Wir Grüne sind ja nicht nur eine kritische, scharfe Opposition, sondern manchmal sind wir auch eine hilfreiche Opposition. Und um das Verfahren zum Schutz von Wohnraum zu beschleunigen, haben wir Ihnen hier heute einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt.
Denn die Wohnraumsituation, insbesondere in den großen Städten - das wissen Sie -, ist brisant. Gerade in jüngster Zeit gab es wieder üble Fälle, in denen Immobilienbesitzerinnen und -besitzer unzumutbare Wohnbedingungen - etwa im Wollepark in Delmenhorst oder jüngst bei Werkvertragsarbeitern, die für Schlachthöfe in Niedersachsen arbeiten - zugelassen haben, Bewohnerinnen und Bewohner, Mieterinnen und Mieter ausgebeutet und sie zum Teil erheblichen gesundheitlichen Gefahren ausgesetzt haben.
Auch das ist ein Zitat, dieses Mal etwas älter, aus „Was wir bringen“ von Johann Wolfgang von Goethe von 1802. 200 Jahre später ist das Grundrecht auf faires Wohnen immer noch nicht gewährleistet. Unsere Niedersächsische Verfassung verpflichtet uns in Artikel 6 a, darauf hinzuwirken, dass die Bevölkerung mit angemessenem Wohnraum versorgt ist.
Was heißt nun „angemessen“? In unserem Gesetzentwurf haben wir anhand bestehender Gesetze klargestellt, dass es Mindestanforderungen für fairen Wohnraum gibt. Wir können ja nicht nur die Haltungsbedingungen in Schweineställen vorschreiben, sondern wir müssen auch klarmachen, dass es unzumutbare Zustände sind, wenn 20 Leute in einem Haus mit nur einer Toilette leben. Wir wollen den Kommunen die Möglichkeit geben, wie von den Oberbürgermeistern gefordert, bei solchen unhaltbaren Wohnzuständen einzuschreiten.
Der Städtetag hat das erst kürzlich wieder gefordert. Wenn das bereits möglich gewesen wäre, hätte uns das Dramen wie am Wollepark 11 und 12 in Delmenhorst ersparen können.
Das zweite wesentliche Ziel unseres Gesetzentwurfs ist es, den Kommunen zu helfen, gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum vorzugehen. Gerade jetzt in der Ferienzeit können wir es wieder feststellen: In beliebten Urlaubsregionen wie auf den Ostfriesischen Inseln werden Wohnungen zweckwidrig in Ferienapartments umgewandelt, sodass der Wohnraum für Einheimische immer knapper und damit auch immer teurer wird. Auch das Leerstehenlassen von Wohnraum ist eine Form von Zweckentfremdung, die sich vor allem bei Immobilienspekulanten zunehmender Beliebtheit erfreut.
Wir wollen daher, dass diese und andere Formen der Zweckentfremdung von Wohnraum künftig unter den Genehmigungsvorbehalt der Kommunen gestellt werden.
Olaf Lies hat ja am Wochenende erst wieder erklärt, dass in Niedersachsen über 300 000 Wohnungen verschiedener Preisklassen fehlen werden. Daher brauchen wir zum einen verstärkten Wohnungsbau, insbesondere sozialen Wohnungsbau, aber zum anderen dürfen wir in den Städten auch nicht Wohnraum ungenutzt leer stehen lassen.
Wir wollen es den Kommunen ermöglichen, dort, wo Wohnungsmangel herrscht, per kommunale Satzung gegen Zweckentfremdung von Wohnraum vorzugehen. Dabei geht es um Missbrauch und Umwidmung, aber auch um Leerstände, die länger als vier Monate dauern. Wenn also eine Wohnung länger als vier Monate leer steht, dann kann der Staat bei der Wohnungsbelegung helfen, quasi als staatlicher Hausbesitzer bzw. staatliche Hausbesitzerin.
