Protokoll der Sitzung vom 20.06.2018

Herzlichen Dank, Herr Kollege Adomat. - Für die AfD-Fraktion hat nun der Kollege Wirtz das Wort. Bitte sehr!

Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Meyer hat es ja schon ein bisschen vorweggenommen. Ich hatte mich nämlich zuerst gefragt, ob das jetzt eigentlich mehr ein Nachtreten oder schon ein Vorausstürmen ist. Denn wir hatten einen ähnlichen Entwurf schon im Jahr 2017. „Wir“ ist ein bisschen weit gegriffen; denn wir als AfD waren noch nicht dabei. Die Regierung hat damals schon einen Entwurf für einen Zweckentfremdungsschutz für Wohnungen vorgelegt. Er wurde im Februar 2017 zum ersten Mal angekündigt, im Mai dann als Entwurf vorgelegt und ebenfalls im Mai in den Ausschuss gegeben, danach verlor sich die Spur etwas. Das liegt eventuell auch am Verhalten einer Grünen in ihrer damaligen Fraktion. Vielleicht nagt da etwas das schlechte Gewissen in der Grünen-Fraktion, sodass sie nun Hilfe leisten will und hier etwas Schrittmacherarbeit für die Regierung vorgibt.

In diesem Gesetz verlangen Sie aber etwas mehr als nur einen Schutz vor Zweckentfremdung. Es geht noch weit darüber hinaus. Aber es ist nicht weit besser, was Sie wollen. Die Mindestanforderungen, die Sie per Gesetz vorgeben wollen, sind im Prinzip in der Landesbauordnung geregelt, und da sind sie gut aufgehoben. § 5 wäre durch fachgesetzliche Regelungen erfasst und nicht durch dieses Gesetz.

Sie haben natürlich, wenn Sie das Ganze auf die kommunale Ebene verlagern wollen, ein Personalproblem. Da ist das Personal schon so schwach aufgestellt, dass es für das eigentliche Bauen kaum reicht. Was Sie aber wollen, ist eine umfassende Kontroll-, Anzeige- und Meldepflicht für leer stehende Wohnungen - schon ab vier Monaten. Jeder, der mehr als eine Wohnung in seinem Eigentum zur Verfügung hat, wird sich sehr genau überlegen, was er davon zu halten hat. Das Anzeigen und Melden von leer stehenden Wohnungen erinnert mich so ein bisschen an „Das Wohnen der Anderen“. Sie wissen: Das ist dieser Stasi-Film. So etwas ist vielleicht als Vorschrift in Ballungszentren ganz interessant, wenn Sie Hamburg, NRW und Berlin nennen. Für unser Niedersachsen ist es aber ein bisschen zu scharf geschossen. Solche Regelungen einzuführen, ist im Hinblick auf die personelle Ausstattung völlig aussichtslos. Und Sie sollten da vielleicht etwas zurückschalten.

Die Steuerung durch die Kommunen zieht allerdings noch etwas anderes nach sich. Wir erleben das gerade in einem völlig anderen Zusammenhang. Am Ende stehen wir vielleicht so da, dass die Kommunen mit ihren eigenen Entscheidungen solche Vorschriften verwenden und erlassen, aber wir sie auf Landesebene gar nicht mehr zurückholen können. Das erinnert uns an das Dieselfahrverbot, bei dem wir ja einen bedauernswerten Minister haben, der ständig betonen muss: Wir werden keine Dieselverbote bekommen, aber die Kommunen können es für sich selbst entscheiden. - Wir wollen doch dem armen Herrn Lies nicht zumuten, dass so etwas zukünftig auch bei dieser Wohnungsgesetzgebung auf ihn zukommt. Ich hoffe, dass dieser Kelch an ihm vorübergeht.

Was Sie aber außerdem haben und in einem Ihrer letzten Sätze anführen, ist ein Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnungen nach dem Grundgesetz. Dafür geben Sie gar keine Begründung an. Das sollten Sie vielleicht noch nachreichen. Zeit zum Erklären dieses Entwurfs haben Sie zum Glück im Ausschuss genug.

Danke sehr.

(Beifall bei der AfD)

Danke schön, Herr Kollege Wirtz. - Für die CDUFraktion hat sich nun der Kollege Martin Bäumer gemeldet. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, es ist schon spannend, wenn der Kollege Meyer hier an das Mikrofon tritt. Ich habe mich in der Tat gewundert, was ihn dazu befähigt, hier zu fordern: Wir als SPD und CDU müssten mal Gas geben.

