen Rechnung zu tragen und eine langfristige Bestandsgarantie für alle Förderschulen zu beschließen.
Genau das beantragt der Petent mit seiner Petition. Die AfD-Fraktion plädiert für „Berücksichtigung“.
Herzlichen Dank, Herr Kollege Rykena. - Zu der gleichen Eingabe hat sich der Kollege Lasse Weritz, CDU-Fraktion, gemeldet. Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Es ist noch gar nicht so lange her - es war am 28. Februar dieses Jahres -, dass wir in diesem Hohen Haus über das neue Schulgesetz gesprochen und als Regierungsfraktionen ganz klar den Schwerpunkt gesetzt haben, dass die Förderschule Lernen bis zum Jahr 2027/2028 fortgesetzt werden kann, wenn der Schulträger dies so entscheidet.
Ich finde es, gelinde gesagt, äußerst schwierig - das ist noch sehr höflich formuliert, meine Kollegen von der AfD -, wenn man jetzt, nicht einmal ein halbes Jahr später, meint, diesen Beschluss dieses Parlaments aufheben zu sollen, bevor sich die Schulträger vor Ort überhaupt in ausreichendem Maße über diese Frage haben unterhalten können.