„… auf Wohnungsuchende hinweisen. Hingewiesen werden kann auch auf Haushalte, die als vordringlich wohnungsuchend anerkannt sind. Die zuständige Behörde ist berechtigt, Wohnungsuchenden Name und Anschrift der oder des Verfügungsberechtigten zugänglich zu machen…“
Solche Regelungen existieren in Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Berlin. Unsere Verfassung verpflichtet uns, für angemessenen Wohnraum zu sorgen.
Wir hoffen deshalb auf eine zügige Gesetzesberatung. Die kommunalen Spitzenverbände fordern, wie gesagt, beides. Sie wollen die Möglichkeit, schnell einzugreifen. Der Bauminister hat es angekündigt; ich hoffe, die CDU blockiert das nicht zu lange. Aber es steht in Ihrem Koalitionsvertrag. Deshalb hoffen wir auf eine schnelle Gesetzesberatung, damit Goethes Aussage nicht zur Realität wird:
Wir wollen für Zufriedenheit der Kommunen sorgen, und wir wollen für faires Wohnen sorgen. Deshalb hoffen wir, dass Sie unsere Vorlage schnell mit den Kommunen beraten und wir sie dann auch beschließen.
Vielen Dank, Herr Kollege Meyer. - Das Wort hat nun für die FDP-Fraktion die Kollegin Bruns. Bitte schön!
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich sage hier noch einmal das, was ich eigentlich bei jeder wohnungsbaupolitischen Rede sage: Wohnungsmangel behebt man mit Wohnungsbau. Aber es gibt durchaus auch Probleme, die hier richtig dargestellt worden sind.
„Eigentum verpflichtet“, das ist richtig, und das steht auch im Grundgesetz. Aber jeder, der sich den Markt anguckt, sieht, dass es auch große Immobiliengesellschaften gibt, die große Gebiete aufkaufen - ich habe mir vor etlichen Jahren einmal so etwas in Salzgitter angeguckt; und diese Probleme haben wir auch ab und zu in Hannover -, aber nicht in Wohnraum investieren, weil der Eigentümer weit davon entfernt ist, Verantwortungsgefühl zu haben.
Ich möchte aber nicht negieren, dass es diese Probleme gibt. Deswegen finde ich auch ganz spannend, sich im Ausschuss damit auseinanderzusetzen.
Der zweite Punkt ist das Zweckentfremdungsverbot; das ist ein ordnungspolitisches Mittel in dem Bereich. Für mich ist es allerdings generell schwierig, zu sagen, inwieweit jemand anders darüber bestimmen können soll, ob ich meine Wohnung zu anderen Zwecken vermiete. Aber gerade in den großen Städten - vor drei oder vier Jahren haben wir im Zusammenhang mit der Situation auf den Ostfriesischen Inseln lange darüber diskutiert - gibt es Menschen, die in ihren Wohnungen nicht selbst wohnen, sondern Wohnungen nur kaufen - Berlin ist da Vorreiter -, um sie als Ferienwohnungen zu vermieten, und den Wohnraum nicht anderweitig zur Verfügung stellen.
Mit Blick auf den Eingriff, wie er im vorliegenden Gesetzentwurf vorgesehen ist - deswegen bin ich auf die Beratungen gespannt -, kann ich sagen: Ich möchte nicht, dass privaten Vermietern, die ihre Wohnung als Ferienwohnung vermieten, oder Mietern, die z. B. für ein halbes Jahr im Ausland sind und in der Zeit ihre Wohnung untervermieten - Studenten machen das ja relativ häufig -, irgendwann verboten wird, ihre Wohnung zu vermieten oder unterzuvermieten.