Ich kann mich daran erinnern, dass in der letzten Wahlperiode eine ganze Menge Gesetzesvorhaben von Ihrer Seite zwar eingebracht wurde, sich aber die Spur, wie es vorhin schon anklang, am Ende verloren hat. Sie haben also viel zu lange gewartet.

Bei uns steht es in der Tat im Koalitionsvertrag, und das ist ein Vertrag, ein Fahrplan für die nächsten fünf, jetzt noch viereinhalb Jahre. Sie können sicher davon ausgehen, dass wir viele, viele Punkte dieses Vertrages umsetzen werden. Dazu gehört auch das Thema Wohnraumschutz.

Dass Sie abgeschrieben haben, hat Ihnen schon der Kollege Adomat dargelegt. Insofern steckt da nicht viel eigenes Gehirnschmalz drin. Wir werden im Ausschuss noch alle Gelegenheit haben, uns mit Ihrem Entwurf zu beschäftigen. Aber ich bin genauso wie der Kollege Adomat sehr gespannt darauf, was die Landesregierung vorlegen wird, weil ich glaube, dass es am Ende besser ist, wenn man in diesem Bereich keinen Schnellschuss macht, sondern sehr genau darauf achtet, wie das, was wir am Ende wollen, wirkt. Es darf nicht so sein, dass wir hier mit Hurra einen Gesetzentwurf verabschieden, während der Bürger draußen aber merkt, dass er gar nichts mehr tun kann. Es muss also wirken, was wir tun, und es muss vor allem juristisch einwandfrei sein.

Ich habe mir Ihren § 3 „Aufgaben der Gemeinden“ angeschaut, Herr Meyer. Der hat es in sich. Ich will mir gar nicht den gesamten Gesetzentwurf vornehmen, aber Sie formulieren da - ich zitiere -:

„Die Gemeinden unterstützen Wohnungssuchende bei der Beschaffung einer gesunden, familiengerechten und ihren wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechenden Wohnung, soweit sie dabei der Hilfe bedürfen.“

Das ist eine verdammt interessante Aufgabe für eine Gemeindeverwaltung. Da bin ich gespannt, wie das umzusetzen ist.

Dann kommt Satz 2, in dem es heißt:

„Ein Rechtsanspruch auf die Beschaffung einer Wohnung besteht nicht.“

Da würde ich mich als potenzieller Mieter fragen: Was hilft mir das denn, wenn ich zwar bei der Gemeinde nachfragen kann, aber diese mir am Ende sagt: „Auch ich kann dir nicht helfen.“?

Sie übertragen den Kommunen an der Stelle eine Aufgabe, von der Sie sagen, sie müssen auf die Instandhaltung, die Erfüllung von Mindestanforderungen und die ordnungsgemäße Nutzung von Wohnraum hinwirken. Wie sieht das denn demnächst aus? Darf dann die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister jeden Abend nach Dienstschluss durch die Gemeinde gehen und schauen, wo Licht brennt oder nicht? Wo ist vielleicht eine Wohnung frei? Wie können wir das an der Stelle regeln, dass sie auf den Vermietungsmarkt kommt? Ich stelle mir das nicht so ganz einfach vor.

Deswegen macht es aus meiner Sicht Sinn, wie es die Kollegin Bruns formuliert hat, dass wir das in aller Ruhe prüfen. Natürlich gibt es Dinge, die geregelt werden müssen. Auch ich bin dafür, dass wir Mindestanforderungen definieren, die an eine Wohnung zu stellen sind. Ich bin auch dafür, dass man einer Zweckentfremdung entgegenwirkt, weil es leider in vielen, vielen Gegenden Niedersachsens populär geworden ist, dass man Wohnungen über Portale, deren Namen Sie kennen, eher mal vermietet, statt sie den Menschen anzubieten, die sie wirklich brauchen können. An der Stelle müssen wir sehr genau hinsehen.

Ich habe bei der Debatte auf kommunaler Ebene eines gelernt: Bei den Themen Wohnraum, Wohnungen und Bezahlbarkeit gibt es keine pauschalen Lösungen. Da muss man in der Tat sehr differenziert hingucken. Deswegen - ich habe es vorhin gesagt - warne ich davor, dass wir hier einen Schnellschuss machen. Lassen Sie uns das, was wir dort verabschieden wollen, in aller Ruhe, in aller Ausführlichkeit prüfen! Ich möchte wissen, ob das wirkt. Ich möchte wissen, ob das juristisch einwandfrei ist. Es gibt auch entsprechende Signale aus der Immobilienwirtschaft, die sagen: Guckt euch das in aller Ruhe an! Macht dort bitte nichts, worunter wir am Ende leiden!

Sie haben recht, Herr Kollege Meyer: Eigentum verpflichtet. - Aber - und damit möchte ich schließen - ich erlebe manches Mal auch, dass es Menschen gibt, die Wohnungen vermieten würden, die aber große Angst davor haben, dass sie diese Wohnung am Ende in einem Zustand zurückbekommen, den sie vorher nicht gehabt hat.

Ich glaube, dass wir an der Stelle vielleicht auch die Aufgabe haben, den Menschen, die eine Wohnung vermieten könnten, diese Angst zu nehmen. Wenn es auf der einen Seite heißt, dass Eigentum verpflichtet, dann möchte ich auf der anderen Seite hinzufügen: Wenn man etwas mietet, verpflichtet das auch, nämlich dazu, dass man die gemietete Sache in dem Zustand zurückgibt, in dem man sie bekommen hat.

Ich freue mich für die CDU-Fraktion auf die Beratungen im Ausschuss. Ich denke, dass wir noch deutlich vor Ablauf dieser Wahlperiode dafür sorgen können, dass es in dem Bereich besser wird. Dafür brauchen wir die „grüne Hilfe“ eigentlich nicht.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Bäumer. - Es wäre schön, wenn Sie dem nächsten Redner, Herrn Minister Lies, Ihre Aufmerksamkeit schenken könnten. Hier oben kann man vier, fünf oder sechs Gesprächsrunden gleichzeitig verfolgen. Irgendwann hört man aber den Redner nicht mehr. Das ist nicht schön, weil die meisten Redner ja auch etwas zu sagen haben. - Herr Minister, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal: Das Thema Wohnen hat uns jetzt schon einige Male beschäftigt. Ich glaube, dass in der Diskussion hier im Land Niedersachsen - aber auch im Bund insgesamt - alle merken, dass der Druck in der Frage, bezahlbaren Wohnraum zu bekommen, immer größer wird. Alle merken, dass wir dieses Mal keine Situation haben, in der wir ein paar Monate darüber sprechen. Wir stehen vor der Herausforderung, insgesamt Lösungen zu finden.

Dazu gehören verschiedene Projekte, die wir versucht haben, zu bündeln. Dies geschieht über das Bündnis für bezahlbares Wohnen, über die Ansätze, auf einen ersten Schritt, eine kleine Novelle zur NBauO, einen zweiten Schritt folgen zu lassen und auch über die Frage, wie es in den Quartieren weitergeht, also über das Thema Quartiersgesetz. Das ist eine Reihe von Punkten.

Wir haben aber auch Handlungsbedarf im Hinblick auf die Wohnungen. Ich will gerade auf das Thema

Wohnraumschutzgesetz eingehen. Dies steht ja nicht ohne Grund in der Koalitionsvereinbarung von SPD und CDU. Das ist ein Kernthema, ein wesentlicher Bestandteil zur Sicherung von bezahlbarem Wohnraum.

Vorhin haben wir wunderbar über die Digitalisierung und die Chancen der Digitalisierung gesprochen. Wir wissen: Alles, was Chancen hat, hat auch Risiken. Gerade beim Thema Airbnb sehen wir, dass Wohnraum, der eigentlich für die Menschen vor Ort bezahlbar und dauerhaft zur Verfügung gestellt werden sollte, auch spekulativ interessant ist. Es ist interessant, ihn über digitale Plattformen zu vermieten. Das ist so. Wir müssen uns darauf einstellen.

Das heißt auch, dass wir nicht nur technische Herausforderungen und Lösungen für die Frage von digitalen Anwendungen, sondern auch den Schutz definieren müssen. Genau deshalb ist der Ansatz richtig, ein Wohnraumschutzgesetz auf den Weg zu bringen, und deshalb haben wir uns dazu entschlossen.

Das Thema ist nicht neu. Es ist 2017 schon von kommunaler Seite angeregt worden. Es gibt einen einfachen Grund, warum das am Ende nicht mehr verwirklicht wurde: Es gab vorgezogene Neuwahlen. Sonst hätten wir schon ein Zweckentfremdungsverbot als wesentlichen Teil des Wohnraumschutzgesetzes.

Jetzt geht es aber darum, ein Wohnraumschutzgesetz in Gänze zu betrachten. Dabei muss man schon sagen: Das ist in seiner Komplexität nicht zu unterschätzen. Wir wollen ja kein Gesetz auf den Weg bringen, das Probleme in der Anwendung macht, es soll vielmehr Lösungen in der Anwendung bieten. Deswegen ist gerade die Frage der Abgrenzung von Privatrecht und öffentlichem Recht interessant. Die Frage ist dabei, wie stark Eingriffe in die Rechte der Vermieter zulässig sind. Auch das ist eine Frage, die wir selbstverständlich miteinander diskutieren müssen. Es muss auch einen Interessenausgleich geben.