Wir bewegen uns also in einem schwierigen Spannungsfeld. Ich bin gespannt auf die Ausschussdiskussion; es wird sicherlich viele Nachfragen geben. Aber das Thema muss einmal angestoßen werden. Vielen Dank dafür.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ziel der SPD ist es, dass in Niedersachsen allen Menschen guter und bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung gestellt wird - egal, ob als Eigentum oder zur Miete. Um dieses Ziel zu verwirklichen, ist es erforderlich, sich der Zweckentfremdung von Wohnraum entgegenzustellen. Und wir müssen die Mieterinnen und Mieter davor schützen, dass Wohnungen
Der Kollege Meyer hat gerade aus dem Gesetzentwurf der Grünen zitiert; derzeit wird aber auch ein Regierungsentwurf zu diesem Thema vorbereitet. Wenn es dabei zu einer Beschleunigung kommt, können wir das nur begrüßen. Wir wollen auch weiter an dem Thema arbeiten.
Der von den Grünen vorgelegte Entwurf, wahrscheinlich in mühevoller Arbeit entstanden, ist zufälligerweise deckungsgleich mit dem Hamburger Wohnraumschutzgesetz - erweitert um eine Modifikation bei der Zuständigkeit der Gemeinden. Da gibt es also gewisse Zufälligkeiten.
An einer anderen Stelle macht man es sich etwas leicht, wenn man die Probleme der Freien und Hansestadt Hamburg auf ganz Niedersachsen überträgt. Sie haben das ja selber vorgetragen: Diese Probleme sind nicht deckungsgleich.
Wir brauchen ein Wohnraumschutzgesetz; das ist gar keine Frage. Aber wir brauchen ein Wohnraumschutzgesetz, das genauso Lösungen für die Ostfriesischen Inseln wie für Delmenhorst, für Großstadtlagen, für Lüneburg, für Leiharbeiter und für studentisches Wohnen eröffnet.
Der vorliegende Gesetzentwurf verlagert die Verantwortung des Landes für das wichtige Thema der Zweckentfremdung und der Bewohnbarkeit, also die Mindestanforderungen, die wir an Wohnräume stellen, auf den kommunalen Bereich. Ich halte diese Form, wenn man es so macht, derzeit nicht für fair; denn wir alle wissen, dass gerade die Baugenehmigungs- und Bauordnungsbehörden unter einem Fachkräftemangel leiden. Wir sind darauf angewiesen - die Kollegin Bruns hat das gerade erwähnt -, dass schnell Wohnraum zur Verfügung gestellt wird und Bauanträge schnell bearbeitet werden. Wenn wir diesen Bereich in zusätzlichem Maße belasten, dann muss das abgestimmt sein.
Dieser Gesetzentwurf würde die Konnexität auslösen. Wir müssen sehr genau darüber nachdenken, ob wir das können und ob wir das wollen.
Wir brauchen ein Gesetz, das unseren Städten und Gemeinden die Möglichkeit eröffnet, je nach individueller Lage Satzungen zu erlassen und somit nach höchst unterschiedlichen Bedürfnissen, aber auch entsprechend den vorhandenen Ressourcen zu handeln - ein Werkzeug, das der kommunale Bereich dringend benötigt. Dazu ist aber auch eine Abstimmung mit dem kommunalen Be
reich erforderlich. Wir wollen nämlich ein praxisbezogenes und ein anwendbares Gesetz schaffen. Ich glaube, da stimmen wir auch überein.
Ich begrüße es, wenn wir den vorliegenden Gesetzentwurf gemeinsam und sehr zeitnah mit dem in Aussicht gestellten Regierungsentwurf beraten können. Ich freue mich auch über die Bereitschaft der Grünen, dieses wichtige Thema mitzutragen. Herr Meyer hat eben die Bundesländer aufgezählt, in denen es das Gesetz gibt. Sie könnten auch Hessen mit aufzählen. Aber da haben die Grünen dagegen gestimmt - leider. Daher sehe ich den anstehenden Beratungen aufgrund Ihres Antrages mit Zuversicht entgegen.
Herzlichen Dank, Herr Kollege Adomat. - Für die AfD-Fraktion hat nun der Kollege Wirtz das Wort. Bitte sehr!