Es ist doch klar: Wir wollen mit einem Wohnraumschutzgesetz den Vermieter nicht unter Generalverdacht stellen. Das ist überhaupt nicht die Botschaft. Es geht uns - wie immer - darum, Probleme zu identifizieren, Lösungen zu finden und die Kommunen in die Lage zu versetzen, genau diesen Weg zu gehen. Das ist nicht ohne. Es liegt eine Menge Arbeit vor uns. Und es muss - das halte ich für ganz wichtig - auch eng mit den Kom

munen abgestimmt werden. Das sind an der Stelle unsere Partner, die die Umsetzung vollziehen.

Darin liegt auch die für mich signifikante Unterscheidung zwischen dem, was Sie als Gesetzentwurf eingebracht haben, und dem, was wir uns als Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen überlegt haben. Wir sind der Überzeugung: Natürlich müssen wir Mindeststandards haben. Natürlich wollen wir ein Zweckentfremdungsverbot haben. Wir wollen die Möglichkeit haben, auch niedrigschwellige Betretungsrechte zu definieren.

Der Kern ist aber: Sie definieren es im Gesetzentwurf, den Sie vorgelegt haben, als Pflichtaufgabe der Kommunen, und wir definieren es als freiwillige Aufgabe. Wir wollen den Rahmen schaffen, dass die Kommunen in der Lage sind, zu entscheiden, ob sie es zur Anwendung bringen. Das halte ich an dieser Stelle für ganz wichtig, genauso wie die Frage der Abgrenzung zwischen Privatrecht und öffentlichem Recht. Diesen Weg erst nachrangig zu gehen, halte ich für ganz entscheidend.

Es gibt einen Unterschied zwischen dem, was Sie vorgelegt haben, und der Diskussion, die wir bisher geführt haben. Es gibt auch einen Unterschied zu den Punkten, die wir erarbeitet haben und die wir gerne in die Beratung einbringen wollen. Es macht Sinn, sich in einer sehr intensiven Diskussion im Ausschuss mit diesen Themen auseinanderzusetzen.

Ich will mal sagen: Wir diskutieren bei dem Thema Zweckentfremdungsverbot ja gerne über die touristischen Bereiche. Wir diskutieren - so entstand der Ansatz - viel über die Ostfriesischen Inseln. Dort haben wir große Probleme aufgrund der hohen Attraktivität von Wohnräumen bzw. Räumen, die man für die Vermietung im Tourismus zur Verfügung stellen kann. Das steht in Konkurrenz zu bezahlbarem Wohnraum. Gerade auf einer Insel, wo die tägliche Zugangsmöglichkeit nicht unbedingt morgens und abends gegeben ist, verursacht das erhebliche Probleme.

Ich will aber auch sagen: Das Zweckentfremdungsverbot ist nicht nur bei den Inseln relevant. Wir haben an vielen Stellen - auch in unseren Städten - inzwischen das Problem, dass es hoch attraktiv ist, Räume aus der klassischen Wohnungsvermietung herauszuziehen. Deshalb benötigen wir dringend die Möglichkeit, dort, wo ein hoher Bedarf ist, entsprechend mit dem Zweckentfremdungsverbot zu reagieren. So kann man es ahnden, wenn es nicht eingehalten wird. Wenn die Kommunen die Chance haben, die Nutzung für

Büros, Praxen und Ferienwohnungen genehmigen zu lassen, sind sie handlungsfähig.

Wie Sie sehen, sind wir uns in der Zielsetzung einig. Ich glaube sogar, es herrscht - bis auf einige Ausnahmen - breite Einigkeit hier im Parlament. Unser Ziel muss es sein, in einer guten, sachlichen, aber angemessen zügigen Beratung ein Wohnraumschutzgesetz auf den Weg zu bringen. Ich freue mich auf die Beratungen und sicherlich auch notwendigen Anhörungen. Ich bin sicher, dass wir am Ende etwas auf den Weg bringen, das hoffentlich mit breiter Mehrheit und breiter Akzeptanz hier im Haus getragen wird.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Herzlichen Dank, Herr Minister. - Ich sehe, dass es keine weiteren Wortmeldungen gibt. Ich schließe die Beratung.

Wir kommen zur Ausschussüberweisung.

Der Ausschuss für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz soll federführend sein, mitberatend der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen sowie der Ausschuss für Haushalt und Finanzen. Wer möchte dem so folgen? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann ist das einstimmig beschlossen.

Meine Damen und Herren, ich rufe auf den